Vergnügungssteuer übertrieben! |
Solon
|
|
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.561.018
Nächster Level: 41.283.177
|
|
http://www.schwaebische.de/region/sigmar...id,5017180.html
Nicht ganz so positiv sieht der finanzielle Ausfall aus, den die Stadt im Hinblick auf den Wegfall der Vergnügungssteuer und der Gewerbesteuern zu verkraften hat. Es sei sicherlich nicht leicht, im Haushalt auf Einnahmen von geschätzten 250 000 Euro zu verzichten.
„Die büßen wir ein, und das wissen wir auch. Es ist mir deshalb besonders wichtig darauf hinzuweisen, dass sie sozialen Ausgaben, die eine Gemeinschaft in der Folge von Spielsucht hat, auf etwa das Fünffache dessen geschätzt werden, was an Steuern eingenommen wird“, erklärt Bubeck. Einem Verlust an Einnahmen stünden aus dieser Sicht erhebliche Einsparungen auf Seiten der sozialen Ausgaben gegenüber.
|
|
62
21.01.2011 15:55 |
|
|
Solon
|
|
|
|
bandick
Kaiser
Dabei seit: 12.01.2011
Beiträge: 1.312
Bundesland:
Hamburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.370.441
Nächster Level: 7.172.237
|
|
ich hatte bereits im beitrag "ima 2011" auf eine aussage des bezirksstadtrats vom ba lichtenberg verwiesen, der in der anhörung über die erlaubnis von spielhallen in berlin darauf hinwies, dass das problem in seinen augen nicht in den spielhallen liege, sondern vielmehr an den geldspielgeräten in gaststätten.
und wenn ich den beitrag richtig deute, verschwinden zwar die spielhallen, nicht aber die geldspielgeräte - die werden bloß in andere räumlichkeiten verlegt. das löst das problem aber nicht, sondern verlagert es bloß. klar, die anwohner in der nähe geschlossener spielhallen nehmen eine verbesserung wahr. die anwohner der kneipen, in denen die geldspielgeräte zu finden sind, wurden jedoch nicht gefragt.
ich sehe das ganze daher durchaus skeptisch und glaube nicht, dass das sonderlich viel bringt.
|
|
63
22.01.2011 08:55 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.561.018
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Hallo bandick,
wie siehst Du den Aspekt der sozialen Kontrollen in einer Schank- oder Speisewirtschaft?
Wo ist die soziale Kontrolle stärker
a) in eine Spielhalle, in die nur Menschen gehen, die Glücksspiel betreiben wollen
oder
b) in eine Schankwirtschaft, in der der übergeordente Betrieb die Schankwirtschaft ist und somit ist ein großer Prozentsatz aller Anwesenden nicht zum Spielen da?
Was Herr Prüfer in der Anhörung im Senat in Berlin gesagt hat, ist doch nur dort stimmig wo die SpielV nicht richtig angewandt wird, wo Kontrollen durch die Ordnungsbehörden nicht entsprechend durchgeführt werden.
Jüngst hatte noch das OVG Berlin-Brandenburg eine klare Entscheidung getroffen zum Thema Rücknahme einer Geeignetheitsbescheinigung für Spielautomaten nach §33 c GewO, da sich die Örtlichkeit nach Kontrolle nämlich nicht als Schankwirtschaft darstellte, sondern als Spielstätte mit Getränkeverzehr.
Mir scheint es manchmal so, als würde da mal wieder gehandelt, d.h.
wir verzichten auf die Gaststätten, aber dafür dürfen wir in den Spielhallen weiter machen wie bisher.
Gruß
Meike
|
|
64
22.01.2011 09:46 |
|
|
gmg
Foren Gott
Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.045.997
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Diplomarbeit zur Vergnügungssteuer |
|
Nicht mehr ganz neu, trotzdem lesenswert ?
Die kommunale Vergnügungssteuer und ihre Gestaltungsmöglichkeiten bei Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
Link
Interessant finde ich auch die Aussagen zur "Erdrosselung".
Grüße
__________________ gmg
|
|
65
28.01.2011 14:45 |
|
|
bandick
Kaiser
Dabei seit: 12.01.2011
Beiträge: 1.312
Bundesland:
Hamburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.370.441
Nächster Level: 7.172.237
|
|
die diplomantin hat die probleme bei der kommunalen vergnügungssteuer und den damit einher gehenden gestaltungsmöglichkeiten der gemeinden in ihrer schlussbetrachtung aber recht gut herausgearbeitet.
- die gemeinden sind angehalten, die rechtmäßigkeit des stückzahlmaßstabs zu überprüfen. aufgrund des fehlenden auskunftsanspruchs gegenüber den kommunen stehen die gemeinden jedoch vor problemen, die es künftig per gesetz zu regeln gilt.
- die fragwürdige gleichsetzung von spielhallen an hoch- und niedrigfrequentierten standorten.
- die infragestellung des bisherigen stückzahlmaßstabs wegen erheblichen rechtsunsicherheiten, hohem verwaltungsaufwand und die zugrundelegung nicht abgesicherter daten.
und wenn man sich ansieht, wann die arbeit erstellt wurde, hat die autorin auch mit ihrer klugen schlussbemerkung recht behalten: Die Vergnügungssteuer auf Geldspielgeräte wird die Rechtsprechung auf
jeden Fall noch lange Zeit beschäftigen und sicherlich noch einige
überraschende Entscheidungen mit sich bringen."
|
|
66
29.01.2011 11:30 |
|
|
petergaukler
Kaiser
Dabei seit: 22.05.2008
Beiträge: 1.430
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.323.648
Nächster Level: 8.476.240
|
|
RE: Vergnügungssteuer übertrieben! |
|
aktuelle lage !
sie machen wieder auf ,
nichts mehr mit protest
geht anscheinend doch mit 25 % !
20.04.11
Extra Games eröffnet wieder in Mengen
Die Extra Games-Zentrale in Pfullendorf.
Die Extra Games Entertainment GmbH wird das seit mehreren Monaten geschlossene Spielcenter in Mengen am 23. April wieder eröffnen. Dies teilte das Unternehmen am Stammsitz in Pfullendorf mit.
Die Öffnung soll dazu beitragen, dass die laufenden Kosten, die sich beispielsweise aus dem langfristigen Mietvertrag ergeben, bezahlt werden können. Wegen dieses Aufwands hatte Extra Games die Stadt Mengen bereits mit einer Schadensersatzforderung konfrontiert. Eine weitere Schadensersatzforderung wurde bisher nicht an die Stadt Mengen gestellt.
„Wir werden bei 25 Prozent Vergnügungssteuer zwar drauflegen“ sagt Extra Games Geschäftsführer Martin Moßbrucker. „Mit der Wiedereröffnung decken wir aber zumindest die Mieten. Und wir schaffen gleichzeitig mehr Fakten, die unterstreichen, dass durch die Steuererhöhung tatsächlich eine Erdrosselung unseres Geschäfts stattfindet“.
Er freut sich auch für die Mitarbeiter des Spielcenters, die nun wieder beschäftigt werden können.
Das Spielcenter war im Mai 2010 geschlossen worden, nachdem eine Anhebung der Vergnügungssteuer von 20 auf 25 Prozent auf die Bruttokasse für den Betrieb eine existenzgefährdende Situation geschaffen hatte. Dagegen hatte Extra Games Widerspruch eingelegt, den das Landratsamt Sigmaringen im März diesen Jahres negativ beschieden hat.
Gegen die Bescheide zur erhöhten Vergnügungssteuer der Stadt Mengen hat das Unternehmen mittlerweile Klage beim Verwaltungsgericht Sigmaringen erhoben.
„Wir sind nach wie vor der Überzeugung, dass die Höhe des Steuersatzes eine erdrosselnde Wirkung hat“, sagt Moßbrucker.
|
|
67
27.04.2011 08:30 |
|
|
Carlo
Routinier
Dabei seit: 27.02.2009
Beiträge: 266
Bundesland:
außerhalb von Deutschland
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Rechtsanwalt/Notar/S
teuerberater
Level: 39 [?]
Erfahrungspunkte: 1.473.529
Nächster Level: 1.757.916
|
|
RE: Vergnügungssteuer übertrieben! |
|
Zitat: |
Original von petergaukler
aktuelle lage !
sie machen wieder auf ,
nichts mehr mit protest
geht anscheinend doch mit 25 % !
20.04.11
Extra Games eröffnet wieder in Mengen
Die Extra Games-Zentrale in Pfullendorf.
Die Extra Games Entertainment GmbH wird das seit mehreren Monaten geschlossene Spielcenter in Mengen am 23. April wieder eröffnen. Dies teilte das Unternehmen am Stammsitz in Pfullendorf mit.
Die Öffnung soll dazu beitragen, dass die laufenden Kosten, die sich beispielsweise aus dem langfristigen Mietvertrag ergeben, bezahlt werden können. Wegen dieses Aufwands hatte Extra Games die Stadt Mengen bereits mit einer Schadensersatzforderung konfrontiert. Eine weitere Schadensersatzforderung wurde bisher nicht an die Stadt Mengen gestellt.
„Wir werden bei 25 Prozent Vergnügungssteuer zwar drauflegen“ sagt Extra Games Geschäftsführer Martin Moßbrucker. „Mit der Wiedereröffnung decken wir aber zumindest die Mieten. Und wir schaffen gleichzeitig mehr Fakten, die unterstreichen, dass durch die Steuererhöhung tatsächlich eine Erdrosselung unseres Geschäfts stattfindet“.
Er freut sich auch für die Mitarbeiter des Spielcenters, die nun wieder beschäftigt werden können.
Das Spielcenter war im Mai 2010 geschlossen worden, nachdem eine Anhebung der Vergnügungssteuer von 20 auf 25 Prozent auf die Bruttokasse für den Betrieb eine existenzgefährdende Situation geschaffen hatte. Dagegen hatte Extra Games Widerspruch eingelegt, den das Landratsamt Sigmaringen im März diesen Jahres negativ beschieden hat.
Gegen die Bescheide zur erhöhten Vergnügungssteuer der Stadt Mengen hat das Unternehmen mittlerweile Klage beim Verwaltungsgericht Sigmaringen erhoben.
„Wir sind nach wie vor der Überzeugung, dass die Höhe des Steuersatzes eine erdrosselnde Wirkung hat“, sagt Moßbrucker. |
|
............... geht anscheinend doch mit 25 % und Spielergewinnauszahlung per Tastenkombination!!
Bitte definiere "erdrosselnde Wirkung"!
Wenn wirklich erdrosselt, warum betreiben die dann ihre Spielhallen weiter?
|
|
68
27.04.2011 10:44 |
|
|
koeppx
Eroberer
Dabei seit: 18.04.2011
Beiträge: 74
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 31 [?]
Erfahrungspunkte: 352.204
Nächster Level: 369.628
|
|
Ich verstehe trotzdem noch nicht ganz, was genau hat die Vergnügungssteuer mit Spielerschutz zu tun?
Bochum 6% auf Spieleinsatz...
letzten Monat waren es dann mal um die 35-43% auf Saldo2...
Wenn man dann noch die Umsatzsteuer abzieht... AUA!
Aber zum Glück hat man ja auch keinerlei Kosten wie Personal, Service, Strom, Automatenmiete, etc...
Arbeiten für die Stadt. Eigentlich sind wir ja schon ein staatliches Casino..
|
|
69
02.05.2011 17:31 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.561.018
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Hallo koeppx,
die Vergnügungssteuer hat überhaupt nichts mit "Spielerschutz" zu tun.
Sie ist eine Aufwandsteuer, wie auch die Hundesteuer eine Aufwandsteuer ist.
Im Januar 2005 hatte der AK gg.Spielsucht, Herr Trümper, eine Untersuchung veröffentlicht mit dem Namen
"Die Vergnügungssteuer als gesundheitspolitisches Lenkungsmittel
der Kommunen zur Eindämmung der Verbreitung
von pathologischen Glücksspiel
am Beispiel des Bundeslandes NRW"
Das ist vielleicht noch bei einigen in den Köpfen, wenn sie über "Spielerschutz" zu argumentieren versuchen.
Nach meinem persönlichen Dafürhalten ist das aber quatsch, denn man verdrängt letztlich nur die kleinen Aufsteller damit, da die großen höhere Abgaben besser kompensieren können. Somit kann eine sehr hohe Steuer in dem Bereich auch ein Auslöser für Mehrfachkonzessionen sein.
Gruß
Meike
|
|
70
03.05.2011 07:53 |
|
|
rosebud
Routinier
Dabei seit: 18.08.2009
Beiträge: 428
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 41 [?]
Erfahrungspunkte: 2.297.276
Nächster Level: 2.530.022
|
|
Nach meinem persönlichen Dafürhalten ist das aber quatsch, denn man verdrängt letztlich nur die kleinen Aufsteller damit, da die großen höhere Abgaben besser kompensieren können. Somit kann eine sehr hohe Steuer in dem Bereich auch ein Auslöser für Mehrfachkonzessionen sein.
Gruß
Meike[/quote]
|
|
71
03.05.2011 09:25 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.561.018
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Hallo zusammen,
gerade die Marktverdrängung der Kleinen durch die Großen wird vom OVG als Indiz gewertet, dass eine Vergnügungssteuer keine erdrosselnde Wirkung hat, so
Beschluss des Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen 14. Senat, 16.05.2011, 14A899/11
Entgegen dem Antragsvorbringen stellt diese Entwicklung ein schlüssiges Indiz für die fehlende Erdrosselungswirkung der Steuer dar. Wäre diese Wirkung vorhanden, müssten wirtschaftliche Auswirkungen dadurch feststellbar sein, dass die schwächsten Anbieter aus dem Markt scheiden, ohne dass neue ihren Platz einnehmen. Es müsste eine Tendenz zum Absterben der Spielgeräteaufstellerbranche erkennbar werden. Daher hat das Verwaltungsgericht entgegen der Meinung der Klägerin eine zutreffende Subsumtion des festgestellten Sachverhalts vorgenommen. Bezüglich der Spielhallen und der dort aufgestellten Geldspielgeräte ist eine solche Tendenz zum Absterben nämlich nicht erkennbar. Die Entwicklung stützt vielmehr die Annahme, dass noch nicht einmal eine - legitime - Lenkungswirkung zur erwünschten Verminderung des Bestands eingetreten ist.
|
|
72
25.06.2011 06:37 |
|
|
bandick
Kaiser
Dabei seit: 12.01.2011
Beiträge: 1.312
Bundesland:
Hamburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.370.441
Nächster Level: 7.172.237
|
|
wie wichtig für die städte und gemeinden nach wie vor die einnahmen aus dem glücksspiel sind, zeigt einmal mehr ein artikel aus dem volksfreund über das beispiel bitburg. eine änderung der vergnügungssteuersatzung generiert 115.000 euro - zusätzlich zu den bisherigen 150.000 euro wohlgemerkt.
http://www.volksfreund.de/nachrichten/re...art8137,2896178
|
|
73
05.09.2011 09:12 |
|
|
k.osdorf
Tripel-As
Dabei seit: 19.01.2011
Beiträge: 160
Bundesland:
Hamburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 775.727
Nächster Level: 824.290
|
|
Na, da freut man sich aber in Kärnten: Dort soll jetzt nämlich auch eine Vergnügungssteuer auf Sportwetten eingeführt werden, um die leeren Gemeindekassen zu füllen.
Vermutlich würde das dazu führen, dass sie sogenannten tipp3-Wetten unrentabel und damit eingestellt werden - die Betreiber sind entsprechend geschockt. Jetzt streitet man sich um den Terminus, nach dem "die Annahme eines Wettscheins kein Vergnügen sei".
Nun sollen Protestunterschriften gesammelt werden.
http://www.kleinezeitung.at/nachrichten/...rt-werden.story
|
|
74
14.09.2011 10:38 |
|
|
bandick
Kaiser
Dabei seit: 12.01.2011
Beiträge: 1.312
Bundesland:
Hamburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.370.441
Nächster Level: 7.172.237
|
|
die argumentation gefällt mir: "die annahme eines wettscheins ist kein vergnügen, deshalb darf dafür keine vergnügungssteuer eingeführt werden."
da hat sich jemand mal wirklich gedanken gemacht. groß!
|
|
75
17.09.2011 08:30 |
|
|
jasper
Kaiser
Dabei seit: 19.08.2006
Beiträge: 1.116
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.212.513
Nächster Level: 8.476.240
|
|
Pforzheim Steuern hoch für die Casino-Chefs
Anhand mehrerer Beispiele zeigt die Stadtkämmerei auf, was auf die Betreiber der Spielhallen zukommt, wenn die Erhöhung der Vergnügungssteuer auf Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit von zwölf auf 16 Prozent bei Gericht durchgeht.
Beispiel 1: Sechs Geldspielgeräte in einer Gaststätte an einem guten Standort (Erfahrungswert aus der Vergangenheit oder anhand von Referenzwerten aus der näheren Umgebung) bei einem durchschnittlichen Einspielergebnis von 2550 Euro pro Monat und Gerät: 408 statt 306 Euro Vergnügungssteuer.
Beispiel 2: Neun Geräte in einem Casino in guter Lage bei einem Einspielergebnis von knapp 2000 Euro: 313 statt 235 Euro.
Beispiel 3: Acht Geräte in einer Spielhalle an einem weniger guten Standort (1322 Euro pro Gerät/Monat): 211 statt 158 Euro.
Beispiel 4: 24 Geräte in zwei Spielhallen an einem guten Platz (2300 Euro pro Monat): 367 statt 275 Euro.
Siehe: http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.pforzheim-steuern-hoch-fuer-die-ca
sino-chefs.201c8b62-f92e-4ca1-b460-d4d945b18ce0.html
ohne Worte
|
|
76
04.11.2011 09:40 |
|
|
Rheinhesse
Kaiser
Dabei seit: 02.11.2010
Beiträge: 1.010
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 45 [?]
Erfahrungspunkte: 4.975.842
Nächster Level: 5.107.448
|
|
:Moin: aus Rheinhessen,
mal ganz losgelöst von der Diskussion über die Höhe der Vergnügungssteuer - kann mir mal einer das Beispiel 1 erklären. SECHS !!! Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in einer Gaststätte??
__________________ Grüße aus dem schönen Rheinhessen.
Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham
|
|
77
04.11.2011 09:54 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.561.018
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Hallo Rheinhesse,
stimmt, da scheint in Pforzheim einiges im Argen zu sein, wenn man in der Zeitung lesen muss
"Anhand mehrerer Beispiele zeigt die Stadtkämmerei auf, was auf die Betreiber der Spielhallen zukommt, wenn die Erhöhung der Vergnügungssteuer auf Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit von zwölf auf 16 Prozent bei Gericht durchgeht.
Beispiel 1: Sechs Geldspielgeräte in einer Gaststätte an einem guten Standort (Erfahrungswert aus der Vergangenheit oder anhand von Referenzwerten aus der näheren Umgebung)"
Wieviel Einnahmen hätte die Stadt Pforzheim erzielt, wenn drei dieser sechs Geldspielgeräte einfach nach §29a OwiG nach Bruttoprinzip abgeschöpft worden wären.
Einwurf ca. 11.000€ x 3 Automaten x 12 Monate = 396.000,-€
und selbst wenn wir uns auf das Nettoprinzip eingelassen hätten, wären es für die eine Gaststätte gem. dem Beispiel geworden
Saldo 2 ca. 2550,-€ x 3 Automaten x 12 Monate = 91.800,-€
Wenn man lesen muss:
"Das Büro Dr. Acocella (Lörrach/Dortmund) hat den Auftrag erhalten, ein umfassendes Spielhallenkonzept zu erarbeiten. Es soll im Frühjahr vorliegen. Ordnungsamtsleiter Wolfgang Raff bezeichnet die geplante Vergnügungssteuererhebung auf Geldgeräte als "weiteren Baustein, um der Entwicklung entgegenzutreten". "
Hätte man sich das Geld für Gutachten lieber gespart, wäre in die Abschöpfung gegangen, hätte sich vieles sicherlich von alleine erledigt.
VG
Meike
|
|
78
05.11.2011 08:44 |
|
|
räubertochter
Lebende Foren Legende
Dabei seit: 27.07.2011
Beiträge: 1.868
Bundesland:
Brandenburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 8.704.452
Nächster Level: 10.000.000
|
|
In Pforzheim wartet man auf die höchstrichterliche Rechtsprechung, wie hoch der Vergnügungssteuersatz sein darf, den eine Kommune auf Geldspielgeräte erheben kann, ohne die Berufsfreiheit der Casino-Chefs einzuschränken. Ein Spielhallenbetreiber findet 12% bereits zu viel, angedacht sind von der Kommune aber wohl 16%. Grund ist wieder einmal die "Erzielung von Mehreinnahmen zur Haushaltskonsolidierung".
http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt...d945b18ce0.html
|
|
79
07.11.2011 10:29 |
|
|
petergaukler
Kaiser
Dabei seit: 22.05.2008
Beiträge: 1.430
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.323.648
Nächster Level: 8.476.240
|
|
RE: Vergnügungssteuer übertrieben! |
|
aktuell !
Durch Schließung der Spielhallen gehtdie Spielsucht in Mengen deutlich zurück
Sigmaringen Die Spielsucht ist in Mengen im vergangenen Jahr stark zurückgegangen, verkündete Klaus Harter, Leiter der kirchlichen Suchtberatungsstelle in Sigmaringen. „Dies steht im direkten Zusammenhang mit der Schließung der Spielhallen“, erklärte Harter und stellte unmissverständlich klar, dass die Zahl der Spielsüchtigen mit der Zahl der örtlichen Spielmöglichkeiten tatsächlich eng verbunden ist. „Dies ist immer wieder angezweifelt worden, doch unsere Statistik belegt nun das Gegenteil“, freute sich Harter. Die Zahl der Spielsüchtigen aus Mengen ist im Vergleich zum Vorjahr stark zurückgegangen, bei den anderen Kommunen, in denen die Spielhallen weiter geöffnet hatten, ist die Zahl der spielsüchtigen Bürger konstant geblieben oder angestiegen.
http://www.schwaebische.de/region/sigmar...id,5198055.html
|
|
80
05.02.2012 16:49 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 90.229 | Views gestern: 387.051 | Views gesamt: 891.868.893
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|