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Erst einmal: Wieso Maler im Reisegewerbe? Gehen Sie von Haus zu Haus und Fragen an ob etwas gestrichen werden muss?!

Ein Reisegewerbe betreibt, wer ohne vorherige Bestellung seine Dienstleistungen anbietet.
Die Tatsache dass Sie Ihre Tätigkeit nicht an einer festen Betriebsstätte ausüben sondern beim Kunden bedeutet nicht, dass Sie eine Reisegewerbekarte benötigen. Eine "normale" Gewerbe-Anmeldung nach § 14 GewO würde da ausreichen. Vorausgesetzt natürlich, sie werden vorher bestellt/beauftragt.



Gepostet am 11.06.2008 um 09:28 von:
Benutzer: Thorsten Bäumer
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=25091#post25091


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