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Autor Beitrag
Thema: Imbissstand
kuechenmeister

Antworten: 4
Hits: 7.397
16.08.2011 15:48 Forum: Gaststättenrecht


Guten Tag
Danke erst einmal für die Antworten.
Ich hatte nur gedacht, dass bei einem Imbissbetrieb in dieser Form die Einschätzung der Lebensmittelüberwachung ausreicht.
Wenn aber erst noch ein Bauplanungsverfahren notwendig ist für eine Bratwurstbude ist das meiner Meinung nach dann überzogen.
Viele Grüße
Kuechenmeister
Thema: Imbissstand
kuechenmeister

Antworten: 4
Hits: 7.397
Imbissstand 12.08.2011 16:11 Forum: Gaststättenrecht


Guten Tag.
Nun habe ich eine verzwickte Anfrage.
Ich komme aus Thüringen und bin seit vielen Jahre im Besitz einer Gaststättenerlaubnis und betreibe diese auch.
Nun habe ich Gelegenheit in einem anderen Landkreis in Thüringen, in einem Gebiet wo viele Urlauber sind auf einem idyllisch gelegenen Privatgrundstück einen Imbiss bzw.Bratwurststand zu betreiben.
Das Grundstück grenzt an eine viel befahrene Strasse, Parkmöglichkeiten auf dem Grundstück sind vorhanden, auch Strom und Zapfmöglichkeit für Wasser.
Ich bin zusätzlich im Besitz einer Reisegewerbekarte.
Nun möchte ich auf diesem Grundstück eine Imbisshütte ( wie sie im Baumarkt aus Holz erhältlich sind) so 2x2 Meter aufstellen.
Dahinein sollen Waschbecken mit warm/kalt Wasser für Hände, Arbeitstisch, Kühlschrank. Gefriertruhe.
Im Aussenbereich Bratwurstrost überdacht, Partysitzgarnituren mit Schirmen bzw. Faltpavillon.
Es sollen weiterhin zwei Dixi Toiletten aufgestellt werden, einmal Personal und einmal für Gäste die regelmäßig ausgetauscht werden.
Es sollen nur alkoholfreie Getränke und Grillspezialitäten verkauft werden.
Weit und breit gibt es keinen weiteren Anbieter.
Nun meine Frage.
Verkauft werden soll tagsüber von Montag bis Sonntag
Kann ich das ohne weitere Anmeldung betreiben, da ich ja ein Reisegewerbe habe oder muss dieses auch baurechtlich genehmigt werden?
Ich habe gute Kontakte auch zum Bürgermeister geknüpft und die Gemeindeverwaltung würde diese Einrichtung sehr begrüßen.
Im vorab vielen Dank
Kuechenmeister
Thema: Rauchergaststätte
kuechenmeister

Antworten: 12
Hits: 38.139
24.12.2010 12:46 Forum: Gaststättenrecht


Guten Tag
Dann also erst einmal vielen Dank für die Antworten, mir dürfte das weiterhelfen.
Ich wünsche allen ein friedliches Weihnachtsfest und einen guten gesunden Rutsch ins Jahr 2011
Thema: Rauchergaststätte
kuechenmeister

Antworten: 12
Hits: 38.139
12.12.2010 18:32 Forum: Gaststättenrecht


Vielen Dank erst einmal für die Antworten.
Ich sehe es nicht als anschwärzen, so etwas liegt mir fern.
Ich selbst und noch 2 Gastronomen in unmittelbarer Nähe habe Ordnungsstrafe bezahlen müssen, weil ich eben Stammgästen einen Gefallen tun wollte.
Der Markt um die Mittagessen ist in meiner Stadt hart umkämpft.
Einige haben die Preise regelrecht in den Keller gewirtschaftet indem sie die Mittagessen für 3 Euro verkaufen.
Da zählt jeder Gast.
Der Kollege hat eine Kneipe im Kellerwo die Gastfläche etwas unter 75m2 liegt.
Weitehin fällt er geraume Zeit bei Abwebung von Gäsrten mit sehr unkollegialen Verhalten auf.
Er will sie aber als Raucherkneipe führen und nur in der Zeit des Mittagessen rauchfreie Zeit einführen und tut dies auch schon seit Oktober.
Da ist doch nichts dagegen zu sagen, wenn wir das alle dürfen.
Meine Anrufe beim Ordnungsamt und Landratsamt im Oktober 2010 blieben jedenfalls ohne Resonanz, er macht so weiter.
Thema: Rauchergaststätte
kuechenmeister

Antworten: 12
Hits: 38.139
Rauchergaststätte 09.12.2010 20:05 Forum: Gaststättenrecht


Guten Tag
Ich habe eine Frage.
Ich komme aus Thüringen
Wo kann ich mich hinwenden, wenn z.B. das Ordnungsamt entgegen dem Nichtraucherschutzgesetz eine Erlaubnis gibt, dass in einer Gaststätte die als Rauchergaststätte geführt wird zubereitete Speisen verabreicht werden.
Sachverhalt:
Die Gaststätte wird als Rauchergaststätte geführt
Von 11.00 Uhr bis 13.30 Uhr wird nicht geraucht und zubereitete Speisen angeboten.
Ich führe eine Gaststätte als Nichtrauchergaststätte und liege über den 75m2 und kann also keine Rauchergaststätte daraus machen.
Dies möchte ich auch nicht, da ich bekannt für gute Speisen bin.
Der Inhaber versichert, vom Ordnungsamt und vom Landratsamt eine Erlaubnis hierfür zu haben.
Dies steht nach meiner Meinung gegen das Nichtraucherschutzgesetz in Thüringen.
Mir geht es nur um Wettbewerbsgleichheit, da ich in unmittelbarer Nähe dieser Gaststätte bin.
Auf telefonische Anfragen meinerseits beim Ordnungsamt und beim Landratsamt wurde nicht reagiert.
Wo kann ich mich denn noch hinwenden, bzw. wie soll die Gesetzlichkeit hergestellt werden.
MfG
Thema: Toiletten für Snack Cafe
kuechenmeister

Antworten: 2
Hits: 7.435
28.09.2010 19:06 Forum: Gaststättenrecht


Danke für die Antwort.
Ist halt alles so unterschiedlich geworden und nach Unterhaltung mit Bekannten wird es sogar in den Städten in Thüringen unterschiedlich gehandhabt.
Also dann vielen Dank.
Thema: Toiletten für Snack Cafe
kuechenmeister

Antworten: 2
Hits: 7.435
Toiletten für Snack Cafe 27.09.2010 20:25 Forum: Gaststättenrecht


Guten Tag
Können Sie mir einen Rat geben.
Ich möchte ein Ladengeschäft als Snackcafe für Curry- und Chli Spezialitäten in Thüringen eröffnen.
Kunden können auch Kaffee trinken und hausbackene Kuchen verspeisen.
Zum Verkauf werden abgefüllte Soßen und Chliprodukte von verschiedenen Herstellern angeboten.
Weiterhin sollen Currywurst Zubereitungen verkauft werden.
Es gibt keinen Alkohol !!
Muss ich jetzt für die kleine Küche besondere Vorschriften beachten?
Umluft Abzugshauben mit Kohlefilter und Fettabscheider sind vorhanden.
Muss ich Gästetoiletten nachweisen.
Personaltoilette ist vorhanden.
Brauche ich nun für den Speisenverkauf im Einzelhandel auch eine Gastro Erlaubnis.
Wie wäre der ganze Werdegang der Gewerbeanmeldung.
Vielen Dank wenn Sie mir weiterhelfen, ich möchte ja auch keinen Fehler machen.
Thema: Änderung Gaststättenrecht in Thüringen
kuechenmeister

Antworten: 11
Hits: 26.890
06.07.2008 09:12 Forum: Gaststättenrecht


Auch einen schönen guten Morgen.

Ist schon ganz schön verwirrend das ganze.
Wie ist es denn nun dann wenn ich einen Speiseservice in einem Objekt einrichten will mit Ausser Haus Lieferung.
Da das Objekt groß genug ist bietet sich das Aufstellen von 6 kleinen Stehtischen an.Sitzgelegenheiten sind nicht vorgesehen.
Die Öffnungszeiten gehen wie vom Vermieter gewünscht nur bis 20.00 Uhr.
Weiterhin werden am Verkaufstresen ein Backwarensortiment und belegte Baguette und Brötchen angeboten.
Zur Mittagszeit kleine Sachen wie Wurst mit Pommes, Schnitzel mit Pommes und ähnliches.
Vom Prinzip her das gleiche was auch ausgeliefert werden soll.
Alkoholische Getränke werden nicht angeboten und verkauft.
Langjährige Berufserfahrung meinerseits liegt vor.
Muß nun für solch eine Sache eine Gaststättenerlaubnis eingereicht werden oder reicht eine Anmeldung.
Ich habe einen Ausdruck aus NRW, danach reicht eine Anmeldung da kein Alkohol ausgeschenkt wird.
Einen schönen Tag wünsche ich allen hier.
Thema: Verein Swingerclub
kuechenmeister

Antworten: 4
Hits: 15.547
14.06.2008 19:42 Forum: Gaststättenrecht


Ein Hallo
Ich kann da aus eigener Erfahrung antworten, da ich einen Partyclub gastronomisch betreut habe.
Erst einmal wird insgeheim ein jeder im Hinterstübchen den Hintergedanken haben der eine Genehmigung ausstellen muss, dass es ein getarnter Puff werden soll. Da kann man beteuern was man möchte, Kontrollen ohne Ende sind vorprogrammiert.
Dann kommt es auf die Größe der Ortschaft an und die Lage des Gebäudes sowie wie der Gemeinderat der Sache gegenübersteht.
Auch beim Verein kommt man um die Gastronomische Betriebserlaubnis nicht herum, da man Alkohol ausschenkt.
Dieser Betriebserlaubnis muss aber vom Gemeinderat auf dem Antrag zugestimmt werden.
Liegt im Umkreis von 200 Meter eine Schule, Kindergarten, Kirche oder auch nur der Schulweg ist es ziemlich schwierig eine Erlaubnis für einen Club zu bekommen.
Dann geht es vom Bauamt los mit Fluchtwegen, noch dazu wenn die Spielchen in den oberen Etage stattfinden sollen.
Dann kommt noch die Hygiene mit dazu die alles mögliche ständig kontrolliert.
Sollte man noch dazu die Idee haben einen Whirlpool zu betreiben viel Spass bei den ständigen Wasserproben die da so entnommen werden.
Wenn alles mit dem Eintritt abgegolten wird sind es eben all incl. Veranstaltungen die eben eindeutige Gewinnabsichten sind.
Da ja nun auch die Swinger kommen aus nah und fern die ja nun auch keine Vereinsmitglieder sind werden die Veranstaltungen mit öffentlichem Charakter eingestuft oder will man jeden Gast am Eingang erst als Vereinsmitglied aufnehmen.
Dann kommen die Emmissionsschutzmessungen vom Bauamt ob die Musik draussen nicht zu laut zu hören ist.
Adressen geben die Besucher in diesem Falle bestimmt nicht gerne raus, man will ja anonym bleiben.
Sollten sich gar noch häufig Solodamen entschliessen den Verein zu besuchen wird sich so mancher am Schreibtisch denken- ob die das wohl gewerblich tun.
Damit kommt dann noch öfters der Zoll zum Einsatz, da es ja Damen ohne Arbeitserlaubnis sein können.
Also ein Leidensweg ohne Ende.
Ich habe es dann irgendwann vorgezogen woanders zu kochen, obwohl es schon interessant war.
Viele Grüße vom Kuechenmeister
Thema: Klausel im Mietvertrag
kuechenmeister

Antworten: 2
Hits: 3.370
14.06.2008 08:26 Forum: Gaststättenrecht


Ein Hallo und Dankeschön für die Antwort.
Die Lebensmittelüberwachung war schon 2 mal ohne Beanstandungen da.
Ich habe alle Auflagen wie Fettabscheider und Ablufthauben erfüllt.
Ich sehe es auch so, dass ich für diesen Menschen keine ernsthafte Bedrohung darstellenkann, noch dazu dass er den gesamten Nachmittag geschlossen hat und erst in den Abendstunden wenn ich schon bald zumache wieder öffnet.
Ich glaube da da eine ordentliche Portion Neid eine Rolle spielt, denn nicht alle Leute wollen jeden Tag indisch spezial essen welches er ja auch umfangreich zu heftigen Preisen ausliefert.
Zu mir kommen halt gerade Mittags viele Leute die nur mal ein Baguette oder ne Wurst auf die Hand möchten ohne sich in einem Lokal niederlassen zu müssen.
Der Vermieter hat vor Abschluss des Mietvertrages die Gewerberlaubnis verlangt unde hat diese auch akzeptiert.
In dieser steht- Einzelhandel mit Backwaren und Konditoreiwaren sowie Abgabe von vorgefertigten Speisen und alkoholfreien Getränken im Rahmen eines Stehcafe, Einzelhandel mit abgepackten Lebensmitteln, alkoholfreien und alkoholischen Getränken, Catering-
Wenn ihm da etwas aufgestossen wäre, hätte er dies doch sagen können und ich hätte diesen Laden nicht gemietet.
Ich finde es nur unfair erst mal zu schauen und dann mir ne Konkurrenzschutzklausel zu präsentieren die ich im Wortlaut nicht kannte und bis heute nicht kenne.
Erschwerend kommt noch hinzu, dass ich und meine Angestellte den ganzen Tag aufpassen müssen, dass seine Gäste mir nicht meine 2 Parkplätze zustellen.
Das passiert täglich und bevor man die Leute erwischen kann sind sie in seiner Gaststätte verschwunden.
Wir haben ja am Tisch gesessen vor einiger Zeit mit dem Vermieter aber da hat er verlangt dass ich nur noch ein Gericht verkaufe und dies zu einem Mindestpreis von 4,50 Euro.
Wer kauft ne Wurst mit ein paar Pommes für 4,50 Euro ?
Hier bei uns jedenfalls keiner.
Ist schon eine verzwickte Situation.
Mit freundlichen Grüßen
Kuechenmeister
Thema: Klausel im Mietvertrag
kuechenmeister

Antworten: 2
Hits: 3.370
Klausel im Mietvertrag 13.06.2008 18:16 Forum: Gaststättenrecht


Guten Tag.
Ich habe seit 8 Monaten ein Ladenlokal gepachtet.
Dieses wurde im Vorfeld als Bäckerei Ladenlokal genutzt deren Betreiber allesamt auf Grund der ungüstigen Geschäftslage aufgeben mussten.
Mein Geschäft läuft gut, da ich neben den Backwaren frisch belegte Baguettes anbiete und eine kleine heiße Theke mit Würstchen mit Pommes, Currywurst, kleine Schnitzel mit Pommes usw. betreibe.
Neben mir befindet sich ein indisches Spezialitäten Restaurant.
Nun verweist dessen Betreiber über den Vermieter darauf, er hätte in seinem Mietvertrag eine Konkurrenz Schutzklausel das kein Imbiss oder Gastro Gewerbe dort betrieben werden dürfe.
Ich wurde zur Unterlassung des Verkauf von den kleinen warmen Gerichten aufgefordert mit Androhung der Kündigung.
Im Vorfeld des Abschlusses Mietvertrag war mir diese Klausel im Vertrag des Inders nicht bekannt.
In meinem Vertrag steht als Betriebsform Ladenlokal ( Bäckereifiliale, Büro oder ähnliches)
Nun ist es doch in allen modernen Bäckereifilialen üblich auch aus einer kleinen heißen Theke Produkte ausser Haus oder Verzehr an einem Stehtisch für ein schnelles Essen zwischendurch anzubieten.
Im Ladenlokal waren auch noch Stehtische vorhanden die auch im Mietvertrag an mich vermietet wurden.
Weiterhin wurde im Mietvertrag ein Bockwurstkocher mit vermietet, was für mich bedeutet das diese Produkte dort früher auch schon verkauft und geduldet wurden.
Nun ist meine Frage wie ich mich in diesem Falle verhalten soll.
Mit freundlichen Grüßen
Kuechenmeister
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