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Thema: § 14 Ladenschlussgesetz (alt) |
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lt. Mitteilung unserer Regierung im Juni 2013 wurde mit Wirkung zum 31.12.2012 der bisherige § 6 ASiMPV gestrichen.
Die bislang im dortigen Absatz 1 geregelten Ermächtigungs-Delegationen wurden in die VO über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen (Delegationsverordnung - DelV) überführt. Die Übertragung der Verordnungsermächtigungen nach §§ 11 und 12 Abs. 2 LadSchlG auf die KVR findet sich nunmehr in § 10 DelV, die Übertragung der Verordnungsermächtigung nach § 14 LadSchlG auf die Gemeinden findet sich nunmehr in § 11 DelV.
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Thema: Preisangabe in Apotheken |
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Soweit ich in meinen Unterlagen gefunden habe, sind für Rezepturarzneien, zugelassene Fertigarzneien, Dienstleistungen sowie Waren, die keine Arzneimittel i.S.d. AMG darstellen, die Vorschriften der PAngV anwendbar.
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Thema: Tod des Gewerbetreibenden/Einzelunternehmen-Abme
ldung v.A.w.??? |
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In der GewAnzVwV -Musterentwurf- steht unter Ziff. 5.1 "Steht die Aufgabe des Betriebes eindeutig fest (z.B. wegen Todes des Anzeigepflichtigen, Gewerbeuntersagung oder Widerruf der Erlaubnis) und ist die Abmeldung nicht innrhalb eines angemessenen Zeitraumes erfolgt, hat die Behörde die Abmeldung von Amts wegen vorzunehmen (§ 14 Abs. 1 Satz 3 GewO)."
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Thema: Schankwirtschaft mit kleinen Gerichten |
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ja, ist schon klar, dass man derzeit darüber verschiedener Meinung sein kann. Aber wir hatten schon Fälle, da fangen die Wirte mit Brötchen an, dann kommen Snacks und schließlich Kurzgerichte dazu. Deshalb haben wir uns für eine klare Abgrenzung reine Schankwirtschaft und eben bei Abgabe auch nur von Sandwiches Schank- und Speisewirtschaft entschieden.
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Thema: Schankwirtschaft mit kleinen Gerichten |
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Hallo Alex,
die Kostenfrage habe ich leider übersehen.
Für eine Ergänzung der Erlaubnis nach § 2 bei Änderung der Betriebsart oder der Räume (§ 3 GastG) ist nach dem Bayer.KG KVz 5.III.7/2 eine Gebühr von 25 bis 3.750 € vorgesehen. Bei einer Änderung der Betriebsart verlange ich je nach Einzelfall 25 - 100 €, bei Erweiterung der Räume rechnen wir nach qm ab.
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Thema: Schankwirtschaft mit kleinen Gerichten |
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Also meines Erachtens liegt schon eine Nutzungsänderung vor, da sich mit der Abgabe von Speisen die Betriebsart ändert und laußerdem lt. § 3 Abs. 1 GastG die Betriebsart in der Erlaubnisurkunde zu bezeichnen ist. In solchen Fällen verlange ich einen Antrag auf Erweiterung/Änderung der Konzession, hole die Stellungnahme der LÜ und ggf.des Bauamtes ein und erteile eine Erweiterungserlaubnis.
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Thema: Chat-Raum |
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ich stimme den Herren Bäumer und Keufner voll zu.
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Thema: Neues Forum |
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Auch ich werde "unserem" Forum treu bleiben und teile voll und ganz die Meinung von Jürgen Rixinger.
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Thema: Jugendhaus |
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wir hatten auch vor Jahren eine Anfrage eines Fördervereins wegen eines Jugendtreffs. Nach Prüfung des vorgelegten Konzeptes und einer Stellungnahme des Kreisjugendpflegers kamen wir zu dem Ergebnis, dass der Jugendtreff nicht gewerbsmäßig betrieben wird. Der Förderverein wurde auf § 23 GastG hingewiesen und dass die Vorschriften der §§ 5, 6, 18, 22 und 28 Abs. 1 Nr. 2, 6, 11 und 12 GastG Anwendung finden.
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Thema: Trennung von Spielhallen |
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Nun bin ich auch mit einem Spielhallenkomplex (4 Spielhallen) befasst. Die räumliche Trennung mit jeweils eigenen von außen zugänglichen Eingängen habe ich gefordert. Mit der Aufsichtskanzel in der Mitte der 4 Spielhallen kann ich leben, da die Betriebsfähigkeit auch bei Schließung einzelner Spielräume gegeben ist und die internen Verbindungstüren nicht für den Publikumsverkehr genutzt werden.
Zusätzlich zu den 4 Spielhallen soll auch noch ein Bistro/Internetcafe betrieben werden (ob die Geräte hauptsächlich dem Spielzweck dienen, muss ich erst abklären). Der Zugang zu einer der Spielhallen ist über dieses Bistro/Internetcafe - als Foyer geplant.
Meine Frage: Ist der Zugang zu einer Spielhalle über ein (evtl. wg. Alkoholausschank konzessioniertes) Bistro/Internetcafe möglich??
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Thema: Aufstellung Warenautomat - unselbständige Zweigstelle??? |
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ja, aber:
Gewo-Kommentar Landmann/Rohmer, § 14 Rd.Nr. 50: "Insbesondere ist der Wortlaut des Abs. 3 Satz 1, wonach der Automatenaufsteller die Anzeige bei der zuständigen Behörde seiner Hauptniederlassung erstatten muss, nicht so zu verstehen, dass damit sämtliche Anzeigepflichten erfüllt sind. Abs. 3 Satz 1 entbindet nicht von den sonstigen Verpflichtungen des § 14 Abs. 1 und 2, wenn der Gewerbetreibende z.B. eine Zweigniederlassung im eigentlichen Sinne errichtet, der Betrieb verlegt wird usw."
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Thema: Gaststättenunterrichtung |
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Der Unterrichtungsnachweis einer IHK ist nur für die Gaststättenbetreiber vorgeschrieben, die einer Erlaubnis nach § 2 GastG bedürfen (also nur für die Gaststätten mit öffentlichem Alkoholausschank).
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Thema: Zuverlässigkeitsnachweise |
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ich fordere bei einem erstmaligen Antrag auf Marktfestsetzung einer natürlichen Person nur ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister; bei einer juristischen Person einen Handelsregisterauszug, GZR für die Firma und GZR und FZ für den Veranstaltungsleiter.
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Thema: Gewerbeanmeldung Bezirksschornsteinfegermeister |
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nach der 18. GAT zu § 14 GewO vom 13.06.1983 ist im Kaminkehrerfall dessen Wohnung als gewerbliche Niederlassung anzusehen, deshalb ist eine Gewerbeanzeige bei der Wohnsitzgemeinde zu erstatten.
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