Thema: Ankauf von Edelmetallen |
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Hallo,
ich wollte mal über den Stand der Dinge berichten.
Zu Punkt 1, Reisegewerbe ja oder nein.
Zitat: |
Es gabs schon immer, das sich Ankäufer vorübergehend bei uns in der Stadt zum Ankauf von Edelmetallen eingemietet haben. Was ja auch kein Problem ist.
In letzter Zeit war das aber so massiv, dass sich bei uns die Frage nach der Rechtmäßigkeit der vorübergehenden Ankaufstätigkeit gestellt hat.
In den Zeitungsanzeigen der Ankäufer ist immer eine Adresse angegeben und somit eine Art der Firmierung. Der Ankauf findet aber immer als Untermieter in einem anderen Geschäft oder einem leerstehenden Geschäft vor Ort statt.
Unsere erste Frage lautet nun, ist das jetzt Reisegewerbe und somit eigentlich verboten, oder ist es das nicht.
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Nachdem wir alle Gesetzestexte noch mal selber durchgeackert haben und auf Grund der vielen Anregungen hier aus dem Forum, sind wir an unser Gewerbeamt herangetreten und haben dort unsere Ansicht dargestellt.
Das Gewerbeamt hat dies wiederum zur Stellungnahme ans Regierungspräsidium weitergeleitet, die der Auffassung sind, dass es sich um eine verbotene Tätigkeit im Reisegewerbe handelt.
Zu Punkt 2, umgekehrte Preisauszeichnungspflicht.
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Die zweite Frage ist, gibt es so was wie umgekehrte Preisauszeichnungspflicht. Gemeint ist damit, muss beim Goldankauf für den Kunden öffentlich ersichtlich sein was er für das Gramm bekommt.
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Wir haben dies der Wettbewerbszentrale vorgelegt. Die haben auch reagiert, bloß was dabei rausgekommen ist wissen wir nicht wirklich, da wir um das Ergebnis zu Erfahren der Wettbewerbszentrale als Mitglied (ca. EUR 200-300) hätten beitreten müssen, das erschien uns dann doch eher nicht angemessen. Fakt aber ist, die Wettbewerbszentrale ist tätig geworden, also sahen sie wohl einen Verstoß darin, und die von uns monierte Anzeige mit dem Lockvogelpreis ist so nicht mehr erschienen.
Dies jetzt mal als Feedback und vielen Dank nochmals für alle Stellungnahmen und Anregungen.
donald99
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Thema: Ankauf von Edelmetallen |
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Hallo,
wir sind eine Silberschmiede in BaWü und kaufen, wie auch andere Goldschmieden oder Juweliere bei uns in der Stadt Altgold an.
Es gabs schon immer, das sich Ankäufer vorübergehend bei uns in der Stadt zum Ankauf von Edelmetallen eingemietet haben. Was ja auch kein Problem ist.
In letzter Zeit war das aber so massiv, dass sich bei uns die Frage nach der Rechtmäßigkeit der vorübergehenden Ankaufstätigkeit gestellt hat.
In den Zeitungsanzeigen der Ankäufer ist immer eine Adresse angegeben und somit eine Art der Firmierung. Der Ankauf findet aber immer als Untermieter in einem anderen Geschäft oder einem leerstehenden Geschäft vor Ort statt.
Unsere erste Frage lautet nun, ist das jetzt Reisegewerbe und somit eigentlich verboten, oder ist es das nicht.
In dem nicht öffentlichen Forumsbereich ist hierüber ja wohl schon diskutiert worden, da ich aber keinen Zutritt habe, stelle ich die Frage in dem öffentlichen Bereich noch mal.
Die zweite Frage ist, gibt es so was wie umgekehrte Preisauszeichnungspflicht. Gemeint ist damit, muss beim Goldankauf für den Kunden öffentlich ersichtlich sein was er für das Gramm bekommt.
Hintergrund ist, das teilweise mit absurd hohen Preisen für den Goldankauf geworben wird, dies sich aber nur auf Feingold, also den Ankauf von Barren bezieht.
Der Ankaufspreis für Altgold aus Schmuck oder Zahngold wird aber nicht genannt. Da den meisten Kunden der Unterschied zwischen Feingold und den verschieden Legierungen aber nicht bekannt ist, sieht der Kunden erst mal diesen „Lockvogel-Preis“ und erfährt erst vor Ort dass er für sein Zahngold wesentlich weniger bekommt.
Wir weisen in unseren Zeitungsanzeigen den Ankaufspreis für die einzelnen Legierungen aus.
Für alle Antworten im Voraus schon herzlichen Dank. http://www.forum-gewerberecht.de/images/smilies/Danke.gif
Mit freundlichen Grüßen aus .
P.S. Tolles Forum. Sehr informativ. Da sieht man erst mal was man alles falsch machen kann.
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