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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Reisegewerbe (Titel III GewO) » Ankauf von Edelmetallen » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Ankauf von Edelmetallen
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donald99   Zeige donald99 auf Karte donald99 ist männlich
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Ankauf von Edelmetallen

Hallo,

wir sind eine Silberschmiede in BaWü und kaufen, wie auch andere Goldschmieden oder Juweliere bei uns in der Stadt Altgold an.

Es gabs schon immer, das sich Ankäufer vorübergehend bei uns in der Stadt zum Ankauf von Edelmetallen eingemietet haben. Was ja auch kein Problem ist.
In letzter Zeit war das aber so massiv, dass sich bei uns die Frage nach der Rechtmäßigkeit der vorübergehenden Ankaufstätigkeit gestellt hat.
In den Zeitungsanzeigen der Ankäufer ist immer eine Adresse angegeben und somit eine Art der Firmierung. Der Ankauf findet aber immer als Untermieter in einem anderen Geschäft oder einem leerstehenden Geschäft vor Ort statt.

Unsere erste Frage lautet nun, ist das jetzt Reisegewerbe und somit eigentlich verboten, oder ist es das nicht.
In dem nicht öffentlichen Forumsbereich ist hierüber ja wohl schon diskutiert worden, da ich aber keinen Zutritt habe, stelle ich die Frage in dem öffentlichen Bereich noch mal.

Die zweite Frage ist, gibt es so was wie umgekehrte Preisauszeichnungspflicht. Gemeint ist damit, muss beim Goldankauf für den Kunden öffentlich ersichtlich sein was er für das Gramm bekommt.
Hintergrund ist, das teilweise mit absurd hohen Preisen für den Goldankauf geworben wird, dies sich aber nur auf Feingold, also den Ankauf von Barren bezieht.
Der Ankaufspreis für Altgold aus Schmuck oder Zahngold wird aber nicht genannt. Da den meisten Kunden der Unterschied zwischen Feingold und den verschieden Legierungen aber nicht bekannt ist, sieht der Kunden erst mal diesen „Lockvogel-Preis“ und erfährt erst vor Ort dass er für sein Zahngold wesentlich weniger bekommt.
Wir weisen in unseren Zeitungsanzeigen den Ankaufspreis für die einzelnen Legierungen aus.

Für alle Antworten im Voraus schon herzlichen Dank. http://www.forum-gewerberecht.de/images/smilies/Danke.gif

Mit freundlichen Grüßen aus .


P.S. Tolles Forum. Sehr informativ. Da sieht man erst mal was man alles falsch machen kann.
1 15.07.2008 09:33 donald99 ist offline E-Mail an donald99 senden Beiträge von donald99 suchen
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Dachs Dachs ist männlich
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RE: Ankauf von Edelmetallen

Hallo,
es ist pro Annahmestelle ein Gewerbe anzumelden. In Jeder Stadt oder Gemeinde.
Da es sich um ein Gewerbe nach § 38 der GewO handelt. Sind bei der Gewerbeanmeldung ein Führungszeugnis, Auszug das dem Gewerbezentralregister sowie ein gültiger Personalausweis oder Pass vorzulegen. Und die Gewerbeanmeldung der Hauptniederlassung.

Gruß aus Hessen
Gruß Dachs
2 18.07.2008 09:43 Dachs ist offline E-Mail an Dachs senden Beiträge von Dachs suchen
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lkf lkf ist männlich
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RE: Ankauf von Edelmetallen

Hallo,
Ihre 2. Frage zuerst:
- auch hier gilt die PreisangabenVO.

Frage 1 :
Vorübergehend, im Reisegewerbe , ist Goldankauf verboten (§ 56 Abs. 1 Ziff.2a GewO) ;
Ordnungswidrigkeit (§ 145 Abs.2 Ziff.2b GewO).

Goldankauf ist nur im stehenden Gewerbe möglich; von einer gewerblichen Niederlassung aus.(§ 42 Abs. 2 GewO) Vom Gesetzgeber werden bestimmte Anforderungen an den Niederlassungsbegriff gestellt, sowohl räumliche als auch zeitliche.
Wenn sich jemand für 2 Tage als Untermieter zum Ankauf von Gold einmietet und auch eine Anzeige nach § 14 GewO bei der zuständigen Behörde abgibt, fehlen die Anforderungen des § 42 GewO. Er ist in verbotener Weise , unter Umgehung von gesetzlichen Vorschriften im Reisegewerbe tätig.

Gruß aus Fulda
3 18.07.2008 11:31 lkf ist offline E-Mail an lkf senden Beiträge von lkf suchen
Ingolstadt   Zeige Ingolstadt auf Karte Ingolstadt ist männlich
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RE: Ankauf von Edelmetallen

nach Fulda.

Da die Niederlassung nur kurzfristig genutzt wird, handelt es sich um Reisegewerbe. Hier wird das Merkmal ""Mobilität (Reise)" des Reisegewerbes erfüllt. Die Niederlassung ist auch nicht zum "ständigen Gebrauch" eingerichtet. Der ständige Wechsel zwischen verschiedenen Geschäftsorten ist ein entscheidendes Merkmal des Reise-Gewerbes.

Ob hier gegen die Preisangabenverordnung verstoßen wird, ist nicht ganz so eindeutig. Nach § 1 Abs. 1 muss Preise angeben,

wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet

Die Preisangabenpflicht gilt nacb dem obigen Wortlaut nur für den Vertrieb von Waren oder das Anbieten von Leistungen (z.B. Handwerk) nicht aber für den Ankauf von Waren. Es wäre daher sinnvoll, die Angelegenheit der www.wettbewerbszentrale.de vorzulegen.

Schönes Wochenende

__________________
Thomas Kirchhammer

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Ingolstadt: 18.07.2008 15:10.

4 18.07.2008 15:09 Ingolstadt ist offline E-Mail an Ingolstadt senden Homepage von Ingolstadt Beiträge von Ingolstadt suchen
Jürgen Rixinger   Zeige Jürgen Rixinger auf Karte Jürgen Rixinger ist männlich
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Das Feilbieten und der Ankauf von Edelmetallen (Gold, Silber, Platin und Platinmetallen) und edelmetallhaltigen Legierungen in jeder Form sowie Waren mit Edelmetallauflagen ist im Reisegewerbe verboten. Zulässig ist ein solcher Handel nur im stehenden Gewerbe. Das Umherreisen mit einfachster Ausstattung in Form eines Klapptisches und eines Stuhls sowie einiger Utensilien (Kasse, Feinwaage) ist ersichtlich auf Mobilität angelegt und dem Reisegewerbe zuzuordnen. Ziel ist, in größeren Abständen lokale Kundenareale abzuschöpfen, ohne in Konflikt mit Schutzvorschriften zu geraten. Klappt aber nicht, dies haben die Behörden zu unterbinden, außerdem können Bußgelder verhängt werden. Scheuen Sie sich nicht, Ihrer Gewerbebehörde mal einen Tip zu geben, damit solche Läden mal unter die Lupe genommen werden.

Freundliche Grüße
Jürgen Rixinger

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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Jürgen Rixinger: 21.07.2008 07:35.

5 21.07.2008 07:33 Jürgen Rixinger ist offline E-Mail an Jürgen Rixinger senden Homepage von Jürgen Rixinger Beiträge von Jürgen Rixinger suchen
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RE: Ankauf von Edelmetallen

War hier auch schon mal Thema.

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Siegbert Morlock


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6 21.07.2008 08:14 Sigi2910 ist offline E-Mail an Sigi2910 senden Homepage von Sigi2910 Beiträge von Sigi2910 suchen
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Hallo Herr Morlock,

klar, war schon mal Thema, der Fragesteller hat aber als "Interessierter Bürger" keinen Zugriff auf den nichtöffentlichen Bereich. Deswegen der sicherlich wiederholende Beitrag in aller Kürze auch im öffentlichen Forumsbereich.

Viele Grüße vom Neckar
Jürgen Rixinger

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7 21.07.2008 08:32 Jürgen Rixinger ist offline E-Mail an Jürgen Rixinger senden Homepage von Jürgen Rixinger Beiträge von Jürgen Rixinger suchen
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Morgens um sieben ist die Welt noch in Dortmund...

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Siegbert Morlock


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8 21.07.2008 08:39 Sigi2910 ist offline E-Mail an Sigi2910 senden Homepage von Sigi2910 Beiträge von Sigi2910 suchen
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Im Einzelfall Ausnahme möglich

Hallo aus Neuss,

ausnahmsweise kann in einer Gemeinde auch eine Ausnahmegenehmigung nach § 56 Abs. 2 Gewerbeordnung beantragt werden.

Insofern der Nachweis gelingt, dass der Ankauf durch ein seriöses Unternehmen erfolgt, kann dies durchaus Aussicht auf Erfolg haben.

Jürgen Schmitz

__________________
Dort wo die Erft den Rhein begrüßt......
9 21.07.2008 22:07 OJ Neuss ist offline E-Mail an OJ Neuss senden Homepage von OJ Neuss Beiträge von OJ Neuss suchen
Dano1195 Dano1195 ist weiblich
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RE: Ankauf von Edelmetallen

Hallo zusammen,
so nun ma eine Frage von Unwissenden!!!
Reisegewerbe ist schon verständlich,aber...

1.) Sollte sich eine Firma(stellt eigene Mitarbeiter) zum Edelmetall-Ankauf in einem Geschäft am Ort für 2-3 Tage einnisten und der Geschäftsinhaber prozentual vom Ankauf mitverdienen, zählt das zum Reisegewerbe??

2.) Was ist wenn der Geschäftsinhaber ausserhalb solcher Tage für die Firma den Ankauf tätigt???
Die Ankaufformulare aber mit dem Namen der Firma versehen sind, der Geschäftsinhaber kauft doch nur IM NAMEN DER FIRMA an, nicht auf eigene Rechnung ???
3.) Darf der Geschäftsinhaber durch Knebelverträge an diese Firma gebunden werden???

Wäre sehr dankbar für eine schnelle Antwort
10 17.08.2008 12:06 Dano1195 ist offline E-Mail an Dano1195 senden Beiträge von Dano1195 suchen
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Hallo aus Fulda,

zu Frage 1:
- dies ist auch Reisegewerbe, da nur kurzfristiger Ankauf beabsichtigt ist ( 2 – 3 Tage), somit verboten. 0b der Geschäftsinhaber prozentual am Ankaufsvolumen oder fix, 80,-- Euro für 2 –3 Tage, für die Anmietung erhält, ist unerheblich.

zu Frage 2:

- dies ist gestattet. Es wird sich in diesem Fall um eine unselbständige Zweigstelle (§ 14 Abs. 1 Zif.f 1 GewO) handeln. Der Geschäftsführer nimmt für die Goldankauffirma (in deren Namen, auf deren Briefköpfe) die Aufträge während seinen Ladenöffnungszeiten jederzeit und über einen längeren Zeitraum entgegen. Er muss dabei natürlich auch § 38 Abs. 1 ZIff.1c GewO beachten. Die Art oder Höhe der Entlohnung ist nicht Gegenstand der Gewerbeordnung.
-
zu Frage 3:

-ob es sich um einen Knebelvertrag handelt, der vielleicht vor Gericht keinen Bestand haben würde (weil evtl. sittenwidrig), kann und darf ich auch nicht kommentieren. (Rechtsauskunft). Rechtanwalt fragen.

Gruß aus Fulda
11 18.08.2008 10:49 lkf ist offline E-Mail an lkf senden Beiträge von lkf suchen
Schöni   Zeige Schöni auf Karte Schöni ist weiblich
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Moin ,

ich muss hierzu unbedingt noch etwas loswerden.
Aber ich möchte mich nicht im öffentlichen Forum darüber äußern.
Deshalb gehe ich in den Thread, den der Kollege Sigi2910 oben verlinkt hat, auch wenn dort das Thema schon ein bischen zurückliegt.

Nur für den interessierten Bürger:
In welcher Konstellation auch immer der Edelmetallankauf geschieht, wenn dafür in einer Art geworben wird, dass der Kunde den Eindruck gewinnt, er kann sein Gold nur an wenigen Tagen verkaufen, bei einem Menschen (Goldschmied, Firmenvertreter usw.) der extra dafür anreist, dann handelt es sich um ein verbotenes Reisegewerbe und zwar auch dann, wenn diese Firma mit dem jeweiligen ortsansässigen Gewerbeinhaber einen Kommissionsvertrag abgeschlossen hat.

Schöni
12 28.08.2008 15:06 Schöni ist offline E-Mail an Schöni senden Homepage von Schöni Beiträge von Schöni suchen
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Hallo,

mal eine Frage: wo bitte steht den dass, das dem so ist.

gruß Dachs
13 28.08.2008 16:19 Dachs ist offline E-Mail an Dachs senden Beiträge von Dachs suchen
donald99   Zeige donald99 auf Karte donald99 ist männlich
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Themenstarter Thema begonnen von donald99


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Hallo,
ich wollte mal über den Stand der Dinge berichten.

Zu Punkt 1, Reisegewerbe ja oder nein.
Zitat:
Es gabs schon immer, das sich Ankäufer vorübergehend bei uns in der Stadt zum Ankauf von Edelmetallen eingemietet haben. Was ja auch kein Problem ist.
In letzter Zeit war das aber so massiv, dass sich bei uns die Frage nach der Rechtmäßigkeit der vorübergehenden Ankaufstätigkeit gestellt hat.
In den Zeitungsanzeigen der Ankäufer ist immer eine Adresse angegeben und somit eine Art der Firmierung. Der Ankauf findet aber immer als Untermieter in einem anderen Geschäft oder einem leerstehenden Geschäft vor Ort statt.

Unsere erste Frage lautet nun, ist das jetzt Reisegewerbe und somit eigentlich verboten, oder ist es das nicht.


Nachdem wir alle Gesetzestexte noch mal selber durchgeackert haben und auf Grund der vielen Anregungen hier aus dem Forum, sind wir an unser Gewerbeamt herangetreten und haben dort unsere Ansicht dargestellt.

Das Gewerbeamt hat dies wiederum zur Stellungnahme ans Regierungspräsidium weitergeleitet, die der Auffassung sind, dass es sich um eine verbotene Tätigkeit im Reisegewerbe handelt.


Zu Punkt 2, umgekehrte Preisauszeichnungspflicht.
Zitat:
Die zweite Frage ist, gibt es so was wie umgekehrte Preisauszeichnungspflicht. Gemeint ist damit, muss beim Goldankauf für den Kunden öffentlich ersichtlich sein was er für das Gramm bekommt.

Wir haben dies der Wettbewerbszentrale vorgelegt. Die haben auch reagiert, bloß was dabei rausgekommen ist wissen wir nicht wirklich, da wir um das Ergebnis zu Erfahren der Wettbewerbszentrale als Mitglied (ca. EUR 200-300) hätten beitreten müssen, das erschien uns dann doch eher nicht angemessen. Fakt aber ist, die Wettbewerbszentrale ist tätig geworden, also sahen sie wohl einen Verstoß darin, und die von uns monierte Anzeige mit dem Lockvogelpreis ist so nicht mehr erschienen.



Dies jetzt mal als Feedback und vielen Dank nochmals für alle Stellungnahmen und Anregungen.

donald99
14 19.10.2008 11:58 donald99 ist offline E-Mail an donald99 senden Beiträge von donald99 suchen
Dieter Benner Dieter Benner ist männlich
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traurig Ankauf von Edelmetallen im Reisegewerbe

Hallo Herr Rixinger,

ich hätte da mal eine Frage.
Der Verkauf kann wie unterbunden werden ? Durch VA wenn ja wer ist zuständig? Oder reicht schon eine mündliche Verwarnung ?

Danke

Dieter Benner
15 05.08.2009 13:18 Dieter Benner ist offline E-Mail an Dieter Benner senden Beiträge von Dieter Benner suchen
Abraham   Zeige Abraham auf Karte Abraham ist weiblich
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RE: Ankauf von Edelmetallen im Reisegewerbe

Moin Herr Benner!


Lassen Sie sich für den nicht- öffentlichen Teil dieses Forums frei schalten, dort finden Sie auch Muster für Verfügungen und Rechtsprechung.

Gruß aus dem Ruhrgebiet
Abraham

__________________
Hier gepostete Äußerungen geben lediglich die Meinung der Verfasserin wieder.
16 05.08.2009 13:26 Abraham ist offline Beiträge von Abraham suchen
Goldschnake Goldschnake ist weiblich
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Guten Tag meine Damen und Herren,

hier eine neue Variante des eingemieteten Goldankaufs zur Disusion.
Seit anfang des Jahres erscheint in immer kürzer werdenden Abständen die Anzeige einer Optikerkette, zu deren Stammgeschäft auch eine Goldschmiede gehört. Die Anzeige, im bei Goldankäufern beliebten gelb, wirbt mit Ankauf und Bewertung der Goldstücke (Schmuck, Münzen, Zahngold, Gerät usw). Sowohl das Firmenlogo des Optikers als auch der Ankaufsgesellschaft zieren die Anzeige. Das heimische Ordungsamt wurde eingeschaltet und hat nach einigen Anlaufproblemen nun beim vorletzten Mal mit der Unterbindung der Ankaufstätigkeit reagiert.

Nun sind der Ankäufer und der Inhaber dazu über gegengen diese Ankaufstage(immer zwei)dem Vertreter der Behörde als Schulung "unterzujubeln". Die gerade wieder gelb beworbenne Ankaufstage wurden nun nicht unterbunden.

Mir als heimischen Goldschmied, wird so ein Teil meiner Erwerbsmöglichkeit entzogen. Ich habe mich auf das Anfertigen neuer Schmuckstücke aus Kundengold spezialisiert und berate Kunden, die natürlich auch bei mir Ihr Gold verkaufen können, immer auch in Richtung des Werterhalts. Material das der Kunde mitbringt zur Erfüllung seiner Wunsch - Schmuckstücke muß er nicht teurer erwerben.

Gibt es für mich noch eine Möglichkeit, diese Art des Goldankaufs unterbinden zu lassen?

Bis zum heutigen Tag hat die Optikerkette nur Angekauft, wenn der Vertreter der Ankaufsgesellschaft vor ort ist.

MfG
Goldschmake
17 21.09.2010 14:57 Goldschnake ist offline E-Mail an Goldschnake senden Beiträge von Goldschnake suchen
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Nach wie vor ein heißen Thema mit unterschiedlichster Rechssprechung, die teilweise für die Goldankäufer sprechen und teilweise für die Untersagenden Behörden. Ich bin aktuelle mit einem Fall in meiner Stadt beschäftigt. Neben unseriösen Drohungen von deren Anwälten kam noch nichts entscheidendes. Ich werde jetzt ausdrücklich untersagen. Mit hoher wahrscheinlichkeit kommt es zum nächsten Rechtsstreit und einem weiteren differgierenden Urteil- leider immer nur auf VG Ebene.

Das Problem ist, wenn die Behörde gewinnt, gehen die Ankäufer in der Regel nicht weiter, die AStadt ist "verloren". Oder man denkt sich ein neues System aus.

Wenn die gewinnen, dann muss unbedingt mal eine Behörde weiter gehen, mir ist aber noch keine höhere Rechtssprechung, zumindest höchstrichterliche bekannt. Erst wenn das der Fall ist, dann haben wir Ruhe... bis zum nächsten Einfallsreichtum der Ankäufer, leider. Neuer Fall neues Glück.
18 23.09.2010 15:25 der_vollstrecker ist offline E-Mail an der_vollstrecker senden Homepage von der_vollstrecker Beiträge von der_vollstrecker suchen
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Danke für diese eher niederschnetternde Erläuterung.

Der Ankäufer ist übrigens erneut, wieder für nur ZWEI Tage, in einem Geschäft der gleichen Kette, in der benachbarten Gemeinde. Dort ist er schon vor Wochen mit seiner Schulungsmasche durch gekommen. Ich erwarte nicht, das dieses Mal eingeschritten wird.
Trotzdem werde ich nicht müde und mache die zuständige Ordnungbehörde weiterhin auf das Auftauchen dieser Ankaufsgesellschaft aufmerksam.

Übrigens hier wird durch den Begriff Altgoldankauf vermittelt, das es sich um ein reines Interesse am Recycling der Materialien handelt. Dabei wird Schmuck auch in einem Auktionshaus veräußert werden. Wenn ich den Mitarbeiter des Ordnungsamtes richtig verstanden habe ist dieses und die Tatsache das hier ein, angeblich in Ausbildung zum Gutachter, der später auch für Gerichte arbeiten soll, befindlicher Angestellter der Ankaufsgesellschaft , diesen Ankauf "schult"/ leitet, ein Qualitätsmerkmal. Kopfkratz

Ich hoffe, es gibt bald positiveres zu berichten.

Goldschnake

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Goldschnake: 27.09.2010 22:26.

19 27.09.2010 22:23 Goldschnake ist offline E-Mail an Goldschnake senden Beiträge von Goldschnake suchen
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