Forum-Gewerberecht

» Als Maler im Reisegewerbe «

Sicherlich gibt es auch Wege das Malergewerbe im stehenden Gewerbe auszuüben auch ohne Meisterbrief. Denn der großteil der damals vermeisterten Tätigkeiten sind mittlerweile freigeklagt. Tapezieren von Raufasertapete und streichen geht natürlich im stehenden und im reisenden Gewerbe.
Die Reisegewerbeskeptiker (Das geht doc gar nicht- viel zu aufwendig! usw) sollten mal selber losgehen und Aufträge sammeln - das klappt total klasse.
Gerade mit Reisegewerbekarte kann sich der Bürger von deiner persönlichen zuverlässigkeit überzeugen.



Gepostet am 22.06.2009 um 14:13 von:
Benutzer: jonas kuckuk
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=36136#post36136


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