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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » ec cash verbot in spielhallen ! » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
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Und dann gab es noch die EC-Cash-Einheiten, an denen NICHTS gemacht worden war.

Kein Zettel.
Kein Software-Update.
Keine Erlaubnis.
Gar nichts.


Zur Reaktion:
Vorgänge wurden der BAFIN gemeldet.

Grüße

__________________
gmg
41 28.06.2011 16:23 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Solon
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koeppx   Zeige koeppx auf Karte koeppx ist männlich
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Irgendwie habe ich ja schon eine ganz ganz böse Vermutung, in welche Richtung das ganze läuft...

Alle die blind der lieben Firma Gauselmann vertraut haben, werden ordentlich auf die Fr... fliegen... Merkur wird es als Tochterunternehmen wohl nicht so hart erwischen dank ihrer Rechtsabteilung.

Naja die Aufstellerschaft hat bestimmt bald ihr Ziel erreicht. Wir machen das jetzt erstmal und warten ab bis der erste ein auf die Finger bekommt.

Nur zu doof, dass wenn es einen erwischt, wird es zu sehr hohen Wahrscheinlichkeit noch mehr treffen..
Bin mal gespannt.

Ich glaub ich mach nen Kiosk neben an auf ;P
42 30.06.2011 00:33 koeppx ist offline Beiträge von koeppx suchen
Solon
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gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
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Auch natürlich immer wieder wichtig:

Der freundliche Hinweis:


DISKRETION !
Bei Benutzung von EC-Cash erscheint kein Empfänger auf dem Kontoauszug !




Was fällt mir dazu ein:
Achim Reichel, 2009, Der Spieler:

"Komm rüber, Spieler, Spieler, komm rüber."


Grüße

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gmg
43 03.07.2011 13:57 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
sunrise sunrise ist männlich
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Die sind ja nicht mal in der Lage das Wort Kontoauszug richtig zu schreiben!
dazu passend:

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von sunrise: 04.07.2011 00:28.

44 04.07.2011 00:03 sunrise ist offline Beiträge von sunrise suchen
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Themenstarter Thema begonnen von petergaukler


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Vorgänge wurden / werden der BAFIN gemeldet. Lesen
45 04.07.2011 08:34 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
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Natürlich führt auch der CCS mit EC-Cash zur Anzeige bei der BAFIN.

Grüße

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gmg
46 04.07.2011 18:04 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Immer wieder wichtig:

DER GUTE SERVICE FÜR DEN SPIELGAST.....

EC-Cash = anonyme Abbuchung

Grüße

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gmg
47 08.07.2011 15:21 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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So sieht die EC-Cash Einheit dann vollständig aus.

Auszahlungsmöglichkeiten:
50 €
200 €
400 €

Ohne erforderliche Genehmigung.
Ohne irgendwelche "fadenscheinigen" Begründungen, warum trotz fehlender Genehmigung noch ausgezahlt wird.
So wie früher halt....


Führte natürlich auch zu einer Anzeige des Vorganges bei der BAFIN.

Grüße

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gmg
48 12.07.2011 08:07 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Ich habe mich schon immer gewundert, woher diese "unschafe" Formulierung im ZAG § 1 Abs. 10 Nr. 4. stammt.

Dort ist geregelt, dass Dienste, bei denen der Zahlungsempfänger dem Zahler Bargeld im Rahmen eines Zahlungsvorgangs aushändigt, nachdem ihn der Zahlungsdienstnutzer kurz vor der Ausführung eines Zahlungsvorgangs zum Erwerb von Waren oder Dienstleistungen ausdrücklich hierum gebeten hat, nicht als Zahlungsdienst anzusehen sind.


Die Lösung ist wie immer ganz einfach:
Die Formulierung stammt aus der Stellungnahme des Hauptverbandes des deutschen Einzelhandels zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Zahlungsdiensterichtlinie (Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz)

vgl. Anlage S. 2. Dort kann man auch den ursprünglich vorgesehenen Gesetzestext (durchgestrichen) noch lesen...

Grüße.

Dateianhang:
pdf Stellungnahme zum Gesetz-Entwurf.pdf (57 KB, 235 mal heruntergeladen)


__________________
gmg

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 14.07.2011 16:28.

49 14.07.2011 16:20 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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und wie sieht es mit ec-cash in Spielbanken aus?
50 15.07.2011 14:06 L.Duke ist offline Beiträge von L.Duke suchen
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Moin

Geh hin, schaffe einen entsprechenden Sachverhalt und zeige den Sachverhalt bei der BAFIN an.

Anschrift s. o.

Grüße

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gmg
51 15.07.2011 14:13 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Meike
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Hallo zusammen,

hat bis zum heutigen Tag jemand eine Rückmeldung auf die Anzeigeflut, die gmg u.a. hier auslösen, erhalten?

Vielleicht schon mal eine Stellungnahme der BAFIN zu diesem Thema "gefunden"?



Hattet Ihr bei Euren Anzeigen auch immer schön ermittelt, wer denn der tatsächliche Zahlungsdienstleister war
oder geht Ihr nur hin, macht ein nettes Foto von irgend einem Ec-Cash-Terminal und meint, dass das ausreicht?



Wenn der EC-Cash-Terminal z.B. von einem örtlichen Kreditinstitut ist, wie ich es bis jetzt immer in der Spielbank gesehen habe,
dann werden diese in der Regel eine Erlaubnis nach Kreditwesengesetz haben.


Daher jetzt bitte nicht schon wieder das "Hallali" blasen, wie bei den Aktionsaufrufen zur angeblich "verfristeten Software".



VG
Meike
52 15.07.2011 14:34 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Hallo Meike,

damit hast Du dann die Lösung für die Spielhallenbetreiber offenbart...

Sie brauchen nur zu dem "örtlichen Kreditinstitut" zu gehen und dieses Kreditinstitut veranlassen, einen Geldausgabeautomaten des Kreditinstitutes in die Spielhalle zu stellen.

Diesen Sachverhalt habe ich aber bis jetzt bei den Kontrollen noch nirgendwo entdecken können....

In Tankstellen, ja da...

Grüße

__________________
gmg

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 15.07.2011 14:45.

53 15.07.2011 14:44 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Themenstarter Thema begonnen von petergaukler


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Zitat:
Original von gmg
Hallo Meike,

damit hast Du dann die Lösung für die Spielhallenbetreiber offenbart...

Sie brauchen nur zu dem "örtlichen Kreditinstitut" zu gehen und dieses Kreditinstitut veranlassen, einen Geldausgabeautomaten des Kreditinstitutes in die Spielhalle zu stellen.

Diesen Sachverhalt habe ich aber bis jetzt bei den Kontrollen noch nirgendwo entdecken können....

In Tankstellen, ja da...

Grüße


hallo,
ich habe bis jetzt auch in keiner halle was gesehen was legal sein könnte
bzw. gauselmann casinos -merkur spielotheken zahlen nur noch geringe
beträge aus ,
bei anderen hallen wurde nichts unternommen ,ausser ,dass manche
von 100 € 80 € auszahlen und 20 aufmünzen ! Weißnicht

gruss pg.
54 15.07.2011 15:56 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
Meike
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Hallo gmg,

was soll das denn?

"Hallo Meike,

damit hast Du dann die Lösung für die Spielhallenbetreiber offenbart..."


Um was geht es dir hier?

Dein Aktionismus bei den Softwareversionen hatte damals auch vielen Behörden Arbeit gemacht, ohne irgend einen rechtlichen Nährwert, weil Du an etwas "Unternormatives" glaubtest, was es de facto nicht gibt. Damals hattest Du auch zu einer Anzeigenflut aufgerufen. Diese Aufrufe von Dir kenne ich nun aus diversen Bereichen, siehe auch "Jokers Wilde", "Auszaghlungsquoten" &Co.



Jetzt haben wir hier eine abgelaufene Übergangsfrist und Du rufst wieder zur Anzeigenflut auf.
Offenbar hast Du wieder einige Anhänger gefunden, wie pg.


Schön wäre es doch, wenn man einen Sachverhalt darstellt, diesen versucht rechtlich zu ergründen, - ohne sich auf irgend ein Pferd setzen zu lassen-, und wenn es rechtliche Hinweise gibt, d.h. u.a.
"Wer ist Zahlungsdienstleister"
"Wer benötigt für was eine Erlaubnis"
dann sollte man dies emotionslos darstellen.


VG
Meike
55 15.07.2011 16:34 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Zitat:
Original von Meike

Um was geht es dir hier?

VG
Meike


Es geht um die Mitteilung der vorgefundenen Sachverhalte aus der Aufstellung an die zuständige Behörde.


Und wenn Du Problemlösungmöglichkeiten für die Spielstättenbetreiber aufzeigst, so ist das doch o. K.!

Grüße

__________________
gmg
56 18.07.2011 09:33 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Natürlich findet man auch immer wieder die Handgeräte bei der Aufsicht.

Werden natürlich auch ohne Genehmigung betrieben.

Führt natürlich auch zur Anzeige des Vorganges bei der BAFIN....


Grüße

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Gesetz zur Regelung des Rechts der Spielhallen im Land Berlin
(Spielhallengesetz Berlin – SpielhG Bln)
Vom 20. Mai 2011

Zitat on
§ 4
Anforderungen an die Gestaltung und Einrichtung von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen
(4) In räumlicher Verbindung zu Unternehmen nach § 1 darf die Inhaberin oder der Inhaber der Erlaubnis nach § 2 Absatz 1 das Aufstellen von Geldausgabeautomaten oder anderen Geräten, mit deren Hilfe sich die Spielerin oder der Spieler Geld beschaffen kann, nicht ermöglichen oder begünstigen.
Zitat off

Grüße

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gmg
58 27.07.2011 12:38 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Und immer wieder interessant, die EC-Cash-Infos aus der Aufstellung!

Grüße

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59 02.08.2011 07:30 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Entwurf Hessisches Spielhallengesetz

§ 3 Entwurf des Hessischen Spielhallengesetzes:
(6) In einer Spielhalle dürfen keine technischen Geräte, insbesondere EC- oder Kreditkartenautomaten, zur Bargeldabhebung vorhanden sein.


Es ist absehbar, dass solche Passagen in den Landesspielhallengesetzen aller Bundesländer enthalten sein werden...

Denkbar wäre natürlich auch eine entsprechende Passage in der neuen Spielverordnung......

Grüße

__________________
gmg
60 05.08.2011 10:59 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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