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Autor Beitrag
Thema: Gewerbeanzeige für Amazon (max. 90 Tage alt)
Schwarzer

Antworten: 11
Hits: 14.981
RE: Gewerbeanzeige für Amazon (max. 90 Tage alt) 30.06.2014 16:40 Forum: Gewerberecht


Frau Kollegin,

im gegebenen Fall würde ich (evtl. kostenpflichtig) eine Bestätigung darüber ausstellen, dass das Gewerbe gemäß der Anzeige aktuell gemeldet ist.
Thema: Gewerbe angemeldet (Onlinevertrieb von xxxxxx), e.K. notwenidig...?
Schwarzer

Antworten: 3
Hits: 5.368
RE: Gewerbe angemeldet (Onlinevertrieb von xxxxxx), e.K. notwenidig...? 23.06.2014 15:48 Forum: Gewerberecht


nochmal

Die steuerlichen Maßstäbe sind hier unbeachtlich. Ein Finanzberater kann Ihnen nicht weiterhelfen, Sie benötigen einen Steuerberater.
Die Kaufmannseigenschaft im Sinne des Handelsgesetzbuches setzt einen kaufmännisch geführten Betrieb voraus (siehe Handelsgesetzbuch - HGB).
Insbesondere ist dort das Verhalten zwischen Kaufleuten (z.B. Hersteller und Großhändler
Im gegebenen Fall bietet die Eintragung keinen wesentlichen Vorteil. Die steuerliche Seite und die Grundsätze der Buchführungspflicht etc. lkönnten Sie in einem Beratungsgespräch mit einem Steuerberater schnell klären.
Danach fällt die Entscheidung leichter.
Thema: Gewerbe angemeldet (Onlinevertrieb von xxxxxx), e.K. notwenidig...?
Schwarzer

Antworten: 3
Hits: 5.368
RE: Gewerbe angemeldet (Onlinevertrieb von xxxxxx), e.K. notwenidig...? 23.06.2014 07:23 Forum: Gewerberecht


und willkommen im Forum,

für dn Zusatz e.K. müssten Sie sich im Handelsregister des für Sie zuständigen Amtsgerichtes eintragen lassen. (e.K. eingetragener Kaufmann)
Der Zusatz verbietet sich, wenn die Eintragung (noch) nicht erfolgt ist.
Für eingetragene Kaufleute gelten die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und es besteht die Pflicht zur kaufmännischen Buchführung.
Auf Grund dessen kann es sein, dass ein e.K. als "seriöser" gelten mag, automatische Vorteile für Ihr Handelsgewerbe sehe ich jedoch nicht.
Thema: Vergabe der Sportwettkonzessionen...
Schwarzer

Antworten: 23
Hits: 8.686
RE: Vergabe der Sportwettkonzessionen... 09.09.2013 11:32 Forum: Spielrecht


Frau Lukat,

so etwas wie eine Erhebung gab es tatsächlich (Bayern). Leider wurden die Tipo- und Betomaten in den Gaststätten bewusst aus der Umfrage rausgenommen. Somit ist keine aussagekräftige Bestandsaufnahme erfolgt. Es wurden nur Wettbüros gezählt.
Thema: bw abstandsregeln kein ausschluss?
Schwarzer

Antworten: 3
Hits: 1.063
RE: bw abstandsregeln kein ausschluss? 20.06.2013 17:00 Forum: Spielrecht


das gemeindliche Einvernehmen ist zwingende Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung. Fehlt das Einvernehmen, so darf die erforderliche Baugenehmigung nicht erteilt werden. Das gemeindliche Einvernehmen darf nur unter ganz engen Voraussetzungen ersetzt werden, nämlich, wenn beispielsweise das Einvernehmen wegen sachfremder Erwägungen nicht erteilt wird (kleines Beispiel: Der Gemeinderat verweigert das Einvernehmen, da der Bauherr irgendwann mal eine Demonstration gegen die Gemeinde angeführt hat).

Die Gemeinde ist nach den Kommunalgesetzen der Länder an Recht und Gesetz gebunden. Wenn die Gemeinde das Einvernehmen für ein aus spielrechtlicher Sicht (Glücksspielstaatsvertrag i.V.m. Ausführungsgesetz der Länder) unzulässiges Vorhaben erteilen würde, so wäre damit nicht automatisch ein Hindernis zur Erlaubnis beseitigt. Vielmehr ist bei Verletzung der Abstandsregel die Baugenehmigung wegen des so genannten nicht gegebenen Sachbescheidungsinteresses zu verweigern (Es würde kein Sinn machen, eine Genehmigung für ein Vorhaben zu erteilen, dass dann nach anderen Vorschriften nicht betrieben werden darf - Auto ohne Motor).

Fazit: Nach den spielrechtlichen Vorgaben (GlüStV und Ausführungsbestimmungen, diese gelten in den Bundesländern, außer Schleswig-Holstein) sind Mehrfachkonzessionen etc. nicht erlaubnisfähig. In der Folge können wegen der o.g. Gründe auch keine Baugenehmigungen für solche Vorhaben erteilt werden.
Thema: UG wird GmbH - Anzeigepflicht?
Schwarzer

Antworten: 5
Hits: 12.175
RE: UG wird GmbH - Anzeigepflicht? 17.05.2013 10:54 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


da die UG lediglich eine GmbH mit Besonderheiten ist, wobei zur Kenntlichmachung des geringen oder nicht vorhandenen Stammkapitals die Bezeichnung als UG obligatorisch ist, ist eine neue Gewerbemeldung nicht erforderlich.
Thema: Umfimierung GmbH
Schwarzer

Antworten: 4
Hits: 4.993
RE: Umfimierung GmbH 16.04.2013 11:52 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)



da im gegegebenem Fall die Identität der Firma gleich bleibt, ist eine An- oder Abmeldung nicht veranlasst.
Die von Ihnen als erste Variante beschriebene Sachbehandlung reicht aus.
Thema: Alkoholabgabe gegen Spenden / interessante Grenzfälle
Schwarzer

Antworten: 2
Hits: 6.284
RE: Alkoholabgabe gegen Spenden / interessante Grenzfälle 08.04.2013 07:28 Forum: Gaststättenrecht



bei der Betätigung handelt es sich um Ausschank zur mittelbaren Gewinnerzielungsabsicht. Der kostenlose Alkoholausschank dient der Verkaufsförderung des Erwerbsgeschäftes "Delikatessen". Mithin ist - auch wenn nicht unmittelbar - Gewinnerzielungsabsicht gegeben. Wenn dies bejaht werden kann, so ist der Ausschank gewerblich uind - soweit bei Ihnen noch Erlaubnispflicht gegeben ist - der Schankbetrieb nach dem GastG zu beurteilen.
Thema: Fortbetrieb des Gewerbes nach dem Tod
Schwarzer

Antworten: 3
Hits: 10.763
RE: Fortbetrieb des Gewerbes nach dem Tod 17.01.2013 09:12 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


ins Land

Stellvertreter im Sinne des Gewerberechts sind Personen, die auf Namen und Rechnung des/der Gewerbetreibenden das Gewerbe an seiner Stelle führen. Es handelt sich um eine Art Geschäftsführerposition. Der Stellvertreter wird vom Gewerbetreibenden gewählt. Grundsätzlich kann jeder Gewerbetreibende sein Geschäft durch einen Stellvertreter ausüben lassen. Im Normalfall eines Gewerbes sind hierfür keine besonderen Schranken vorgegeben.
Bei Gewerbebetrieben, für die besondere Zulassungs- Betriebsvorschriften bestehen, hängt eben die Einsetzung des Stellvertreters von den jeweiligen Rechtsbestimmungen ab.
Eine Stellvertreterlaubnis nach dem Gewerberecht ist im Prinzip eine Zustimmungserklärungen der Erlaubnisbehörde, einen bestimmten Stellvertreter einsetzen zu dürfen (z.B. Gaststättengewerbe, Spielhallengewerbe). Der Stellvertreter muss die persönlichen Voraussetzungen für den Gewerbebetrieb erfüllen (Beispiel Gaststättengewerbe in Bayern: Zuverlässigkeit + Unterrichung durch diie IHK).
§ 45 GewO regelt den Fall der gewillkürten Stellvertretung. Also der Gewerbetreibende möchte das Gewerbe durch einen Stellvertreter ausüben lassen, dieser muiss ggf. die einschlägigen personenbezogenen Voraussetzungen erfüllen.
§ 46 GewO räumt den Erben ein, das Geschäft in eigenem Namen führen und sich hierfür eines geeigneten Stellvertreters bedienen zu können, da der Erbe die persönlichen Voraussetzungen nicht erfüllt. Gewerbetreibender ist der Erbe, nicht der Stellvertreter.

Im gegebenen Fall könnte es um die Meisterpflicht gehen. Sofern das Schuhmacherhandwerk meisterpflichtig ist, wäre seitens der Handwerkskammer zu prüfen, ob der überlebende Ehegatte die Voraussetzungen erfüllt (wie bereits vom Vorredner angesprochen).
Thema: Zeitpunkt Gewerbeanmeldung
Schwarzer

Antworten: 14
Hits: 92.028
RE: Zeitpunkt Gewerbeanmeldung 08.10.2012 08:44 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Frau Kollegin,

bei der Dame ist die gewerbliche Tätigkeit an sich schon dann gegeben, wenn sie mit Vorbereitungshandlungen für den "eigentlichen" Gewerbebetrieb beginnt. Die Angaben sind an sich nachvollziehbar. Sie kann das Gewerbe bis zur Übernahme des Ladens entsprechend ausüben und muss ggf. später ummelden.
Man denke z.B. an einen Ladeninhaber, der einen Laden renovieren muss, der hat mit der Anmietung und Renovierung eine dem Gewerbebetrieb dienliche Tätigkeit auszuüben und ist insofern auch schon Gewerbetreibender.
Thema: Anlieferung von Waren im Wohngebiet
Schwarzer

Antworten: 6
Hits: 12.489
27.08.2012 14:28 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)



Es handelt sich hier weniger um eine gewerberechtliches, denn um ein baurechtliches Problem.
Das Gewerbe ist angemeldet und wird nicht offensichtlich rechtswidrig betrieben. Die Anlieferung macht Probleme.
Der Vorgang könnte an die Bauaufsicht bzw. die Behörde für den Immissionsschutz abgegeben werden.
Sollte der Betrieb als reiner Bürobetrieb zu betrachten sein, so wäre hier ebenfalls ein baurechtlicher Hintergrund zu vermuten. Nach der Baunutzungsverordnung dürfen im WA nur ausnahmsweise nichtstörende Gewerbe betrieben werden. Aus diesem Grund könnte die Baubehörde prüfen, ob hier ein Verstoß vorliegt.
Thema: Verkauf landwirtschaftlicher Produkte
Schwarzer

Antworten: 2
Hits: 4.932
RE: Verkauf landwirtschaftlicher Produkte 23.07.2012 11:34 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Frau Kollegin,

wenn der Landwirt "Ehemalig" ist, könnte man die Urproduktion unter Umständen bezweifeln.
Gleichwohl würde ich mal auf § 55 a Abs. 1 Nr. 9 GewO verweisen. Hiernach ist eine Reiegewerbkarte nicht erforderlich, wenn in regelmäßigen und kürzeren Zeitabständen von immer derselben Stelle Lebensmittel verkauft werden. In diesem Falle ergäbe sich für den Hauptsitz des Gewerbetreibenden die Gewerbeanmeldepflicht nach § 55 c GewO.
Thema: Imbisswagen Reisegewerbe
Schwarzer

Antworten: 2
Hits: 6.976
RE: Imbisswagen Reisegewerbe 30.05.2012 12:02 Forum: Gaststättenrecht


Sie liegen richtig.

Das Reisegewerbe wird im gegebenen Fall zum stehenden Gewerbe und ist entsprechend der gewerberechtlichen Regeln anzumelden. Wegen der "Auflagen" sei der Gewerbetreibende an das Bauamt und die Lebesnmittelüberwachung verwiesen (Erschließung des Wagens mit Trinkwasser gem. TrinkwasserV, Abwasserentsorgung, ggf. Baugenehmigung, Abstandsflächen etc.).
Thema: Lärmbelästigung durch Billiardcafé
Schwarzer

Antworten: 3
Hits: 5.005
RE: Lärmbelästigung durch Billiardcafé 29.03.2012 11:49 Forum: Gewerberecht


und herzlich willkommen im Forum.

Der Betreiber hat eine Gaststättenerlaubnis für eine bestimmte Betriebsart (hier wohl Schank/Speisewirtschaft als Billardcafe).
Nach Ihren Angaben hat er mittlerweile die Betriebsart geändert und der Betrieb ist zu einer Musikgaststätte oder Diskothek mutiert.
Hier kommt es darauf an, wie nachhaltig diese Veränderung vorgenommen wurde. Zum Beispiel liegt keine Betriebsartenänderung vor, wenn der Betreiber lediglich einmal im Monat eine Tanzveranstaltung durchführt. Es kommt auf die betriebsbeschreibenden Merkmale der Gaststätte an. Wenn Sie genug Hinweise darauf haben, dass die Gaststätte außerhalb der bestehenden Gaststättenerlaubnis betrieben wird, dann liegen Sie grundsätzlich richtig. Aber Vorsicht: Nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen! Eine Schließung muss als letztes und unabweisbares Mittel zur Herstellung der Ordnung begründet werden. Aus dem Sachverhalt geht aber nicht hervor, wie intensiv die Störungen etc. waren.
Des Weiteren ist die Frage zu klären, ob der eingetragene Tanzverein nunmehr Betreiber der Gastsättte ist (ggf. vielleicht nur zu den lärmigen Events). Der Betreiber möchte durch die Vereinsgründung eine geschlossene Gesellschaft simulieren. Dies schlägt jedoch fehl, da eine öffentliche Gaststätte auch dann gegeben ist, wenn diese nur bestimmten Personenkreisen (hier die Vereinsmitglieder) zugänglich ist. Unter Umständen wäre dann der Verein wegen unerlaubten Gaststättenbetriebes dran.

Unabhängig von der oben gemachten gaststättenrechlichen Erörterung sind auf Grund des Sachverhaltes Hinweise darauf gegeben, dass die Gaststätte in ihrer ursprünglichen Nutzung geändert wurde. Dies wäre dann baugenehmigungspflichtig. Hierfür wäre übrigens die Betreiberperson ziemlich egal, denn aus baurechtlicher Sicht wird die Anlage (hier Diskothek) beurteilt. Hier wäre die baurechtliche Zulässigkeit zu prüfen.

Die subjektiven Aussagen von Polizei und Nachbarschaft sind übrigens relevant. Wenn mehrere Zeugen unabhängig voneinander den jeweiligen Sachverhalt bestägigen können, so muss sich dies der Betreiber vorhalten lassen. Bedenklich wäre dies nur, wenn z.B. in einem dichtbesiedleten Gebiet jeweils nur ein Nachbar beschwert und sonst niemand.
Thema: Gewerbeabmeldung während Insolvenzverfahren
Schwarzer

Antworten: 7
Hits: 13.091
22.09.2011 08:08 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


ins Land. Der Insolvenzverwalter ist nicht der Gewerbetreibende.
Wenn tatsächlich von einer Betriebsaufgabe auszugehen ist, dann können Sie den Gewerbetreibenden unter Fristsetzung und Androhnung eines Zwangsgeldes zur Abmeldung auffordern. Im Rahmen dieser Anhörung kann er sich (und gegebenenfalls der Insolvenzverwalter) zum Sachverhalt äußern. Es kann sein, dass das fragliche Unternehmen abgewickelt werden muss (Verkauf von Einrichtung etc.). Solche Täigkeiten wären ein Nebenprodukt der Gewerbeausübung und von daher könnte man die Sache auch noch laufen lassen. Im Zweifel würde ich mir noch Auskünfte vom InsO-Gericht zum Stand der Dinge holen.
Thema: Gewerbeabmeldung während Insolvenzverfahren
Schwarzer

Antworten: 7
Hits: 13.091
21.09.2011 16:19 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)




und wo liegt jetzt das Problem? Wenn ein GU-Verfahren anhängig ist, dann kommt es darauf an, wer zuerst dran war (Das InsO-Gericht oder die Verwaltungsbehörde mit der GU). Eine Abmeldung ist erst bei Betriebseinstellung erforderlich. Ist diese nicht in Sicht, dann kann man ja auch nicht abmelden. Scheitert die Insolvenz, dann wird der Betrieb aufgegeben. Solange noch alles im Werden und Tun ist, ist normalerweise nichts veranlasst.
Thema: Gewerbeabmeldung während Insolvenzverfahren
Schwarzer

Antworten: 7
Hits: 13.091
21.09.2011 10:39 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Das Insolvenzverfahren hat im gegebenen Fall keine Bedeutung für Sie.
Es geht lediglich um den Umstand der gewerblichen Betätigung. Mit anderen Worten: Wird das Gewerb betrieben? Wenn ja, von wem? Welche Folgen für die behördliche Gewerbeüberwachung hat der Sachverhalt?

Das Insolvenzverfahren gebietet nicht die Betriebsaufgabe. Es geht hierbei um einen Interessensausgleich zwischen dem (überschuldeten) Schuldner und seinen Gläubigern.
Hierüber entscheidet das Insolvenzgericht im Rahmen der InsO.
Für die Gewerbebehörde ist nicht in jedem Fall einer erklärten Insolvenz etwas veranlasst.

Im gegebenen Fall hat sich herausgestellt, und das ist für Sie die Hauptsache, dass der Gewerbetreibende (aus welchen Gründen auch immer) das Gewerbe aufgegeben hat.

Nach § 14 GewO ist in diesem Fall die Betriebsaufgabe anzuzeigen.

Letztlich geht es hier um nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Thema: Gewerbeabmeldung während Insolvenzverfahren
Schwarzer

Antworten: 7
Hits: 13.091
RE: Gewerbeabmeldung während Insolvenzverfahren 21.09.2011 09:39 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Herr X ist und bleibt der Gewerbetreibende. Auf die anwaltliche Aussage kann man sich ruhig verlassen. Somit ist Herr X nach § 14 GewO verpflichtet, das Gewerbe abzumelden.
Vorschlag:

Schreiben an Herrn X, dass der Vorgang überprüft wurde und nunmehr feststeht, dass er nach wie vor die für den Gewerbebetrieb verantwortliche Person ist.
Damit Herr X insbesondere im Hinblick auf Beitrags- oder Abgabepflichten seine Ruhe hat, liegt eine Abmeldung in seinem Interesse.
Thema: Gastwirt alkoholabhängig?
Schwarzer

Antworten: 2
Hits: 10.968
RE: Gastwirt alkoholabhängig? 16.08.2011 15:26 Forum: Gaststättenrecht


ins Land
bei der Zuverlässigkeit kommt es nicht darauf an, ob einer ein böser Bube ist, sondern ob er die Gewähr für einen im Wesentlichen störungsfreien Betrieb bieten kann.

Dies scheint auf Grund der gegebenen Vorfälle eben nicht der Fall zu sein. Er ist zudem alkoholkrank. Es stellt sich also die Frage, ob man hier nicht den Bock zum Gärtner macht. Wie soll er eigentlich eine Therapie hinkriegen, wenn er stets in Versuchung geführt wird? Als Gastwirt hat man ja des Öfteren so seine Verpflichtungen als Gastgeber. Die Sache wird also nicht unbedingt besser, wenn man ihn machen läßt.

Es ist eine Frage des Standpunktes: Ist er dem Trunke ergeben (wofür doch einiges spricht), dann ist die Erlaubnis zu versagen.

In einem ähnlichen Fall haben wir abgelehnt.
Thema: Schließung eines Gewerbebetriebes nicht möglich
Schwarzer

Antworten: 2
Hits: 3.044
RE: Schließung eines Gewerbebetriebes nicht möglich 27.06.2011 07:21 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Frau Kollegin,

mein Vorschlag:
Sofern nicht bereits im Ausgangsbescheid geregelt, könnte man ein gehöriges Zwangsgeld androhen. Die Daumenschrauben können dabei schon recht schön angezogen werden.
Ggf. wäre die Dame vorher hierzu zu hören. Dies hindert übrigens nicht das Bußgeldverfahren.
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