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Gruß an Alle,

da dachte ich jahrelang, dass ich die Kartellrechtsvorlesungen von Herrn Baron an der Uni richtig verstanden hätte. War ein Irrtum!

Der DAV hat mit Rundschreiben 05/2007 mitgeteilt:

"Das Bundeskartellamt konnte überzeugt werden, dass sich der Bundesverband in keiner Weise rechtswidrig verhalten hatte, so dass nunmehr die Einstellung des Ermittlungsverfahrens ohne Auflagen bekannt gemacht worden ist."

und

"es konnte eine neue Vereinbarung geschlossen werden, die eine seriöse und gesicherte Grundlage für die Finanzierung insbesondere des Bundesverbandes darstellt. Wie zum Teil schon praktiziert, werden in Zukunft durch die Hersteller bzw. Großhändler die Beiträge zur Branchenförderung bei Kauf, Miete, Leasing usw. von Geldspielgeräten in Rechnung gestellt werden."



Gruß Meike



Gepostet am 13.09.2007 um 20:51 von:
Benutzer: Meike
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