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Geschrieben von Maler.Benji am 10.06.2008 um 22:08:

  Als Maler im Reisegewerbe

Hallo,

ich möchte mich Nebenberuflich (neben meinem Hauptberuf) als Maler Selbständig machen.
Ich habe von einem Freund gehört das man einen gewissen Stundensatz einhalten muss, da man sonst Dumping betreibt.
Stimmt das?



Danke für die hilfe



Geschrieben von Thorsten Bäumer am 11.06.2008 um 09:28:

 

Erst einmal: Wieso Maler im Reisegewerbe? Gehen Sie von Haus zu Haus und Fragen an ob etwas gestrichen werden muss?!

Ein Reisegewerbe betreibt, wer ohne vorherige Bestellung seine Dienstleistungen anbietet.
Die Tatsache dass Sie Ihre Tätigkeit nicht an einer festen Betriebsstätte ausüben sondern beim Kunden bedeutet nicht, dass Sie eine Reisegewerbekarte benötigen. Eine "normale" Gewerbe-Anmeldung nach § 14 GewO würde da ausreichen. Vorausgesetzt natürlich, sie werden vorher bestellt/beauftragt.



Geschrieben von Stadtverwaltung Frankenthal am 11.06.2008 um 14:01:

  als Maler im Reisegewerbe

Zeigefinger
Achtung: Sie müssen auch noch die handwerksrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, sprich über eine Handwerkskarte, ausgestellt von der für ihren Bereich zuständigen Handwerkskammer verfügen... eine bloße Gewerbeanmeldung reicht in ihrem Falle nicht aus....



Geschrieben von Thorsten Bäumer am 11.06.2008 um 16:28:

 

Hupsalla, da hat der Kollege natürlich recht. Beim Malergewerbe reicht eine bloße Gewerbe-Anmeldung nicht aus!
Gut aufgepasst, Danke smile



Geschrieben von Stadtverwaltung Frankenthal am 11.06.2008 um 16:30:

  als Maler im Reisegewerbe

Danke für die Blumen
es grüßt die Kollegin aus Frankenthal (siehe ich halte meinen Spiegel und muss nicht wie Sie mit Pfeil und Bogen hantieren smile )



Geschrieben von Maler.Benji am 11.06.2008 um 22:36:

 

Ich bekomm vol Leuten mit das jemand einen Maler sucht. also ich gehe auf den Kunden zu. Das entspricht dem Reisegewerbe.
Ich habe den weg des Reisegewerbes gewählt, weil ich keinen Meistertitel habe und wenn man es über ein Reisegewerbe anmeldet muss man keinen Titel vorlegen.



Geschrieben von Thorsten Bäumer am 12.06.2008 um 07:40:

 

Wieso sollte man bei einem Maler im Reisegewerbe keinen Meistertitel benötigen? Die Tätigkeit bleibt doch die Selbe?

Am besten einfach die zuständige Handwerkskammer anrufen und nach den Voraussetzungen fragen!



Geschrieben von Antonia Thien am 12.06.2008 um 07:59:

 

Hallo Herr Bäumer,

schauen Sie 'mal in den Beitrag "Handwerk im Reisegewerbe" oder in den Landmann/Rohmer zu § 55 GewO Rdnr. 84 a. In der Tat braucht ein Handwerker im RG nicht den großen Befähigungsnachweis.

Viele Grüße
A. Thien



Geschrieben von Stadtverwaltung Frankenthal am 12.06.2008 um 08:11:

  als Maler im Reisegewerbe

Moin
also ich tendiere eher dazu, dass die Tätigkeit gar nicht im Reisegewerbe ausgeübt wird und somit eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich ist.. Maler.Benji geht ja nicht von Tür zu Tür und bietet seine Leistungen an, sondern geht gezielt auf Leute zu, die im Vorfeld schon Interesse bekundet haben... letztendlich sollte Maler.Benji das aber mit seiner zuständigen Behörde abklären



Geschrieben von Abraham am 12.06.2008 um 08:33:

  RE: als Maler im Reisegewerbe

Moin

Maler Benji geht auf Leute zu, die Interesse bekundet haben, aber die Leute bestellen ihn nicht zu sich, daher ist er ohne vorherige Bestellung tätig, was ein wesentliches Merkmal für das Reisegewerbe ist.

Was allerdings die Ursprungsfrage des Preis- / Lohndumpings angeht, ist das womöglich eine Frage des Wettbewerbsrechtes. Möglicherweise lohnt mal eine Nachfrage bei der IHK oder Handwerkskammer.

Gruß aus dem Ruhrgebiet
Abraham



Geschrieben von Thomas Lehmann am 12.06.2008 um 10:31:

  RE: als Maler im Reisegewerbe

Zitat:
Original von Abraham
Moin

Maler Benji geht auf Leute zu, die Interesse bekundet haben, aber die Leute bestellen ihn nicht zu sich, daher ist er ohne vorherige Bestellung tätig, was ein wesentliches Merkmal für das Reisegewerbe ist.

Was allerdings die Ursprungsfrage des Preis- / Lohndumpings angeht, ist das womöglich eine Frage des Wettbewerbsrechtes. Möglicherweise lohnt mal eine Nachfrage bei der IHK oder Handwerkskammer.

Gruß aus dem Ruhrgebiet
Abraham


Moin

Die Frage ist aber in welcher Weise bekunden die Keute ihr Interesse. Wenn bereits Interesse bekundet wurde, muss die Person ja in irgendeiner Weise Kontakt mit Maler Benji aufgenommen haben. Ich gehe daher eher davon aus, dass es sich nicht um ein Reisegewerbe handelt.


Grüße aus Hamm


Thomas Lehmann



Geschrieben von Abraham am 12.06.2008 um 11:18:

  RE: als Maler im Reisegewerbe

Moin

Nun, man kann sein Interesse auf vielerlei Arten bekunden, man muss das nicht zwangsläufig gleich gegenüber dem Maler tun.

Eigentlich ist aber die Frage, ob das Reisegewerbe ist oder nicht offenbar schon von unserem Maler geklärt worden.
Was er von uns wissen will, ist doch eine Antwort auf die Frage des Preisdumpings.
Vielleicht hat hierzu noch jemand etwas beizutragen?

Gruß aus dem Ruhrgebiet
Abraham



Geschrieben von Maler.Benji am 12.06.2008 um 17:41:

 

Es kann auch sein das der Herr Müller zu mir kommt und mir sagt das der Herr Maier einen Maler sucht. Schwuppdiwupp melde ich mich bei ihm. Das ist auch eine Form des Reisegewerbes



Geschrieben von nette.tante am 13.06.2008 um 08:31:

 

Sagen wir mal so: Es ist äußerst unwahrscheinlich, dass es tatsächlich beim Reisegewerbe bleibt...



Geschrieben von Kai-Uwe Christiansen am 16.06.2008 um 12:42:

 

Zitat:
Original von nette.tante
Sagen wir mal so: Es ist äußerst unwahrscheinlich, dass es tatsächlich beim Reisegewerbe bleibt...


Seh ich auch so, Handwerk im Reisegewerbe funktioniert nicht, da der Aufwand, auf korrekte, dem Reisegewerbe entsprechende Art und Weise, Aufträge zu aquirieren, viel zu groß ist. Und die Chance, in einem Schwarzarbeitsprozess mit der Masche "Maier sagt Müller sagt MalerBenji usw." durchzukommen, schätze ich mit 10-20 % ein.

Also, egal ob Maler, Maurer, Frisör oder sonstwas, im Reisegewerbe aus meiner Sicht nicht machbar, jedenfalls nciht in lohnender Art und Weise!



Geschrieben von Thomas Mischner am 16.06.2008 um 13:52:

 

Hallo,

mal zurück zur ursprünglichen Frage:

Hierbei wird dieses Forum leider nicht wirklich helfen können. „Dumping“ ist kein gewerberechtliches Thema. Der Begriff bezeichnet das Anbieten von Waren oder Leistungen zu einem Preis, der nur zu erzielen ist, wenn der Anbieter dauerhaft ohne Gewinn oder sogar mit Verlust arbeitet. Man tut so etwas, um z. B. Konkurrenten aus dem Wettbewerb zu drängen. Es kann sich daher um unlauteren Wettbewerb handeln. Das Gewerberecht beschäftigt sich damit nicht.

Schöne Grüße aus Sachsen
Th. Mischner



Geschrieben von lebenundlebenlassen am 22.09.2008 um 14:07:

  RE: als Maler im Reisegewerbe

Hallo,

wie ist dass eigentlich mit Handwerkerauktionen im Internet. Hier wird der Handwerker ja auch nicht bestellt, sondern meldet sich beim interessierten Kunden. Meine kurze recherche bei einem großen Handwerkerauktionshaus (myHam...) ergab dass dort regelmässig Aufträge an Handwerker im Reisegewerbe vergeben werden. Ich denke dass ist sicher in Ordnung so. Oder ist das etwa Schwarzarbeit. Die Industrie und Handeskammern und HWK sehen das bestimmt wieder ganz anders?

LG
ein interessierter Bürger



Geschrieben von Ingolstadt am 22.09.2008 um 15:21:

  RE: als Maler im Reisegewerbe

interessierter Bürger.

Wer Aufträge über das Internet entgegennimmt, wurde eindeutig zur Ausführung des Auftrages vom Kunden bestellt. Das Angebot im Internet entspricht einer Werbeanzeige, die vom Kunden geschaltet wurde. Der Bieter gibt ein Angebot ab und wird dann vom Kunden ausgewählt.

Ein Reisegewerbe im Sinne des § 55 GewO betreibt nur, wer ohne vorherige Bestellung Dienstleistungen anbietet. Die Ausführung von handwerklichen Leistungen aufgrund eines Auftrages, der auf eine Initiative des Kunden zurückgeht, ist immer stehendes Gewerbe.

Die Ausführung von Aufträgen aufgrund eines Bieterwettbewerbs auf einer Internetplattform, durch Handwerker die eine Reisegewerbekarte besitzen, aber nicht mit dem zulassungspflichtigen Handwerk in die HWR eingetragen sind, ist Schwarzarbeit.

§ 1 Abs. (2) Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz:

Schwarzarbeit leistet, wer Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen
lässt und dabei
5. als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen ein zulassungspflichtiges Handwerk als
stehendes Gewerbe selbstständig betreibt, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu
sein (§ 1 der Handwerksordnung).

Eine nähere Darstellung findet sich hier: . Ich betone aber ausdrücklich, dass ich nur auf die Darstellung des Reisegewerbes verweise, mich aber in keiner Weise den handwerkspolitischen Aussagen des BuHev anschließe. Eine Meinung zu kennen, bedeutet nicht, sie auch zu akzeptieren.




Geschrieben von lebenundlebenlassen am 22.09.2008 um 21:42:

 

Hallo,
was ist wenn ich an einer neu entstandenen Wohnsiedlung vorbei komme und dort meine Leistungen anbiete obwohl ich weiß das dort nahezu jeder einen maler benötigt, darf ich dort überhaupt ein Angebot machen, oder ist die Wahrscheinlichkeit einen Auftrag zu bekommen zu hoch?

LG



Geschrieben von jonas kuckuk am 22.06.2009 um 14:13:

 

Sicherlich gibt es auch Wege das Malergewerbe im stehenden Gewerbe auszuüben auch ohne Meisterbrief. Denn der großteil der damals vermeisterten Tätigkeiten sind mittlerweile freigeklagt. Tapezieren von Raufasertapete und streichen geht natürlich im stehenden und im reisenden Gewerbe.
Die Reisegewerbeskeptiker (Das geht doc gar nicht- viel zu aufwendig! usw) sollten mal selber losgehen und Aufträge sammeln - das klappt total klasse.
Gerade mit Reisegewerbekarte kann sich der Bürger von deiner persönlichen zuverlässigkeit überzeugen.


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