Forum-Gewerberecht

» Rauchergaststätte «

Hier mal ein, in meinen Augen, recht nützlicher Link:

[URL=http://www.erfurt.ihk.de/www/ihk/branchen/hotelerie/brancheninformatio
n/rauchverbot/]KLICK...[/URL]


Wenn also nun eine sogenannte Rauchergaststätte betrieben wird und es werden dennoch zubereitete Speisen abgegeben, handelt es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit.
Dabei kann sowohl der Raucher (also der Gast) belangt werden als auch der Gastronom.

Sollten Sie eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Thüringer Nichtraucherschutzgesetz stellen, so muss diese auch von der zuständigen Stelle (Landkreise und kreisfreien Städte) bearbeitet werden.



Gepostet am 10.12.2010 um 09:05 von:
Benutzer: Marcel Fromm
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=55050#post55050


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