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Hallo Dieter,

ich musste lernen, dass es in diesem Bereich erhebliche Unterschiede gibt.

Ein Finanzdongle macht Sinn, sobald die Buchhaltung tatsächlich ordnungsgemäß gem. §146 ff AO aufgezeichnet wird, ansonsten wäre es nur Augenwischerei.

Jeder, der seinen Laden ordentlich und gesetzestreu führt, dürfte damit auch keine Probleme haben.

Ganz im Gegenteil müsste jeder ordentliche Kaufmann sogar ein Eigeninteresse daran haben, da nur so bestimmte
Betrügereien nachweisbar sind, die zu seinem Nachteil erfolgten.

Umso kritischer müsste die Stellungnahme der AMA, die dies als nicht notwendig erachten, eigentlich von den Automatenkaufleuten
"begleitet" werden.



Hallo Karo,

wie kommst Du auf die Idee, dass ich mich "entschuldigt" hätte? Ich hatte Dir versucht zu erläutern, warum Deine Aussage

"wenn jemand mit Schwarzgeld eine Luxusuhr für 100.000,- Euro im Geschäft kauft , wird er wohl kaum seinen Namen hinterlassen müssen ."

zeigt, dass Du das GWG nicht kennst.


Aber um auf deine indirekte Frage einzugehen. Wenn ich persönlich an der Redaktion "beteiligt" gewesen wäre, dann wäre sicherlich nicht eine derartige Gemengelage mit online-Glücksspiel herausgekommen und mir persönlich wäre es wichtig gewesen darzustellen, was ein Bundeswirtschaftsministerium einer starken Lobbyarbeit für Zugeständnisse macht, so dass diese bestehende Gesetzgebung nicht einzuhalten braucht und mit diesen Zugeständnissen Kriminellen (da gäbe es sicherlich andere Städte als Nürnberg, die mir eingefallen wären) in Deutschland Tür und Tor öffnet, inkriminierte Gelder sauber zu waschen, bzw. Steuern zu verkürzen. Dazu gibt es doch bereits abgeurteilte Fälle, die man schön als Beweis hätte anführen können.

Dann hätte sich doch der geneigte Zuschauer gefragt, warum ein Ministerium derartiges ermöglicht.


VG
Meike



Gepostet am 17.08.2011 um 18:06 von:
Benutzer: Meike
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