Geldwäschemöglichkeiten bei Ptb zugelassenen Bauarten |
gmg
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Jetzt kam es wohl etwas heftig:
Geldwäscheprävention wird Erst Ende November beraten
Finanzausschuss - 09.11.2011
Berlin: (hib/HLE) Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Geldwäscheprävention (17/6804) soll vom Finanzausschuss erst am 30. November abschließend beraten werden. In seiner Sitzung am Mittwoch setzte der Finanzausschuss die geplante Beratung von der Tagesordnung ab, weil angesichts zahlreicher vorgelegter Änderungsanträge noch Beratungsbedarf besteht. Damit entfällt auch die für diesen Donnerstag vorgesehene Beratung im Deutschen Bundestag.
Zur Verschärfung des Kampfes gegen die Geldwäsche sieht der Entwurf unter anderem die Erweiterung von Sorgfalts- und Meldepflichten, die Ausweitung bestimmter Pflichten auf den „Nichtfinanzsektor“ (unter anderem Immobilienmakler, Spielbanken, Steuerberater und Rechtsanwälte) und die schärfere Sanktionierung von Verstößen vor. Damit sollen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auch bei komplexen Transaktionen und Geschäftsbeziehungen „unter Einschaltung von wirtschaftlich Berechtigten, auch im Rahmen von Treuhandverhältnissen“ erschwert werden. Verdachtsmeldungen sollen ausgeweitet werden, „so dass eine Meldung auch zu erfolgen hat, wenn eine Identifizierung des Vertragspartners oder des ,wirtschaftlich Berechtigten‘ nicht möglich ist. Verstöße gegen das Geldwäschegesetz sollen schärfer sanktioniert werden. In einer öffentlichen Anhörung war die Pflicht zur Ernennung von „Geldwäschebeauftragten“ selbst in kleinen Unternehmen von Wirtschaftsverbänden scharf kritisiert worden.
Fundstelle
Gibt es da nicht auch einen Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE ??
Stichwort:
Aufnahme der Geldspielhallenbetreiber in die Liste der Verpflichteten.
Grüße
__________________ gmg
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10.11.2011 07:07 |
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Solon
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Meike
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Themenstarter
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Hallo gmg,
leider lassen sich die vielen Anträge, von denen gesprochen wird, nicht im Internet aufffinden.
Anbei aber aus einer Stellungnahme, eine entsprechende Anregung
http://www.bundestag.de/bundestag/aussch...dreas_Frank.pdf
Seite 19
Neben dem Abstands und Neutralitätsgebot der geldwäscherechtlichen Aufsichtsbe
hördengegenüberdenVerpflichtetenistweiterzufordern,dassvoreinerm
öglichenÖff
nung des deutschen Glücksspielmarktes für OnlineGlücksspiele der gesamte Glücks
spielbereichgeldwäscherechtlichneugeregeltwerdenmuss.Eineanzustrebe
ndegeld
wäscherechtliche Regelung aller Glücksspielarten sollte auch die OfflineGlücksspiele,
wieetwadieSpielhallen,einschließen.
EineeffektivegeldwäscherechtlicheAufsichtdesOnlineGlücksspielbereiche
sdurchdie
Länder sollte diese, wegen des großen technischen Überwachungsaufwands und der
nichtunerheblichenBereitstellungzusätzlicherRessourcen,überfordern.An
gesichtsder
internationalenundzugleichinnerstaatlichländerübergreifendenDimensione
nderGeld
wäsche kann im Glücksspielbereich eine effektive Verhinderung der Geldwäsche nur
durch bundeseinheitliche Regelungen d.h. einer Übertragung der Kompetenz an den
Bund und der zusätzlichen Sicherstellung der notwendigen Kontrollen gewährleistet
werden.
DieEinrichtungeinerinterdisziplinärenundvonLobbyistenunabhängigenAr
beitsgrup
pe zum Thema Geldwäsche und Glücksspiel unter der Federführung des Bundesmini
steriumsderFinanzenwärezubegrüßen.
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42
10.11.2011 12:18 |
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Solon
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anders
Kaiser
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Hallo Meike,
man mag es gar nicht glauben.
Zum ersten Mal besteht die ganz große Chance, dass die Lobbyisten an dem deutschen Geldwäschegesetz nicht beteiligt werden.
Außerdem soll die Einrichtung einer interdisziplinären und von Lobbyisten unabhängigen Arbeitsgruppe aufgebaut werden.
Ein verbleibendes Risiko besteht dennoch, sofern die selbsternannten Sachverständigen Einlass finden.
Hoffentlich behalten alle beteiligten Fachleute (Beamte) danach noch ihren Arbeitsplatz.
Gruß
anders
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43
10.11.2011 14:49 |
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gmg
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Ist schon interessant, der Schriftsatz des AMA vom 08. November 2011 an die Mitglieder des Finanzausschusses sowie die Vorsitzenden der Fraktionen des Deutschen Bundestages in der vg, Sache.
Grüße
__________________ gmg
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44
10.11.2011 14:55 |
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anders
Kaiser
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Zitat: |
Original von Meike
Hallo anders,
i.S. GWG irrst Du vollkommen, denn die Vorgaben erstrecken sich auf den Finanzsektor UND den "Nichtfinanzsektor" und dazu gehören u.a. die Spielbanken, aber bis heute weder das online Glücksspiel, obwohl Schleswig Holstein per Gesetz diesen Bereich geöffnet hat, noch die Buchmacher oder gar die Spielhallen.
Und wenn man sich die Vorlagen zum GWG durchliest, gibt es einen schönen "Standartsatz" ......
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Hallo Meike,
wie man wieder einmal sieht, geht es nicht um den Finanzsektor UND den "Nichtfinanzsektor" oder um Gut und Böse.
Es geht hier ausschließlich um den gesamten und ungeordneten deutschen Finanzsektor ohne Ausnahmen jeglicher Art! Alle weiteren Bemerkungen gehören da nicht mehr hin.
Es geht auch hier wieder um die fehlende Gleichbehandlung nach dem Grundgesetz!
Es geht auch hier um den Wildwuchs der Ausnahmereglungen!
Es geht bei dem Gesetz der Geldwäsche doch etwas zu verhindern oder Möglichkeiten einzuschränken. Also ein bestimmtes Ziel zu erreichen.
Wie ist es da nur möglich, dass schon beim Grundgedanken einer Problemlösung nicht allumfassend gehandelt wird?
Wie kann es da überhaupt zu Nachbesserungen kommen?
Jeder kannte oder kennt doch die Problematik, nur die Beteiligten der Gesetzgebung nicht!
Ist es nicht besser man verzichtet künftig auf solche Gesetze, bevor man einen Teil der Gesellschaft diskriminiert oder andersherum verherrlicht, bevor man einer Gruppe das Weitermachen erleichtert und auch noch monopolisiert?
Ist das nun gut oder ist das böse?
Zitat: |
"Deutschland ist als Gründungsmitglied der Financial Action Task Force On Money
Laundering (FATF) seit ihrer Bildung 1989 aktiv an der Erarbeitung und Weiterentwicklung
der international anerkannten Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
(der sogenannten 40+9-FATF-Empfehlungen) beteiligt und hat sich stets
zur nationalen Umsetzung der FATF-Empfehlungen bekannt. Die FATF hat in ihrem
Deutschland-Bericht vom 18. Februar 2010 Defizite im deutschen Rechtssystem bei der
Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung festgestellt,.........."
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Es zeigt uns wieder einmal, dass das Logo der FATF auf der Brust eines T-Shirts eben nicht ausreicht, um bei den Ernstmeinenden auch glaubhaft zu sein. Und das ist auch gut so!
Hoffentlich wird die deutsche Beteiligung nicht auch nach dem Sylter-Vorbild finanziert?
Gruß
anders
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45
11.11.2011 10:34 |
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KARO
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Mirlr baut auch schöne Waschmaschienen .
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46
11.11.2011 11:13 |
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klaues
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