Ich habe folgende Konstellation. 2 Gebrüder haben von Ihrem Vater die Landwirtschaft übernommen. Auf ihn war nie ein Gewerbe angemeldet, da Landwirtschaft = Urproduktion, also keine Gewerbeanmeldung. Jetzt haben die Söhne eine GbR gegründet. Die Tätigkeiten sind weiterhin Verkauf Ihres Getreides und die Mutterkuhhaltung.
Kurze Antwort: nein.
Die Gründung einer GbR ändert nichts daran, dass Tätigkeiten der Urproduktion kein Gewerbe im Sinne der GewO sind. Das gilt unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens.
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.