Lobbyistenarbeit pare excellence   |
Meike
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Hallo KARO,
Rosewood hatte mich bereits vor ca. 1 1/2 Jahren auf meine Funktiona angesprochen, im Thema
"Verbändefinanzierung".
Jeder Funktionär einer Gewerkschaft ist dem Wortlaut nach Lobbyist.
Wenn man einem Personalrat angehört, gehört man einer Interessenvertretung an und somit auch einer "Lobbyistengruppe" , wenn ich Deinen Sprachgebrauch übernehme.
Diese "Lobbyistengruppe" ist demokratisch gewählt und vertritt die Interessen von Mitarbeitern.
Diese "Lobbyistengruppe" macht keine "Schnittchenveranstaltungen".
Daher bitte nicht alle "Lobyisten" in einen Topf werfen, denn manche Interessenvertreter sind demokratisch gewählt und gehören ------ keinem -------- Wirtschaftszweig an, welche sie durch Dienstvertrag für Dritte handeln lässt, damit sie auf die Legislative oder Exekutive Einfluß nehmen.
Gruß
Meike
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241
14.08.2009 05:35 |
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Solon
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Rosewood
Haudegen
  

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Zitat: |
Diese "Lobbyistengruppe" ist demokratisch gewählt und vertritt die Interessen von Mitarbeitern. |
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Ich lach mich tot, was ist das denn für eine merkwürdige Argumentation, Lobbyarbeit kann man wohl kaum danach beurteilen, ob die Lobbyisten "demokratisch" gewählt wurden. Also ich habe noch nie einen Personalvertreter oder Gewerkschafter gewählt. Von mir sind die also nicht demokratisch legitimiert, ergo dürfen sie auch keine Lobbyisten sein.
Soweit ich weiß werden die Verbändebvertreter der Automatenverbände auch nach Vereinsrecht und Mitarbeiter vertreten sie auch, damit demokratisch, ergo dürfen sie Lobbyarbeit betreiben.
Und wenn man in Berlin in die einschlägigen Lobbyrestaurants geht, sieht man schon mal hinten in der Ecke Gewerkschaftfunktionäre mit der Politik kungeln. So what? Jeder hat in einer pluralistisch-demokratischen Gesellschaft das Recht, seine Interessen zu vertreten.
Zitat: |
Diese "Lobbyistengruppe" macht keine "Schnittchenveranstaltungen". |
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Ich weiß nicht auf welchem Planeten du Lobbyarbeit betreibst, aber das Essen bei Gewerkschaftempfängen und Veranstaltungen war immer gut!
Lassen wir also die Kirche im Dorf und gestehen jedem zu, seine Interessen zu vertreten. Vor allem sollte man nicht so blauäugig sein und glauben mit Lobbyarbeit würde man seine Interessen 1 zu 1 umgestetzt bekommen, wenn es so einfach wäre.....
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Rosewood: 14.08.2009 08:41.
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242
14.08.2009 08:40 |
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Solon
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jasper
Kaiser
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@Rosewood
das sich hier Dongle-, Vernetzungsexperten und, Chipkartenkünstler und deren finanzierten Verbände und Rechtsbeistände auf den Schlips getreten fühlen war durchaus absehbar.
Was Meike meinte dürfte durch
http://frontal21.zdf.de/ZDFde/inhalt/23/0,1872,7613975,00.html
somit auch für Dich deutlich dargestellt sein,
auch wenn dieses Mal Deine Lobbyistenfirma der Glücksspielgerätehersteller bei der Zeitangabe 5.30 Min. nicht genannt wurde.
Frage:
Wie hoch muss der Parteispendenbetrag sein, welcher u.a. in Form von Kickeraufstellplätze auf den Fluren der Parteizentralen und/oder durch Anzeigenkampagnen in Parteiblätter bezahlt wird, damit sich der Spielverordnungsmacher des BMWi und/oder ein „Sicherheitsexperte“ der CDU zu solch ein Lobbyistentreffen einladen lassen, bzw. die Gegenleistung solcher "Parteispenden" in solch einer Form abrufen lassen. – Oder sind diese Herren dort zufällig vorbeigekommen?
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243
14.08.2009 13:10 |
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Rosewood
Haudegen
  

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@jasper
Der genannte frontal-Beitrag (aber leider auch viele andere) zeigt vor allem eines, dass diese Sendung mittlerweile auf RTL-Niveau angekommen ist. Da wird oftmals völlig unreflektiert mehr als einseitig berichtet, nur um vermeintliche Sensationen und Skandale aufzudecken, bitte schön, wer es braucht.
Ich weiß zwar nicht wer meine "Lobbyistenfirma" sein soll aber nun gut, was ich aber weiß, dass eine Vielzahl von Unternehmen, Verbänden und z. T. auch Freiberuflern in den Blättern der jeweiligen Parteien Anzeigen usw. schalten. Heißt das jetzt, wenn ein Windkraftanlagenherstelller bei den Grünen eine Anzeige schaltet, dass umgehend die Gesetze diesbezüglich zu seinen Gunsten geändert werden???? Wie naiv muss man seinen, zu glauben, dass das alles so einfach ist.
Im übrigen, eines der aufwendigsten Sommerfeste in Berlin, ist das des ZDF. Da kommt die meiste (politische) A-Prominenz. Da wird denn wohl auch gekungelt, dass es bloß bei den Rundfunk und Fernsehgebühren bleibt und man sich mit Hilfe der Politik die lästige private Konkurrenz vom Halse schafft.
Es ist wie es sei, aber meistens doch ganz anders.
Grüße
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244
14.08.2009 13:43 |
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Rosewood
Haudegen
  

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Wenn du mich so fragst, die neue Spielverordnung hat bestimmt ein hochrangiger Brachenvertreter im Dienstwagen von Gesundheitsministerin Schmidt auf dem Weg nach Spanien geschrieben, während er dabei telefonsich ständig mit dem Wirtschaftsministerium in Kontakt stand.
Ich frage mich, wer hier wirklich glaubt die Erde ist eine Scheibe.
Zitat: |
Herr zu Guttenberg begründet das mit Zeitnot und Komplexität. Das ist zunächst akzeptabel. Man muss anerkennen, dass sich Ministerien in Vorphasen des Gesetzgebungsprozesses der Kompetenz und Sichtweisen der betroffenen Klientel- oder Zielgruppen zu versichern suchen. Das ist eine Selbstverständlichkeit, auf die nicht mit dem Finger zu zeigen ist. Anders wird es, wenn man sich - wie offenbar hier - einer Kanzlei gänzlich ausliefert, die eigene Arbeit also durch Fremdleistungen ersetzt. |
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Dein angeführtes Zitat ist grundsätzlich auf Guttenbergs Seite. Der Wirtschaftsminister muss nur noch beweisen, dass nicht alles von der Kanzlei ist und dies hat er bereits ausgesagt. Bleibt abzuwarten was letztendlich bei raus kommt, also nicht immer diese Schnellschüsse.
Mal zurückgefragt, musst du eigentlich in allem gleich eine großangelegte Verschwörung sehen, was ist dir bloß einst widerfahren?
Grüße
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Rosewood: 14.08.2009 15:14.
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246
14.08.2009 15:13 |
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jasper
Kaiser
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Zitat: |
Original von Rosewood
Mal zurückgefragt, musst du eigentlich in allem gleich eine großangelegte Verschwörung sehen, was ist dir bloß einst widerfahren?
Grüße |
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Rosewood ist Dir aufgefallen, dass Du meine Frage noch immer nicht beantwortet hast! Wieviele "Kicker" (Tischfussballer) muss man aufstellen, damit man solch eine "Gegenleistung" abfragen kann?
Wieso Verschwörung?
Es liegt doch alles offen!
Wieso „einst widerfahren“?
Mir widerfährt täglich aufs neue, dass ich Geräte betreibe deren Innenleben von meinen direkten Mitbewerbern bestimmt wird, mir dies aber vorenthalten wird und ich somit nicht einen Hauch von durchsetzbarem Rechtsanspruch auf Wettbewerbsgleichheit habe.
Da Dir das in Deiner Branche fremd sein dürfte, solltest Du hier mal etwas ruhiger treten.
Meine Frage lautet daher,
was widerfährt Rosewood ständig, dass er hier ausschließlich unbegründetes Geschwafel reinstellt? Wenn hier einer aus niederen Motiven zur Täuschung der Leser reagiert, dann ist es der Rosewood.
Rosewoods „Blendgranaten“ und das ohne einen einzigen eigenen Thread:
http://www.forum-gewerberecht.de/search.php?searchid=116413
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247
17.08.2009 10:06 |
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dieter116
König
   
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Hmm:
Ihnen wird der Zutritt zu dieser Seite verrwehrt.
Wie bist Du dahin gekommen ?
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248
17.08.2009 10:28 |
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Rosewood
Haudegen
  

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Zitat: |
Rosewood ist Dir aufgefallen, dass Du meine Frage noch immer nicht beantwortet hast! Wieviele "Kicker" (Tischfussballer) muss man aufstellen, damit man solch eine "Gegenleistung" abfragen kann? |
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Es sind diese grosteken Fragen, die dich hier abqualifizieren als Nebelbombenschmeißer. Wenn alles so klar wäre, wie du schreibst, sähe es wohl in der Realität etwas anders aus. Es ist in deinem und einigen anderen Verschwörungsköpfen so, aber wohl kaum in der Realität. Aber stimmt, die unheilige Allianz aus Herstellern, Verbänden, Politikern und Gerichten, welche nicht so entscheiden wie sie sollen, machen dein Leben zur ungerechten Hölle.
Ich habe verstanden und werde mich von nun an zurückhalten.
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249
17.08.2009 11:52 |
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jasper
Kaiser
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KLASSE!
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250
17.08.2009 12:43 |
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alfi1950
Tripel-As

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Der politische Aufstieg von Jürgen Brockmann
oder aus Fun Games - Brockmann wird der FDP - Brockmann
Zurück zum 02. 07. 2003:
„Sollte Brockmann (Geschäftsführer "Merkur-Spielothek GmbH & Co. KG) im Prozess heute verurteilt werden, wackelte nicht nur das Gauselmann-Imperium, sondern letztlich die gesamte Branche. Auf einen Schlag wären etwa 88 400 in Deutschland aufgestellte "Fun Games" rechtswidrig. Automatenindustrie und Automatenaufsteller müssten erhebliche strafrechtliche und steuerliche Konsequenzen fürchten.“
Quelle: http://www.forum-gluecksspielsucht.de/.....html
und hin in die Gegenwart:
Jürgen Brockmann (FDP) / Aktiv für Lübbecke
„Warum ich mich engagiere?
Wir dürfen nicht länger auf Kosten der zukünftigen Generationen leben. Selbstverantwortung, Selbstinitiative und Gemeinwohl sind wieder stärker in den Mittelpunkt zu rücken. Die Prioritäten sind eindeutig: Mehr Geld für Zukunftsinvestitionen und Einsparungen bei den konsumtiven Ausgaben.“
Quelle: http://www.fdp-lk.de/popups/personen.php?id=jb
Wers glaubt ..........
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251
18.08.2009 11:28 |
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jasper
Kaiser
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PTB stellt finanzielles Risiko vor Akzeptanz
- erkennbare Parallelen zur nicht- Überprüfbarkeit von Glücksspielgeräten sind sicherlich rein zufällig.
Nach „Wahlcomputer- Affäre“, stürzt nun die Gorleben-Lüge ein wie ein Kartenhaus
Grundlage:
http://de.indymedia.org/2009/08/259000.shtml
Auszüge:
"Die Gorleben-Lüge stürzt ein wie ein Kartenhaus" - Aktenstudium belegt, dass die Entscheidung für Gorleben politisch manipuliert wurde
Das Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) hatte weitaus größere Zweifel an der Eignung Gorleben als nukleares Endlager als bisher bekannt. Noch einen Tag zuvor (!) stellte der Sachverhalt in der PTB ganz anders dar.
Prof. Helmut Röthemeyer, der ehemalige Abteilungsleiter der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB), hatte im April 2009 in einem Gespräch mit der Berliner Tageszeitung berichtet, zu dem Treffen mit den Experten der BGR seien unerwartet auch Vertreter des
Bundeskanzleramtes und der Bonner Ministerien für Forschung und Technologie und des Inneren erschienen.
Die Ministeriumsvertreter hätten die Physikalisch-Technische Bundesanstalt zur Änderung ihres Gutachtens aufgefordert. "Es gab nichts Schriftliches, keine schriftliche Weisung, aber wir mussten das Gespräch klar als Weisung auffassen", sagt Röthemeyer, der inzwischen pensioniert ist.
"Wir wollten der Sache auf den Grund gehen und nachlesen, was in dem Entwurf stand, der nach der politischen Intervention geändert wurde", sagte BI-Sprecher Wolfgang Ehmke.
"Die Genese des PTB- Entwurfs von der Arbeitsfassung bis hin zum "Zwischenbericht" zeigt, dass mit der Untersuchung anderer Standorte nicht auf die Akzeptanz abgestellt wurde, sondern auf ein finanzielles Risiko", konstatiert die BI.
PTB stellt finanzielles Risiko vor Akzeptanz
Zum Vergleich: die Sicherheitsanforderungen des Bundesumweltministeriums unterstellen heute 1 Million Jahre Sicherheit. "Der Verzicht auf eine doppelte geologische Barriere, wie es seitens des heutigen Bundesumweltministers Sigmar Gabriel vorgeschlagen wird, erscheint nach der Lektüre des PTB-Entwurfs in einem äußerst fragwürdigen Licht, damit wird ein wesentlicher fachlicher Einwand gegen Gorleben wegdefiniert," kritisiert die BI. Ehmke:
"Für uns wird deutlich, es gab eine politische Bevormundung der Fachbehörde."
Grundsatzfrage:
Wie unabhängig kann solch eine abhängige Bundeprüfbehörde sein?
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252
09.09.2009 07:19 |
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Rosewood
Haudegen
  

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@ jasper: Respekt, dieser Vergleich ist wirklich das beste, was du bisher eingestellt hast. Vielleicht schafftst du es auch noch die gefälschte Mondlandung mit der PTB und er Spielverordung irgendwie in Zusammenhang zu bringen, dann wäre ich echt begeistert. Aber ein Atommüllendlager mit der Unterhaltungsautomatenbranche in Verbindung zu bringen ist schon groß, nochmals mein Respekt!
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253
09.09.2009 08:14 |
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Carlo
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Hallo Rossewood, Du hast völlig Recht!
Nach der „Wahlcomputer-Schlappe“
der heutigen Nicht- Überprüfbarkeit von PTB zugelassenen Glücksspielgeräten
und dieser „PTB- Gorleben Lüge“
kann man nur zu dem Ergebnis kommen, dass bei der PTB etwas ganz grundsätzliche schief läuft.
Fragwürdig ist doch bereits, warum gerade solche Bundesbehörden wie die PTB oder aber auch das Bundeskartellamt dem BMWi unterstellt sind.
Das deren politischer Wille auf solche Bundesbehörden Einfluss nimmt und somit deren Unabhängigkeit in Frage gestellt werden kann, ist doch mehr als deutlich.
Auch in dem folgenden Fall wurde von der PTB als Vertreter der BRD das finanzielle Risiko (der Glücksspielgeräteindustrie) vor der Akzeptanz gestellt:
ZITAT:
Vertrag zwischen der BRD und den Geräteherstellern aus NRW vom 31.12.2005
Diskretion und das mildeste Mittel bei Manipulationen ab Werk!
Kurz die Vertuschung von Manipulationen per Bundesbehörde!!
Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, endvertreten durch den Präsidenten
der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt Braunschweig und Berlin,
Abbestr. 2-12, 10587 Berlin,
nachstehend PTB genannt –
und
der adp Gauselmann GmbH, Merkur-Allee 1-15, 32339 Espelkamp,
vertreten durch den Geschäftsführer,
der Kaiser Spiele GmbH, Gottlieb-Daimler-Str. 25, 53879 Euskirchen,
vertreten durch den Geschäftsführer,
der Mega Spielgeräte Entwicklungs- und Vertriebs- GmbH u. Co. KG, im
Dachstück 15, 65549 Limburg, vertreten durch den Geschäftsführer,
der Stella International Electronic Spielgeräte GmbH, Borsigstr. 26,
32312 Lübbecke, vertreten durch den Geschäftsführer,
nachstehend Hersteller genannt – über den Vollzug des gewerblichen
Spielrechts (insb. §§ 33e Abs. 2 GeO, 13 SpielV)
I. Vorbemerkung
Die PTB ist neben ihrer Zuständigkeit im gewerblichen Spielrecht auch gutachterlich tätig und hat im Auftrag der Kriminalpolizeiinspektion Augsburg eine Untersuchung von vier Geldspielgeräten einschließlich Zubehör durchgeführt (Prüfbericht PTB-8.54-GTA-1/05).
Dabei hat sie festgestellt, dass 4 sichergestellte Nachbaugeräte (3 Bauartzulassungen, ca. 17.000 Nachbaugeräte) in einigen Eigenschaften nicht den Festlegungen im Zulassungsschein entsprechen und in einer Reihe von anderen Fällen nicht der Bauartzulassung entsprechende
Steuerungsprogramme in Gebrauch sind. Die Abweichungen von der Bauart betrafen Veränderungen der Hardware, andere Version des Steuerungsprogrammes und zusätzliche
Funktionalitäten der Verschließungskarte „Goldener Schlüssel“. Inhaber der Bauartzulassungen sind die Firmen
adp Gauselmann GmbH,
Kaiser Spiele GmbH,
Mega Spielgeräte Entwicklungs- und Vertriebs- GmbH u. Co. KG, und
Stella International Electronic Spielgeräte GmbH.
Nach den Feststellungen der PTB wurden die Nachbaugeräte bei der Fa. adp Gauselmann GmbH gefertigt, auf Grund organisatorischer Unzulänglichkeiten hat der Hersteller die
Programmänderungen als Manipulationsschutzprogramme an den Aufsteller MERKUR-SPIELOTHEK zur Erprobung weitergegeben, bevor sie genehmigt waren; trotz teilweiser Identität der verantwortlichen Personen der beteiligten Firmen und verschiedener Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge steht eine Kollidierung nicht fest.
Aufgrund der Erkenntnisse aus dem Prüfbericht wurden neue Zulassungsanträge, die Verlängerung von Bauartzulassungen und die Erteilung von Zulassungsbelegen zurückgestellt.
Anliegen der PTB ist es, neben der Einhaltung der Zulassungsvoraussetzungen nach §§ 11 ff SpielV auf einem der Bauartzulassung entsprechenden Zustand der aufgestellten Nachbaugeräte hinzuwirken. Nach pflichtgemäßem Ermessen trifft sie Maßnahmen möglichst im Konsenswege, da dies effizienter ist und das mildeste Mittel darstellt.
II. Verpflichtung der Hersteller
Die Hersteller verpflichten sich, sämtliche Nachbaugeräte von Bauarten mit aktuellen, zugelassenen Steuerungsprogrammen, die die Möglichkeiten einer Verschließungskarte nicht mehr vorsehen, auszustatten. Sie werden darüber hinaus ihren Einfluss auf verbundene Unternehmen ausüben, für Bauartzulassungen, die die Möglichkeit einer Verschließungskarte nicht mehr vorsehen, auszustatten. Sie werden darüber hinaus ihren Einfluss auf verbundene Unternehmen ausüben, für Bauartzulassungen, die die Möglichkeit einer Verschließungskarte vorsehen, ebenfalls aktuelle, zugelassene Steuerungsprogramme zu beantragen und Nachbaugeräte hiermit auszustatten.
Die Hersteller verpflichten sich ferner im Rahmen des technisch machbaren, Vorkehrungen zu treffen, um Umbauten von Nachbaugeräten in Zukunft zu verhindern und damit den Schutz spielwichtiger Teile gegen Veränderungen zu verbessern.
Schließlich verpflichten sich die Hersteller, Umbauten an aufgestellten Nachbaugeräten rückgängig zu machen und gewährleisten so einen der Bauartzulassung entsprechenden Zustand. Sie werden dabei ihren Einfluss auf die Aufstellunternehmen geltend machen.
III. Zulassung durch die PTB
Die PTB erklärt, dass bei den aktuell vorgestellten Steuerungsprogrammen, die die Möglichkeiten einer Verschließungskarte nicht mehr vorsehen, keine Zulassungsbedenken mehr bestehen. Entsprechende eingegangene Anträge gelten per 31.12.2005 gestellt. Die Befristung der Zulassung von Bauarten, für die ein entsprechender Änderungsantrag zur Herausnahme der Verschließungskarte nicht gestellt wird, endet spätestens zum 31.01.2006 ggf. nach Rücknahme gem. § 33e Abs. 2 GewO wegen Bedenken in Hinblick auf § 13 Nr. 2 SpielV und es werden ab 01. Februar 2006 für diese Bauarten keine Zulassungsbelege mehr erteilt.
Für geänderte Bauarten werden Zulassungsbelege erteilt.
IV. Vollzug des Vertrages
Die Hersteller werden die vorhandenen Nachbaugeräte sukzessive bis zum 31.12.2006 in einen der Bauartzulassung entsprechenden Zustand versetzen und mit den aktuellen, zugelassenen Steuerungsprogrammen ausstatten. Entsprechendes gilt für Bauarten verbundener Unternehmen. Die Koordinierung des Vollzugs übernimmt die zentrale Rechtsabteilung der Unternehmensgruppe Gauselmann, die beginnend mit in Kraft treten
des Vertrages der PTB zum Sachstand berichten und vierteljährlich Fortschrittsberichte übermitteln wird.
V. Schlussbestimmungen
Der Vertrag tritt zum 31.12.2005 in Kraft.
Die PTB ist berechtigt, diesen Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen; ein wichtiger Grund stellt z.B. eine grobe Verletzung der Vertragspflichten dar.
Gerichtsstand ist Berlin.
Berlin,Physikalisch-Technische Bundesanstalt
Im Auftrag Lubinus
……..……………………
Ort, Datum Ort Datum
Adp Gauselmann GmbH
Kaiser Spiele GmbH
……………..
Ort, Datum Ort, Datum
Mega Spielgeräte Entwicklungs- Stella International Electronic und Vertriebs- GmbH u. Co. KG Spielgeräte GmbH
__________________
"Diskretion" und "das mildeste Mittel" stehen bei der PTB scheinbar im Vordergrund wenn von Seiten ihrer Kundschaft das Glücksspiel manipuliert wird.
Das mit der "Diskretion" der PTB konnten wir im DER SPIEGEL nachlesen! Hier geht es um das "mildeste Mittel" bei Manipulationen ab Werk:
Diese Art der ganz besonderen "Kundenpflege" geht nur in eine Richtung:
1. Die betroffenen Automatenaufsteller werden im unklarem gehalten, damit der notwenige Geräteumbau oder Softwaretausch von ihnen kritiklos bezahlt wird.
2. Die Öffentlichkeit wird nicht informiert, damit das fragwürdige Bauartzulassungsverfahren der PTB nicht in die Kritik gerät.
Zitat PTB:
Nach pflichtgemäßem Ermessen trifft sie Maßnahmen möglichst im Konsenswege, da dies effizienter ist und das mildeste Mittel darstellt."
"Schließlich verpflichten sich die Hersteller, Umbauten an aufgestellten Nachbaugeräten rückgängig zu machen und gewährleisten so einen der Bauartzulassung entsprechenden Zustand. Sie werden dabei ihren Einfluss auf die Aufstellunternehmen geltend machen."
Zitat Ende
Die PTB schreibt also ihren rechtsbrüchigen Kunden vor, dass sie Einfluss auf die Aufstellunternehmen zu nehmen hat! - Aber bitte schön in dem Maß, dass der wahre Grund verschleiert wird. - Hat ein einziger Automatenaufsteller etwas vom "Rückgängigmachen der werksmäßigen Gerätemanipulation" mitbekommen?
Zitat PTB:
"Die Koordinierung des Vollzugs übernimmt die zentrale Rechtsabteilung der Unternehmensgruppe Gauselmann, die beginnend mit in Kraft treten des Vertrages der PTB zum Sachstand berichten und vierteljährlich Fortschrittsberichte übermitteln wird. "
Zitat Ende
Die Manipulierer kontrollieren sich selbst!!
Sollte der Wortlaut des folgenden Vertrags nicht ganz bis aufs Wort dem Original entsprechen, kann die BRD dies gerne berichtigen.
Quelle: http://www.funautomat.com/topic4348.html
______________________________
oder aber auch dieser Fall:
PTB stellt finanzielles Risiko vor Akzeptanz – das war doch hier auch so:
http://www.forum-gewerberecht.de/thread,threadid-5296.html
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254
09.09.2009 13:16 |
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Meike
Foren Gott
 

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Hallo Jasper,
da könnte ich noch eine Frage zu steuern:
Hatte den Politikern mal jemand die Möglichkeiten des Photo Play und Trendy erklärt und wie man den § 6 a SpielV prüft?
Für alle die glauben, dass es sich um zulassungsfreie Geschicklichkeitsspiele handelt, die sollten sich zumindest mal die Produktinfo durchlesen.
z.B. bei www.photoplay.com
könnte der am Spielrecht-Interessierte zum System 2009 lesen
"Bet Shop
Der leichteste Einstieg ins Wettgeschäft!
Wetten jetzt optional auf Photo Play verfügbar.
Einfache Handhabung mit virtuellen Konten und Prepaid-Kartensystem."
dort werden ihm auch die zur Geldauszahlung nutzbaren Hinterlegungsmöglichkeiten der Spielergebnisse erklärt:
"Masters
Mit der "local Heroes" Funktion werden die besten Spieler eines Lokals hervorgehoben
..........
"My Photo Play
Neben seinem eigenen Postfach findet der Spieler hier alle Informationen zu seiner Karriere,
Events und Turnieren...................
"funservice
................................
Organisation eigener Turniere sowie zahlreiche Terminaleinstellungen bequem vom Büro aus handhaben.
Da hoffe ich doch, dass die Parteien sich vorher einen 2-Zeiler vom AWI unterschreiben lassen,
dass alle Ausstellungsgegenstände mit bundesdeutschem Recht vereinbar sind.
Wenn eine Partei ( oder ein BLA ) für Spielgeräte Werbung macht ( oder Empfehlungen zu bestimmten Produkten ausspricht )
sollte dies zuvor rechtlich einwandfrei geprüft worden sein, da der sachverständige Bürger ansonsten
den Eindruck erhalten könnte, dass dort etwas "nicht in Ordnung" ist.
Gruß
Meike
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257
16.11.2009 05:02 |
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Wilde Irene
Doppel-As
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Parlamentarischer Staatssekretär for rent included Fotoshooting |
|
Parlamentarischer Staatssekretär for rent included Fotoshooting
Zitat: |
Original von Meike
Gruß an alle,
bei "Kontrovers" - das Politikmagazin- kam ein wirklich beachtlicher Beitrag
http://www.br-online.de/bayerisches-fernsehen/kontrovers/kontrovers-beitrag
-gluecksspiel-ID1256816884778.xml
Nachdem ich den Satz hörte
"Ich kann eine enge Verknüpfung der Politik nicht erkennen"
dachte ich, dass es sinnvoll ist, den Beitrag noch mal nach vorne zu holen.
Ich empfinde es als sehr speziell, wenn ein Ministerium auf Fragen eines Fernsehsenders nicht antwortet,
denn korrektes Handeln kann man eigentlich leicht erklären, oder nicht?
Gruß
Meike |
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Nachdem ich den Satz gehört hatte
"Ich kann eine enge Verknüpfung der Politik nicht erkennen"
dachte ich, dass es sinnvoll ist hier einige Worte von ominösen Branchensprechern, in Textversion zusammenzustellen, damit deren ganze Zwielichtigkeit deutlich wird:
Paul Gauselmann / Gerätehersteller u. Automatenaufsteller (Hersteller-Aufsteller):
„Ja, entschuldigen sie mal, wenn wir nicht wären, was machen sie denn sonst? Was würden die Leute denn sonst machen? Irgend etwas würden sie tun. Im Internet oder beim illegalen Spiel mag es möglich sein, sein Hab und Gut zu verspielen. Bei uns kann man nur sein Hab und Gut verlieren, wenn man ganz wenig Geld hat.“
Quelle: http://www.br-online.de/bayerisches-fernsehen/kontrovers/kontrovers-beitrag
-gluecksspiel-ID1256816884778.xml
Hallo Paul, dass ist „ohne Worte!“
Andy Meindl / Präsident der Automatenverbände:
„Ich kann eine enge Verknüpfung der Politik nicht erkennen. Selbstverständlich betreibt unsere Branche - wie jede Branche das macht - eine gewisse Lobbyarbeit, um die Probleme der Branche an die entsprechende Stelle zu bringen.“
Quelle: http://www.br-online.de/bayerisches-fernsehen/kontrovers/kontrovers-beitrag
-gluecksspiel-ID1256816884778.xml
Hallo Andy, hier für Dich nur zwei Beispiel der politischen Nähe und zweifelhaftem Lobbyistentum
Steffen Kampeter
der Parlamentarische Staatssekretär for rent included Fotoshooting
„Parlamentarischer Staatssekretär Steffen Kampeter zu Gast bei der Schmidt Gruppe in Stemwede-Dielingen“
Quelle: http://www.isa-casinos.de/gaming/articles/27669_parlamentarischer_staatssek
retaer_steffen_kampeter_zu_gast_bei_der_schmidt_gruppe_in_stemwede_dielinge
n.html
„Politischer Gedankenaustausch: Kampeter zu Gast bei Unternehmerfamilie Gauselmann“
Quelle: http://www.isa-guide.de/gaming/articles/27667_politischer_gedankenaustausch
_kampeter_zu_gast_bei_unternehmerfamilie_gauselmann.html
Wie praktisch, gerade in Zeiten eines EuGH- Verfahrens zur gemeinschaftsrechtswidrigen Umsatzsteuererhebung auf Glücksspiel, ein Mitglied im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zu Gast zu haben! ... Ein Schelm, der Böses dabei denkt, denn Politik ist natürlich nicht käuflich. ... Und beide wollen doch sicherlich die Umsatzsteuer auch weiterhin beibehalten!
Wird Steffen Kampeter der Nachfolger von Rolf Krumsiek (ex. Minister für Wissenschaft und Forschung NRW, ex. Justizminister NRW und bis zum Schluss (23. Oktober 2009) stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Gauselmann AG)?
Michael Mühleck, Vorsitzender des Automaten-Verbandes Baden-Württemberg:
„Was die Zugangskontrollen angeht, so haben wir Beispiele aus anderen Ländern in der EU, die das schon machen, z. B. mit einer Chip-Karte.“
Quelle: http://www.landtag-bw.de/Gremien/Oeffentliche_Anhoerung_FinA_20091013.pdf
Michael, ist Dir bewusst, dass Du mit Chip-Karten für Zugangskontrollen die Möglichkeit von „Player- Tracking“ durch die Hintertür einführst?
Michael Mühleck, Vorsitzender des Automaten-Verbandes Baden-Württemberg:
„Warum ist die gewerbliche private Automatenaufstellung nicht als Glücksspiel definiert? – Das hat ganz klare Gründe. Wenn Sie den Begriff „Glücksspiel“ nämlich terminologisch untersuchen, ist er äußerst unklar definiert. Generell werden alle Angebote und Leistungen unter „Glücksspiel“ subsumiert, die in irgendeiner Weise zufallsabhängig Gewinne ausloben. Geht man aber auf den Kern des Begriffs des Glücksspiels zurück, so setzt er sich zusammen aus „Glück“ und „Spiel“. Spielen bedeutet in seiner Urbedeutung kreativer und spaßbezogener Zeitvertreib, und damit betone ich Zeit.“
http://www.landtag-bw.de/Gremien/Oeffentliche_Anhoerung_FinA_20091013.pdf ]Quelle: http://www.landtag-bw.de/Gremien/Oeffent...nA_20091013.pdf [/URL]
Michael, schon so lange in der Branche und noch dazu als Sachverständiger geladen und Du weißt nicht was Glücksspiel ist?
Hier für Dich die gültige Definition:
Ein Glücksspiel liegt vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Einsatz verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt.
Geldspielgeräte laut § 33c GewO sind Glücksspielgeräte und dienen daher der Unterhaltung! – Um den heißen Brei herum reden macht Dich nicht gerade glaubwürdiger!
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258
17.11.2009 12:41 |
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jasper
Kaiser
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Zitat: |
Original von Carlo
ZITAT:
Vertrag zwischen der BRD und den Geräteherstellern aus NRW vom 31.12.2005
Diskretion und das mildeste Mittel bei Manipulationen ab Werk!
Kurz die Vertuschung von Manipulationen per Bundesbehörde!!
Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, endvertreten durch den Präsidenten der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt Braunschweig und Berlin, Abbestr. 2-12, 10587 Berlin,
nachstehend PTB genannt –
und
der adp Gauselmann GmbH, Merkur-Allee 1-15, 32339 Espelkamp,
vertreten durch den Geschäftsführer,
der Kaiser Spiele GmbH, Gottlieb-Daimler-Str. 25, 53879 Euskirchen,
vertreten durch den Geschäftsführer,
der Mega Spielgeräte Entwicklungs- und Vertriebs- GmbH u. Co. KG, im Dachstück 15, 65549 Limburg, vertreten durch den Geschäftsführer,
der Stella International Electronic Spielgeräte GmbH, Borsigstr. 26,
32312 Lübbecke, vertreten durch den Geschäftsführer,
nachstehend Hersteller genannt – über den Vollzug des gewerblichen
Spielrechts (insb. §§ 33e Abs. 2 GeO, 13 SpielV)
I. Vorbemerkung
Die PTB ist neben ihrer Zuständigkeit im gewerblichen Spielrecht auch gutachterlich tätig und hat im Auftrag der Kriminalpolizeiinspektion Augsburg eine Untersuchung von vier Geldspielgeräten einschließlich Zubehör durchgeführt (Prüfbericht PTB-8.54-GTA-1/05).
Dabei hat sie festgestellt, dass 4 sichergestellte Nachbaugeräte (3 Bauartzulassungen, ca. 17.000 Nachbaugeräte) in einigen Eigenschaften nicht den Festlegungen im Zulassungsschein entsprechen und in einer Reihe von anderen Fällen nicht der Bauartzulassung entsprechende
Steuerungsprogramme in Gebrauch sind. Die Abweichungen von der Bauart betrafen Veränderungen der Hardware, andere Version des Steuerungsprogrammes und zusätzliche
Funktionalitäten der Verschließungskarte „Goldener Schlüssel“. Inhaber der Bauartzulassungen sind die Firmen
adp Gauselmann GmbH,
Kaiser Spiele GmbH,
Mega Spielgeräte Entwicklungs- und Vertriebs- GmbH u. Co. KG, und
Stella International Electronic Spielgeräte GmbH.
Nach den Feststellungen der PTB wurden die Nachbaugeräte bei der Fa. adp Gauselmann GmbH gefertigt, auf Grund organisatorischer Unzulänglichkeiten hat der Hersteller die
Programmänderungen als Manipulationsschutzprogramme an den Aufsteller MERKUR-SPIELOTHEK zur Erprobung weitergegeben, bevor sie genehmigt waren; trotz teilweiser Identität der verantwortlichen Personen der beteiligten Firmen und verschiedener Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge steht eine Kollidierung nicht fest.
Aufgrund der Erkenntnisse aus dem Prüfbericht wurden neue Zulassungsanträge, die Verlängerung von Bauartzulassungen und die Erteilung von Zulassungsbelegen zurückgestellt.
Anliegen der PTB ist es, neben der Einhaltung der Zulassungsvoraussetzungen nach §§ 11 ff SpielV auf einem der Bauartzulassung entsprechenden Zustand der aufgestellten Nachbaugeräte hinzuwirken. Nach pflichtgemäßem Ermessen trifft sie Maßnahmen möglichst im Konsenswege, da dies effizienter ist und das mildeste Mittel darstellt.
II. Verpflichtung der Hersteller
Die Hersteller verpflichten sich, sämtliche Nachbaugeräte von Bauarten mit aktuellen, zugelassenen Steuerungsprogrammen, die die Möglichkeiten einer Verschließungskarte nicht mehr vorsehen, auszustatten. Sie werden darüber hinaus ihren Einfluss auf verbundene Unternehmen ausüben, für Bauartzulassungen, die die Möglichkeit einer Verschließungskarte nicht mehr vorsehen, auszustatten. Sie werden darüber hinaus ihren Einfluss auf verbundene Unternehmen ausüben, für Bauartzulassungen, die die Möglichkeit einer Verschließungskarte vorsehen, ebenfalls aktuelle, zugelassene Steuerungsprogramme zu beantragen und Nachbaugeräte hiermit auszustatten.
Die Hersteller verpflichten sich ferner im Rahmen des technisch machbaren, Vorkehrungen zu treffen, um Umbauten von Nachbaugeräten in Zukunft zu verhindern und damit den Schutz spielwichtiger Teile gegen Veränderungen zu verbessern.
Schließlich verpflichten sich die Hersteller, Umbauten an aufgestellten Nachbaugeräten rückgängig zu machen und gewährleisten so einen der Bauartzulassung entsprechenden Zustand. Sie werden dabei ihren Einfluss auf die Aufstellunternehmen geltend machen.
III. Zulassung durch die PTB
Die PTB erklärt, dass bei den aktuell vorgestellten Steuerungsprogrammen, die die Möglichkeiten einer Verschließungskarte nicht mehr vorsehen, keine Zulassungsbedenken mehr bestehen. Entsprechende eingegangene Anträge gelten per 31.12.2005 gestellt. Die Befristung der Zulassung von Bauarten, für die ein entsprechender Änderungsantrag zur Herausnahme der Verschließungskarte nicht gestellt wird, endet spätestens zum 31.01.2006 ggf. nach Rücknahme gem. § 33e Abs. 2 GewO wegen Bedenken in Hinblick auf § 13 Nr. 2 SpielV und es werden ab 01. Februar 2006 für diese Bauarten keine Zulassungsbelege mehr erteilt.
Für geänderte Bauarten werden Zulassungsbelege erteilt.
IV. Vollzug des Vertrages
Die Hersteller werden die vorhandenen Nachbaugeräte sukzessive bis zum 31.12.2006 in einen der Bauartzulassung entsprechenden Zustand versetzen und mit den aktuellen, zugelassenen Steuerungsprogrammen ausstatten. Entsprechendes gilt für Bauarten verbundener Unternehmen. Die Koordinierung des Vollzugs übernimmt die zentrale Rechtsabteilung der Unternehmensgruppe Gauselmann, die beginnend mit in Kraft treten
des Vertrages der PTB zum Sachstand berichten und vierteljährlich Fortschrittsberichte übermitteln wird.
V. Schlussbestimmungen
Der Vertrag tritt zum 31.12.2005 in Kraft.
Die PTB ist berechtigt, diesen Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen; ein wichtiger Grund stellt z.B. eine grobe Verletzung der Vertragspflichten dar.
Gerichtsstand ist Berlin.
Berlin,Physikalisch-Technische Bundesanstalt
Im Auftrag Lubinus
……..……………………
Ort, Datum Ort Datum
Adp Gauselmann GmbH
Kaiser Spiele GmbH
……………..
Ort, Datum Ort, Datum
Mega Spielgeräte Entwicklungs- Stella International Electronic und Vertriebs- GmbH u. Co. KG Spielgeräte GmbH
__________________
Zitat PTB:
Nach pflichtgemäßem Ermessen trifft sie Maßnahmen möglichst im Konsenswege, da dies effizienter ist und das mildeste Mittel darstellt."
"Schließlich verpflichten sich die Hersteller, Umbauten an aufgestellten Nachbaugeräten rückgängig zu machen und gewährleisten so einen der Bauartzulassung entsprechenden Zustand. Sie werden dabei ihren Einfluss auf die Aufstellunternehmen geltend machen."
Zitat Ende
Zitat PTB:
"Die Koordinierung des Vollzugs übernimmt die zentrale Rechtsabteilung der Unternehmensgruppe Gauselmann, die beginnend mit in Kraft treten des Vertrages der PTB zum Sachstand berichten und vierteljährlich Fortschrittsberichte übermitteln wird. "
Zitat Ende
Die Manipulierer kontrollieren sich selbst!!
Sollte der Wortlaut des folgenden Vertrags nicht ganz bis aufs Wort dem Original entsprechen, kann die BRD dies gerne berichtigen.
Quelle: http://www.funautomat.com/topic4348.html
______________________________
oder aber auch dieser Fall:
PTB stellt finanzielles Risiko vor Akzeptanz – das war doch hier auch so:
http://www.forum-gewerberecht.de/thread,threadid-5296.html |
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Hallo Andy Meindl / Präsident der Automatenverbände,
wenn Du jetzt noch immer keine enge Verknüpfung der Politik erkennen kannst, dann dürfte das an Deiner persönlichen Sehstärke liegen.
Als "Präsident der Automatenverbände" solltest Du möglichst nah am Geschehen stehen um alles erkennen zu können.
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18.11.2009 07:30 |
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Meike
Foren Gott
 

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Gruß an alle,
ich hoffe, dass sich einige aus dem Forum die heutige Vorstellung der wichtigsten Forschungsergebnisse in Essen anschauen werden, um dann hier davon zu berichten.
http://www.idw-online.de/pages/de/news?print=11&id=344889
Bitte nicht wundern, dass ich es in dieses Thema geschoben habe, aber nachdem der ein oder andere
sich das Vorwort durchgelesen hat, wird er es sicherlich verstehen.
Dort erfährt man dann, wie es zum "Projekt" kam,
wer für "ausreichend "Spielgeld" gesorgt hatte, ......"
Wer wann
"eine Spende überwies"
und wie / wer
"die Möglichkeiten des Feldzugangs geschaffen hatte"
Gruß
Meike
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260
25.11.2009 05:10 |
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