Forum-Gewerberecht

» Trennung von Spielhallen «

Hallo,
prinzipiell ist gegen die optische Verbindung zweier Gewerbeeinheiten mit einer Fensterscheibe nichts einzuwenden.
Da es sich aber aller wahrscheinlichkeit um zwei von einander getrennte Brandabschnitte handelt, wird die "Fensterscheibe" meist nicht praktipiert, da eine F90-Brandschutzscheibe vorgeschrieben ist. Die ist unglaublich teuer und deshalb selten zu sehen.
Nähere Infos hat das Bauamt...



Gepostet am 16.02.2007 um 00:08 von:
Benutzer: Corleis
Der Original-Beitrag :
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