Forum-Gewerberecht
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Hallo Herr Bäumer,
schauen Sie 'mal in den Beitrag "Handwerk im Reisegewerbe" oder in den Landmann/Rohmer zu § 55 GewO Rdnr. 84 a. In der Tat braucht ein Handwerker im RG nicht den großen Befähigungsnachweis.
Viele Grüße
A. Thien
Gepostet am 12.06.2008 um 07:59 von:
Benutzer: Antonia Thien
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=25115#post25115
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