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Hallo zusammen,

da fragt man sich wer denn hier wen informiert hatte und ob die Widersprüche in den Antworten niemandem aufgefallen sind.

VG
Meike


[URL]http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/072/1707239.pdf[/URL]

24. Abgeordneter
Martin
Gerster
(SPD)
Wie beurteilt die Bundesregierung das Gefahrenpotential
der Automatenkasinos und anderer
Spielhallen im Hinblick auf Spielsucht und
Geldwäsche?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Heitzer
vom 26. September 2011
............................................ Im Hinblick auf Geldwäsche
geht nach Einschätzung der Bundesregierung von gewerblichen
Spielhallen kein spezifisches Gefahrenpotential aus.


25. Abgeordneter
Martin
Gerster
(SPD)
Welche Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung,
um Geldwäsche und Spielsucht in Automatenkasinos
und anderen Spielhallen entgegenzuwirken
– speziell im Hinblick auf eine
mögliche Verschärfung des Geldwäschegesetzes
und der Spielverordnung?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Heitzer
vom 26. September 2011
...........................................Bei Spielhallen käme – anders als bei
Spielbanken – nicht der Kunde (mithin der Spieler), sondern allein
der Spielhallenbetreiber selbst in Betracht, der den Betrieb der Spielhalle
dazu nutzt, auf andere Weise erlangte illegale Gelder über den
Betrieb einer Spielhalle dadurch zu waschen, dass für diese Gelder
ein legaler Hintergrund vorgespiegelt wird (Einnahmen aus dem
Spielbetrieb). Es wäre damit offenkundig das falsche Mittel, wenn
der potentielle Geldwäscher gegenüber seinem Kunden untaugliche
Sorgfaltspflichten erfüllen müsste.
26. Abgeordneter
Oliver
Krischer



Gepostet am 09.11.2011 um 07:28 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=66847#post66847


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