Corleis
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Zitat: |
Original von gmg
Im Allgemeinen teilt die Nebenleistung ( die Nebenkosten ) das Schicksal der Hauptleistung.
Ist die Hauptleistung - die Miete des Gerätes - umsatzsteuerpflichtig, so wird die Nebenleistung auch das "Mehrwertsteuerschicksal" treffen !
Bezüglich der Detaillierung der Nebenkostenrechnung habe ich im Augenblick so meine Zweifel.
Vielleicht sieht man ja irgendwann mal so eine Rechnung über die Miete des Gerätes und kann sie sich ganz genau aufbröseln lassen.
Mich würde aber vielmehr interessieren, ob diese Zwangsabgabe an die Verbände bei den "Inkassofirmen" bei Weiterleitung als Spende oder als Betriebsausgabe gebucht wird.
Na ja, vielleicht kann mir das ja mal einer erklären.
Grüße |
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Oder man fragt einen Steuerprüfer in seinem Bekantenkreis, ob er nicht mal bei einem solchen Verkaufsbetrieb eine Prüfung macht um in die Unterlagen zu schauen.
Dann weiß man es genau.
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61
10.09.2007 21:27 |
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Solon
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gmg
Foren Gott
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Ich habe gestern ganz vergessen zu erwähnen, dass Betriebsausgaben normalerweise natürlich zu 100 % bei der Steuer abzugsfähig sind.
Spenden jedoch nur bis zu 5 % des Einkommens der Gesellschaft oder 2 v. Tausend der Summe der gesamten Umsätze und Löhne und Gehälter.
Wie hoch war noch der Gesamtbetrag der Zwangsabgabe pro Jahr ?
Wie hoch war noch die Zwangsabgabe pro Gerät ?
Wieviel Geräte produziert man wohl so pro Jahr ?
Schon könnte man rechnen......
Grüße
__________________ gmg
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62
11.09.2007 21:18 |
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Solon
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Meike
Foren Gott
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Gruß an Alle,
da dachte ich jahrelang, dass ich die Kartellrechtsvorlesungen von Herrn Baron an der Uni richtig verstanden hätte. War ein Irrtum!
Der DAV hat mit Rundschreiben 05/2007 mitgeteilt:
"Das Bundeskartellamt konnte überzeugt werden, dass sich der Bundesverband in keiner Weise rechtswidrig verhalten hatte, so dass nunmehr die Einstellung des Ermittlungsverfahrens ohne Auflagen bekannt gemacht worden ist."
und
"es konnte eine neue Vereinbarung geschlossen werden, die eine seriöse und gesicherte Grundlage für die Finanzierung insbesondere des Bundesverbandes darstellt. Wie zum Teil schon praktiziert, werden in Zukunft durch die Hersteller bzw. Großhändler die Beiträge zur Branchenförderung bei Kauf, Miete, Leasing usw. von Geldspielgeräten in Rechnung gestellt werden."
Gruß Meike
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63
13.09.2007 20:51 |
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jasper
Kaiser
Dabei seit: 19.08.2006
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@meike
Ist das Bundeskartellamt nicht auch dem BMWI angeschlossen?
@gmg
leider falsche Fragestellung!
Die richtigen Fragen lauten:
Wie hoch ist der Gesamtbetrag der Zwangsabgabe pro Jahr?
Wie hoch ist die Zwangsabgabe pro Gerät?
Wie viel Geräte produziert man wohl so pro Jahr?
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64
14.09.2007 00:00 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Jasper,
JA!
Und nur z.K. für die, die Herrn Baron nicht kennen. Er hat ein hervorragendes Buch zum novellierten Kartellrecht geschrieben und ist auch in entsprechender Position tätig. - beim Googlen findet man ihn sofort-
Gruß Meike
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65
14.09.2007 17:24 |
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Lingna
Doppel-As
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Hi Jasper,
warum „auch“ BMWI?
Gruß
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66
15.09.2007 17:36 |
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jasper
Kaiser
Dabei seit: 19.08.2006
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Zweiter im Bunde vom BMWI ist die PTB. Schon vergessen?.
Bzgl. des gerätebezogenen Zwangsbeitrags hat das Bundeskartellamt jahrelange ermittelt, damit das Verfahren jetzt sang- und klanglos ohne Auflagen eingestellt wurde und die Verbände so weiter machen können wie bisher.
Bzgl. der zig-tausend manipulierten Glücksspielgeräte, wurde von der PTB eine 12-Monatsfrist zur Umrüstung gesetzt. Diese Frist wurde dann um 3 Monate und anschließend nochmals um 3 Monate verlängert. – Zig-tausend manipulierten Glücksspielgeräte und keine spürbaren Konsequenzen.
Das alles stinkt zum Himmel über Berlin.
Schaut euch die PTB- zugelassen Geräte heute an und nehmt zum Vergleich die SpielV zur Hand. Die Tatenlosigkeit des BMWI und die Willkür der PTB ist doch der Oberhammer! Da kann das Verhalten vom Bundeskartellamt nicht wirklich überraschen.
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67
16.09.2007 18:11 |
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Meike
Foren Gott
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Gruß an Alle,
ich habe gehört, dass der monatliche Fixbetrag der Hersteller für den BA recht großzügig ist, aber die Landesverbände von dem Geld nichts bekommen.
Wie kommt das?
Jede Gewerkschaft oder Partei, die ich kenne, wird finanziell in umgekehrter Weise aufgebaut.
Gruß Meike
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68
18.09.2007 19:29 |
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gmg
Foren Gott
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Klar, da hast Du ja die Finanzierung von unten nach oben.
Aber hier hast Du ja eine gaaanz andere Finanzierung.
Und außerdem ist das hier ja wohl keine Gewerkschaft ! Oder??
Grüße
__________________ gmg
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69
18.09.2007 20:18 |
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magnum
Doppel-As
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.... und ich würde gerne den Beschluss der Mitgliederversammlung sehen, wodurch dieser offizielle Verkauf der Unabhängigkeit beschlossenen wurde.
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70
19.09.2007 08:53 |
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Stratmann
Eroberer
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Die Mitglieder des BA beschränken sich meines Wissens auf die Landesverbände.
Das ist eine sehr überschaubare Teilnehmerzahl.
Die Automatenkaufleute sind allerdings ausschließlich Mitglieder eben dieser Landesverbände.
Nur Mitglieder eines jeden Verbandes, haben die Möglichkeit der Nachfrage einer Offenlegung der verwendeten Beiträge.
__________________ mfG
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71
19.09.2007 16:38 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Herr Stratmann,
der Vorstand eines Vereins muss jährlich nach Offenlegung des Kassenberichts und nach Aussprache entlastet werden, d.h. die Offenlegung müsste eigentlich nicht extra beantragt werden, sondern ist standart.
Des weiteren kann beim zuständigen Atsgericht "eigentlich" von jedermann angefragt werden.
Auch für die service GmbH gilt wie für jede andere GmbH eine Offenlegungspflicht. Auch hier kann jeder Bundesbürger beim zuständigen Atsgericht die Bilanz anfordern.
Wenn eine GmbH Ihrer Offenlegungsverpflichtung gegenüber dem AG nicht nachgekommen ist, wird sie angeschrieben und mit Fristsetzung aufgefordert diese beim zuständigen AG einzureichen.
Gruß Meike
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72
19.09.2007 19:22 |
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Stratmann
Eroberer
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@meike
Bitte lese meinen Beitrag noch einmal durch, auch zwischen den Zeilen.
Nicht immer nur aus der Hüfte schießen.
__________________ mfG
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73
19.09.2007 20:19 |
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Meike
Foren Gott
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Verstehe leider nicht was Sie meinen.
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74
19.09.2007 21:15 |
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Stratmann
Eroberer
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Zitat: |
Original von Meike
Verstehe leider nicht was Sie meinen. |
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Ja, dann kann ich dir leider nicht weiterhelfen,
schade!
__________________ mfG
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75
19.09.2007 21:21 |
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jasper
Kaiser
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@Stratmann
Damit man besser zwischen Deinen Zeilen lesen kann, ändere bitte den Zeilenabstand.
Dieser monatliche Geldfluss von den Geräteherstellern an den BA dient doch nur dazu, dass die 11 vom BA die Sprache der Gerätehersteller sprechen. Wenn sich die PTB oder aber politische Entscheidungsträger mit dem BA unterhalten, glauben diese jedoch, dass sie die Meinung der Automatenaufsteller zu hören bekommen. Dabei hat deren Vortrag nichts mit der Meinung der Aufsteller zu tun. Es sind nur 11 Hörige der Gerätehersteller die sich haben kaufen lassen.
Eine Erklärung zu dieser finanziellen Abhängigkeit habe ich von meinem Verbands-Vorsitzenden bis heute nicht bekommen. Fest steht jedoch, dass er eine Erklärung von mir bekommt.
Nämlich meine Austrittserklärung!!
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76
20.09.2007 08:04 |
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magnum
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77
20.09.2007 09:17 |
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Stratmann
Eroberer
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Zitat: |
Original von magnum
@Stratmann
Der BA hat nur 11 stimmberechtigte Mitglieder!!
Kein Automatenaufsteller kann beim BA Mitglied werden.
Auskünfte über die Verwendung von BA-Beiträgen erhalten nur die BA-Mitglieder!!
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Das bezeichnete ich als eine sehr überschaubare Teilnehmerzahl.
Zitat: |
Original von magnum
Kein Automatenaufsteller kann beim BA Mitglied werden.
Auskünfte über die Verwendung von BA-Beiträgen erhalten nur die BA-Mitglieder!!
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Bingo!
Geht doch.
__________________ mfG
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78
20.09.2007 11:33 |
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Meike
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Aber beim Amtsgericht sind alle gleich.
Vielleicht solltet Ihr meinen Beitrag noch mal lesen.
Gruß Meike
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79
20.09.2007 20:02 |
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magnum
Doppel-As
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Es ist schon richtig, dass es eine Offenlegungspflicht gibt. Wer kontrolliert das denn?
Bitte versuche doch mal beim AG den letzten Bericht des BA zu bekommen.
Ich bin gespannt!
Grüße
m.
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80
21.09.2007 09:24 |
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