Evaluierung der SpielV durch Glücksspielindustrielobbyisten |
gmg
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Wer dann noch die Stellungnahmen der Verbände zur Änderung der Spielverordnung studieren möchte....siehe Anlagen!
Ich möchte mich bei dem UAVD für die Veröffentlichung bedanken!
Fundstelle
Grüße
__________________ gmg
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181
02.03.2012 15:26 |
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Solon
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gmg
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Und dann noch die fehlenden Stellungnahmen....
Die Stellungnahme (Synopse) des UAVD noch einmal beigefügt...
Grüße
__________________ gmg
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182
02.03.2012 15:28 |
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Solon
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jochen B.
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2 Sachen fallen mir da sofort auf:
Der BA als Aufstellerverband verbrüdert sich mit der Geräteindustrie und Herstelleraufsteller.
Nicht nur die Geräteindustrie und Herstelleraufsteller wollen die Sachverständen los werden sonder das BMWI und jetzt ganz deutlich auch die IHK. Wollen die evtl. nicht länger die Verantwortung für die Geräteüberprüfung übernehmen?
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183
02.03.2012 16:05 |
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Meike
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Hallo zusammen,
herzlichen Dank für die Veröffentlichung.
Mir persönlich fällt da etwas ganz anderes auf und ich muss sagen, ich bin entsetzt.
Ich hatte mich nun bereits einige Wochen gewundert, warum der §12 Abs.3 im Diskussionsentwurf so sonderbar wurde.
Vielleicht erinnert sich der ein oder andere an den Dezemberentwurf, der nur an die Länder zur Stellungnahme bis Januar 2012 verschickt wurde.
Da gab es diese Forderung nach einem Gutachten des
"Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik oder gleichwertiger Prüfstelle" noch nicht
- jeder, der über einen Januarentwurf verfügt, weiß wann dies zeitlich plötzlich und vollkommen unerwartet in den Diskussionsentwurf aufgenommen wurde-
Ich persönlich hatte diese Forderung gar nicht verstanden, bis heute, bis ich jetzt die Stellungnahme der AMA lesen durfte.
Dort auf Seite 4 Mitte nachlesbar
"Zudem weisen wir darauf hin, dass die Hersteller von Geld-Gewinn-Spielgeräten das Frauenhofer Institut für Sichere Informationstechnologie, München, beauftragt haben, in Zusammenarbeit mit der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt eine digitale Signatur zu entwickeln, um damit Steuermanipulationen noch wirksamer ausschließen zu können."
Mit Verlaub, das ist doch der HAMMER!!
Wer hat denn da so gut nachlesbar in die Feder des BMWI geschrieben?
Da werden nun Kooperationen mit der PTB geschlossen im Laufenden Verfahren durch Bezahlung der Hersteller?
Da wird vorgegaukelt, man hätte auch nur ansatzweise die Grundlagen des Deutschen Steuerrechts beachtet?
Meine Damen und Herren im Deutschen Bundestag,
bitte beenden Sie nun endlich diese Komödie!
Und nachdrücklich wäre es zu begrüßen, wenn endlich auf die Einhaltung des §146 ff AO geachtet würde, mit entsprechenden klaren Festlegungen im Rahmen des Zulassungsverfahrens und dass das bereits seit Jahren durch die PTB mit Steuergeldern entwickelte Signaturverfahren endlich zum Einsatz kommt, nachlesbar unter www.insika.de
mfG
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184
02.03.2012 18:05 |
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Meike
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Hallo zusammen,
nun hat also das Berliner "Komödienstadl" seinen Höhepunkt erreicht mit der Versendung der Verbändeanhörung zur Änderung des §33 c GewO am Freitag, den 02.03.2012.
Wer nun glaubt, dass das etwas Innovatives, ein Ausläufer der Verbändeanhörung zur SpielV sei, dem muss ich leider seine rosrote Brille entreißen und mitteilen, dass ich das schon kannte und im Gespräch mit Länderwimis diese ganz erstaunt waren, weil sie das gar nicht kannten und selbst in der Einladung zum kommenden BLA nur die geplante Änderung des §33 i GewO in Rede stand.
Hallo Jochen,
das ist die Antwort auf Deine Frage:
Zitat:
"Nicht nur die Geräteindustrie und Herstelleraufsteller wollen die Sachverständen los werden sonder das BMWI und jetzt ganz deutlich auch die IHK. Wollen die evtl. nicht länger die Verantwortung für die Geräteüberprüfung übernehmen? "
Wenn man doch hier der IHK eine nette, lukrative und dauerhafte Möglichkeit bietet, um die Säle zu füllen, das Personal zu beschäftigen, sich wenig "streiten" zu müssen, dann wird doch vieles viel erklärlicher, oder nicht?
VG
Meike
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185
03.03.2012 06:14 |
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Meike
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Hallo gmg,
hallo zusammen,
mit den Floskeln "das war immer so und wird auch so bleiben",
zeigst Du sehr schön, dass die Richtlinien der Korruptionsprävention nicht bekannt sind und vor allem wie Deutschland, die Bundesregierung damit umgeht
Stichwort: Wir und der Sudan!
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/059/1705932.pdf
Und falls Du Dich nicht mehr erinnern solltest, lenke ich Deinen Blick auf das Jahr 2009 und den dort stattgefundenen Workshop zur Gerätesicherheit in Berlin, dort bei der PTB.
Ein Beitrag war damals der von Dr. Zisky zum Projekt INSIKA.
Damals in Anwesenheit auch der Vertreter von Herstellern und Aufstellern erläuterte Dr. Zisky, dass das System INSIKA auch in Geldspielgeräte implementiert werden kann.
www.insika.de - für alle, die in Ruhe nachlesen wollen, was damit wie sicher gemacht würde -
Auf meine persönliche Nachfrage hin, ob INSIKA die Aufzeichnung der einzelnen Geschäftsvorfälle benötigt, schaute mich Dr. Zisky erst erstaunt an, weil er offenbar gar nicht wusste wie miserabel die Buchhaltung der Automaten ist und dass diese nicht den gesetzlichen Bestimmungen des Deutschen Steuerrechts entsprechen und gab dann an, dass dies zwingend erforderlich sei, da genau da INSIKA ansetzt.
ERGO
Wenn nun Hersteller zwei Jahre später, weil sie vielleicht merken, dass nun die Luft in diesem Bereich etwas dünner wird, vor allem auch mit den Modifizierungen im Bereich der Geldwäscherichtlinien, hingehen und
"...............das Frauenhofer Institut für Sichere Informationstechnologie, München, beauftragt haben, in Zusammenarbeit mit der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt eine digitale Signatur zu entwickeln, um damit Steuermanipulationen noch wirksamer ausschließen zu können......."
kann dies nur einen Grund haben.
Man versucht auf Biegen und Brechen selbstständig ein System zu implementieren, um weiterhin drum rum zu kommen, die einzelnen Geschäftsvorfälle, d.h. jeden einzelnen Spielvertrag, jedes einzelne Spiel aufzeichnen zu müssen.
Das macht dann auch die Wortspielchen von einigen Verbändevertretern in der Anhörung erklärlich, die sich plötzlich vollkommen skuril distanzieren, dass man schließlich nicht "um" Geld spielen würde, sondern nur "mit" Geld spielen würde.
Also lasst Euch bitte nicht vorführen. - Fangt endlich an quer zu denke und greift alle Informationen und Vorgehensweisen der letzten Jahre auf, um zu verstehen, was da aktuell vor sich geht.
Denn wenn es einem um Rechtssicherheit und möglichst hohe Manipulationssicherheit gehen würde, dann wäre dies schnell und problemlos machbar.
Es ist doch alles da, d.h.
klare Richtlininien des Gesetzgebers in der Abgabenordnung nachlesbar, klare Richtlinien des Bundesfinanzministeriums zum Umgang mit Barkassen und ein längst fertiges sicheres System, entwickelt durch die PTB - nur mit anderen Akteuren als denen die sich sonst auf der IMA oder im Brauhaus Lemke treffen.
VG
Meike
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187
04.03.2012 07:13 |
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Meike
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Hallo zusammen,
genauso wenig, wie ich mich zu irgendwelchen Therapieformen einlassen würde, sollten sich Therapeuten zum Strafrecht und den Finanzen einlassen.
Bei der Stellungnahme hatte es mich bei den Ausflügen in den §284 StGB und der Vermögensgefährdung gaaaanz fürchterlich geschüttelt.
Und wenn ich die Diskussion Rund um das liebe Geld und die Stundenverluste lesen muss,
so gilt auch hier, das grundlegende Problem wurde nicht verstanden.
Wie kann man sich denn nach jahrzehntelanger Erfahrung in diesem Bereich nun seitenweise über die "Unterhaltungswerte" auslassen, anstatt endlich einzusehen, dass nur eine bundesweite klare Linie, ein bundesweites einheitliches Gesetz, mit klaren Definitionen und klaren Richtlinien, für alle und vor allem für den Menschen vor dem Automaten hilfreich sind.
Und da muss ich anders hier nun absolut Recht geben, mit seinem seit Jahren hier nachlesbaren Geschimpfe, - bei dieser Stellungnahme kam es mir so vor, als wenn mal wieder etwas erforscht werden soll und wer weiß in wie weit dort bereits der neu angedachte §33 c GewO besprochen, - Sorry, aber langsam fange ich wirklich an böse zu denken, wenn ich so etwas immer noch lesen muss. Die Leute sind doch alle intelligent und müssten doch aus den letzten Jahren und Jahrzehnten gelernt haben.
Das Ziel nicht aus den Augen verlieren, aber wenn man merkt, dass der eingeschlagene Weg immer wieder in Sackgassen führt, muss man lernen einen Haken zu schlagen, vielleicht mal kurz übers Feld fahren um dann endlich die Umgehungsstraße zu erreichen, um das Ziel zu erreichen.
In Beschulungsmaßnahmen erkläre ich gerade denjenigen für die das Glücksspiel absolutes Neuland darstellt es so
Glücksspiel ist wie Autofahren
grundsätzlich verboten
es sei denn Du hast eine gültige Fahrerlaubnis.
Und welches Fahrzeug Du wo fahren darfst, ergibt sich wiederum aus der endsprechenden Fahrerlaubnis.
Manche dürfen auf der Autobahn fahren und andere eben nur auf der Gemeindestraße.
Aber alle tun es, d.h. sie fahren!
Hier versuchen nun Menschen aus unterschiedlichsten Gründen heraus zu erläutern, warum das eine ein Glücksspiel ist und das andere, aber doch eigentlich kein so richtiges.
So ein QUATSCH!!
VG
Meike
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189
05.03.2012 04:56 |
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gmg
Foren Gott
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Nach dem Studium aller veröffentlichten Stellungnahmen konnte ich dann feststellen, dass zumindest bei drei wichtigen Stellungnahmen [Stellungnahme des AMA, des UAVD und des Fachbeirates Glücksspielsucht] Übereinstimmung in den Äußerungen bezüglich der Punkte:
1) Erhöhung der Manipulationssicherheit des Geldspielgerätes
2) Ausschluß von Einnahmemanipulationen, die zur Steuerhinterziehung führen
festgestellt werden konnte.
Jetzt liegt also der Ball beim BMWi:
Alle erwarten, dass etwas geschieht = umformuliert bzw. ergänzt wird!
Grüße
__________________ gmg
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190
05.03.2012 10:48 |
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pumuckelIV
Eroberer
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Hallo Meike
Woran liegt es?
Hier wird täglich die SpielV und die Gew.O rauf und runter dekliniert...
Zitat: ...alles ist da... oder jetzt wartet alles auf (das Christkind) das BMWi
aber woran liegt es denn nun wirklich???
z.b. die Entscheidungsträger in den Parlamenten … wissen die denn wirklich nicht was Sie tun?
...die Röslers oder die Arps und die Kubickis? Alle unwissend?
Das kommt mir ein wenig zu kurz.
Ist es nicht viel mehr eine Kombi aus Absicht und Interessengemenge (s. Monitor)
ist es eine Sache des Verstandes..?
….oder nicht verstehen wollen?
Glücksspiel ist nicht wie Autofahren... so wie es jetzt aussieht ist es eher eine Einladung zum Begehen einer Straftat...nämlich Geldwäsche!
Alle Experten haben darauf hingewiesen.
Was sollen die Sachverständigen sonst noch anstellen?
Die Sachlage ist doch eindeutig:
Aus dem Schreiben BDK vom 10.02.2012 an den Landtag SH:
„...dass die aktuellen gesetzlichen Vorgaben der SpielV nicht eingehalten werden, sondern zudem Straftaten wie Steuerverkürzung (also Steuerhinterziehung) und Geldwäsche ermöglicht werden“.
Der BDK fordert sogar eine (wie bei den Spielbanken) Regelung über das GWG, eine Identifizierung und einen Datenabgleich.
Das BMWi könnte das alles abstellen.
Man will das aber nicht!
Weder Schwarz-Gelb noch Rot-Grün.
Alles was du hier kritisierst ist absolut i.O. (sogar sehr, sehr gute Arbeit, meine absolute Hochachtung) aber wird nicht ausreichen...
anders betrachtet (aus Tätersicht) ergeben sich daraus jedoch viele Qualitätsmerkmale:
wie diese mangelhafte Buchhaltung aus Ein- und Auszahlungen
wie das Umbuchen in einen Punktespeicher usw.
die Russen haben das in Berlin bereits in den 90er kapiert … das war wie eine Einladung. Und anschließend in Deutschland wieder investiert.
Beleuchten wir doch mal die Absichten und ökonomischen Hintergründe ...im Zusammenhang mit dem Thema Geldwäsche...
Gruß
__________________ debra
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191
05.03.2012 16:38 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo pumuckel,
Woran liegt es?
Da könnte man natürlich jetzt viel spekulieren. Ich gehe davon aus, dass diese Frage in Zukunft beantwortet wird. Bei Herrn Wulff hatte die Presse nicht locker gelassen und auch hier gibt es einig - wie ich gehört habe - die nicht locker lassen werden.
Das warte ich ab.
Dass eine Branche sich in diesem Maße so hartnäckig gegen Kriminalprävention WEHRT, ist einzigartig und wirft für jeden vollkommen Unbeteiligten kein gutes Licht auf diese Branche.
Aktuell müsste man fragen: Warum diese Hast? - Das passt doch nicht, was da z.Zt. stattfindet.
Schon 2007 hatte das BMWI von "inkriminierten" Punkten gesprochen. Seit Jahren, quasi von Anfang an gab es Manipulationen, die Automaten entsprachen nicht der SpielV usw.
Nix passierte. Da wurde nix novelliert, nachgebessert oder ähnlich.
Die Spielverordnung hat keine Laufzeit. Ein Jahr ist quasi gar nichts passiert und dann Mitte Dezember 2011 - fast auf den Tag 12 Monate nach dem letzten "Lebenszeichen" der Novellierung der SpielV, kam plötzlich Thermik auf.
Es wurde ein "Diskussionsentwurf" verschickt, der nichts, aber auch rein gar nichts "verschärfendes" enthält.
Warum?
Weil man nun feststellte, dass auf lange Sicht nichts mehr produziert wird? Die Aufsteller können solange die Ersatzteile reichen die alten Automaten weiter betreiben. Auf der IMA konnte man sehen, dass da jetzt nicht unbedingt viel Innovatives an Automaten steht und durch den Glücksspielstaatsvertrag und die Spielhallengesetze ist klar, dass die Expansion nun sein Ende gefunden hat.
War das der Grund?
Wie sieht es mit den "Gefährten" der letzten Jahre aus? Die Korruptionpräventionsrichtlinien, - Stichwort: Rotation - sind spurlos an allen Gefährten vorüber gezogen, aber wie sieht es mit der Altersgrenze aus? Muss man vor der Ruhephase noch die besagte "Kuh vom Eis bekommen"?
Und was ist mit denen, die in der Verbändeanhörung so richtig Kontra geben könnten?
- die IHK hat demnächst ausgesorgt, wenn es nach dem BMWI geht. Die dürfen dann ohne Ende irgendwelchen Aushilfskräften das Jugenschutzgesetz erklären.
- und auch die Suchtberatungsstellen haben dann ausgesorgt und wissen nun nach vielen Kürzungen endlich, wie sie ihre Mitarbeiter auf lange Sicht bezahlt bekommen, durch "Sozialkonzepte" und Mitarbeiterbeschulungen
Und die, denen man kein "Bonbönchen" anbieten kann, den Finanzbehörden (Steufa) und der Polizei, die lässt man lieber gaaaaaanz weit außen vor, denn sie sind ja unberechenbar.
VG
Meike
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192
05.03.2012 19:16 |
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tesa
Jungspund
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Hallo Meike,
Dein Beitrag enthält nur Behauptungen, Unterstellungen und Annahmen.
Abgesehen von freier Meinungsäußerung:
Was soll denn das bitte bringen?
Gruß,
Tesa
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193
06.03.2012 08:35 |
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pumuckelIV
Eroberer
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Hallo Meike
Danke für deine Antwort.
Wie du dir vorstellen kannst, gibt es hier einige Leute die großen Wert auf deine Beurteilungen und Informationen legen.
Der Tenor meines Beitrages war Unwissenheit oder Vorsatz ….in den Parlamenten und Behörden
Dazu ein einfaches aber plakatives Beispiel:
Eine Frage zum GWG.
Wo liegt hier – aus deiner Sicht - der schwächste Punkt?
Ein Hinweis: Manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht.
Gruß
__________________ debra
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194
06.03.2012 11:27 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo pumuckel,
das GWG hat so viele Schwachstellen und bekommt quasi bei jeder "Evaluierung" neue hinzu, dass dies wirklich abendfüllend wäre alles zu listen.
Nehmen wir einfach mal die letzte hinzu gekommene Schwachstelle,
das Durchbrechen des Konnexitätsprinzips in §16 Abs. 1 GWG
".........Für Maßnahmen und Anordnungen nach dieser Vorschrift kann die zuständige Behörde nach Absatz 2 Nummer 9 zur Deckung des Verwaltungsaufwands Kosten (Gebühren und Auslagen) erheben........"
jeder Verwaltungbeamte weiß, was dies nun in der praktischen Prüfung bedeutet.
Der schwächste Punkt ist dass die Bundesregierung sich bis zum heutigen Tag weigert, die Bargeschäfte möglichst sicher zu machen, -
ich zitiere hier aus den Folien der ppp von Dr. Zisky anlässlich des workshops "Sicherheit von Geldspielgeräten", vom 18.06.2009
"2001 Hinweis aus den Ländern: Unerlaubte Veränderungen
2002 Ländern fordern Fiskalspeicher
2003 Prüfbericht des Bundesrechnungshofs : Dringender Handlungsbedarf
2004 PTB / BMF - Konzept
......
2008 BMF erarbeitet Gesetzentwurf
18.02.2009 Präsentation der INSIKA-Arbeitsergebnisse
...........
Starke Widerstände aus der Wirtschaft
BMF hat das Gesetzgebungsverfahren zur Änderung/Ergänzung der Abgabenordnung §146 vorerst gestoppt"
Zitat Ende
Also, was nützen Aufsichtsbehörden, deren Verpflichtete gar nicht über sicheren Bargeldkassensysteme verfügen, da dies von der Lobbyarbeit bis heute verhindert wurde.
VG
Meike
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195
06.03.2012 19:49 |
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pumuckelIV
Eroberer
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Hallo Meike
ich dachte hier an die oft zitierte Identifizierungspflicht – wie sicher ist in diesem Zusammenhangder Perso?
Wieso gibt es parallel den neuen und den alten?
Mein alter ist sogar noch bis 2020 gültig.
Übrigens in Thailand http://www.pattayaforum.net/forum/archiv...hp/t-11931.html
kann man sehen was so alles möglich ist.
Für ein paar € ist man dabei – und klasse Qualli
Das GWG eine Farce....wie die SpielV usw. - also Bananenrepublik?!
Was ist mit ausländischen Ausweispapieren – oft noch im buch- bzw. heftform mit eingeklebten Bildern. Hier kann man oft nicht erkennen wen man vor sich hat: Vater oder Sohn / Mutter oder Tochter.
Diese Exemplare sind noch einfacher zu fälschen.
Wie ist das z.B. mit Überweisungen aus dem Ausland (z.B. aus Moskau) auf ein Anderkonto eines Nortars?? In Baden-Baden Tagesgeschäft der Immobilienagenturen...
Frontal21 hat das am 8. Februar 2011 sehr eindeutig dargestellt... leider im Internet nicht mehr verfügbar.
Ich behaupte mal … das kann man überhaupt nicht prüfen!
Dann dieses „Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention“
hier kann nun wirklich nicht von Optimierung oder Prävention gesprochen werden...
Ich sprechen in diesem Zusammenhang eher von „Tatort Bundestag“.
Übrigens interessant was du so alles hörst...
Gruß
__________________ debra
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196
07.03.2012 11:44 |
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gmg
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Zitat: |
Original von jochen B.
@jochen
Gegenfrage:
Wer möchte schon gerne die Verantwortung für eine Prüfung übernehmen, bei der nichts wesentliches überprüft wird?
@ meike
es wird immer bunter.
Nachdem wir Aufsteller zu Statisten der Herstelleraufsteller degradiert worden sind, verkommen wir nun auch zu Statisten des BMWI und der PTB! |
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Wahrscheinlich stehe ich auf der Leitung:
Jochen schreibt an Jochen ???
__________________ gmg
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198
21.03.2012 13:25 |
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Meike
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Und täglich grüßt das Murmeltier................
Es ist mal wieder so weit, Dank der angeblichen "Verfristungsspiele" , der unglaublichen Absprachen zwischen BMWI, PTB und Herstellern
Zitat:
"Dringendes Programm-Update für COOLFIRE-Geräte
............zur Erhöhung der Manipulationssicherheit.....................
........... auf Anforderung der Zulassungsbehörde...................
..............mittels Austausch der CF-Karten und SIMM-Riegel aufgespielt wird................
...........ältere Softwarebestände...........befristet sind und anschließend ihre Gültigkeit verlieren...........
.........damit Sie Ihre betroffenen Geräte weiterhin zulassungskonform......................
............mittels dieses Tausch-Pools.........................
..............Update und Rücksendung............................
Hier noch einmal der rechtliche Hinweis was eigentlich zu tun wäre von der Zulassungsbehörde
§33 e GewO
(2) Die Zulassung und die Unbedenklichkeitsbescheinigung sind zurückzunehmen oder zu widerrufen, wenn Tatsachen bekannt werden, die ihre Versagung rechtfertigen würden, oder wenn der Antragsteller zugelassene Spielgeräte an den in dem Zulassungsschein bezeichneten Merkmalen verändert oder ein für unbedenklich erklärtes Spiel unter nicht genehmigten Bedingungen veranstaltet.
VG
Meike
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199
24.03.2012 07:24 |
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Meike
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Hallo zusammen,
ist es nicht erschreckend.... so normal sind für Euch die ständigen Manipulationsmöglichkeiten und "Austauschaktionen", dass nicht einer auf den Beitrag reagiert.
Wer mal nachzählen möchte, dem empfehle ich die Seite der ptb "Zulassungen"
so haben wir es mal wieder innerhalb von knapp 3 Monaten
mit insgesamt 20 betroffenen Bauarten zu tun,
die aufgrund der festgestellten Manipulationsmöglichkeiten dem vollkommen rechtswidrigen "Softwareverfristungsspiel" unterzogen werden.
Und wieder einmal beginnt eine beispiellose bundesweite Steuerdaten und Beweismittelvernichtung mit freundlicher Unterstützung der PTB und des BMWI,
denn wie wir lesen durften, muss der Unternehmer
"CF-Karten und SIMM-Riegel "
an den Hersteller schicken.
Dann kann man vermutlich mal wieder Ausdrucknummern 01 A 01 erzeugen, wie das auch nach den Build-Umrüstaktionen der Fall war und alles wird "gut".
Und wenn man dann derartige "Erklärungen" liest
http://www.automatenmarkt.de/uploads/med..._Erklaerung.pdf
fehlen einem nur noch die Worte.
VG
Meike
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200
27.03.2012 05:05 |
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