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Guten Tag
Ich habe eine Frage.
Ich komme aus Thüringen
Wo kann ich mich hinwenden, wenn z.B. das Ordnungsamt entgegen dem Nichtraucherschutzgesetz eine Erlaubnis gibt, dass in einer Gaststätte die als Rauchergaststätte geführt wird zubereitete Speisen verabreicht werden.
Sachverhalt:
Die Gaststätte wird als Rauchergaststätte geführt
Von 11.00 Uhr bis 13.30 Uhr wird nicht geraucht und zubereitete Speisen angeboten.
Ich führe eine Gaststätte als Nichtrauchergaststätte und liege über den 75m2 und kann also keine Rauchergaststätte daraus machen.
Dies möchte ich auch nicht, da ich bekannt für gute Speisen bin.
Der Inhaber versichert, vom Ordnungsamt und vom Landratsamt eine Erlaubnis hierfür zu haben.
Dies steht nach meiner Meinung gegen das Nichtraucherschutzgesetz in Thüringen.
Mir geht es nur um Wettbewerbsgleichheit, da ich in unmittelbarer Nähe dieser Gaststätte bin.
Auf telefonische Anfragen meinerseits beim Ordnungsamt und beim Landratsamt wurde nicht reagiert.
Wo kann ich mich denn noch hinwenden, bzw. wie soll die Gesetzlichkeit hergestellt werden.
MfG



Gepostet am 09.12.2010 um 20:05 von:
Benutzer: kuechenmeister
Der Original-Beitrag :
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