Geldwäschemöglichkeiten bei Ptb zugelassenen Bauarten |
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.553.276
Nächster Level: 41.283.177
Themenstarter
|
|
Hallo Sandy,
hallo dieter,
offenbar kennt Ihr den Tatbestand der Geldwäsche
http://dejure.org/gesetze/StGB/261.html
nicht, denn ein illegales Internetgeschäft ist für Geldwäsche nicht geeignet,weil die Gelder daraus ebenfalls inkriminiert sind.
Der Geldwäscher zahlt gerne die Steuern, da er sich ja darum bemüht einen ordentlichen Eindruck zu machen, damit niemand nachfragt woher denn die Gelder tatsächlich stammen.
Dahingehend gebe ich allen Kritikern der Sendung absolut Recht. Da wurden die Themen offenbar gar nicht verstanden.
Es ist absoluter quatsch ein vollkommen illegales online Glücksspiel hier anzuführen und dies dann in einen Bericht mit Automatenglücksspiel zu packen.
Hallo Karo,
offenbar kennst Du Dich mit dem GWG gar nicht aus, daher anbei für Dich ein entsprechendes Merkblatt, da es Dir offenbar fremd ist, dass es auch Verpflichtete im Nichtfinanzsektor gibt. Im Übrigen müssten die entsprechenden EU-Richtlinien seit ca. 18 Jahren eigentlich in Deutschland umgesetzt sein.
Hallo Dieter,
betr. der "Geldeinwerftheorie" zur Geldwäsche gebe ich Dir recht, betrachte ich als lebendfremd. - Dazu hatte ich bereits etwas geschrieben.-
Mit den BP solltest Du Dich mal unterhalten und nachfragen welche "Grundaufzeichnungen" es gibt. Offenbar gehst Du davon aus, dass alle ihre Streifen vorlegen würden.
Eine ordentliche Buchhaltung, d.h. Aufzeichnung der Einzelbuchungen wäre im Übrigen ein großes Hemmniss für Geldwäscher.
VG
Meike
|
|
21
17.08.2011 16:18 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
dieter116
König
Dabei seit: 24.03.2006
Beiträge: 884
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 5.842.921
Nächster Level: 6.058.010
|
|
Zitat: |
Original von Meike
Hallo Dieter,
betr. der "Geldeinwerftheorie" zur Geldwäsche gebe ich Dir recht, betrachte ich als lebendfremd. - Dazu hatte ich bereits etwas geschrieben.-
Mit den BP solltest Du Dich mal unterhalten und nachfragen welche "Grundaufzeichnungen" es gibt. Offenbar gehst Du davon aus, dass alle ihre Streifen vorlegen würden.
Eine ordentliche Buchhaltung, d.h. Aufzeichnung der Einzelbuchungen wäre im Übrigen ein großes Hemmniss für Geldwäscher.
VG
Meike |
|
Ich meinte immer , dass wenn es keine Striefen gibt, also elektronisch gespeichert wird, dies zumindest vorliegen muss.
Und zwar so, wie es auf dem Streifen steht.
Würde es sonst bei ieier BP nicht nicht einen saftigen
' Sicherheitszuschlag ' geben ?
Was hältst du denn von meinem Vorschlag mit dem Stick/Dongle ?
|
|
22
17.08.2011 17:07 |
|
|
Solon
|
|
|
|
KARO
Routinier
Dabei seit: 07.02.2008
Beiträge: 323
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 1.913.583
Nächster Level: 2.111.327
|
|
@ Meike ,
Du brauchst Dich nicht zu entschuldigen für diesen dummen Focusbeitrag ,
schliesslich haben die ja eine eigene Redaktion an der Du ja bestimmt nicht beratend tätig warst .
|
|
23
17.08.2011 17:24 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.553.276
Nächster Level: 41.283.177
Themenstarter
|
|
Hallo Dieter,
ich musste lernen, dass es in diesem Bereich erhebliche Unterschiede gibt.
Ein Finanzdongle macht Sinn, sobald die Buchhaltung tatsächlich ordnungsgemäß gem. §146 ff AO aufgezeichnet wird, ansonsten wäre es nur Augenwischerei.
Jeder, der seinen Laden ordentlich und gesetzestreu führt, dürfte damit auch keine Probleme haben.
Ganz im Gegenteil müsste jeder ordentliche Kaufmann sogar ein Eigeninteresse daran haben, da nur so bestimmte
Betrügereien nachweisbar sind, die zu seinem Nachteil erfolgten.
Umso kritischer müsste die Stellungnahme der AMA, die dies als nicht notwendig erachten, eigentlich von den Automatenkaufleuten
"begleitet" werden.
Hallo Karo,
wie kommst Du auf die Idee, dass ich mich "entschuldigt" hätte? Ich hatte Dir versucht zu erläutern, warum Deine Aussage
"wenn jemand mit Schwarzgeld eine Luxusuhr für 100.000,- Euro im Geschäft kauft , wird er wohl kaum seinen Namen hinterlassen müssen ."
zeigt, dass Du das GWG nicht kennst.
Aber um auf deine indirekte Frage einzugehen. Wenn ich persönlich an der Redaktion "beteiligt" gewesen wäre, dann wäre sicherlich nicht eine derartige Gemengelage mit online-Glücksspiel herausgekommen und mir persönlich wäre es wichtig gewesen darzustellen, was ein Bundeswirtschaftsministerium einer starken Lobbyarbeit für Zugeständnisse macht, so dass diese bestehende Gesetzgebung nicht einzuhalten braucht und mit diesen Zugeständnissen Kriminellen (da gäbe es sicherlich andere Städte als Nürnberg, die mir eingefallen wären) in Deutschland Tür und Tor öffnet, inkriminierte Gelder sauber zu waschen, bzw. Steuern zu verkürzen. Dazu gibt es doch bereits abgeurteilte Fälle, die man schön als Beweis hätte anführen können.
Dann hätte sich doch der geneigte Zuschauer gefragt, warum ein Ministerium derartiges ermöglicht.
VG
Meike
|
|
24
17.08.2011 18:06 |
|
|
SpeedFive
Mitglied
Dabei seit: 13.07.2008
Beiträge: 31
Bundesland:
Berlin
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 28 [?]
Erfahrungspunkte: 178.792
Nächster Level: 195.661
|
|
@Meike
aber darum geht es doch bei Geldwäsche illegal errungene Geldmittel dem legalen Finanzmarkt zuzuführen. Warum ist eine Methode wie von Sandy erwähnt nicht geeignet?
|
|
25
17.08.2011 18:32 |
|
|
Sandy
Eroberer
Dabei seit: 15.02.2008
Beiträge: 69
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 32 [?]
Erfahrungspunkte: 408.211
Nächster Level: 453.790
|
|
Weil sie sich ausschliesslich nur im bereich des 33c bewegt und meint der retter der enterbten zu sein, und meint die ganze welt vor dem bösen geldspiel zu retten ... vielleicht tickt sie aber auch nicht mehr ganz richtig
|
|
26
17.08.2011 23:04 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.553.276
Nächster Level: 41.283.177
Themenstarter
|
|
Hallo Sandy,
falsch, da ich zwischen legal und illegal unterscheiden kann und in Deutschland gibt es nun mal KEINEN legalen
online-Glücksspielmarkt.
Hallo zusammen,
offenbar haben einige hier den Quatsch immer noch nicht verstanden, daher ein Erklärungsversuch.
Das Spielchen von Ingo Fiedler mit dem Paysafecaed-Pin war doch lächerlich und zeigte die Diskrepanz zwischen Forschung&Lehre und dem wirklichen Leben.
Warum sollte denn ein Geldwäscher inkriminiertes Bargeld in Pins umtauschen, um das so bereits gewaschene illegale Geld, welches jetzt
in legale Pins getauscht wurde, wieder in einen illegalen Geschäftszweig einzuführen, um dann wieder das Problem, inklusive finanzieller
Verluste zu haben, das inkriminierte Geld aus online-Glücksspiel wieder in einen legalen Finanzstrom zu bringen.
Anders formuliert, wenn ein Geldwäscher hingeht und tauscht seine durch Drogenverkauf, Raub, Erpressung oder ähnlich erlangte Gelder in
Paysafecard-Pins um, mit einem Wert von je 100,-€ und dies vollkommen anonym, so kann er diese 100, 1000 oder 10000 Pins wiederum vollkommen
anonym an seine Mittelsmänner im Ausland per SMS schicken, die damit dann im Internet z.B. einkaufen gehen oder sich die Pins in entsprechenden
"Wechselstuben" wieder in Bargeld umtauschen lassen.
Also die Paysafecard-Pins sind bereits für sich genommen ein Problem, wenn man sich mit Geldwäsche tatsächlich auseinander setzt
und die BAFIN hätte dort schon seit Jahren kritisch intervenieren müssen, aber hat es bis heute versäumt.
VG
Meike
|
|
27
18.08.2011 09:37 |
|
|
jochen B.
Foren As
Dabei seit: 09.02.2010
Beiträge: 90
Bundesland:
Schleswig-Holstein
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 33 [?]
Erfahrungspunkte: 467.232
Nächster Level: 555.345
|
|
Zitat: |
Original von Meike
Hallo zusammen,
offenbar haben einige hier den Quatsch immer noch nicht verstanden, daher ein Erklärungsversuch.
Das Spielchen von Ingo Fiedler mit dem Paysafecaed-Pin war doch lächerlich und zeigte die Diskrepanz zwischen Forschung&Lehre und dem wirklichen Leben.
Warum sollte denn ein Geldwäscher inkriminiertes Bargeld in Pins umtauschen, um das so bereits gewaschene illegale Geld, welches jetzt
in legale Pins getauscht wurde, wieder in einen illegalen Geschäftszweig einzuführen, um dann wieder das Problem, inklusive finanzieller
Verluste zu haben, das inkriminierte Geld aus online-Glücksspiel wieder in einen legalen Finanzstrom zu bringen.
Anders formuliert, wenn ein Geldwäscher hingeht und tauscht seine durch Drogenverkauf, Raub, Erpressung oder ähnlich erlangte Gelder in
Paysafecard-Pins um, mit einem Wert von je 100,-€ und dies vollkommen anonym, so kann er diese 100, 1000 oder 10000 Pins wiederum vollkommen
anonym an seine Mittelsmänner im Ausland per SMS schicken, die damit dann im Internet z.B. einkaufen gehen oder sich die Pins in entsprechenden
"Wechselstuben" wieder in Bargeld umtauschen lassen.
[B]Also die Paysafecard-Pins sind bereits für sich genommen ein Problem, wenn man sich mit Geldwäsche tatsächlich auseinander setzt
und die BAFIN hätte dort schon seit Jahren kritisch intervenieren müssen, aber hat es bis heute versäumt.[/B]
VG
Meike |
|
|
|
28
18.08.2011 14:46 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.553.276
Nächster Level: 41.283.177
Themenstarter
|
|
Hallo gmg,
ich antworte Dir hier.
Jeder, der sich z.B. den FIU Jahresbericht durchliest, weiß wie man Geldwäsche betreiben kann. Das sind keine Geheimwissenschaften
und der Bürger sollte wissen was um ihn herum passiert.
Denn viele denken immer noch, dass die Mafia etwas aus Filmen ist und jeder der über OK spricht, ein Spinner ist, - passiert angeblich überall nur nicht bei uns-, und genau aus diesem Grund hat die OK es in Deutschland so leicht.
Aus Italien z.B. warnt die Justiz, so Dr. Scarpinato, Chefankläger im Andriottiprozess, auch öffentlich seit Jahren, dass Deutschland bereits unterwandert ist.
Und da gibt es ja nicht nur die italienische Mafia.
Es ist als grob fahrlässig zu bezeichnen, wenn man dann bei reinen Bargeldgeschäften, wie beim Glücksspiel Möglichkeiten der Geldwäsche zu lässt aufgrund einer Zulassungspraxis entgegen bestehender rechtlicher Vorgaben.
VG
Meike
|
|
29
21.08.2011 15:05 |
|
|
jasper
Kaiser
Dabei seit: 19.08.2006
Beiträge: 1.116
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.211.085
Nächster Level: 8.476.240
|
|
So einfach bezahlst du mit paysafecard!
http://www.paysafecard.com/de/informieren/
Ich meine: „lavandería de dinero“ in Perfektion
Und alle Offiziellen die dieser Anonymen Wechselbude kein Einhalt gebieten, dürften sich der Beihilfe oder der Förderung strafbar machen.
|
|
30
21.08.2011 19:05 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.553.276
Nächster Level: 41.283.177
Themenstarter
|
|
Hallo zusammen,
wie die Geldwäschemöglichkeiten aussehen, hat gmg hier http://www.forum-gewerberecht.de/attachm...tachmentid=3919 schön eingestellt.
Also nicht das irgend jmd. denkt, dass irgendwelche Menschen "angeheuert" werden, um "Drogen- oder Schleuser- o.a.gelder in Automaten zu schmeißen, um so Gelder zu waschen.
Der "modifizierte" Auslesesstreifen macht es schnell und ohne "Fremdkräfte" möglich.
VG
Meike
|
|
31
03.10.2011 16:05 |
|
|
gmg
Foren Gott
Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.038.283
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Zitat: |
Original von Meike
Der "modifizierte" Auslesesstreifen macht es schnell und ohne "Fremdkräfte" möglich.
VG
Meike |
|
Hi,hi !
Erinnert mich so ein bisschen an Klementine....
PS.
Wenn es nur nicht so traurig (so teuer) wäre...
Grüße
__________________ gmg
|
|
32
03.10.2011 16:23 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.553.276
Nächster Level: 41.283.177
Themenstarter
|
|
Hallo zusammen,
für alle Interessierten
http://www.bundestag.de/dokumente/textar...nzen/index.html
Der Finanzausschuss unter Vorsitz von Dr. Birgit Reinemund (FDP) befasst sich am Mittwoch, 19. Oktober 2011, in einer öffentlichen Anhörung von 27 Sachverständigen mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Optimierung der Geldwäsche- prävention. Die Sitzung beginnt um 13 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses in Berlin und soll bis gegen 15 Uhr dauern.
|
|
33
18.10.2011 14:29 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.553.276
Nächster Level: 41.283.177
Themenstarter
|
|
Hallo zusammen,
schon vor der Expertenanhörung hat die FAZ den empörten Aufschrei der Wirtschaft auf die Verschärfungen im GWG aufgegriffen.
Da es über FAZ-online nicht einstellbar ist
Quelle: Seite 9, FAZ 19.10.2011, "Bäckereien müssen nach Schwarzgeld fahnden"
Zitat:
"Den Bund deutscher Kriminalbeamten erfüllt mit Sorge, dass bislang noch nie ein Immobilienmakler einen Verdächtigen gemeldet habe. Auch müssten Glücksspielautomaten und Sportwetten zusätzlich erfasst werden. Schließlich sei Deutschland ein Rückzugraum beispielsweise für die italienische Mafia."
VG
Meike
|
|
34
19.10.2011 07:26 |
|
|
Carlo
Routinier
Dabei seit: 27.02.2009
Beiträge: 266
Bundesland:
außerhalb von Deutschland
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Rechtsanwalt/Notar/S
teuerberater
Level: 39 [?]
Erfahrungspunkte: 1.473.189
Nächster Level: 1.757.916
|
|
Eine Geldentnahme von aussen über "Tastenkombinationen" welche buchhalterisch als Spielergewinne verbucht wird, ist doch ein Perpetuum mobile.
Denn Glücksspielgewinne sind steuerfrei!!
|
|
35
25.10.2011 11:47 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.553.276
Nächster Level: 41.283.177
Themenstarter
|
|
Hallo zusammen,
da fragt man sich wer denn hier wen informiert hatte und ob die Widersprüche in den Antworten niemandem aufgefallen sind.
VG
Meike
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/072/1707239.pdf
24. Abgeordneter
Martin
Gerster
(SPD)
Wie beurteilt die Bundesregierung das Gefahrenpotential
der Automatenkasinos und anderer
Spielhallen im Hinblick auf Spielsucht und
Geldwäsche?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Heitzer
vom 26. September 2011
............................................ Im Hinblick auf Geldwäsche
geht nach Einschätzung der Bundesregierung von gewerblichen
Spielhallen kein spezifisches Gefahrenpotential aus.
25. Abgeordneter
Martin
Gerster
(SPD)
Welche Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung,
um Geldwäsche und Spielsucht in Automatenkasinos
und anderen Spielhallen entgegenzuwirken
– speziell im Hinblick auf eine
mögliche Verschärfung des Geldwäschegesetzes
und der Spielverordnung?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Heitzer
vom 26. September 2011
...........................................Bei Spielhallen käme – anders als bei
Spielbanken – nicht der Kunde (mithin der Spieler), sondern allein
der Spielhallenbetreiber selbst in Betracht, der den Betrieb der Spielhalle
dazu nutzt, auf andere Weise erlangte illegale Gelder über den
Betrieb einer Spielhalle dadurch zu waschen, dass für diese Gelder
ein legaler Hintergrund vorgespiegelt wird (Einnahmen aus dem
Spielbetrieb). Es wäre damit offenkundig das falsche Mittel, wenn
der potentielle Geldwäscher gegenüber seinem Kunden untaugliche
Sorgfaltspflichten erfüllen müsste.
26. Abgeordneter
Oliver
Krischer
|
|
36
09.11.2011 07:28 |
|
|
anders
Kaiser
Dabei seit: 01.05.2006
Beiträge: 1.279
Bundesland:
Hamburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.405.024
Nächster Level: 8.476.240
|
|
Das deutsche Glücksspiel oder was davon noch übrig geblieben ist, ist von der Problematik doch gar nicht betroffen!
Hier geht es offenbar nur um Groß- und Börsen- Unternehmen, etc.
Liste der geladenen Sachverständigen
Prof. Dr. Katharina Beckemper, Universität Leipzig
Andreas Frank, FRANK Consultancy Services GmbH
Oliver Jost, c/o Commerzbank
Jonny Natelberg, Lekkerland AG & Co. KG
Dr. Thilo Weichert, Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Arthur Zimmermann, Ernst Klett AG BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
Bund Deutscher Kriminalbeamter Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bundeskriminalamt
Bundesrechtsanwaltskammer Bundessteuerberaterkammer Bundesverband der Deutschen Industrie e. V.
Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V.
Business Crime Control e. V.
Deutsche Steuer-Gewerkschaft
Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V.
Die Deutsche Kreditwirtschaft Electronic Money Association
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
Handelsverband Deutschland e.V.
Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.
MasterCard Europe Prepaid-Forum
Deutschland Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.
Wirtschaftsprüferkammer Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V.
Hier ein Beweis aus dem Bundestag:
Experten streiten über Geldwäscheprävention.
Über den Gesetzentwurf zur Optimierung der Geldwäscheprävention sind die Meinungen der Sachverständigen weit auseinander gegangen. In einer Anhörung des Finanzausschusses unter Vorsitz von Dr. Birgit Reinemund (FDP) am Mittwoch,19. Oktober 2011, warf ein Vertreter der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) einem Vertreter der Fima "Lekkerland" sogar vor, die Abgeordneten "hinters Licht zu führen". Bei dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf geht es unter anderem um erweiterte Sorgfalts- und Meldepflichten zur besseren Bekämpfung der Geldwäsche.
Und wenn man die eigenen Probleme nicht mehr koordinieren kann, dann kommt das:
Bestimmte Pflichten sollen auf den Nichtfinanzsektor (unter anderem Immobilienmakler, Spielbanken, Steuerberater und Rechtsanwälte) ausgeweitet werden. In Zukunft sollen persönliche Daten beim Erwerb von anonymen Prepaid-Karten erfasst werden müssen. Außerdem sollen Betriebe mit mindestens neun Beschäftigten einen "Geldwäschebeauftragten" ernennen müssen.
Alles hier: http://www.bundestag.de/dokumente/textar...nzen/index.html"
Es handelt sich hierbei wieder einmal nur um die Sicherung persönlicher Ansprüche von Lobbyisten, selbsternannten Sachverständigen und Nutznießern.
Man sucht jetzt bei der 80jährigen Oma, ob sie mit ihrem Hartz IV - Einkommen Geldwäsche betreibt. Das ist ja schon einmal etwas.
Der "Sumpf" bleibt aufgrund persönlicher Interessen und nicht vorhandener Gesetze aber auch weiterhin bestehen. Und das ist doch das Bekannte und das Übliche!
|
|
37
09.11.2011 10:29 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.553.276
Nächster Level: 41.283.177
Themenstarter
|
|
Hallo anders,
meinst Du das ernst?
Zitat:
"Das deutsche Glücksspiel oder was davon noch übrig geblieben ist, ist von der Problematik doch gar nicht betroffen!"
VG
Meike
|
|
38
09.11.2011 16:10 |
|
|
anders
Kaiser
Dabei seit: 01.05.2006
Beiträge: 1.279
Bundesland:
Hamburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.405.024
Nächster Level: 8.476.240
|
|
Hallo Meike,
ich meine auch "JA".
Wer hat ein wirkliches Interesse daran, die Geldwäsche zu unterbinden?
Hier geht es leider wieder nur um Schaffung von Ausnahmemöglichkeiten.
Was haben z. B. Business Crime Control e. V., die Gewerkschaften oder MasterCard Europe Prepaid-Forum bei solch einer wichtigen Frage zu suchen?
Sind hier zunächst nicht nur die Finanzämter und die Bankinstitute gefordert und in der zweiten und dritten Phase die Großindustrie und der Mittelstand?
Warum nimmt man nicht endlich einmal Leute aus der Praxis?
Leute, Fachleute die sich später auch mit den Machenschaften arbeiten müssen.
Alle, nein viele verteufeln das Glücksspiel als Quelle der Geldwäsche. Wenn es aber darum geht eine einvernehmliche und nationale Vorgehensweise ohne Ausnahmen zu schaffen, dann tauchen da alle auf, aber nur nicht die wirklich Betroffenen. Die haben sich nach der Verkündigung eines "Gesetzes" mit vielen Ausnahmen und Unzugänglichkeiten auf Dauer zu unterzuordnen. Jeder der sich dann „aufregt“ ist ein potenzieller Geldwäscher.
Schau Dir doch bitte einmal die aufgeführten Sachverständigen an.
Findest Du auch nur einen Ansprechpartner aus dem Bereich Glückspiel?
Ich nicht, vielleicht wären es dann aber auch wieder Falschen gewesen.
Die, die sich eine nationale Ordnung und Rechtsicherheit wünschen, haben in dem heutigen Föderalismus eben keinen Platz.
Gruß
anders
|
|
39
09.11.2011 18:30 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.553.276
Nächster Level: 41.283.177
Themenstarter
|
|
Hallo anders,
i.S. GWG irrst Du vollkommen, denn die Vorgaben erstrecken sich auf den Finanzsektor UND den "Nichtfinanzsektor" und dazu gehören u.a. die Spielbanken, aber bis heute weder das online Glücksspiel, obwohl Schleswig Holstein per Gesetz diesen Bereich geöffnet hat, noch die Buchmacher oder gar die Spielhallen.
Und wenn man sich die Vorlagen zum GWG durchliest, gibt es einen schönen "Standartsatz"
Zitat:
"Deutschland ist als Gründungsmitglied der Financial Action Task Force On Money
Laundering (FATF) seit ihrer Bildung 1989 aktiv an der Erarbeitung und Weiterentwicklung
der international anerkannten Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
(der sogenannten 40+9-FATF-Empfehlungen) beteiligt und hat sich stets
zur nationalen Umsetzung der FATF-Empfehlungen bekannt. Die FATF hat in ihrem
Deutschland-Bericht vom 18. Februar 2010 Defizite im deutschen Rechtssystem bei der
Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung festgestellt,.........."
Es geht nicht darum, dass man sagt, alle Unternehmer sind "gut" und "Böses" machen, wenn überhaupt, nur die Kunden.
Wie in jedem anderen Wirtschaftsbereich auch, gibt es natürlich auch bei dem Wirtschaftssektor "Glücksspiel" die schwarzen Schafe und eine gute Aufsichtsbehörde müsste diese eigentlich feststellen, wenn es in diesem Bereich nicht nur eine namentlich gesetzte Aufsichtsbehörde gibt, sondern eine die tatsächlich arbeitet. - da gibt es nicht so viele -
Die Anhörung von Experten in diesem Bereich wäre aus meiner Sicht wesentlich ausgeglichener, wenn grundsätzlich die identische Anzahl von Experten der Aufsichts-/Ermittlungsbehörden angehört würden, wie die wirtschaftlich Betroffenen oder von diesen bezahlte Gutachter / Wissenschaftler.
Alleine das zuletzt eingereichte
"Fallstudie zur Kontrolle des gesetzlichen
Rahmens der Spielverordnung bezüglich
des durchschnittlichen Spieleraufwandes
am Beispiel statistischer Auswertungen
gemessener Geldbewegungen von
Geldspielgeräten für das Jahr 2010"
welches kürzlich an die Fraktionen des Deutschen Bundestags geschickt wurde, zeigt doch sehr deutlich wie gearbeitet wird
Zitat:
"Die der Fallstudie zugrundeliegenden Tagesjournal-Daten wurden uns
von Unternehmensgruppen der Unterhaltungsautomatenwirtschaft zur
Verfügung gestellt"................
Eine Überprüfung der Auswahl derSpielgeräte sowie der uns übergebenen Daten auf Richtigkeit und
Vollständigkeit ist nicht Gegenstand dieser Fallstudie.
...................
Die für die Fallstudie relevanten gesetzlichen Bestimmungen wurden
uns von ... genannt und werden im Folgenden
aufgeführt. Eine Überprüfung dieser gesetzlichen Regelungen, etwa auf
Vollständigkeit, ist nicht Aufgabe dieser Fallstudie.....
Des Weiteren ist laut Spielverordnung der nachfolgende Punkt einzuhalten,
welcher nicht durch die PTB überprüft werden kann und dessen korrekte
Umsetzung in einer Herstellererklärung garantiert wird............"
D.h. es gibt gesetzliche Bestimmungen, dazu eigentlich eine Prüfbehörde / eine Aufsichtsbehörde, aber die prüft die Einhaltung der gestzlichen Bestimmungen nicht, sondern man verlässt sich auf die Angaben der betroffenen Unternehmen und dann unterstützt man sich quasi gegenseitig mit Gutachten, Stellungnahmen und Fallstudien um allen anderen zu erklären, dass es "kein spezifisches Gefahrenpotential" gibt.
VG
Meike
|
|
40
10.11.2011 06:58 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 341.969 | Views gestern: 422.934 | Views gesamt: 891.370.938
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|