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Hallo Meike,

es gibt eine garantierte Auszahlungsquote von 60 %.

Das ist eine Vorgabe, die im Rahmen der vielen Ausnahmeregelungen eine Grundsicherung der Existenz sicherstellen soll. Sie sollte somit auch  auf Dauer gesetzlich festgeschrieben werden.

Es liegt also schon im Interesse der Aufsteller und Spieler, dass das die PTB mindestens durch ihren erhaltenen Auftrag sach- und fachgerecht prüft, überprüft und sicherstellt. Dabei ist es auch wichtig alle Glücksspielearten und –formen auf Automatenbasis mit einer Mindest– und Höchstgrenze beim Einsatz und Gewinn zu belegen.   

Das dürften auch die Mindestanforderungen sein, die man an einen Verbraucherschutz legen muss.

Alle davon abweichende, geplante oder durchgeführte Ausnahmeregelungen irritieren und verunsichern oder schaffen Unsicherheiten in jeglicher Form, möglicherweise sogar Manipulationsmöglichkeiten.

Mit einer angemessenen Spielzeitverlängerung entgeht man den ständigen, nicht mehr nachvollziehbaren Forderungen der Lobbisten und „Experten“. Übrigens, warum forderten das bisher weder die Lobbyisten noch die Experten an?

Die von den „Experten“ alle paar Wochen ständig neu geforderte Höchsteinsätze, Gewinn- und Verlustbegrenzungen haben nur einen Sinn, wenn alle, aber auch wirklich alle Glücksspielarten und   –formen gleichwertig behandelt werden.    

Spielerschutz bedeutet auch, dass ein kranker Spieler aufgrund von willkürlichen Begrenzungen nicht auf andere Glücksspiele umsteigen darf, zumindest aber einen erschwerten Zugang erhalten sollte.  

Die neu diskutierten Veränderungen schaffen wieder einen neuen Wildwuchs und überzeugen deshalb bisher nicht.
[quote] Tapier, nach alter SpielV gab es diese buchhalterischen Verpflichtungen wie oben zitiert, nicht als Vorgabe vom Gesetzgeber.
Jetzt müsste es eigentlich kontrollierbar sein, aber die PtB hält sich im Rahmen der Bauartzulassung einfach nicht daran.
[/quote] Es kann einfach nicht sein, dass das gesamte deutsche Glückspiel weiterhin auf solcher chaotischen Basis laufen soll. Zumal weil es auch jetzt wieder einmal sehr deutlich zeigt, dass bei den vielen Ausnahmeregelungen sogar die Rechtssicherheit einer ordnungsgemäßen Buchhaltung nicht mehr gegeben ist.

Es zeigt sich in diesem Zusammenhang auch wieder einmal, dass es nicht nur an der Spielverordnung und dem Glückspielstaatsvertrag liegt. Das sind nur die Begriffe für viele Unzulänglichkeiten in dem System.

Gruß
anders.    



Gepostet am 31.12.2011 um 17:47 von:
Benutzer: anders
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