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Autor Beitrag
Thema: Fußball-WM 2010
Kai-Uwe Christiansen

Antworten: 56
Hits: 43.351
11.06.2010 09:26 Forum: Offtopic - Fun - Sonstiges


Bin dabei!

Thema: 4.6.2010 - 6.6.2010 Gedenkwochenende für im Dienst getötete Kollegen
Kai-Uwe Christiansen

Antworten: 4
Hits: 7.343
RE: Gedenkfahrt 26.05.2010 15:55 Forum: Seminare und Veranstaltungen


Zitat:
Original von Kramer-Cloppenburg
... Mit René und mir sind wir dann schon zwei, und wenn Kollege Christiansen kommt, allemal drei!


Danke für die Einladung!

Es würde sich ja auch wirklich anbieten, da es quasi um die Ecke ist, ich kann es aber leider nicht versprechen. Sollte es sich doch ergeben, melde ich mich nochmal per PN.
Thema: Schwarzarbeit
Kai-Uwe Christiansen

Antworten: 8
Hits: 8.983
20.05.2010 16:15 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo nach Thüringen,

Zitat:
Original von OrDnUnGsAnDy
aus der Elternzeit,

Kai-Uwe Christiansen
Zitat:
Der § 8 Abs. 1 Nr. 1 d SchwarzArbG ist hier nicht anwendbar, da er nur das gesetzwidrige Nichtanzeigen des Neubeginns eines stehenden Gewerbes sanktioniert. Im vorliegenden Fall besteht der Gewerbebetrieb ja bereits und wurde lediglich erweitert. Es käme eventuell ein Bußgeldverfahren nach § 146 Abs. 2 Nr. 2 GewO in Betracht, mehr wohl nicht.

Die Ansicht teile ich nicht:

"Denn die Anzeige des Wechsels des Gewerbegegenstandes (§ 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 GewO) ist der Anzeige des Betriebsgebinns (§ 14 Abs. 1 Satz 1 GewO) gleichgestellt" (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.01.1991, GewArch 1991, S. 198).


Ich habe dazu mal ins Handbuch "Bekämpfung der Schwarzarbeit", Boorberg Verlag geschaut, wo sich der Verfasser folgendermaßen äußert:

"Nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 d SchwarzArbG kann nur die gesetzwidrige Nichtanzeige des Neubeginns eines stehenden Gewerbes geahndet werden, sofern gewerbsmäßig Dienst- oder Werkleistungen in erheblichem Umfang erbracht werden. Ordnungswidrig handelt, wer es unterlässt, den Beginn, d. h. die Neuerrichtung oder die Wiedereröffnung eines Gewerbebetriebes (Hauptbetrieb oder Zweigstelle) anzuzeigen.

Wenn ich das so lese, drängt sich mir nicht unbedingt der Verdacht auf, der Verfasser könnte auch den Wechsel des Gewerbegegenstandes gemeint haben.

Man sieht also mal wieder, wie unterschiedlich die Aussagen sein können. Leider wird im Handbuch kein Urteil genannt.
Thema: Schwarzarbeit
Kai-Uwe Christiansen

Antworten: 8
Hits: 8.983
12.05.2010 10:45 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Der § 8 Abs. 1 Nr. 1 d SchwarzArbG ist hier nicht anwendbar, da er nur das gesetzwidrige Nichtanzeigen des Neubeginns eines stehenden Gewerbes sanktioniert. Im vorliegenden Fall besteht der Gewerbebetrieb ja bereits und wurde lediglich erweitert. Es käme eventuell ein Bußgeldverfahren nach § 146 Abs. 2 Nr. 2 GewO in Betracht, mehr wohl nicht.
Thema: schön aufpassen Männer
Kai-Uwe Christiansen

Antworten: 3
Hits: 3.993
01.03.2010 15:24 Forum: Offtopic - Fun - Sonstiges


Moin Moin

Liebe Kollegin Ramm!

Ihre nette kleine Geschichte ist aus mindestens zwei Gründen völlig unrealistisch:

1. Es gibt keine Hexen!

2. Frösche können nicht sprechen!

großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen
Thema: Frauenecke - nicht für Männer geeignet...
Kai-Uwe Christiansen

Antworten: 291
Hits: 248.284
05.10.2009 13:16 Forum: Offtopic - Fun - Sonstiges


Es geht doch nichts über einen herzlichen Ton in der Familie großes Grinsen
Thema: Jetzt geht´s los: "Männerecke"!
Kai-Uwe Christiansen

Antworten: 389
Hits: 335.259
14.09.2009 10:44 Forum: Offtopic - Fun - Sonstiges


Zitat:
Original von ramm
Haste noch einen ?


Momentan nicht, sollte mir noch etwas in dieser Art über den Weg laufen, erfahrt ihr es als erste .
Thema: Jetzt geht´s los: "Männerecke"!
Kai-Uwe Christiansen

Antworten: 389
Hits: 335.259
Die Wahrheit, warum Frauen immer zu zweit aufs Klo gehen ... 10.09.2009 16:26 Forum: Offtopic - Fun - Sonstiges


Das große Geheimnis über Frauen und Toiletten



Als du klein warst, und deine Mama dich auf die öffentliche Toilette
mitgenommen hat, hat sie dir beigebracht, dass man zuerst die
Klobrille mit Klopapier abwischen muss, und dann hat sie kleine
Stückchen von der Rolle abgerissen und die ganze Klobrille damit
abgedeckt.

Schlussendlich hat sie dich gelehrt: "Setz dich niemals auf eine
öffentliche Toilette!"
Danach hat sie dir die "Pose" gezeigt, wie du dein Gleichgewicht über
der Toilette so halten kannst, dass du dich nicht hinsetzt und das Klo
nicht berührst.

Sich die "Pose" anzueignen ist einer der Lektionen, die ein Mädchen
durch sein ganzes restliches Leben begleitet. Aber sogar als
Erwachsener ist es schwierig, die "Pose" zu halten, wenn es schon
wirklich dringend ist.



Wenn du auf einer öffentlichen Toilette aufs WC "MUSST", wirst du
sehen, dass die Schlange ungefähr so lang ist, als würde Brad Pitt
drinnen warten. Und du wartest es ab, lächelnd, nett und bemerkst,
dass die anderen Frauen ihre Beine und Arme diskret kreuzen, was der
offizielle Ausdruck für "ich mach mir gleich in die Hose" ist.

Endlich kommst du dran, als ganz plötzlich die typische Mutter
auftaucht und dir mitteilt:"Es tut mir Leid, aber meine Tochter hält
es nicht mehr aus".

In dem Augenblick siehst du dich um, ob nicht doch irgendwo eine
Kabine frei ist...

Alle sind besetzt. Endlich öffnet sich eine Tür und du stürzt dich
drauf, ziehst die drinnen Stehende schon fast heraus, obwohl sie schon
auf dem Weg nach draußen ist.

Du gehst hinein und bemerkst, dass das Schloss nicht funktioniert (es
funktioniert nie). Kein Problem.

Du möchtest deine Tasche auf den Haken hängen, es gibt aber keinen
(gibt es nie). Da denkst du, dann eben auf die Türschnalle, die gibt
es auch nicht, daher siehst du dich noch mal um.

Du schaust auf den Boden und siehst, dass da eine verdächtige
undefinierbare Flüssigkeit ist: du traust dich nicht, die Tasche
hinzulegen, also hängst du sie dir um den Hals, während du zuschaust,
wie sie hin- und herschwingt, ganz zu schweigen davon, dass sie dich
fast erwürgt, weil sie dermaßen voll ist, dass es mühsam ist sie zu
tragen, und zwar mit Dingen, die sich schön langsam angesammelt
haben und du den Großteil gar nicht verwendest, aber zur Sicherheit
dabei hast, man kann ja nie wissen...

Aber zurück zur Tür. Da kein Schloss dran ist, besteht die einzige
Möglichkeit die Tür geschlossen zu halten darin, sie mit einer Hand
festzuhalten während du mit der anderen Hand mit einem Ruck deine
Unterhose runterziehst und dich in die "Pose" wirfst.

Was für eine Erleichterung!!! Endlich! Und dann fühlst du plötzlich,
wie deine Oberschenkel anfangen zu zittern, weil du ja in der Luft
hängst, deine Beine abgewinkelt sind, deine Unterhose deinen
Blutkreislauf in den Beinen unterbricht, deine ausgestreckte Hand die
Tür hält und die 5 Kilo schwere Tasche um deinen Hals...

Du würdest dich wahnsinnig gerne hinsetzen, aber als du hineingekommen bist,
hattest du keine Zeit, die Klobrille abzuwischen und sie mit Klopapier abzudecken.
Wahrscheinlich würde nichts passieren, wenn du dich hinsetzen würdest,
aber du hörst die Stimme deiner Mutter: "Setz dich niemals auf eine öffentliche Toilette!",
also bleibst du mit zitternden Beinen in der "Pose".

Aber oje! Aufgrund einer schlechten Berechnung spürst du, wie ein
dünner Strahl an deinem Hintern runterrinnt, vielleicht hat es auch
deine Strumpfhose erwischt!!! Mit ein bisschen Glück werden vielleicht
nicht auch noch deine Schuhe getroffen, aber dass du die richtige
"Pose" findest, dazu braucht es immense Konzentration.

OK! Du versuchst dieses Unglück zu vergessen und fängst lieber an, das
Klopapier zu suchen aber verdammte Sch...!!!

Leer!!! Es gibt kein Klopapier (es ist immer leer)!

In dem Moment betest du darum, dass du in deiner Tasche unter dem
5 Kilo Mist irgendwo ein Taschentuch findest, aber um zu suchen musst
du die Tür loslassen. Einen Moment lang zweifelst du, ob nicht gerade
dann jemand die Tür aufmacht, aber es geht nicht anders. Du musst die Tür loslassen.

Und natürlich, als du sie loslässt, stößt jemand die Tür hinein, die
du mit einer starken, schnellen und sehr bestimmten Bewegung
aufhalten musst während du rausbrüllst: BESEEEEEEEEEETZT!!!

Aber dann kannst du dir sicher sein dass diese Information bei allen,
die da draußen stehen, angekommen ist. Deswegen kannst du die Tür
mit ruhigem Gewissen loslassen, es wird ja keine die Tür absichtlich
aufmachen wollen (da sind wir Frauen sehr respektvoll miteinander).
Und endlich kannst du mit der Taschentuchsucherei anfangen.

Oft möchtest du alle verbrauchen, aber du weißt was ein so ein Ding in
solch einer Notsituation Wert ist, deswegen hebst du dir immer
zumindest eins auf. Du zählst schon die Sekunden bis du wieder
draußen bist, du hast ja die Jacke an, es gibt ja keinen Haken zum
Aufhängen, du bist verschwitzt, es ist zum Verrückt werden wie heiß es
in so einer kleinen Kabine sein kann, vor allem in der "Pose" in der du
dich ja noch immer befindest, deine Beine explodieren schon fast. Nicht
zu vergessen, dass die Tür fast "aufgebrochen" wurde, deine Tasche
dich halb erwürgt, der Schweiß über deine Stirn läuft und das
angepinkelte Bein...

Und du weißt, dass deine Mutter sich für dich schämen würde, wenn
sie dich so sehen würde, ihr Hintern hat ja nie eine öffentliche Toilette
berührt und seien wir Mal ehrlich, "du kannst nie wissen, was man sich
für Krankheiten an solchen Orten einfangen könnte"... Du bist schon
vollkommen erschöpft bis du aufstehst, du spürst deine Beine nicht
mehr, du ziehst dich schnell wieder an und drückst auf die Spülung.

Danach gehst du deine Hände waschen. Alles ist voller Wasser, deine
Tasche kannst du nicht hinstellen, also hängst du sie auf deine
Schulter.

Du weißt nicht, wie der Wasserhahn funktioniert, es gibt ja schon so
viele verschiedene mit Sensoren und du versuchst das Wasser irgendwie
zum Laufen zu bringen, als endlich ein dünner Strahl kaltes
Wasser kommt. Schnell ein bisschen Seife, abspülen in einer Pose wie
der Glöckner von Notre Dame, du möchtest ja nicht, dass die Tasche von
deiner Schulter runterrutscht. Den Trockner verwendest du gar
nicht, du wischt deine Hände einfach an deiner Hose ab, dafür willst du
ja kein Taschentuch verschwenden, und gehst hinaus.

Wenn du Glück hast, ziehst du kein Klopapier an deinen Schuhen mit,
bzw. ist dein Hintern nicht zu sehen weil sich dein Rock nicht in deiner
Strumpfhose verfangen hat als du dich blitzschnell wieder angezogen
hast (was noch schlimmer wäre).

Da siehst du deinen Freund, der am Männerklo war, herausgekommen
ist und sogar Zeit hatte, eine Zeitung zu lesen, während er auf dich
gewartet hat.

"Wieso hat das so lange gedauert?" fragt er blöd.

Und du antwortest nur: "Es waren viele angestellt" .


Das ist der Grund, warum Frauen immer gemeinsam aufs Klo gehen. Aus
Solidarität. Weil während du drinnen bist, hält die eine die Tasche
und die Jacke, die andere die Tür, und die dritte gibt dir das
Taschentuch unter der Tür durch, und so geht's viel schneller und es
ist leichter die "Pose" zu halten und die Würde zu bewahren.


Thema: Untersagung nach § 16 Handwerksordnung
Kai-Uwe Christiansen

Antworten: 54
Hits: 69.308
11.06.2009 16:59 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Zitat:
Original von Isolde
Guten Tag aus der Perle der Altmark,

ich habe zum ersten Mal eine Untersagung nach § 16 Abs. 3 HWO auf dem Tisch und würde mich auch über die Übersendung eines Musters einer OV freuen. Gibt es denn auch Formvorschriften für die Aufforderung zur gemeinsame Erklärung der Handwerkskammer und IHK? Sind andere Stellen, wie bei der Untersagung nach § 35 GewO, auch zu beteiligen?

vielen Dank im voraus!


Sie haben Post
Thema: Untersagung nach § 16 Handwerksordnung
Kai-Uwe Christiansen

Antworten: 54
Hits: 69.308
RE: Untersagung nach § 16 HwO 11.06.2009 16:51 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Zitat:
Original von Stadtverwaltung Frankenthal
Moin

also ich habe gelernt, dass die Stellungnahme der IHK und der HWK nicht in einem Dokument sein muss, sondern nur gleich lautend... also zwei getrennte Schreiben, die inhaltlich der Maßnahme zustimmen...

Gruß aus Frankenthal (Pfalz)


Hallo nach Frankenthal,

ich stimme Ihnen zu, dass es wohl übertrieben ist, die "gemeinsame Stellungnahme" wörtlich zu nehmen. Ich kann mich jedoch erinnern, dass dies mal von einem Gericht moniert wurde, leider finde ich das Urteil nicht mehr. Im Kommentar "Honig" ist jedoch auch von zwei übereinstimmenden Erklärungen die Rede, von daher sollte das ausreichend sein.
Thema: Untersagung nach § 16 Handwerksordnung
Kai-Uwe Christiansen

Antworten: 54
Hits: 69.308
20.05.2009 14:03 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo zusammen,

nach meiner Ansicht ist bei einem einmaligen Verstoß gegen die HwO noch nicht an der persönlichen Zuverlässigkeit zu zweifeln.
Daher kommt nur § 16 Abs. 3 HwO in Frage. Wir mussten hier mal ein Handwerksuntersagungsverfahren bis vor die Schlichtungskommission (Abs. 4) treiben, was alles in allem fast 2 Jahre(!) gedauert hat. Das lag allerdings nur daran, dass sich IHK und HWK nicht auf eine gemeinsame Stellungnahme (Abs. 3 Satz 2) einigen konnten. Sollte das passieren, wäre auch zu überlegen, den Betrieb nach § 16 Abs. 8 HwO vorläufig zu untersagen.

Mein Tip wäre folgender:

- Anhörung nach § 28 VwVfG (Gesetzesangaben nach Landesrecht Brandenburg, müssten eventuell angepasst werden)
- Stellungnahmen der IHK und HWK einholen (gemeinsame Stellungnahme, d. h. beide müssen auf einem Dokument zustimmen bzw. ablehnen --> wurde wohl mal gekippt, weil jede Kammer extra Stellungnahme abgegeben hat)
- bei Zustimmung beider Kammern --> Untersagungsverfügung nach § 16 Abs. 3 HwO mit Anordnung sofortiger Vollziehung, weil Lebensmittel --> Gefährdung der Verbraucher
- Zwangsmittel androhen(ist sicher strittig, welches hier anzuwenden ist, kommt auch darauf an, wie sich der Betroffene verhält)

Viel Erfolg!
Thema: Abgrenzung Gewerbe § 14 zur Urproduktion
Kai-Uwe Christiansen

Antworten: 4
Hits: 17.290
RE: Abgrenzung Gewerbe § 14 zur Urproduktion 16.03.2009 13:14 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo nach Rosenheim,

aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass es auf die Anzahl der Bienenvölker nicht ankommt. Damit bleibt das auch bei 500 Völkern Urproduktion.
Thema: Spaß für zwischendurch
Kai-Uwe Christiansen

Antworten: 486
Hits: 495.632
25.02.2009 10:47 Forum: Offtopic - Fun - Sonstiges


Das Ding geht noch weiter...

Guckst du HIER!

Viel Spaß!
Thema: Als Maler im Reisegewerbe
Kai-Uwe Christiansen

Antworten: 23
Hits: 74.372
16.06.2008 12:42 Forum: Reisegewerbe (Titel III GewO)


Zitat:
Original von nette.tante
Sagen wir mal so: Es ist äußerst unwahrscheinlich, dass es tatsächlich beim Reisegewerbe bleibt...


Seh ich auch so, Handwerk im Reisegewerbe funktioniert nicht, da der Aufwand, auf korrekte, dem Reisegewerbe entsprechende Art und Weise, Aufträge zu aquirieren, viel zu groß ist. Und die Chance, in einem Schwarzarbeitsprozess mit der Masche "Maier sagt Müller sagt MalerBenji usw." durchzukommen, schätze ich mit 10-20 % ein.

Also, egal ob Maler, Maurer, Frisör oder sonstwas, im Reisegewerbe aus meiner Sicht nicht machbar, jedenfalls nciht in lohnender Art und Weise!
Thema: Spaß für zwischendurch
Kai-Uwe Christiansen

Antworten: 486
Hits: 495.632
02.06.2008 15:18 Forum: Offtopic - Fun - Sonstiges


Richter: "Angeklagter, warum haben Sie überhaupt die Nonne belästigt, wenn Sie, wie Sie selbst sagen, homosexuell sind?"

Angeklagter:" Sorry, aber von hinten sah sie aus wie Zorro..."
Thema: Justizirrtum
Kai-Uwe Christiansen

Antworten: 1
Hits: 1.772
Justizirrtum 05.03.2008 18:11 Forum: Offtopic - Fun - Sonstiges


Da wir alle ja ab und zu mal Probleme mit den Gerichten haben...

Die Geschichte hier ist auch ganz nett!
Thema: Frauenecke - nicht für Männer geeignet...
Kai-Uwe Christiansen

Antworten: 291
Hits: 248.284
10.01.2008 13:50 Forum: Offtopic - Fun - Sonstiges


Ich fürchte, den Kollegen Morlock wird man beim Forentreffen nicht bzw. nicht lange zu sehen bekommen...
Thema: Frauenecke - nicht für Männer geeignet...
Kai-Uwe Christiansen

Antworten: 291
Hits: 248.284
24.10.2007 09:41 Forum: Offtopic - Fun - Sonstiges


Moin Moin
Hab auch noch einen... großes Grinsen

EIn Mann in den besten Jahren sitzt morgens völlig deprimiert am Küchentisch. Kommt seine Frau rein und fragt, was denn los sei.

Er: "Weißt du noch, als uns dein Vater damals, als wir noch Teenager waren, beim Sex erwischt hat?"

Sie: "Ja, natürlich."

Er: "Weißt du auch noch, dass er gesagt hat, er würde dafür sorgen, dass ich für 20 Jahre hinter Gitter komme, wenn ich dich nicht heirate?"

Sie: "Wie könnte ich das vergessen, mein Schatz! Aber warum fragst du?"

Er: "Naja,...heute wäre ich entlassen worden..."
Thema: Untersagung nach § 16 Handwerksordnung
Kai-Uwe Christiansen

Antworten: 54
Hits: 69.308
30.08.2007 13:47 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo, alle zusammen!

Zu dieser Thematik empfehle ich einen Blick in das Schwarzarbeitsbekämpfungsforum (Anmeldung als Behördenmitarbeiter erforderlich). Die gesamte Problematik Handwerksuntersagung ist dort in mehreren Fällen diskutiert worden.

Zu bemerken ist auf jeden Fall. dass mehrere Verstöße gegen die Handwerksordnung durchaus auch die persönliche Zuverlässigkeit im Sinne von § 35 GewO "im Zwielicht" erscheinen lassen.

Unsere Erfahrung ist, dass sich insbesondere die IHK sehr schwer damit tut, einer Untersagung gemäß § 16 Abs. 3 HwO zuzustimmen. Die im Gesetz vorgesehene Schlichtungskommission existiert hierzulande wohl auch noch nicht, so dass die IHK in der Lage ist, den Untersagungsvorgang mehr oder weniger zu blockieren. Es bleibt uns daher meist nur die Möglichkeit, gem. § 16 Abs. 8 HwO vorläufig zu untersagen und den eigentlichen VA im Nachgang zu erlassen.
Thema: Festsetzung Zwangsgeld
Kai-Uwe Christiansen

Antworten: 3
Hits: 3.577
31.07.2007 11:01 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Moin Moin aus Senftenberg!

Ich setze jetzt mal voraus, dass die Behörde, welche die Untersagung ausgesprochen hatte, auch die selbe ist, welche jetzt das Zwangsgeld verhängen will.
Nach meiner Erfahrung können Sie das nach 13 Jahren vergessen. Wir sind hier mal in einer anderen Sache vom VG gebügelt worden und da ging's nur um ein paar Monate.

O-Ton:
"Das Interesse der Verwaltungsbehörde an der Durchsetzung des erlassenen Verwaltungsaktes ist offensichtlich erloschen, da die VB über einen erheblichen Zeitraum die Zuwiderhandlung geduldet hat..."

... oder so ähnlich, ich müsste den Fall mal raussuchen, aber im Kern war das die Entscheidung des VG.
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