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 Moin  

So sieht das zum Thema in Nds. aus und theoretisch müsste es überall so sein:

Der Raucherraum oder der Nichtraucherbereich darf jeweils nicht zeitweise befristet eingerichtet werden. Durch den Rauch werden in den jeweiligen Räumen nicht nur während des Rauchens Schadstoffe freigesetzt. Diese Stoffe bleiben in der Einrichtung hängen und dünsten dann längerfristig aus.



Gepostet am 13.12.2010 um 08:34 von:
Benutzer: m.schiller
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=55096#post55096


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