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» Trennung von Spielhallen «

[quote][i]Original von Meike[/i]
Hallo David,
das denke ich persönlich auch und werde leider immer wieder durch die Realität
vieler Genehmigungsbehörden überrascht.

Hallo Waldfee,
um wie viel Geldspielgeräte in Spielhallen steigt die prozentuale Belastung
Deiner Kommune durch eine 4 - er Konzession ?
Hatte Eure Kommune zuvor Anfragen von Spielern gehabt, dass bei Euch eine
Bedarfsunterdeckung stattfindet?
Wie könnte jede Konzession selbstständig betrieben werden, wenn es nur eine
"Aufsichtskanzel" mittig für alle Konzessionen gibt?
Welcher Konzession "gehört" die Aufsichtskanzel?
-----------
Als ich vor einigen Wochen erstmalig in der Fremde "Glasspielhallen" und
5-er Konzessionen mit einer "Aufsichtskanzel" besichtigen konnte,
war ich schon recht erstaunt, was so alles eine Genehmigung erhält.

In beiden Mehrfachkonzessionen gab es nur eine Aufsichtskanzel.
- in der 5-er Konzession gab es sogar nur eine Aufsicht für alle Konzessionen -
Keiner konnte mir die Frage beantworten, zu welcher Konzession diese Kanzel denn gehört.
Keine der Aufsichten wusste, bei wem (welchem Konzessionär ) sie überhaupt beschäftigt war.
- alle schauten erstaunt und meinten, dass das doch alles einer Firma gehört -
Die "Glasspielhalle" war wirklich einzigartig, da eine visuelle räumliche Trennung
erklärt wurde über die unterschiedliche Farbe des Bodenbelags.

Ich denke, dass da dringend klare, gesetzlich verankerte "Spielregeln" gefordert sind.

Gruß Meike
[/quote]

Deine berechtigten Bedenken und Fragen erklären sich durch solch eine von „rosewood“ verdeutlichte Propaganda der Industriespielhallenbetreiber gegenüber den Stadtkassen:

[quote][i]Original von Rosewood[/i]
[URL=http://www.forum-gewerberecht.de/thread,threadid-5417,hilight-Rosewood
.html]http://www.forum-gewerberecht.de/thread,threadid-5417,hilight-Rosewoo
d.html[/URL]

( ……)
Das ist also hier deine Aufgabe, planwirtschaftliche Regularien aufzustellen. Interessant, dass da auch gleich die Behauptung aufgestellt wird, das da 6 Altunternehmer insolvent gehen. Ich nehme an, du kannst das auch belegen?! Ansonsten kann ich nur sagen, wenn eine größere Spielhalle am Stadtrand oder in einem Gewerbegebiet gebaut wird, hat das nichts mit trading down zu tun, eher im Gegenteil.

Rechnet man dann mal dagegen, dass die kleine Spielhallen, welche ja nach Meikes Meinung schließen müssen, alle klassische Innenstadtlagen haben, so werden ja dann dort die Grundstücke nebenan sofort mehr wert sein, was eine Vermarktung an den sicher schon sehnsüchtig wartenden Einzelhandel bestimmt erleichtert.

Was die Schuldnerberatung und die Sozialkosten angeht, erspare ich mir mal jeden Kommentar. Auf eine so absurde Argumentation einzugehen ist wohl völlig überflüssig.

Ich hoffe, dass du in deinem Stadtrat auch so vehement gegen die Ansiedlung von großen Supermärkten gekämpft hast, um die Tante Emma Läden zu erhalten. Der Verbraucher und seine Bedürfnisse sind dir ja ohnehin egal. [/quote]

Bei solchen Angeboten kann ein Stadtkämmerer schon mal schwach werden.
Sicherlich wird bewusst verschwiegen, dass sich die Einnahmen aus der Vergnügungssteuer nur neu verteilen werden.
Eine Ansiedlung von großen Supermärkten hat somit nichts mit einer Ansiedlung von Großspielhallen zu tun!
Die heutige Markbereinigung wird doch erst durch die Dongle- Chipkarten- und Vernetzungssteuerungsmöglichkeit der Herstelleraufsteller möglich.



Gepostet am 25.09.2009 um 09:20 von:
Benutzer: jasper
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=38888#post38888


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