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Hallo Herr Stratmann,

der Vorstand eines Vereins muss jährlich nach Offenlegung des Kassenberichts und nach Aussprache entlastet werden, d.h. die Offenlegung müsste eigentlich nicht extra beantragt werden, sondern ist standart.

Des weiteren kann beim zuständigen Atsgericht "eigentlich" von jedermann angefragt werden.

Auch für die service GmbH gilt wie für jede andere GmbH eine Offenlegungspflicht. Auch hier kann jeder Bundesbürger beim zuständigen Atsgericht die Bilanz anfordern.
Wenn eine GmbH Ihrer Offenlegungsverpflichtung gegenüber dem AG nicht nachgekommen ist, wird sie angeschrieben und mit Fristsetzung aufgefordert diese beim zuständigen AG einzureichen.


Gruß Meike



Gepostet am 19.09.2007 um 19:22 von:
Benutzer: Meike
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