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Zum Ende der Seite springen 2011-12 Anzeige beim Bundeskartellamt iS GSG-Quote 4 Bewertungen - Durchschnitt: 10,004 Bewertungen - Durchschnitt: 10,004 Bewertungen - Durchschnitt: 10,004 Bewertungen - Durchschnitt: 10,004 Bewertungen - Durchschnitt: 10,00
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gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
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2011-12 Anzeige beim Bundeskartellamt iS GSG-Quote

Wie man dem Internet-Auftritt des UAVD entnehmen kann, wurde beim Bundeskartellamt der Geldspielgerätehersteller Löwen / Novomatic angezeigt, da die Auszahlquoten der GSG dieses Herstellers nicht den Aufstellern, jedoch dem "Gerätehersteller-Aufsteller" bekannt seien und sich dadurch ein Wettbewerbsnachteil für die "Nichtgerätehersteller-Aufsteller" ergeben würde.

Hier geht es zur vollständigen Meldung.



Grüße

__________________
gmg
1 19.12.2011 09:55 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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gelroy gelroy ist männlich
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RE: 2011-12 Anzeige beim Bundeskartellamt iS GSG-Quote

Bravo UAVD!! Respekt
2 19.12.2011 10:13 gelroy ist offline E-Mail an gelroy senden Beiträge von gelroy suchen
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jasper
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Das Ding hat aber richtig Charme. Applaus

Aber beachtet dabei, dass das Bundeskartelamt genauso wie die PTB dem BMWI unterstellt ist. Also keine allzugroße Hoffungen machen.
3 19.12.2011 10:20 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
Meike
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Hallo zusammen,

ermittelt das Bundeskartellamt jetzt wirklich oder war das nur eine Anzeigenerstattung?

Beziehen sich die Ermittlungen auch auf die "Ausschließlichkeits-Mietverträge", d.h. dass die Unternehmer nicht dazu in der Lage sind die Glücksspielautomaten mit PTB Zulassung der Herstellers zu kaufen und bei Datenbanktausch (da wirkt ja auch das BMWI mit seinen Empfehlungen mit) und bei Rückgabe der Mietgegenstände ihre Betriebsgeheimnisse offenbaren müssen?

Weß dazu jemand etwas Näheres, z.B. wer SB beim Bundeskartellamt ist?

VG
Meike
4 20.12.2011 08:19 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Meike
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Hallo zusammen,

waren meine Fragen nicht verständlich oder nicht beantwortbar?

VG
Meike
5 24.12.2011 06:56 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
anders   Zeige anders auf Karte anders ist männlich
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Zitat:
Original von Meike
Hallo zusammen,

waren meine Fragen nicht verständlich oder nicht beantwortbar?

VG
Meike

Hallo Meike,

verständlich schon, das ist aber ein spezieller Vorgang der nur durch den UAVD zu beantworten ist.

Gruß
anders
6 24.12.2011 17:52 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
Meike
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Hallo anders,

da der UAVD auch Mitglied im Forum ist, warten wir eben.

Vielleicht haben sie noch keine Rückmeldung zum Sachstand, d.h. zum Sachbearbeiter.

Aber die Problematik mit den "Ausschließlichkeitsmietverträgen" müssten sie eigentlich beantworten können.



----------------


Seltsam ist, dass sich offenbar nur der UAVD wehrt.


Warum erstattet der BA e.V. oder das Forum e.V. keine Anzeige? Deren Mitglieder müssten doch die gleiche Problematik haben oder nicht?

Oder stimmen die Gerüchte, dass dort vereinzelte Mitglieder, die Großen der Branche keine "Ausschließlichkeits-Mietverträge" abschließen brauchten, sondern kaufen durften?


Was ist denn aus dem berechtigten Aufschrei des Automatenverbands Hamburg und des Automatenverbands Schleswig-Holstein aus Januar 2007 geworden.

Was da geschrieben wurde zum "Mietkonzept" war doch herausragend treffend? Warum kam dann nichts mehr?


VG
Meike
7 26.12.2011 07:09 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
anders   Zeige anders auf Karte anders ist männlich
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Zitat:
Kurzum, dem Beschwerdeführer geht es um die Beseitigung einer bundesweiten Wettbewerbsverzerrung über eine nicht kontrollierbare und intransparente Auszahlquote beim „bauart- zugelassenen“ Glücksspiel, so der Vorsitzende.
H allo Meike,

was mich aber auch sehr wundert ist, dass man erst nach vielen Jahren das Thema „Wettbewerbsverzerrung“ in der Branche feststellt und angehen will. Das war und ist doch immer schon ein Dauerbrenner.

Auch der aufgeführte Punkt von der „nicht kontrollierbaren und intransparenten Auszahlquote beim „bauart- zugelassenen“ Glücksspiel“ besteht schon sehr lange.

Hoffentlich wird bei dieser Gelegenheit auf gleich das Haftungsproblem mit entschieden, damit die Automatenaufsteller endlich eine Rechtssicherheit gegenüber den Lieferanten bekommen.

Ich begrüße das Vorgehen des UAVD und hoffe, dass damit wieder eine geschaffene Ausnahmeregelung geschlossen wird. Es geht dabei ja immer auch noch um Rechte und Pflichten aus den AGB und der Tätigkeit der PTB, die nicht abgedeckt sind.

Gruß
anders
8 26.12.2011 13:04 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
Meike
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Hallo anders,

das ist so nicht richtig, denn nach alter SpielV gab es eine festgelegte Auszahlungsquote.

http://www.vdai.de/synopse.pdf

siehe §13 Nr.6 SpielV - alt -

die Summe der Gewinne muss mindestens 60% der um die jeweils geltenden Umsatzsteuer verringerten Einsätze betragen



Da hatte der Unternehmer zumindest eine Kenngröße, mit der er rechnen konnte, bzw. die er bei groben festgestellten Abweichungen auch hätte beklagen können.


Dies sieht heute aber ganz anders aus.


Im Rahmen einer Novellierung der SpielV muss man nach meinem Dafürhalten derartige Festsetzungen wieder aufnehmen.


VG
Meike
9 27.12.2011 06:52 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Otten Otten ist männlich
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Zitat:
Original von Meike


Im Rahmen einer Novellierung der SpielV muss man nach meinem Dafürhalten derartige Festsetzungen wieder aufnehmen.



Genau meine Meinung!
Es spräche ja auch kaum etwas dagegen!
10 27.12.2011 09:09 Otten ist offline E-Mail an Otten senden Beiträge von Otten suchen
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Zitat:
Original von Meike
Hallo anders,

das ist so nicht richtig, denn nach alter SpielV gab es eine festgelegte Auszahlungsquote.

http://www.vdai.de/synopse.pdf

siehe §13 Nr.6 SpielV - alt -

die Summe der Gewinne muss mindestens 60% der um die jeweils geltenden Umsatzsteuer verringerten Einsätze betragen

Da hatte der Unternehmer zumindest eine Kenngröße, mit der er rechnen konnte, bzw. die er bei groben festgestellten Abweichungen auch hätte beklagen können.


Dies sieht heute aber ganz anders aus.

Im Rahmen einer Novellierung der SpielV muss man nach meinem Dafürhalten derartige Festsetzungen wieder aufnehmen.


VG
Meike
Hallo Meike,

ist es nicht so, dass die alte SpVO nicht mehr mit den Praxisergebnissen übereinstimmt?

Gruß
anders
11 27.12.2011 09:54 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
Meike
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Hallo anders,

die Frage habe ich nicht verstanden.

Kannst Du diese bitte erläutern?

VG
Meike
12 27.12.2011 10:55 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Zitat:
Original von Meike
Hallo anders,

das ist so nicht richtig, denn nach alter SpielV gab es eine festgelegte Auszahlungsquote.

http://www.vdai.de/synopse.pdf

siehe §13 Nr.6 SpielV - alt -

die Summe der Gewinne muss mindestens 60% der um die jeweils geltenden Umsatzsteuer verringerten Einsätze betragen

Da hatte der Unternehmer zumindest eine Kenngröße, mit der er rechnen konnte, bzw. die er bei groben festgestellten Abweichungen auch hätte beklagen können.

Dies sieht heute aber ganz anders aus.

VG
Meike


UInd was ist der maximale Durchschnittsverlust für eine Grösse ?
13 27.12.2011 14:04 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
Meike
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Hallo dieter,

welchen "maximalen Durchschnittsverlust" meinst Du?

Es gibt
1.den maximalen Kasseninhalt bei langfristiger Betrachtung = reine Herstellererklärung, keine Definition von der PTB zum Zeitraum der Betrachtung, nicht kontrollierbar und hat zudem nichts mit einer Auszahlungsquote zu tun, denn man könnte eine AQ von 100% genauso wie von 0% haben und könnte diese Grenze immer noch erfüllen


2. die Summe der Verluste darf im Verlauf von einer Stunde 80,-€ nicht übersteigen = es wird nur ein Tauschvorgang und kein tatsächlicher Spielgewinn oder Spielverlust vom Kontrollmodul erfasst und diese Grenze kann sowohl bei einer AQ von 100% genauso wie von 0% erfüllt werden


Falls Du also eine dieser beiden "Vorgaben" meinst, dann ist die Antwort auf Deine Frage : "Showbusiness" oder anders formuliert "viel Rauch um NIX"


VG
Meike
14 27.12.2011 19:19 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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RE: 2011-12 Anzeige beim Bundeskartellamt iS GSG-Quote

Zitat:
Original von gmg
Wie man dem Internet-Auftritt des UAVD entnehmen kann, wurde beim Bundeskartellamt der Geldspielgerätehersteller Löwen / Novomatic angezeigt, da die Auszahlquoten der GSG dieses Herstellers nicht den Aufstellern, jedoch dem "Gerätehersteller-Aufsteller" bekannt seien und sich dadurch ein Wettbewerbsnachteil für die "Nichtgerätehersteller-Aufsteller" ergeben würde.

Hier geht es zur vollständigen Meldung.

Grüße



Das Ding passt doch mal richtig gut!
Aber warum nur der UAVD bzw. deren Mitglieder, dass läuft doch bei allen "Nichtgerätehersteller-Aufsteller" Applaus so ab und wo bleiben die anderen Automatenverbände, stecken die die Köpfe ihrer Mitglieder und ihre eigenen in den Sand?
15 29.12.2011 12:09 jochen B. ist offline Beiträge von jochen B. suchen
tapier
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Der langfristige maximale Kasseninhalt kann überhaupt nicht eingehalten werden, da diese Geräte alle paar Monate ein komplette Softwareupdate bekommen.

Bei Geräten nach alter SpielV wurden die 60% teilweise auch erst nach fast 4 Jahren Laufzeit, bzw. entsprechender Spielezahl erreicht.
16 31.12.2011 14:41 tapier ist offline E-Mail an tapier senden Beiträge von tapier suchen
Meike
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Hallo tapier,

was heißt denn alle paar Monate?

Durch die Möglichkeit der vorgetäuschten neuen "Inbetriebnahme" kannst Du doch z.B. einmal im Monat eine "Neuaufstellung" vortäuschen.

Welche Löschvorgänge dieser voraus gehen, weißt Du doch.

Und dadurch, dass das Kontrollmodul ohnehin nur einen "Speicher" von 1 Stunde im "First-In-First-Out-Modus" hat, werden die entsprechenden gesetzliche Vorgaben per se nicht eingehalten, denn danach sollte eigentlich :
Zitat Bundesratsdrucksache 655/05
" „Eine Dokumentation der Einsätze, Gewinne und Kasseninhalte ist für die steuerliche Nachprüfbarkeit nötig.

Die zur Vermeidung von Steuerausfällen erforderlichen Kontrollein- richtungen werden auch Gegenstand der Bauartzulassung durch die Physikalische Technische Bundesanstalt.

Inhaltlich wird damit eine Kontrollmöglichkeit des jeweiligen Wechsels der
Verfügungsmacht am Geld geschaffen. Geld- und Warenspielgeräte stellen zugleich von der Funktionsweise her eine Kasse dar.

Somit sind insbesondere auch die Vorschriften des § 146 AO zu beachten. Die Regelung bei der Bauartzulassung stellt sicher, dass Art, Umfang und Funktionalität der Kontrolleinrichtung dokumentiert und für Prüfzwecke der Steuerverwaltung verfügbar ist.“



Tapier, nach alter SpielV gab es diese buchhalterischen Verpflichtungen wie oben zitiert, nicht als Vorgabe vom Gesetzgeber.
Jetzt müsste es eigentlich kontrollierbar sein, aber die PtB hält sich im Rahmen der Bauartzulassung einfach nicht daran.

VG
Meike
17 31.12.2011 15:06 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Hallo Meike,

es gibt eine garantierte Auszahlungsquote von 60 %.

Das ist eine Vorgabe, die im Rahmen der vielen Ausnahmeregelungen eine Grundsicherung der Existenz sicherstellen soll. Sie sollte somit auch auf Dauer gesetzlich festgeschrieben werden.

Es liegt also schon im Interesse der Aufsteller und Spieler, dass das die PTB mindestens durch ihren erhaltenen Auftrag sach- und fachgerecht prüft, überprüft und sicherstellt. Dabei ist es auch wichtig alle Glücksspielearten und –formen auf Automatenbasis mit einer Mindest– und Höchstgrenze beim Einsatz und Gewinn zu belegen.

Das dürften auch die Mindestanforderungen sein, die man an einen Verbraucherschutz legen muss.

Alle davon abweichende, geplante oder durchgeführte Ausnahmeregelungen irritieren und verunsichern oder schaffen Unsicherheiten in jeglicher Form, möglicherweise sogar Manipulationsmöglichkeiten.

Mit einer angemessenen Spielzeitverlängerung entgeht man den ständigen, nicht mehr nachvollziehbaren Forderungen der Lobbisten und „Experten“. Übrigens, warum forderten das bisher weder die Lobbyisten noch die Experten an?

Die von den „Experten“ alle paar Wochen ständig neu geforderte Höchsteinsätze, Gewinn- und Verlustbegrenzungen haben nur einen Sinn, wenn alle, aber auch wirklich alle Glücksspielarten und –formen gleichwertig behandelt werden.

Spielerschutz bedeutet auch, dass ein kranker Spieler aufgrund von willkürlichen Begrenzungen nicht auf andere Glücksspiele umsteigen darf, zumindest aber einen erschwerten Zugang erhalten sollte.

Die neu diskutierten Veränderungen schaffen wieder einen neuen Wildwuchs und überzeugen deshalb bisher nicht.
Zitat:
Tapier, nach alter SpielV gab es diese buchhalterischen Verpflichtungen wie oben zitiert, nicht als Vorgabe vom Gesetzgeber.
Jetzt müsste es eigentlich kontrollierbar sein, aber die PtB hält sich im Rahmen der Bauartzulassung einfach nicht daran.
Es kann einfach nicht sein, dass das gesamte deutsche Glückspiel weiterhin auf solcher chaotischen Basis laufen soll. Zumal weil es auch jetzt wieder einmal sehr deutlich zeigt, dass bei den vielen Ausnahmeregelungen sogar die Rechtssicherheit einer ordnungsgemäßen Buchhaltung nicht mehr gegeben ist.

Es zeigt sich in diesem Zusammenhang auch wieder einmal, dass es nicht nur an der Spielverordnung und dem Glückspielstaatsvertrag liegt. Das sind nur die Begriffe für viele Unzulänglichkeiten in dem System.

Gruß
anders.
18 31.12.2011 17:47 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
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Wenn man das hier alles zusammenfasst, dann sollte alles klar sein und das Kartellamt hätte von sich aus tätig werden müssem:

http://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=5174&hilight=r2d2
19 02.01.2012 14:03 big franky ist offline E-Mail an big franky senden Beiträge von big franky suchen
tapier
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Nunja, die ständige Neuaufstellung kann auch Kontraproduktiv werden.
Die Meisten Geräte machen danach erst mal eine nette "Begrüßungsphase" in der der Kasseninhalt auch gerne mal ins negative geht.
20 04.01.2012 19:05 tapier ist offline E-Mail an tapier senden Beiträge von tapier suchen
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