Schwarzer
König
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Trennung von Spielhallen |
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liebe Mitstreiter,
ich hätte da mal eine Frage:
Ein künftiger Spielhallenbetreiber hat den Grundriß für einen Spielhallenkomplex aus zwei Spielhallen und einem sog. Internetcafe vorgelegt.
Bei der Besprechung des Planes äußerte er, in die Trennwand zwischen Internetcafe (das aber vielleicht mal zu einer Spielhalle umfunktioniert werden soll) und einer der Hallen große Fenster einzubauen, damit das ganze Werk irgendwie luftig und transparent wirken soll.
Bei soviel Transparenz transpiriere ich ganz heftig.
Kann man Fenster zulassen, die nicht zu öffnen sind? Das Gebot der Trennung zwischen den Hallen innerhalb des Komplexes wird meiner Auffassung nach unterlaufen, auch wenn faktisch die Betriebe ohnehin zusammenhängen.
Für jede Wortmeldung (darf ruhig auch witzig sein
) bin ich dankbar.
__________________ Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
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1
31.01.2007 09:58 |
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Solon
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Reingucker
Jungspund
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Ich würde dabei auch ins Schwitzen kommen Der Meinung, dass die optische Sonderung der unterschiedlichen Hallen durch die Fenster unterbunden wird, würde ich mich aber auch anschließen.
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2
31.01.2007 10:51 |
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Solon
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Corleis
Routinier
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RE: Trennung von Spielhallen |
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Hallo,
prinzipiell ist gegen die optische Verbindung zweier Gewerbeeinheiten mit einer Fensterscheibe nichts einzuwenden.
Da es sich aber aller wahrscheinlichkeit um zwei von einander getrennte Brandabschnitte handelt, wird die "Fensterscheibe" meist nicht praktipiert, da eine F90-Brandschutzscheibe vorgeschrieben ist. Die ist unglaublich teuer und deshalb selten zu sehen.
Nähere Infos hat das Bauamt...
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3
16.02.2007 00:08 |
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Waldfee
Tripel-As
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RE: Trennung von Spielhallen |
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Nun bin ich auch mit einem Spielhallenkomplex (4 Spielhallen) befasst. Die räumliche Trennung mit jeweils eigenen von außen zugänglichen Eingängen habe ich gefordert. Mit der Aufsichtskanzel in der Mitte der 4 Spielhallen kann ich leben, da die Betriebsfähigkeit auch bei Schließung einzelner Spielräume gegeben ist und die internen Verbindungstüren nicht für den Publikumsverkehr genutzt werden.
Zusätzlich zu den 4 Spielhallen soll auch noch ein Bistro/Internetcafe betrieben werden (ob die Geräte hauptsächlich dem Spielzweck dienen, muss ich erst abklären). Der Zugang zu einer der Spielhallen ist über dieses Bistro/Internetcafe - als Foyer geplant.
Meine Frage: Ist der Zugang zu einer Spielhalle über ein (evtl. wg. Alkoholausschank konzessioniertes) Bistro/Internetcafe möglich??
__________________ Gruß aus dem schönen Bayerischen Wald
Waldfee
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4
24.09.2009 10:50 |
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Corleis
Routinier
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RE: Trennung von Spielhallen |
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Grundsätzlich ist jede Gewerbeeinheit so zu gestalten, daß der Betrieb jeder einzelnen Einheit möglich ist ohne daß eine andere Gewerbeeinheit geöffnet sein muß.
Demzufolge: NEIN
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5
24.09.2009 17:37 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo David,
das denke ich persönlich auch und werde leider immer wieder durch die Realität
vieler Genehmigungsbehörden überrascht.
Hallo Waldfee,
um wieviel Geldspielgeräte in Spielhallen steigt die prozentuale Belastung
Deiner Kommune durch eine 4 - er Konzession ?
Hatte Eure Kommune zuvor Anfragen von Spielern gehabt, dass bei Euch eine
Bedarfsunterdeckung stattfindet?
Wie könnte jede Konzession selbstständig betrieben werden, wenn es nur eine
"Aufsichtskanzel" mittig für alle Konzessionen gibt?
Welcher Konzession "gehört" die Aufsichtskanzel?
-----------
Als ich vor einigen Wochen erstmalig in der Fremde "Glasspielhallen" und
5-er Konzessionen mit einer "Aufsichtskanzel" besichtigen konnte,
war ich schon recht erstaunt, was so alles eine Genehmigung erhält.
In beiden Mehrfachkonzessionen gab es nur eine Aufsichtskanzel.
- in der 5-er Konzession gab es sogar nur eine Aufsicht für alle Konzessionen -
Keiner konnte mir die Frage beantworten, zu welcher Konzession diese Kanzel denn gehört.
Keine der Aufsichten wusste, bei wem (welchem Konzessionär ) sie überhaupt beschäftigt war.
- alle schauten erstaunt und meinten, dass das doch alles einer Firma gehört -
Die "Glasspielhalle" war wirklich einzigartig, da eine visuelle räumliche Trennung
erklärt wurde über die unterschiedliche Farbe des Bodenbelags.
Ich denke, dass da dringend klare, gesetzlich verankerte "Spielregeln" gefordert sind.
Gruß
Meike
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6
25.09.2009 05:47 |
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Waldfee
Tripel-As
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Hallo Meike,
ich habe dir eine Mail geschickt.
__________________ Gruß aus dem schönen Bayerischen Wald
Waldfee
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7
25.09.2009 08:32 |
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jasper
Kaiser
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Zitat: |
Original von Meike
Hallo David,
das denke ich persönlich auch und werde leider immer wieder durch die Realität
vieler Genehmigungsbehörden überrascht.
Hallo Waldfee,
um wie viel Geldspielgeräte in Spielhallen steigt die prozentuale Belastung
Deiner Kommune durch eine 4 - er Konzession ?
Hatte Eure Kommune zuvor Anfragen von Spielern gehabt, dass bei Euch eine
Bedarfsunterdeckung stattfindet?
Wie könnte jede Konzession selbstständig betrieben werden, wenn es nur eine
"Aufsichtskanzel" mittig für alle Konzessionen gibt?
Welcher Konzession "gehört" die Aufsichtskanzel?
-----------
Als ich vor einigen Wochen erstmalig in der Fremde "Glasspielhallen" und
5-er Konzessionen mit einer "Aufsichtskanzel" besichtigen konnte,
war ich schon recht erstaunt, was so alles eine Genehmigung erhält.
In beiden Mehrfachkonzessionen gab es nur eine Aufsichtskanzel.
- in der 5-er Konzession gab es sogar nur eine Aufsicht für alle Konzessionen -
Keiner konnte mir die Frage beantworten, zu welcher Konzession diese Kanzel denn gehört.
Keine der Aufsichten wusste, bei wem (welchem Konzessionär ) sie überhaupt beschäftigt war.
- alle schauten erstaunt und meinten, dass das doch alles einer Firma gehört -
Die "Glasspielhalle" war wirklich einzigartig, da eine visuelle räumliche Trennung
erklärt wurde über die unterschiedliche Farbe des Bodenbelags.
Ich denke, dass da dringend klare, gesetzlich verankerte "Spielregeln" gefordert sind.
Gruß Meike
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Deine berechtigten Bedenken und Fragen erklären sich durch solch eine von „rosewood“ verdeutlichte Propaganda der Industriespielhallenbetreiber gegenüber den Stadtkassen:
Zitat: |
Original von Rosewood
http://www.forum-gewerberecht.de/thread,threadid-5417,hilight-Rosewood.html
( ……)
Das ist also hier deine Aufgabe, planwirtschaftliche Regularien aufzustellen. Interessant, dass da auch gleich die Behauptung aufgestellt wird, das da 6 Altunternehmer insolvent gehen. Ich nehme an, du kannst das auch belegen?! Ansonsten kann ich nur sagen, wenn eine größere Spielhalle am Stadtrand oder in einem Gewerbegebiet gebaut wird, hat das nichts mit trading down zu tun, eher im Gegenteil.
Rechnet man dann mal dagegen, dass die kleine Spielhallen, welche ja nach Meikes Meinung schließen müssen, alle klassische Innenstadtlagen haben, so werden ja dann dort die Grundstücke nebenan sofort mehr wert sein, was eine Vermarktung an den sicher schon sehnsüchtig wartenden Einzelhandel bestimmt erleichtert.
Was die Schuldnerberatung und die Sozialkosten angeht, erspare ich mir mal jeden Kommentar. Auf eine so absurde Argumentation einzugehen ist wohl völlig überflüssig.
Ich hoffe, dass du in deinem Stadtrat auch so vehement gegen die Ansiedlung von großen Supermärkten gekämpft hast, um die Tante Emma Läden zu erhalten. Der Verbraucher und seine Bedürfnisse sind dir ja ohnehin egal. |
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Bei solchen Angeboten kann ein Stadtkämmerer schon mal schwach werden.
Sicherlich wird bewusst verschwiegen, dass sich die Einnahmen aus der Vergnügungssteuer nur neu verteilen werden.
Eine Ansiedlung von großen Supermärkten hat somit nichts mit einer Ansiedlung von Großspielhallen zu tun!
Die heutige Markbereinigung wird doch erst durch die Dongle- Chipkarten- und Vernetzungssteuerungsmöglichkeit der Herstelleraufsteller möglich.
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8
25.09.2009 09:20 |
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Corleis
Routinier
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Meine Beziehung zum Gewerberecht:
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Wie viel Staat braucht der Bürger?
Am Beispiel vom "Frapant" in Hamburg - Altona:
Die Firma IKEA plant in der Altonare Innenstadt einen Möbelmarkt neu zu errichten.
Sicher werden hier neue Arbeitsplätze entstehen, jedoch befinden sich z.Zt. im näheren Umfeld
4 Matratzenmärkte
3 kleine Möbelhäuser
4 Küchenstudios
diverse Krinskramläden
Wer wird überleben? Bedarfsdeckung? Verdrängungswettbewerb?
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9
25.09.2009 15:55 |
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