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» Manipulation durch reisende Täter «

Danke anders,

gleiches hörte ich von Betreibern während einer Tagung. Jedoch wollte ich auch anonyme Antworten zu dieser Thematik. Letztendlich spielen kaufmännische Betrachtungen in diesem Deliktsfeld eine große Rolle.
Somit müssen die Spielhallenbetreiber auch weiterhin damit rechnen, Opfer zu werden!
Ein paar Kriminaldienststellen versuchen diesen Deliktsbereich (Manipulation von Spielgeräten durch reisende Täter) zu erforschen und auch zu erhellen. Diese Aufgabe wird aber durch das Verhalten der Geschädigten konterkariert.
Die Fa. Gauselmann(evtl. auch Andere) hat auf ihrer Homepage ein Merkblatt zu diesem Deliktsbereich eingestellt. Sollte dieses ausgefüllt bei einer Polizeidienststelle abgegeben werden, sollten normalerweise keine weiteren Befragungen durch die Polizei erfolgen.



Gepostet am 02.10.2007 um 20:59 von:
Benutzer: Erhard
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=17349#post17349


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