Manipulation durch reisende Täter |
Erhard
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Manipulation durch reisende Täter |
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Seit Jahren jammern die Spielhallenbetreiber über die Manipulation an Spielgeräten. Irgendwann erwischt es einen Spielhallenbetreiber, der feststellen muss, dass in seinen Geräten Geld fehlt. Und viele stellen dabei auch fest, dass sich in ihren Geräten irgendwo kleine Löcher im Gehäuse befinden.
In der polizeilichen Kriminalstatistik erreicht diese Form der Kriminalität nicht einmal die Promillegrenze!!
Was läuft hier falsch ?
Warum wird nicht angezeigt ?
Angst vor dem Finanzamt ?
Manipulateure von Spielgeräten sind reisende Täter, die überregional tätig sind !!
Heute in Braunschweig, morgen in Nürnberg !
Die Polizei kann nur Ermittlungsansätze erhalten, wenn sich das Anzeigeverhalten der Geschädigten ändert.
Was sagen die Spielhallenbetreiber dazu ?
__________________ Irgendwann behärsche ich die teutsche rächtschreibung :D
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1
28.09.2007 21:32 |
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Solon
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tapier
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RE: Manipulation durch reisende Täter |
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Anders gefragt:
Warum sollten wir sie anzeigen ? Was hätten wir davon ?
Meistens ist bei denen eh nix zu holen, und ausser Unmengen an Papierkram, Gutachten, Anwälten, Gerichtsterminen und sonstiges kommt für uns Nichts rum.
Also wird sowas elegant intern geregelt..
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2
29.09.2007 02:11 |
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Solon
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Meike
Foren Gott
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Erhard hat vollkommen recht !
Und nicht vergessen sollte man in diesem Zusammenhang die Manipulationen ohne die "kleinen Löcher".
Und Tapier,
Deine "elegante" Lösung, wie oft hast Du denn tatsächlich gesehen / gemerkt wer es war?
Ich kenne das anders, plötzliches Feststellen Automat ist leer, muss wohl "Diebstahl aus" oder "Manipulation" sein, Unverständnis (weil viele Ihre Kisten ja gar nicht richtig kennen), Anzeige (aber quasi nur für die Verlustabschreibung) und das wars.
Das höchste der Gefühle sind dann noch Geschichten, wie die mit dem schwarzen Mann und einer ominösen kleinen schwarzen Schachtel. - Man hat da mal was gehört und so...-
Wenn man dann mal nachhakt, betr. technischer Möglichkeiten und anderer Kleinigkeiten.
- Schweigen-
Ich habe auch noch nie Warnmeldungen gelesen, betr. der Manipulationen "ohne Löcher".
Anhand der vielen Nachträge zu den Zulassungen kann man Einiges erahnen, aber wie soll man die Bürger, Euch, davor schützen, geschweige denn die Täter fangen.
Das ist in dieser Art branchenübergreifend einzigartig.
Wollt Ihr nicht, dass wir die Täter fangen?
Gruß Meike
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Meike: 29.09.2007 09:38.
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3
29.09.2007 09:36 |
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tfis
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Natürlich wollen wir, dass ihr die Täter fangt.
Wollt ihr nicht, dass diese hinter Schloss und Riegel wandern?
Natürlich wollen wir das alle!
Bloß: Wollen die Richter das auch?
Was habe ich davon zwei Stunden vor dem Gerichtssaal zu stehen, zusammen mit meiner Aufsicht um dann nach Hause geschickt zu werden und dann anschliessend in der Zeitung zu lesen, dass der Richter ganz begeistert davon war, was ein cleveres Kerlchen der Angeklagte doch sei, einen Automaten mit Hilfe eines Drahtes zu leeren? Fahrgeld?
Ich inverstiere lieber in passive Sicherheit um so etwas garnicht erst passieren zu lassen, Schlung der Mitarbeiter, etc., dafür zu sorgen, dass ein Objekt für solche "Gesellen" unatraktiv ist.
Wenn was passiert, ist es zu spät.
Edit:
und zur Sache mit dem Finanzamt:
Mein Steuerberater teilte mir mit, dass das Geld, dass nach einem Einbruch gestohlen wurde, zu versteueren sei, da ich es ja zuvor vereinnahmt hatte.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von tfis: 29.09.2007 12:33.
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4
29.09.2007 12:31 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo tfis,
vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand, wusstest Du das nicht?
Natürlich sollte man die Zufallskomponente, in welchem Gerichtsbezirk bist Du, welchen Richter bekommst Du und welchen Vertreter der StA, nicht außer Acht lassen.
Ich denke aber, dass es darum in Erhards Beitrag nicht geht.
Darum geht es mir auch nicht, denn den Wert meiner Arbeit mache ich nicht an den Verurteilungen fest, da ich darauf nur eine geringe Einwirkungsmöglichkeit habe.
Es geht darum, Straftaten aufzudecken und zu verhindern.
Natürlich muss das Personal gut beschult sein und die Einrichtungen entsprechend geschützt.
Aber natürlich sollte man sich auch Gedanken darüber machen, wie kam der Täter an sein Wissen, welche Strukturen haben wir und wie kann man die Bürger, Euch, vor weiteren Straftaten schützen.
Dafür brauche ich die Täter, um dahinter zu kommen und brauche die angezeigte Straftat, um mir die Begehungsweise genau anschauen zu können.
Wie glaubst Du, dass die Täter wussten wann sie was wo am Automaten machen müssen?
Gruß Meike
P.S.: Und wegen der Aussage Deines Steuerberaters, da solltest Du vielleicht nochmal bei einem anderen nachfragen.
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5
29.09.2007 15:37 |
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anders
Kaiser
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Hallo Meike,
die aufgeführten Vorgehensweisen von @tapier und @tfis sind die aufgrund der Gegebenheiten auch bei anderen Aufstellern inzwischen gängige Praxis und Realität geworden.
Geräte mit Manipulationen oder Manipulationsmöglichkeiten werden, nach dem "Bekanntwerden" bzw. nach der "Feststellung" unverzüglich und auf Kosten der Aufsteller wieder "betriebsicher" gemacht!
Das gehört einfach zu dem unternehmerischen Risiko, wenn man in einem gewissen Abhängigkeitsverhältnis steht und keinen Einfluß auf Dritte hat!
Dennoch hofft man auch dort immer wieder, dass das möglichst nicht mehr in der eigenen Halle passieren sollte.
Übrigens ist die Aufstellerschaft aufgrund der vielen existengefährdenden Maßnahmen inzwischen schon untereinander sehr loyal geworden und somit "trommelt" man sich die entsprechenen Informationen unverzüglich zu.
Übrigens die Hersteller und der Handel ist über die Manipulationsmöglichkeiten der einzelnen Geräte immer aktuell informiert.
Gruß anders
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6
29.09.2007 17:46 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo anders,
für Dich auch die Frage:
Was glaubst Du, woher wussten die Täter, wann sie was, wie und wo am Automaten machen mussten?
Glaubst Du, dass Täter erstmal einen Invest tätigen, um sich GGSG zu kaufen und dann stundenlang in einer Werkstatt ausprobieren ?
Gruß Meike
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7
30.09.2007 09:53 |
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Stratmann
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@meike
Es werden Geräte gekauft, auch böse Buben haben leider oftmals eine Aufstellerlaubnis,
auf Schwachpunkte abgeklopft und diese Punkte werden dokumentiert.
Solche Tipps kann man dann erwerben, je nach Aktualität anfangs teurer später zum Schnäppchenpreis.
__________________ mfG
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8
30.09.2007 11:26 |
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Meike
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Hallo Herr Stratmann,
danke für den Hinweis.
Dies wäre genau der Ansatzpunkt. Man muss nur den "Vertriebsweg" verfolgen.
Um die Gewerbeuntersagung würden sich dann sicherlich die Kollegen von der Kommune kümmern.
Wer nur die Symptome "bekämpft", kann auf lange Sicht keine "Heilung" hervorrufen.
Wie schon mal gesagt. Ich packe lieber die Wurzel an.
Nur da sind wir auf Euer aller Hilfe angewiesen, um diese "Vertriebswege" zu finden.
Gruß Meike
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9
30.09.2007 13:46 |
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tfis
Tripel-As
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Zitat: |
Original von Meike
...
vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand, wusstest Du das nicht?
...
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Wenn ein Richter für dich ein Gott ist, mag das zutreffen.
Zitat: |
...
Ich denke aber, dass es darum in Erhards Beitrag nicht geht.
...
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Er fragte, was falsch läuft.
Das habe ich versucht mitzuteilen.
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10
30.09.2007 13:52 |
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AlsunaSB
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Hi @ all .
@ Meike ,
generell muss man zwischen Manipulation und Spiel. U. Software Fehler .
Kurz zur Manipulation :
Darunter fällt alles was mit externer Einwirkung zu tun hat.
z.B. Tür mit Diedrich aufschließen, Geräte anbohren oder mit purer Gewalt die Tür aufreißen.
All diese Sachen lernt man in der so.gn. Schule oder Berufsschule.
Diese Schulen sind meist mit den neusten Geräten ausgestattet und die Schüler und Lehrer suchen nach neuen Möglichkeiten einen Weg ans Geld zu finden.
Sollte mal wirklich eine Schule auffliegen macht halt die nächste irgendwo auf.
Die Wurzeln wachsen halt schnell nach.
Spiel u. Software Fehler :
Darunter fällt alles was über Tastenfunktionen oder Spielfunktionen erreicht werden kann.
Gerade diese Fehler werden meistens von Spielern entdeckt und teuer an andere Spieler verkauft.
Generell kann man aber sagen: Spiel u. Software Fehler müssen erstmal nachgewiesen werden.
Externe Einwirkung muss man erstmal erkennen bevor man weiter Schritte einleiten kann.
Gerade bei externer Einwirkung hat sich die Vernetzung als größter Feind für die Manipulatoren erwiesen. Frühzeitig die Fehlbeträge erkennen !!
@ Erhard
Wie oben beschrieben, muss man die Manipulation erstmal erkennen bevor man die Polizei einschaltet.
Gruß Stefan
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30.09.2007 15:17 |
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anders
Kaiser
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@Meike,
nach dem allgemeinen Kenntnistand geht man davon aus, dass die entsprechenden Geräte „erworben“ und auf die Möglichkeit der Manipulation hin „überprüft“ werden!
Lassen Geräte aufgrund ihrer technischen Gegebenheiten Manipulationen (!) zu, bemühen sich (fast) immer „Zweier-Gruppen“ um die Machbarkeit und Umsetzung vor Ort. Eine Zweier-Gruppe vermindert das Risiko ertappt zu werden und dient vorrangig auch zur Ablenkung der Hallenaufsicht.
Welcher Automatenaufsteller möchte schon nach der Feststellung einer Manipulation in seiner Halle und Erstattung einer Anzeige gegen Unbekannt, am nächsten Morgen einen unkontrollierbaren und fachlich völlig unqualifizierten Pressehinweis in seiner Heimatzeitung lesen?
Für eine staatliche Spielbank ist das eine kostenlose Zusatzwerbung und zieht entsprechend „belustigte Kunden“ an.
Bei einem Automatenaufsteller denkt der Kunde aber weiter, indem er aufgrund der vielen lesbaren Unsachlichkeiten an weitere Manipulation denkt. Hier gilt es vorrangig in diesem Bereich tätig zu werden und die übliche Hallensicherheit wieder herzustellen oder zu gewähren.
Somit reicht auch jedem Automatenaufsteller die Ersetzung eines Schadens über den Einnahme-oder Gewinnverlust) völlig aus!
Gruß anders
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12
30.09.2007 20:44 |
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Erhard
Doppel-As
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Themenstarter
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Sehe ich es richtig, dass die Automatenbetreiber kein Interesse an der Verfolgung von Straftaten (Manipulation durch reisende Täter) haben ?
Die Argumente, die Hersteller bieten sehr schnell "Updates" irgendwelcher Art an (auf Kosten der Betreiber) suggerieren fast einen Vorsatz der Automatenhersteller ein. Lücken irgendwelcher Art im Spielgerät vorzuhalten, um Updates auf Kosten der Betreiber vertreiben zu können. Das kann ich mir so nicht vorstellen. Oder irre ich mich ?
__________________ Irgendwann behärsche ich die teutsche rächtschreibung :D
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13
01.10.2007 23:31 |
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tapier
Routinier
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Kommt auf die Manipulation an.
Für Softwarefehler sind die Hersteller verantwortlich, wenn findige Spieler die Lücken ausnutzen können wir eh nix machen, ausser das wir bei zukünftigen Verhandlungen mit den Herstellern bessere Karten haben.
Technische Manipulationen hingegen...s.o.
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14
02.10.2007 00:44 |
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Sigi2910
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[quote]Original von Erhard
Sehe ich es richtig, dass die Automatenbetreiber kein Interesse an der Verfolgung von Straftaten (Manipulation durch reisende Täter) haben ?
quote]
Scheint mir auch so zu sein. Warum sich also darüber noch Gedanken machen...
__________________ Schönen Gruß aus dem wilden Süden
Siegbert Morlock
Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
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02.10.2007 08:54 |
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anders
Kaiser
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Erhard,
richtig ist, dass die Automatenaufsteller aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zunächst einen enormen Fixkostenblock erwirtschaften müssen. Kosten, die bei anderen Gewerbetreibenden erst gar nicht anfallen und noch nicht einmal im Gespräch sind.
Hier nur die wesentlichen und schmerzenden sechs Hallen- Kosten-Punkte:
1. Die vorgegebene Mindestgröße einer Halle in Verbindung mit der zu nutzenden Verkaufsfläche!
2. Die doppelten Konzessionsgebühren bei z. B. 6er-Doppelhallen, obwohl eine Konzession reichen würde.
3. Vergnügungssteuern ohne Berücksichtigung eine Freibetrages
4. Die aufgrund der überdimensionierten Hallengrößen, erwachsenen zusätzlichen Unterhaltungskosten (Nebenkosten, etc.)
5. Die Kostenmehrbelastung durch die Spielverordnung vom 01.01.2006
6. Die Mehrbelastung über die zusätzliche bindende Möglichkeit der Leihe von GSG
Auf der Grundlage siehst du es nicht richtig, wenn du meinst (unterstellst), dass kein Interesse an einer Strafverfolgung besteht. Jeder Geschädigte erwartet dann natürlich auch ein wirkungsvolles Urteil und nicht die schwachsinnige und strafmildernde Diskussion über eine plötzlich aufgekommene „Spielsucht“.
Wenn eine strafbare Handlung mit kriminellem Charakter, oft auch noch im Wiederholungsfall, nur mit einem „mahnenden Zeigefinger“ geahndet wird, dann hat der Geschädigte nach der Ersetzung des Verlustes und der Instandsetzung seiner Geräte wenig Interesse daran, sich und seine Mitarbeiter stundenlangen und monotonen Anhörungen auszusetzen. Zumal sich danach ja noch die zeitlichen Aufwendungen und auch noch weitere Zusatzkosten durch die Gerichtverhandlung ergeben.
Viel schlimmer sind dann aber noch die „im öffentlichen Interesse“ stehenden, unbeeinflussbaren Diskriminierungen und Unterstellungen durch die Medien, etc. Oft wird der Geschädigte dann auch noch zum Täter oder der Förderung zu einer kriminellen Handlung unterstellt! Wer muss oder soll sich das schon freiwillig antun?
Richtig ist aber, dass sämtliche Aufwendungen nach einer Manipulation grundsätzlich vom Geschädigten und auf seine Kosten behoben werden müssen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die technischen Voraussetzungen bereits werkseitig gegeben waren.
Egal ob einer kauft, least, mietet oder ein Gerät ohne zu erbringende Leistungen auf Zeit einsetzt, er trägt immer alle anfallenden Kosten. Hierzu zählen natürlich auch noch die zusätzlichen Zeit- und Fahrtkosten zum Handel und zurück! Was für den mit der Ermittlung betrauten Beamten nur ein normaler und auch unverständlicher Vorgang ist, ist für den Automatenaufsteller und Geschädigten oft aber sehr kostenträchtig und nachhaltend.
Gruß anders
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17
02.10.2007 14:33 |
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Meike
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Hallo anders,
jeder Unternehmer mit einem Ladenlokal / Produktionsstätte etc. hat Fixkosten.
Diese Unternehmer erstatten auch Anzeigen.
Pressemeldungen werden nicht herausgegeben, wenn der Geschädigte es nicht möchte. - Sehe für diese Art der Delikte ohnehin überhaupt keinen Grund für eine Pressemitteilung.-
Ich habe noch nie in meinem Leben einen Geschädigten "stundenlangen monotonen Anhörungen ausgesetzt" (Zitat Ende) .
Warum sollte ein Geschädigter Zusatzkosten bei einer Gerichtsverhandlung haben? - Wir sind im Strafrecht und nicht Zivilrecht.-
Gruß an Alle,
noch deutlicher als Erhard gepostet hat, ging es ja schon nicht mehr. - Eure Reaktionen sind absolut unverständlich.-
Mir sagte ein langjähriger Spielhallenbetreiber, dass bei 75 % aller Raubüberfälle ein Angestellter der Spielo den Tip gegeben hat oder selbst mit drin steckt.
Wie er dies erzählte, klang es absolut überzeugend.
Herr Stratmann schrieb, dass auch oft böse Buben eine Aufstellererlaubnis haben.
Stefan schrieb, dass es Schulen gibt, welche mit den neuesten Automaten ausgestattet sind.
- Also sollte man da nicht erstmal an die eigenen Reihen denken, anstatt den Blick ins große Unbekannte zu schwenken?-
Wenn wir vermuten müssten, dass ein Kollege in irgend einen "Schmuh" verwickelt ist, dann würden wir alles drum geben, um den auffliegen zu lassen. Genauso bei Dritten, die uns schaden wollen.
Aber Ihr habt eine Leidensfähigkeit, die wirklich unglaublich ist.
Ich vermisse auch ganz stark das Zusammengehörigkeitsgefühl. Anstatt die "Elemente" gemeinschaftlich zu bekämpfen, die Euch schaden wollen, denkt da jeder nur an sein eigenes momentanes, aber schnell schwindendes Glück.
Aber vielleicht bin ich da auch einfach nur zu stock konservativ und noch mit zu vielen Idealen behaftet.
Gruß Meike
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19
02.10.2007 21:16 |
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TM
Doppel-As
Dabei seit: 23.03.2006
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Hallo Erhart,
da fast jeder Aufsteller schon mehr oder weniger durch reisende Täter
geschädigt wurde und auch weiterhin damit rechnen kann ,solltest du uns hier zu dem Thema mehr informieren.
unter wechem link finde ich das Merkblatt dazu?
welche Kriminaldienststellen kennen sich in diesem Deliktsbereich aus?
können diese Stellen über die Automatenverbände zb.bei Verbandssitzungen die aufsteller informieren.
Gruss TM
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20
03.10.2007 13:55 |
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