Als Maler im Reisegewerbe |
Maler.Benji
Grünschnabel
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Als Maler im Reisegewerbe |
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Hallo,
ich möchte mich Nebenberuflich (neben meinem Hauptberuf) als Maler Selbständig machen.
Ich habe von einem Freund gehört das man einen gewissen Stundensatz einhalten muss, da man sonst Dumping betreibt.
Stimmt das?
Danke für die hilfe
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1
10.06.2008 22:08 |
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Solon
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Thorsten Bäumer
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Erst einmal: Wieso Maler im Reisegewerbe? Gehen Sie von Haus zu Haus und Fragen an ob etwas gestrichen werden muss?!
Ein Reisegewerbe betreibt, wer ohne vorherige Bestellung seine Dienstleistungen anbietet.
Die Tatsache dass Sie Ihre Tätigkeit nicht an einer festen Betriebsstätte ausüben sondern beim Kunden bedeutet nicht, dass Sie eine Reisegewerbekarte benötigen. Eine "normale" Gewerbe-Anmeldung nach § 14 GewO würde da ausreichen. Vorausgesetzt natürlich, sie werden vorher bestellt/beauftragt.
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2
11.06.2008 09:28 |
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Solon
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Thorsten Bäumer
Routinier
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Hupsalla, da hat der Kollege natürlich recht. Beim Malergewerbe reicht eine bloße Gewerbe-Anmeldung nicht aus!
Gut aufgepasst, Danke
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4
11.06.2008 16:28 |
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Stadtverwaltung Frankenthal
Kaiser
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als Maler im Reisegewerbe |
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für die Blumen
es grüßt die Kollegin aus Frankenthal (siehe ich halte meinen Spiegel und muss nicht wie Sie mit Pfeil und Bogen hantieren
)
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5
11.06.2008 16:30 |
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Maler.Benji
Grünschnabel
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Ich bekomm vol Leuten mit das jemand einen Maler sucht. also ich gehe auf den Kunden zu. Das entspricht dem Reisegewerbe.
Ich habe den weg des Reisegewerbes gewählt, weil ich keinen Meistertitel habe und wenn man es über ein Reisegewerbe anmeldet muss man keinen Titel vorlegen.
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6
11.06.2008 22:36 |
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Thorsten Bäumer
Routinier
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Wieso sollte man bei einem Maler im Reisegewerbe keinen Meistertitel benötigen? Die Tätigkeit bleibt doch die Selbe?
Am besten einfach die zuständige Handwerkskammer anrufen und nach den Voraussetzungen fragen!
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7
12.06.2008 07:40 |
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Antonia Thien
König
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Hallo Herr Bäumer,
schauen Sie 'mal in den Beitrag "Handwerk im Reisegewerbe" oder in den Landmann/Rohmer zu § 55 GewO Rdnr. 84 a. In der Tat braucht ein Handwerker im RG nicht den großen Befähigungsnachweis.
Viele Grüße
A. Thien
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8
12.06.2008 07:59 |
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Stadtverwaltung Frankenthal
Kaiser
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als Maler im Reisegewerbe |
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also ich tendiere eher dazu, dass die Tätigkeit gar nicht im Reisegewerbe ausgeübt wird und somit eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich ist.. Maler.Benji geht ja nicht von Tür zu Tür und bietet seine Leistungen an, sondern geht gezielt auf Leute zu, die im Vorfeld schon Interesse bekundet haben... letztendlich sollte Maler.Benji das aber mit seiner zuständigen Behörde abklären
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9
12.06.2008 08:11 |
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Thomas Lehmann
Tripel-As
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RE: als Maler im Reisegewerbe |
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Zitat: |
Original von Abraham
Maler Benji geht auf Leute zu, die Interesse bekundet haben, aber die Leute bestellen ihn nicht zu sich, daher ist er ohne vorherige Bestellung tätig, was ein wesentliches Merkmal für das Reisegewerbe ist.
Was allerdings die Ursprungsfrage des Preis- / Lohndumpings angeht, ist das womöglich eine Frage des Wettbewerbsrechtes. Möglicherweise lohnt mal eine Nachfrage bei der IHK oder Handwerkskammer.
Gruß aus dem Ruhrgebiet
Abraham |
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Die Frage ist aber in welcher Weise bekunden die Keute ihr Interesse. Wenn bereits Interesse bekundet wurde, muss die Person ja in irgendeiner Weise Kontakt mit Maler Benji aufgenommen haben. Ich gehe daher eher davon aus, dass es sich nicht um ein Reisegewerbe handelt.
Grüße aus Hamm
Thomas Lehmann
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11
12.06.2008 10:31 |
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Maler.Benji
Grünschnabel
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Es kann auch sein das der Herr Müller zu mir kommt und mir sagt das der Herr Maier einen Maler sucht. Schwuppdiwupp melde ich mich bei ihm. Das ist auch eine Form des Reisegewerbes
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13
12.06.2008 17:41 |
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nette.tante
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Sagen wir mal so: Es ist äußerst unwahrscheinlich, dass es tatsächlich beim Reisegewerbe bleibt...
__________________ Gruß
nette.tante
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14
13.06.2008 08:31 |
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Kai-Uwe Christiansen
Doppel-As
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Zitat: |
Original von nette.tante
Sagen wir mal so: Es ist äußerst unwahrscheinlich, dass es tatsächlich beim Reisegewerbe bleibt... |
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Seh ich auch so, Handwerk im Reisegewerbe funktioniert nicht, da der Aufwand, auf korrekte, dem Reisegewerbe entsprechende Art und Weise, Aufträge zu aquirieren, viel zu groß ist. Und die Chance, in einem Schwarzarbeitsprozess mit der Masche "Maier sagt Müller sagt MalerBenji usw." durchzukommen, schätze ich mit 10-20 % ein.
Also, egal ob Maler, Maurer, Frisör oder sonstwas, im Reisegewerbe aus meiner Sicht nicht machbar, jedenfalls nciht in lohnender Art und Weise!
__________________ Viele Grüße aus Senftenberg (Oberspreewald-Lausitz)
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16.06.2008 12:42 |
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Thomas Mischner
Moderator
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Hallo,
mal zurück zur ursprünglichen Frage:
Hierbei wird dieses Forum leider nicht wirklich helfen können. „Dumping“ ist kein gewerberechtliches Thema. Der Begriff bezeichnet das Anbieten von Waren oder Leistungen zu einem Preis, der nur zu erzielen ist, wenn der Anbieter dauerhaft ohne Gewinn oder sogar mit Verlust arbeitet. Man tut so etwas, um z. B. Konkurrenten aus dem Wettbewerb zu drängen. Es kann sich daher um unlauteren Wettbewerb handeln. Das Gewerberecht beschäftigt sich damit nicht.
Schöne Grüße aus Sachsen
Th. Mischner
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16
16.06.2008 13:52 |
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lebenundlebenlassen
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RE: als Maler im Reisegewerbe |
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Hallo,
wie ist dass eigentlich mit Handwerkerauktionen im Internet. Hier wird der Handwerker ja auch nicht bestellt, sondern meldet sich beim interessierten Kunden. Meine kurze recherche bei einem großen Handwerkerauktionshaus (myHam...) ergab dass dort regelmässig Aufträge an Handwerker im Reisegewerbe vergeben werden. Ich denke dass ist sicher in Ordnung so. Oder ist das etwa Schwarzarbeit. Die Industrie und Handeskammern und HWK sehen das bestimmt wieder ganz anders?
LG
ein interessierter Bürger
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17
22.09.2008 14:07 |
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Ingolstadt
König
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RE: als Maler im Reisegewerbe |
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interessierter Bürger.
Wer Aufträge über das Internet entgegennimmt, wurde eindeutig zur Ausführung des Auftrages vom Kunden bestellt. Das Angebot im Internet entspricht einer Werbeanzeige, die vom Kunden geschaltet wurde. Der Bieter gibt ein Angebot ab und wird dann vom Kunden ausgewählt.
Ein Reisegewerbe im Sinne des § 55 GewO betreibt nur, wer ohne vorherige Bestellung Dienstleistungen anbietet. Die Ausführung von handwerklichen Leistungen aufgrund eines Auftrages, der auf eine Initiative des Kunden zurückgeht, ist immer stehendes Gewerbe.
Die Ausführung von Aufträgen aufgrund eines Bieterwettbewerbs auf einer Internetplattform, durch Handwerker die eine Reisegewerbekarte besitzen, aber nicht mit dem zulassungspflichtigen Handwerk in die HWR eingetragen sind, ist Schwarzarbeit.
§ 1 Abs. (2) Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz:
Schwarzarbeit leistet, wer Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen
lässt und dabei
5. als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen ein zulassungspflichtiges Handwerk als
stehendes Gewerbe selbstständig betreibt, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu
sein (§ 1 der Handwerksordnung).
Eine nähere Darstellung findet sich hier:
. Ich betone aber ausdrücklich, dass ich nur auf die Darstellung des Reisegewerbes verweise, mich aber in keiner Weise den handwerkspolitischen Aussagen des BuHev anschließe. Eine Meinung zu kennen, bedeutet nicht, sie auch zu akzeptieren.
__________________ Thomas Kirchhammer
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18
22.09.2008 15:21 |
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lebenundlebenlassen
Grünschnabel
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Hallo,
was ist wenn ich an einer neu entstandenen Wohnsiedlung vorbei komme und dort meine Leistungen anbiete obwohl ich weiß das dort nahezu jeder einen maler benötigt, darf ich dort überhaupt ein Angebot machen, oder ist die Wahrscheinlichkeit einen Auftrag zu bekommen zu hoch?
LG
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19
22.09.2008 21:42 |
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jonas kuckuk
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Sicherlich gibt es auch Wege das Malergewerbe im stehenden Gewerbe auszuüben auch ohne Meisterbrief. Denn der großteil der damals vermeisterten Tätigkeiten sind mittlerweile freigeklagt. Tapezieren von Raufasertapete und streichen geht natürlich im stehenden und im reisenden Gewerbe.
Die Reisegewerbeskeptiker (Das geht doc gar nicht- viel zu aufwendig! usw) sollten mal selber losgehen und Aufträge sammeln - das klappt total klasse.
Gerade mit Reisegewerbekarte kann sich der Bürger von deiner persönlichen zuverlässigkeit überzeugen.
__________________ Jonas Kuckuk
reisegewerbetreibender Reetdachdecker
jonas.kuckuk@freenet.de
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20
22.06.2009 14:13 |
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