Forum-Gewerberecht

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Hallo aus Fulda,

zu Frage 1:
- dies ist auch Reisegewerbe, da nur kurzfristiger Ankauf beabsichtigt ist ( 2 – 3 Tage), somit verboten. 0b der Geschäftsinhaber prozentual am Ankaufsvolumen oder fix, 80,-- Euro für 2 –3 Tage, für die Anmietung erhält, ist unerheblich.

zu Frage 2:

- dies ist gestattet. Es wird sich in diesem Fall um eine unselbständige Zweigstelle (§ 14 Abs. 1 Zif.f 1 GewO) handeln. Der Geschäftsführer nimmt für die Goldankauffirma (in deren Namen, auf deren Briefköpfe) die Aufträge während seinen Ladenöffnungszeiten jederzeit und über einen längeren Zeitraum entgegen. Er muss dabei natürlich auch § 38 Abs. 1 ZIff.1c GewO beachten. Die Art oder Höhe der Entlohnung ist nicht Gegenstand der Gewerbeordnung.
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zu Frage 3:

-ob es sich um einen Knebelvertrag handelt, der vielleicht vor Gericht keinen Bestand haben würde (weil evtl. sittenwidrig), kann und darf ich auch nicht kommentieren. (Rechtsauskunft). Rechtanwalt fragen.

Gruß aus Fulda



Gepostet am 18.08.2008 um 10:49 von:
Benutzer: lkf
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