Spielsucht und Fresssucht jetzt unter einem Dach? |
Solon
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alfi1950
Tripel-As
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RE: Spielsucht und Fresssucht jetzt unter einem Dach? |
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Zitat: |
Original von jasper
Man beachte: Wirtschaftlich erfolgreich erst ab einer Mindestgröße von 800 Quadratmetern!!
variabler Auszahlquote sei Dank!
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Ich glaub ich träume!
"potenziellem Betreiber" weil Quotenschlüsselinhaber
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2
07.09.2009 12:01 |
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Solon
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Meike
Foren Gott
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Gruß an alle,
wenn eine Kommune tatsächlich glaubt, dass 800 qm Spielfläche
ein Einnahmeplus von 130.000,-€ verursacht, dann hat sie nicht
einmal die Grundzüge des NKF ( Neuen Kommunalen Finanzmanagement )
verstanden.
In NRW gibt es den Kameralen Haushalt nicht mehr.
Eine Kämmerei, die richtig rechnet, nämlich so, wie es sich gehört, mit den daraus
entstehenden Mindereinnahmen an anderer Stelle und den entstehenden Mehrausgaben
an anderer Stelle, würde das nicht befürworten .
Es geht hier schließlich nicht um "Kaufkraftbindung", d.h. Verhinderung von Bargeldabflüssen in
Nachbarkommunen oder Angebotsdeckung, weil 100 Spieler in der Kommune sich beschwert haben,
dass es zu einer Angebotsunterdeckung kam.
Gruß
Meike
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3
07.09.2009 17:50 |
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Anna
Foren As
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Und noch ne Grpßspielhalle - 1.200 qm |
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Las Vegas statt Matratzen Investor plant Bau einer Großspielhalle in den Räumen von Möbel Wohlfahrt
VON ULF HANKE
Ein Investor möchte in den Räumen von Möbel Wohlfahrt eine 1.200 Quadratmeter große Spielhalle bauen. So wie in dieser Szene im staatlichen Kasino Bad Homburg werden die Automatensäle allerdings nicht aussehen. Für Spielhallen gelten andere Vorschriften.
Warten auf das große Glück | FOTO: DPA
Löhne. Glitzert die Küchenstadt bald so grell wie die Casino-Metropole Las Vegas? Ein Investor plant den Bau einer Großspielhalle in den Räumen von Möbel Wohlfahrt. Auf 1.200 Quadratmetern Fläche sollen 72 Automaten aufgestellt werden. Damit wäre diese Spielhalle etwa zehnmal so groß wie jede bestehende in Löhne und für das Bad Oeynhausener Spielkasino eine erhebliche Konkurrenz.
Nach Angaben von Bauamtsleiter Wolfgang Helten liegt der Stadt eine entsprechende Bauvoranfrage vor. Demnach soll auf etwa einem Drittel des ehemaligen Möbelgebäudes die Großspielhalle errichtet werden. Den Namen des Investors veröffentlichte Helten nicht.
Laut Entwurf, der den Mitgliedern des Planungsausschusses zur Abstimmung vorliegt, sind in sechs Räumen jeweils zwölf Geldspielautomaten geplant. Das ist die gesetzliche Maximalzahl.
Der Investor will neben den Spielautomaten auch Poolbillard und Internetplätze anbieten. Zwölf Vollzeit und fünf Teilzeitstellen sollen durch den Bau entstehen. Am Schluss der schriftlichen Bauvoranfrage schätzt der Investor selbst das mögliche Vergnügungssteueraufkommen auf rund 150.000 Euro.
Diese Schätzung ist nach Recherchen der NW leicht übertrieben. Die Stadt erhebt zur Zeit pro Geldspielautomat eine Vergnügungssteuer von 150 Euro im Monat. Das Vergnügungssteueraufkommen im letzten Jahr betrug etwa 120.000 Euro. Stadtweit sind nach Angaben von Ordnungsamtsleiter Wolfgang Greinke sechs Spielhallen zugelassen. Die kleinste hat acht Automaten auf 100 Quadratmetern, die größte zwölf Automaten auf 150 Quadratmetern Fläche. Greinke: "Wir hatten schon mal doppelt so viele Spielhallen."
Der Trend der Branche scheint jedoch zu Großspielhallen zu gehen. Die Spielhallen-Kette Merkur hat zuletzt in Lübbecke ein "Casino-Entertainmentcenter" auf 750 Quadratmetern in nur drei Monaten errichtet. Die Marketingchefin Birgit Friederike Haberbosch sagte gegenüber der NW: "Spielhöllen sind out."
Auch in Bünde eröffnete im März 2007 auf dem Gelände des Autohofs eine vergleichbare Großspielhalle.Die Stadtverwaltung geht laut Ausschussvorlage von einem Attraktivitätsverlust für das Gewerbegebiet Mahnerfeld aus. Durch den Bau der Vergnügungsstätte könnte "die Erhaltung einer hochwertigen Gebietsstruktur" gefährdet sein. Allerdings rechnet die Verwaltung auch mit einem anderen Effekt: Der große Automatensaal könnte die sechs kleineren Spielhallen im Stadtgebiet möglicherweise überflüssig machen.
Doch auch der Konkurrenzdruck auf das staatliche Kasino in Bad Oeynhausen würde wachsen. In dem Automatensaal stehen 154 Geldspielautomaten. Das Glücksspiel an den staatlichen Spielbanken ist in der Vergangenheit sehr scharf reglementiert worden. Die privaten Spielhallen unterliegen anderen Bestimmungen.
Die Halle gehört dem Löhner Unternehmen Elastoflex. Der Eigentümer wollte sich auf Anfrage der NW zu der geplanten Spielhalle nicht äußern. Das sei nur eine Option von mehreren. Elastoflex habe auch eine Bauvoranfrage für Möbelhandel gestellt. Klar sei nur: Es werde auf jeden Fall vermietet. Die Halle sei für Elastoflex nur als Ausstellungsfläche nutzbar.
Das letzte Wort in Sachen Großspielhalle hat der Löhner Stadtrat. Die Sitzung des Planungsausschusses findet am Mittwoch um 18.30 Uhr im großen Sitzungssaal statt.
Copyright © Neue Westfälische 2009
8.9.2009
URL: http://www.nw-news.de/lokale_news/loehne...7353&em_loc=162
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4
08.09.2009 09:45 |
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C. Schröder
König
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Im internen Forum würde ich hierzu was aus gewerberechtlicher Sicht sagen. Ich sage nur Kriterien des Bundesverwaltungsgerichts.
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5
08.09.2009 12:19 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Frau Komnick,
mein erster Gedanke war "Kriterien des Bundesverfassungsgerichts".
Hallo Anna,
da hast Du einen sehr aufschlußreichen Artikel gefunden:
Zitat:
"Am Schluß der schriftlichen Bauvoranfrage schätzt der Investor selbst das mögliche Vergnügungssteueraufkommen auf rund 150.000 Euro."
"Das Vergnügungssteueraufkommen im letzten Jahr betrug etwa 120.000 Euro."
Laut Artikel wird in Löhne immer noch ein Stückzahlmaßstab von 150,-€ pro GSG veranlagt,
so dass der Investor dann offensichtlich mit 83 aufgestellten GSG kalkuliert.
Z.Zt. scheint Löhne 6 Spielhallen mit durchschnittlich 11 GSG zu haben.
Hat schon mal jemand ausgerechnet, welche Umsätze da laufen müssen und das im Abgleich mit dem Durchschnittseinkommen und der Anzahl der 18 + Generation.
Wo kommt das "Spielgeld" her?
Da ich persönlich weiß, wie in Fraktionen und Stadträten für "Großspielhallen" geworben wird, ein kleiner Tip.
Macht eine gemeinsame Sitzung des Planungsausschusses, des Sozialausschusses und des Haupt- und Finanzausschusses.
Die Gespräche mit den Fraktionsvorsitzenden sind sicherlich schon gelaufen,
die Begehungen durch einige Eures Fraktionsvorstands in Muster-Entertainment-Centern hattet ihr sicherlich schon,
- inklusive der Werbeslogans zur "Spielhölle", "Weg vom Schmuddelimage" usw.,
so dass ihr Euch nun in Ruhe dem Zahlwerk widmen solltet.
Lasst Euch den finanziellen und sozialen Status quo und das worst case Szenario vorlegen.
D.h. sowohl über die VgSt, voraussichtliche Insolvenz von 6 Altunternehmen, als auch über die Schuldnerberater, die von der Kommune bezahlt werden.
Lasst Euch die voraussichtlichen Personalkosten für die Stadt in der mittelfristigen Betrachtung für die Kontrolle von Spielstätten,
die Sozialberatung, die Kämmerei, wegen der monatlichen Abrechnungen usw. berechnen.
Lasst den Kaufkraftverlust berechnen und den trading down effect ( da gibt es sicherlich noch Nachbargrundstücke ).
Gleicht das alles ab.
Lasst Euch den staatlichen Auftrag zur Suchtprävention und Kriminalprävention gem. des Urteils des Bundesverfassungsgerichts erklären.
Dann geht nochmal in die Beratung, nachdem ihr dann quasi bilanziell die Vor- und Nachteil, das angegebene PLUS und das berechnete MINUS vorliegen habt.
Dann fragt Euch, ob ihr das für Eure Stadt haben wollt.
Gruß
Meike
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6
09.09.2009 06:08 |
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Rosewood
Haudegen
Dabei seit: 31.01.2008
Beiträge: 719
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Bremen
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Lasst Euch den finanziellen und sozialen Status quo und das worst case Szenario vorlegen.
D.h. sowohl über die VgSt, voraussichtliche Insolvenz von 6 Altunternehmen, als auch über die Schuldnerberater, die von der Kommune bezahlt werden.
Zitat: |
Lasst Euch die voraussichtlichen Personalkosten für die Stadt in der mittelfristigen Betrachtung für die Kontrolle von Spielstätten,
die Sozialberatung, die Kämmerei, wegen der monatlichen Abrechnungen usw. berechnen.
Lasst den Kaufkraftverlust berechnen und den trading down effect ( da gibt es sicherlich noch Nachbargrundstücke ).
Gleicht das alles ab.
Lasst Euch den staatlichen Auftrag zur Suchtprävention und Kriminalprävention gem. des Urteils des Bundesverfassungsgerichts erklären.
Dann geht nochmal in die Beratung, nachdem ihr dann quasi bilanziell die Vor- und Nachteil, das angegebene PLUS und das berechnete MINUS vorliegen habt.
Dann fragt Euch, ob ihr das für Eure Stadt haben wollt. |
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Das ist also hier deine Aufgabe, planwirtschaftliche Regularien aufzustellen. Interessant, dass da auch gleich die Behauptung aufgestellt wird, das da 6 Altunternehmer insolvent gehen. Ich nehme an, du kannst das auch belegen?! Ansonsten kann ich nur sagen, wenn eine größere Spielhalle am Stadtrand oder in einem Gewerbegebiet gebaut wird, hat das nichts mit trading down zu tun, eher im Gegenteil.
Rechnet man dann mal dagegen, dass die kleine Spielhallen, welche ja nach Meikes Meinung schließen müssen, alle klassische Innenstadtlagen haben, so werden ja dann dort die Grundstücke nebenan sofort mehr wert sein, was eine Vermarktung an den sicher schon sehnsüchtig wartenden Einzelhandel bestimmt erleichtert.
Was die Schuldnerberatung und die Sozialkosten angeht, erspare ich mir mal jeden Kommentar. Auf eine so absurde Argumentation einzugehen ist wohl völlig überflüssig.
Ich hoffe, dass du in deinem Stadtrat auch so vehement gegen die Ansiedlung von großen Supermärkten gekämpft hast, um die Tante Emma Läden zu erhalten. Der Verbraucher und seine Bedürfnisse sind dir ja ohnehin egal.
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7
09.09.2009 08:09 |
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hansi
Doppel-As
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..... immer noch ein Stückzahlmaßstab!
Ist der Stadt Löhne der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Februar 2009 (Az.: 1 BvL 8/05) noch immer unbekannt oder warum wird dort jetzt ganz offenkundig verfassungswidriger Weise „pauschal“ die Vergnügungssteuer erhoben? Der Beschluss vom 4. Februar 2009 hat immerhin Gesetzeskraft erlangt!
Wenn z.B. die Stadt Löhne oder auch die Stadt Wahrendorf tatsächlich davon ausgehen, dass allein die Eröffnung einer Industriespielhalle zu einer Mehreinnahme bei der Vergnügungssteuer und Gewerbesteuer führt, dann müssen die Stadtkämmerer aber von den Vernetzungskünstlern und Quotenregulierern ganz besonders bauchgepinselt worden sein.
Schon mal auf die Idee gekommen, dass sich das „Spielerpotenzial“ nicht beliebig erweitern lässt, wo soll das zusätzliche Spielgeld herkommen? Schon mal auf die Idee gekommen, dass sich das vorhandene „Spielerpotenzial“ nur von den jetzigen kleinen Spielhallenbetreibern in die Industriespielhalle eines „Glücksspiel-Quellcodeinhabers“ verlagern wird?
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8
09.09.2009 08:26 |
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KARO
Routinier
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Ja , das hier ein Verdrängunswettbewerb stattfinden soll ist ja wohl
nicht von der Hand zu weisen.
Ich kenne die Situation in Löhne etwas , aber die Gier der Stadtväter
scheint sehr groß zu sein.
Für mich nicht verständlich , oder ist es der Neid zu Bad Oynhausen , die
Stadt bekommt ja auch einiges durch das Westcasino und Grosspielhalle
ab.
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09.09.2009 09:23 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Rosewood,
zum sogenanten "Trading-Down-effect" nach Ansiedlung von Großspielhallen gibt es bereits Verwaltungsrechtsprechung, das weißt Du doch.
Mit einer Veränderungssperre, die sachlich fundiert erfolgte ( siehe die Bilanzierung ) ist bis jetzt doch noch keine Kommune gescheitert oder kennst Du gegenteilige Rechtsprechung.
Und zu Deiner Beruhigung ( auch wenn der Vergleich mit einem Supermarkt hinkt ) kann ich Dir sagen,
dass unser Stadtrat natürlich zuerst Einzelhandelsgutachten erstellen lässt, bevor er sich für entsprechende B-Planänderungen für "Einkaufszentren" einsetzt.
Altunternehmen müssen immer einen Bestandsschutz haben.
Im Gegensatz zum Einzelhandel darf beim Glücksspiel aber kein Bedarf geweckt werden, sondern nur gedeckt werden.
Das hast Du vergessen!
Gruß
Meike
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09.09.2009 15:07 |
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