Forum-Gewerberecht
» ACHTUNG MANIPULATIONSWARNUNG. Hintertür an NOVOs möglich? «
Hallo gmg,
Dein Beitrag hat weder von der Begehungsart, noch von der daraus resultierenden Möglichkeit,
noch der sich daraus ergebenden strafrechtlichen Konsequenz etwas mit dem Eingangsbeitrag
von r2d2 zu tun.
Nur eine Parallele lässt sich schön erkennen, mit dem neuen "Build" soll alles wieder OK sein.
Gruß
Meike
Gepostet am 27.09.2009 um 05:48 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=38909#post38909
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