Thema: Gewerbeummeldung ohne Bußgeld?? |
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Hallo, das Mit den Bußgelder ist so eine Sache, wie der / die Kollegen bereits angemerkt haben liegt die Festsetzung im ermessen des Sachbearbeiters.
Aber was nicht so bekannt ist das bei Bußgeldern über 201,00 €, ein Eintrag ins Zentralegewerberegister zu erfolgen hat.
Der Sachbearbeiter muss eine Mitteilung, über den Bußgeldbescheid an das Bundesamt der Justiz machen. So das der Gewerbetreibente eine Eintrag ins Zentralgewerberegister erhält.
Wir haben das Gestaffelt, nach Wochen (Verwarnungsgeld) nach Monaten (Bußgeld) nach Jahren.
Gruß Dachs
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Thema: Ankauf von Edelmetallen |
Dachs
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Hallo,
es ist pro Annahmestelle ein Gewerbe anzumelden. In Jeder Stadt oder Gemeinde.
Da es sich um ein Gewerbe nach § 38 der GewO handelt. Sind bei der Gewerbeanmeldung ein Führungszeugnis, Auszug das dem Gewerbezentralregister sowie ein gültiger Personalausweis oder Pass vorzulegen. Und die Gewerbeanmeldung der Hauptniederlassung.
Gruß aus Hessen
Gruß Dachs
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