unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite


Hier kommen die News:  14 Jahre im Netz [ 21.01.2019 - 12:33 ]  10 Jahre Forum-Gewerberecht ... [ 21.01.2015 - 06:55 ]  Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragen ... [ 16.09.2014 - 10:49 ]  Wir sind 9 [ 21.01.2014 - 13:51 ] 

Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Vergnügungssteuer auf Hopperinhalt? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Vergnügungssteuer auf Hopperinhalt?
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
sunrise sunrise ist männlich
Routinier


images/avatars/avatar-16.gif

Dabei seit: 05.04.2006
Beiträge: 435
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.038.660
Nächster Level: 3.609.430

570.770 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Vergnügungssteuer auf Hopperinhalt?

Hallo,

an einem Gastroplatz hatte ich seit 2006 drei Geldspielgeräte. Diese wurden von mir bei Erstaufstellung jeweils mit 500 € befüllt, also insgesamt 1500 €
Die Gaststätte wurde jetzt am 30. April geschlossen. Bei der letzten Abrechnung verblieben in den Hoppern und Dispensern zusammen zirka 1400 €.
Auf diese 1400 € soll ich jetzt Vergnügungssteuer bezahlen. Die 1400 € sind meiner Meinung nach kein Gewinn, denn es ist ja nicht mehr Geld in den Hoppern/Dispensern als zu Beginn.

Wie verhält es sich denn mit der Umsatzsteuer in diesem Fall? Bei Erstaufstellung hatte ich die Füllung nicht als Geschäftsausgabe ausgewiesen. (Ich bin nicht bilanzierungspflichtig)

es grüßt sunrise
1 20.05.2019 18:19 sunrise ist offline Beiträge von sunrise suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

tapier
Routinier


Dabei seit: 09.11.2006
Beiträge: 271
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 1.834.049
Nächster Level: 2.111.327

277.278 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Vergnügungssteuer auf Hopperinhalt?

Dazu wäre jetzt erstmal zu wissen wie die Kommune die VgSt auslegt.
Vom Einwurf, oder von der Nettokasse.
Bei letzterem sollte die VgSt genauso berechnet werden wie in der aktiven Zeit, also vom Einwurf oder eben Saldo1.

Zu der UmsSt. kommt es darauf an ob du bei der Erstfüllung den Betrag als negative UmsSt beim FA geltend gemacht hast, wenn dem so ist wäre es ratsam diese "Entnahme" entsprechend auch als positive, also UmsSt Einahme anzugeben.

Weil eigentlich sollte ja die Röhren/Hopperfüllung als Betriebsmittel gesehen werden.
2 21.05.2019 00:51 tapier ist offline E-Mail an tapier senden Beiträge von tapier suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

sunrise sunrise ist männlich
Routinier


images/avatars/avatar-16.gif

Dabei seit: 05.04.2006
Beiträge: 435
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.038.660
Nächster Level: 3.609.430

570.770 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von sunrise


www.Fiat-126-Forum.de






RE: Vergnügungssteuer auf Hopperinhalt?

Hallo tapier,

danke für deine Erläuterungen. Habe ich verstanden.

Zum Thema VgSt:
Vergnügungssteuer wird in dieser Gemeinde vom Saldo 2 berechnet.


es grüßt sunrise
3 21.05.2019 10:18 sunrise ist offline Beiträge von sunrise suchen
tfis tfis ist männlich
Tripel-As


Dabei seit: 08.05.2007
Beiträge: 241
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 39 [?]
Erfahrungspunkte: 1.587.619
Nächster Level: 1.757.916

170.297 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Die Hopperfüllung zu Beginn hat ja deine Vergnügungsteuer gemindert und jetzt zahlst du sie nach.
Nullsummenspiel.
4 21.05.2019 10:50 tfis ist offline Beiträge von tfis suchen
sunrise sunrise ist männlich
Routinier


images/avatars/avatar-16.gif

Dabei seit: 05.04.2006
Beiträge: 435
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.038.660
Nächster Level: 3.609.430

570.770 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von sunrise


www.Fiat-126-Forum.de







Hallo tfis,

auch dir danke für deinen Beitrag.

Eine Erstbefüllung vermindert doch aber nicht mein Saldo 2, oder? Damit hat sich doch auch nicht meine VgSt. zu Beginn (bei der ersten Abrechnung) vermindert. Kopfkratz

es grüßt sunrise
5 21.05.2019 12:17 sunrise ist offline Beiträge von sunrise suchen
tapier
Routinier


Dabei seit: 09.11.2006
Beiträge: 271
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 1.834.049
Nächster Level: 2.111.327

277.278 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Vergnügungssteuer auf Hopperinhalt?

Einen hab ich noch

Berechnungsgrundlage für VgSt nach Saldo2
Elekt.Kasse + Röhrenfehlmenge - Auffüllungen - Testgeld

Dafür das die VgSt ja monatlich berechnet wird und ein eventueller negativer Übertrag in den Folgemonat nicht vorgesehen ist (im Gegensatz zur UmsSt) muss eigentlich auch der Röhrenbestand am Anfang des Zeitraumes als Füllung, und der Bestand am Ende als Entnahme gesehen werden.

Die abzuführende UmsSt. muss aber vom Saldo1 errechnet werden, im Saldo 1 ist die UmSt enthalten


Ach ja, wenn du deine Erstfüllung ordnungsgemäß durch den Einwurf (im Auffüllmodus), und nicht manuell in den Hopper/Röhre durchgeführt hast, vermindert diese selbstverständlich den Saldo2.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von tapier: 21.05.2019 16:25.

6 21.05.2019 16:18 tapier ist offline E-Mail an tapier senden Beiträge von tapier suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Vergnügungssteuer auf Hopperinhalt?


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Aufstellererlaubnis - GF-Wechsel Spielrecht   18.11.2015 11:27 von Sandra     30.04.2025 12:11 von Sandra   Views: 1.935
Antworten: 4
Floh- und Trödelmarkt auf öffentlichem Gelände Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)   23.04.2025 08:43 von julia0903     23.04.2025 08:57 von Civil Servant   Views: 399
Antworten: 1
GmbH gegründet - lt. Aufenthaltstitel nicht erlaubt Stehendes Gewerbe (allgemein)   14.04.2025 12:27 von B. Fritz     14.04.2025 13:59 von Thomas Mischner   Views: 1.315
Antworten: 1
Verkauf von selbsthergestellter Dekoration auf dem Pri [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   28.11.2024 09:17 von N.Müller     28.11.2024 15:44 von Hinterwäldler   Views: 18.399
Antworten: 3
Urproduktion Direktverkauf auf fremdem Grundstück Stehendes Gewerbe (allgemein)   09.10.2024 11:07 von ernie     10.10.2024 07:59 von SteBa   Views: 7.659
Antworten: 1

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 88.022 | Views gestern: 627.276 | Views gesamt: 1.112.319.258


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 111 | Gesamt: 0.272s | PHP: 99.63% | SQL: 0.37%

Loading...