Forum-Gewerberecht

» Rauchergaststätte «

Aus § 10 Abs.1 JuSchG geht hervor, dass Kindern und Jugendlichen das Rauchen in Gaststätten nicht gestattet werden darf. Diese Vorgabe würde ins Leere laufen, würden Jugendliche von vornherein kein Zutrittsrecht zu einer Rauchergaststätte haben. Allerdings greifen die Landesnichtraucherschutzgesetze, weshalb Kollege LKKS natürlich im Grundsatz Recht hat. Rechtslage in BaWü: (Reine) Raucherlokale sind nur zulässig, wenn der Zugang erst ab 18 Jahren zugelassen wird. Dies dürfte auch in den anderen Ländern so geregelt sein, nachdem diese Beschränkung aus der BVerfG-Entscheidung vom 30.07.2008 resultiert. Allerdings: Jugendliche haben grundsätzlich Zugang zu Rauchernebenräumen von Gaststätten, zumindest in BaWü gibt´s hier keine Altersbeschränkung (außer natürlich § 4 JuSchG).



Gepostet am 23.02.2011 um 08:29 von:
Benutzer: Jürgen Rixinger
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