Vergnügungssteuer und Umsatzsteuer abschaffen ?! |
Solon
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hansi
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Endlich mal Klartext! Was mir am besten gefallen hat:
ZITAT:
"Wenn sich ein Automatenaufsteller über den immer weiter steigenden Kostendruck – wie z.B. durch die Vergnügungssteuer – beschwert, dann wird ihm vorgehalten, dass hierfür die Möglichkeit einer kalkulatorischen Überwälzung in dem Sinne genügen würde, dass der Steuerpflichtige den von ihm gezahlten Betrag in die Kalkulation seiner Selbstkosten einsetzen und hiernach die zur Aufrechterhaltung der Wirtschaftlichkeit seines Unternehmens geeigneten Maßnahmen wie Preiserhöhung, Umsatzsteigerung oder Senkung der sonstigen Kosten - treffen kann (vgl.BVerfGE 31, 8 <20>; 110, 274 <295>).
Bevor nunmehr das Glücksspiel mit Geldeinsatz der Spielbankbetreiber in einem noch höherem Maße als bislang einseitig vom Land Niedersachsen subventioniert wird, schlagen wir vor, dass die Spielbankbetreiber die Wirtschaftlichkeit ihres Unternehmens dadurch aufrecht erhalten, dass sie auch von der Möglichkeit der kalkulatorischen Überwälzung durch Preiserhöhung, Umsatzsteigerung oder Senkung der sonstigen Kosten Gebrauch machen.
ZITAT -ENDE
Warum sollten die Spielbankbetreiber nicht das gleiche können, was uns Automatenaufsteller per Bundesverfassungsgericht "zugesprochen" wird?
Also ihr Spielbankbetreiber, dann steigert mal schön eure Umsätze (Anleitungen dazu erteilt das BVerfG bestimmt gratis);
oder erhöht eure die Spieleinsätze (das dürfte laut BVerfG auch kein Problem sein);
oder senkt eure sonstigen Kosten (das dürfte bei euren Ausbau- und Werbekosten wirklich kein Problem sein!)!!
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82
26.07.2009 15:23 |
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Solon
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alfi1950
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83
27.07.2009 13:24 |
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jasper
Kaiser
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Das BverfG macht das Glücksspiel kalkulierbar, dass ich nicht lache! Etwas via Vernetzung oder Dongle?
Kostensenkung durch Umsatzsteigerung? Wie viel Umsatz hätten sie denn gern?
Die deutsche Rechtssprechung ist eine politisch motivierte Theateraufführung geworden und solche inszeniert Gesetzgebungsverfahren ein Ergebnis einer scheinbar übermächtigen politischen Spielbanklobby.
UAVD bitte bleibt dran und schaut auch mal in die anderen Bundesländer.
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84
29.07.2009 06:36 |
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hansi
Doppel-As
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Berufsverbot in Stuttgart
Während den Spielbankbetreibern per Gesetz die wirtschaftliche Existenz zugesichert wird und deren „Konzessionsgebühr“ (Spielbankabgabe) nunmehr bundesweit gesenkt wird, stürzen sich die Kommunen auf die Einnahmen der Spielhallenbetreiber und beteiligen sich per „Aufwandsteuer“ mit weit über 18% an deren Einnahmen.
Gemeinderat Stuttgart
Mit Steuern aus der Finanznot
Thomas Borgmann, veröffentlicht am 03.12.2009
Zitat.:
„Weil die Vergnügungssteuer, die für Spielautomaten aller Art sowie für Sexdarbietungen in Kinos und Nachtlokalen verlangt wird, seit 16 Jahren nicht erhöht worden ist, soll sie deutlich steigen. Der Stadtkämmerer sagte dazu am Mittwoch:
"Wir schlagen vor, diese Steuer von der Pauschale für jedes Gerät umzustellen (18%) auf die so genannte Nettokasse."“
"Spielautomaten aller Art" / Dann auch die Spielautomaten Eurer Spielbanken!!
Quelle:
http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/2300166?_print=1
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85
04.12.2009 07:22 |
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jasper
Kaiser
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86
05.12.2009 15:03 |
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Meike
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Hallo Jasper,
stimmt, das verstehe ich auch nicht, was am 03.12.2009 veröffentlicht wurde.
Zitat:"Die Fraktionssprecher von Grünen, CDU, SPD und SÖS/Linke begrüßten die Einführung der Vergnügungssteuer."
Anmerkung: Die Stadt Stuttgart hatte am 16.02.1989 bereits eine Vergnügungsteuersatzung beschlossen, aber offensichtlich bis heute noch den Stückzahlmaßstab.
Zitat:"Zugleich aber warnte Föll:"Die neue Steuer muss rechtssicher sein, sonst müssen wir mit vielen Prozessen rechnen...."
Frage: Hatte bis jetzt noch kein Aufsteller gegen den Stückzahlmaßstab in Stuttgart geklagt, weil der so extrem niedrig ist?
Zitat:"... die Vergnügungssteuer zum 01. Januar 2010 um bis zu 18 Prozent zu erhöhen."
Anmerkung: Da sind offensichtlich bereits vorhandene Urteilslagen zu 18% VgSt nicht bekannt. Es gibt Städte, die daraufhin von 18% auf 12% zurück gegangen sind.
Zitat: "Wir möchten Geld abschöpfen und den Wildwuchs beim Glücksspiel eindämmen."
Anmerkung: Ich bin wirklich ein Verfechter der Abschöpfung auch durch Kommunen, aber das hat nichts, rein gar nicht mit der Vergnügungssteuer zu tun, sondern mit dem §29 a OwiG.
Den "Wildwuchs beim Glücksspiel" kann man wirklich mit Abschöpfung eindämmen, aber dies natürlich nur im OWI- oder Strafverfahren und dafür benötigt man entsprechend ausgebildetes Personal.
Zitat:" Jürgen Zeeb (FW) sagte: "Der Verwaltungsaufwand ist hoch, und ich frage mich, ob das in die Steuerlandschaft passt."
Anmerkung: Und ich habe mich gefragt, ob dort einige überhaupt verstanden haben, worüber sie gesprochen und abgestimmt hatten.
Gruß
Meike
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87
06.12.2009 10:54 |
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alfi1950
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Immer diese Grünen!
Hier beim Skat und dort beim verzapfen von geistigem Dünnxxiss:
Christine Scheel Bündnis 90/Die Grünen
Werner Wölfle, Fraktionschef der Grünen
Zitat: |
Original von anders
Warum lassen sich Politiker ausgerechnet durch die umstrittene "Glücksspielbranche" sponsern?
Die AWI bedankt sich noch mal ausdrücklich bei allen Sponsoren: Arvato AG, AutomatenMarkt, Bäcker-Innung Berlin, Bally Wulff Automaten GmbH, Berlin Capital Club, BMW AG Sicherheitsfahrzeuge, Busch-Janser Personalmanagement, Cara Tonga, Cicero, DasCorps, J. J. Darboven, Fleischer-Innung Berlin, Ford AG, Games & Business, Gauselmann AG, GWW Gesamtverband der Werbeartikel-Wirtschaft e. V., Kiesewetter KG, King.com, Konditoren-Innung Berlin, Microsoft, Network Natural Solutions AG, NSM Löwen GmbH, Provinzial Möllmann, Schultheiss-Brauerei, TwoTypes Werbeagentur, VDFU Verband Deutscher Freizeitparks und Freizeitunternehmer e. V., Vorwärts Verlag.
5. Parlamentarisches Skatturnier
In Politik wie im Skat: Zahlen und Taktik verbinden
5000 Euro für Soldatenhilfswerk gespendet
Berlin. Franz-Josef Hackert aus Berlin hatte alle Trümpfe in der Hand. Er gewann mit einem deutlichen Vorsprung vor dem Zweitplatzierten, dem ehemaligen MdB Carl-Detlev Freiherr von Hammerstein, das 5. Parlamentarische Skatturnier mit 1842 Punkten. Den Sonderpreis als beste Spielerin erhielt Veronika Hermes, die in der Gesamtwertung den dritten Platz belegte.
Über 100 Besucher konnte die Schirmherrin Bundestagsvizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner am Dienstagabend zum 5. Parlamentarischen Skatturnier im Restaurant des Jakob-Kaiser-Hauses im Berliner Bundestag willkommen heißen. In ihrem Grußwort dankte sie den Spielerinnen und Spielern für ihren Einsatz und bekundete ihre Faszination am Skatspiel: „Klare Ansagen sind ebenso wichtig wie mutige Spielzüge, der Wille zu gewinnen ist genauso Spiel bestimmend wie die Freude am Sieg.“
Doch vor Spielbeginn musste zunächst die traditionelle Skattaufe vollzogen werden. Die vier parlamentarischen Skatpaten, die Bundestagsabgeordneten Gudrun Kopp (FDP),
Jochen-Konrad Fromme (CDU/CSU) und Dr. Rainer Wend (SPD), leisteten vor zwei „Wenzeln“ aus der Skatstadt Altenburg den Schwur, immer fair zu spielen.
Dann begann das Reizen und Stechen: Unter der Turnierleitung des Landesverbandes Berlin/Brandenburg des Deutschen Skatverbandes spielten rund 80 Teilnehmer aus Politik, Wirtschaft und Verbänden für einen guten Zweck. Veranstaltet und organisiert wurde das Turnier von der Automaten-Wirtschaftsverbände Info GmbH (AWI).
Bester parlamentarischer Skatspieler
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Wilhelm Josef Sebastian erspielte sich in der Gesamtwertung den 18. Platz, war also der beste parlamentarische Skatspieler des Abends. Alljährlich gewinnt der höchstplatzierte Abgeordnete einen Fußballkicker, den er einer karitativen Einrichtung in seinem Wahlkreis spendet. Auch Wilhelm Josef Sebastian möchte diese Tradition weiterführen und den Kicker im rheinland-pfälzischen Kreis Ahrweiler aufstellen lassen.
Daniel Scheidel, Wirtschaftsdezernent der Skatstadt Altenburg in Thüringen und Vertreter der Partnerstadt des Parlamentarischen Skatturniers, hatte aber noch einen Sonderpreis für den CDU-Politiker als Überraschung dabei: Die Stadt Altenburg lud Sebastian als Ehrengast zu einem Wochenende nach Altenburg ein.
5.000 Euro für das Soldatenhilfswerk der Bundeswehr erspielt
Wie auch in den vergangenen Jahren durfte die Schirmherrin des Turniers den Empfänger des Spielerlöses bestimmen, der sich u. a. aus 50 Euro Startgeld pro Teilnehmer zusammensetzt. Auf Wunsch der Bundestagsvizepräsidentin geht die Spende des diesjährigen Parlamentarischen Skatturniers in Höhe von 5000 Euro an das Soldatenhilfswerk der Bundeswehr. Zusammen mit AWI-Geschäftsführer Robert Hess überreichte sie den Spendenscheck vor Spielbeginn dem Geschäftsführer des Soldatenhilfswerks, Oberstleutnant a. D. Wilfried Hille.
Gefunden unter: http://skat.awi-info.de/skat_im_bundestag.html |
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Quelle: Der gängige Lobbyismus im Bundestag – 20.09.2006
Zitat: |
Original von gmg
Nö ! Nix neues.
Die bleiben bei der eingeschlagenen Richtung.
Kann man ja alles nachlesen.
Nur ein Spiel ?
Suchtpolitischer Handlungsbedarf bei Geldspielgeräten
Dokumentation des Fachgesprächs vom 09. 12. 2007 in Berlin
Beteiligte:
Christine Scheel, MdB
Ilona Füchtenschnieder, Leiterin der Landesfachstelle Glücksspielsucht NRW
Tobias Hayer, Diplom-Psychologe
Jürgen Trümper, Arbeitskreis gegen Spielsucht
Dirk Lamprecht, Geschäftsführer der AWI
Professor Dr. Michael Adams, Uni Hamburg
Dr. Harald Terpe, MdB
Grüße |
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Bundestagsdrucksache 16/11661 Prävention der Glücksspielsucht stärken ------ vom 21. 01. 2009
Bundesverwaltungsgericht Termin i. S. Vergnügungssteuer Leipzig
Mündliche Verhandlung am 09.12.2009 um 10:00
BVerwG 9 C 12.08 (OVG Bautzen 5 A 237/08 )
BVerwG 9 C 13.08 (OVG Bautzen 5 A 265/08 )
Axel Figger & Partner GmbH - RA Brinker und Partner, Hamm -
./. Stadt Leipzig - RA Eisenmann, Wahle und Birk, Stuttgart
"Die Klägerin, die in Leipzig zwei Spielhallen betreibt, wendet sich gegen die Erhebung von Vergnügungssteuer für Spielgeräte mit Geldgewinnmöglichkeit. Die Stadt hat in ihrer Satzung den Spieleinsatz als Bemessungsgrundlage festgelegt. Das Oberverwaltungsgericht hat die darauf gestützten Steuerbescheide wegen Verstoßes gegen das Grundgesetz aufgehoben. In dem Verfahren über die von der Stadt eingelegte Revision wird zu klären sein, ob der Charakter der Vergnügungssteuer als örtliche Aufwandsteuer durch eine auf den Spieleinsatz bezogene Bemessungsgrundlage gewahrt wird."
Quelle: BVerwG
Man sieht sich in Leipzig
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von alfi1950: 07.12.2009 12:12.
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07.12.2009 11:59 |
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Carlo
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Bei der gemeinschaftsrechtswidrigen Erhebung von Umsatzsteuer auf Umsätze aus dem Betrieb von Glücksspiel sind sich die Automatenverbände und das Bundesfinanzministerium mal wieder einig!
So erklärt der „Bererische Automaten Verband“ in der Dezember Ausgabe vom „Automaten Markt“ auf Seite 77:
„Bei den jüngsten Verfahren Einzelner gegen die Umsatzsteuer gehen das Bundesfinanzministerium und dieBranchenverbände davon aus, dass die Umsatzsteuer bestätigt wird.“
Solch eine Einigkeit erinnert stark an die Zeit vor dem EuGH-Urteil in Sachen Linnewerber.
Was bedeutet „Verfahren Einzelner“? Es dürfte doch vielmehr so sein, dass sich „Einzelne“ für den Erhalt der Umsatzsteuer einsetzen und eine deutliche Mehrheit an Automatenaufsteller sich auf die unmittebare Wirkung der gemeinschaftsrechtlichen Umsatzsteuerbefreiungsvorschrift berufen.
Was soll man von solch einen Verband halten, der seine Mitglieder an das Bundesfinanzministerium verkauft!?
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92
16.12.2009 16:32 |
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jasper
Kaiser
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Zitat: |
Original von Carlo
Bei der gemeinschaftsrechtswidrigen Erhebung von Umsatzsteuer auf Umsätze aus dem Betrieb von Glücksspiel sind sich die Automatenverbände und das Bundesfinanzministerium mal wieder einig!
So erklärt der „Bererische Automaten Verband“ in der Dezember Ausgabe vom „Automaten Markt“ auf Seite 77:
„Bei den jüngsten Verfahren Einzelner gegen die Umsatzsteuer gehen das Bundesfinanzministerium und dieBranchenverbände davon aus, dass die Umsatzsteuer bestätigt wird.“
Solch eine Einigkeit erinnert stark an die Zeit vor dem EuGH-Urteil in Sachen Linnewerber.
Was bedeutet „Verfahren Einzelner“? Es dürfte doch vielmehr so sein, dass sich „Einzelne“ für den Erhalt der Umsatzsteuer einsetzen und eine deutliche Mehrheit an Automatenaufsteller sich auf die unmittebare Wirkung der gemeinschaftsrechtlichen Umsatzsteuerbefreiungsvorschrift berufen.
Was soll man von solch einen Verband halten, der seine Mitglieder an das Bundesfinanzministerium verkauft!?
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Carlo
und was sagst Du dazu:
Land senkt Spielbankabgabe auf 25%
In Mecklenburg-Vorpommern müssen „kleine Casinos“ mit einem Bruttospielertrag von weniger als 500 000 Euro nur noch 25 Prozent als "Spielbankabgabe" (Konzessionsgebühr) abführen. Somit dürften die Einnahmen der Automatenaufsteller bereits durch die Vergnügungssteuer- und Umsatzsteuererhebung weit höher belastet werden als die Einnahmen der Spielbankbetreiber.
Quellen:http://www.uavd.de/
http://www.nnn.de/artikel/article//land-nimmt-spielbanken-weniger-ab.html
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93
17.12.2009 09:35 |
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Carlo
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In Hanau besteuert die Stadt die Bruttokasse ohne Wahlmöglichkeit mit zwölf Prozent. Damit ist Hanau die einzige Stadt in Hessen, die die Deckelung aufgehoben hat.
Gegen diese Entscheidung führte der Hessischer Münzautomaten-Verband einen Prozess vor dem hessischen Verwaltungsgericht, verlor diesen aber. Quelle AM
Deckelung ? Wo gibt es das denn
„Wir haben versucht, der Stadt Frankfurt zu vermitteln, dass keine Prozesse zu erwarten sind, sollte die Wahlmöglichkeit gegeben sein“, unterstrich Verbands- Justiziar Horst Riemer Riemer laut AM.
Wahlmöglichkeit ? Wo gibt es das denn
Gerade in diesem Zusammenhang seien juristische Alleingänge von ehemaligen Verbandsmitgliedern sehr ärgerlich. Anhand eines Negativbeispiels aus der nordhessischen Praxis führte der Vorsitzende aus, dass sich solche Klagen als kontraproduktiv herausstellen würden.
Folglich warb Wollenhaupt: „Wir wollen Ihnen nur aufzeigen, erst den Verband um Rat zu fragen, bevor Sie Prozesse führen.“ Quelle AM
Einen Verband um Rat zu fragen, der die Umsatzsteuer seiner Mitglieder an das Bundesfinanzministerium verkauft?
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94
23.12.2009 14:56 |
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tapier
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In Gelsenkirchen, Herne und Recklinghausen kassiert die Stadt 14% der Bruttokasse, keine Dekelung, kein Unterschied zwischen Gastronomie und Spielhalle.
Die einzige Möglichkeit eine Deckelung zu schaffen, ist den entsprechenden Monatsausdruck "zu verlieren", dann wird die Bruttokasse geschätz auf 720.-€ in der Gastronomie und 1800.- in der Spielhalle.
Es wird höchste Zeit das das Land den Kommunen endlich mal eine Grenze setzt.
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96
01.01.2010 22:06 |
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Zeus
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Ein frohes neues Jahr wünsche ich euch allen!
Ich gehe davon aus, dass das selbe Procedere stattfinden wird, wie wir es mit der damaligen Faktorregelung auf die Bruttokasse für die Mehrwertsteuer und mit der Pauschalbesteuerung der GSG für die Vergnügungssteuer hatten.
Die Steuern werden solange erhöht, bis die Grenze erreicht wird, an der die einzelnen Aufsteller klagen müssen um Ihre Existenz zu sichern, falls sie überhaupt noch finanziell dazu in der Lage sind den Klageweg durchzuhalten...
Nur bin ich mal gespannt, wie z.B. die
Lenkungswirkung und damit die Eindämmung der Automatenflut,
die oft als Begründung für sehr hoch angesetzte Vergnügungssteuern herangezogen wurde, in der heutigen Zeit vor dem Hintegrund der Flut der neuen, von den selben Kommunen bewilligten, Mehrfachkonzessionen zu verantworten ist...
Gruß Zeus
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97
02.01.2010 09:59 |
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hansi
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Umsatzsteuer auf Glücksspiel am Donnerstag dem 04.03.2010 um 09:30 Uhr nun zum 3. Mal vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH)
Quelle:
http://www.uavd.de/index.php?option=com_content&task=view&id=332&Itemid=60
Und eine passende Frage:
„Wie ein Automatenaufsteller (als Leistungsgeber) seine Leistung (das Spiel an einem Glücksspielspielgerät) gegenüber seiner Kundschaft (dem Spieler bzw. Leistungsempfänger) in der Weise wie es jeder andere umsatzsteuerpflichtige Gewerbetreibende kann, in Rechnung stellen kann, dass der Leistungsempfänger über sein für die Leistung bezahltes Entgelt eine Rechnung/Quittung mit der gesondert ausgeworfenen anteiligen Umsatzsteuer erhält, insbesondere dann, wenn der Spielergewinn (Differenz aus Geldgewinn und Geldeinsatz) höher ist als der Spielerverlust (Differenz aus Geldeinsatz und Geldgewinn) und es somit für den Automatenaufsteller (als Leistungsgeber) zu einem „Negativumsatz“ kommt?“ (vgl. §§ 10 (1) S. 2, 14-14c UStG sowie den §§ 31-35 UStDV)
Es bleibt zunächst die Hoffnung, dass nun beim 3. Mal alles sauber abläuft und das Verfahren nicht wieder durch die Lobbyarbeit der umsatzsteuerpflichtigen Automatenindustrie und deren Verbände im Sinne des politischen Willens beeinflußt wird.
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98
07.02.2010 08:59 |
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Carlo
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Ich muss Dich leider entäuschen, wie es schein wird auch das 3. EuGH- Verfahren nicht "sauber" ablaufen!!
Zitat: |
Original von Carlo
Bei der gemeinschaftsrechtswidrigen Erhebung von Umsatzsteuer auf Umsätze aus dem Betrieb von Glücksspiel sind sich die Automatenverbände und das Bundesfinanzministerium mal wieder einig!
So erklärt der „Bayerische Automaten Verband“ in der Dezember Ausgabe vom „Automaten Markt“ auf Seite 77:
„Bei den jüngsten Verfahren Einzelner gegen die Umsatzsteuer gehen das Bundesfinanzministerium und die Branchenverbände davon aus, dass die Umsatzsteuer bestätigt wird.“
Solch eine Einigkeit erinnert stark an die Zeit vor dem EuGH-Urteil in Sachen Linnewerber.
Was bedeutet „Verfahren Einzelner“? Es dürfte doch vielmehr so sein, dass sich „Einzelne“ für den Erhalt der Umsatzsteuer einsetzen und eine deutliche Mehrheit an Automatenaufsteller sich auf die unmittebare Wirkung der gemeinschaftsrechtlichen Umsatzsteuerbefreiungsvorschrift berufen.
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99
07.02.2010 15:22 |
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jasper
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Zitat: |
Original von hansi
Umsatzsteuer auf Glücksspiel am Donnerstag dem 04.03.2010 um 09:30 Uhr nun zum 3. Mal vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH)
Quelle:
http://www.uavd.de/index.php?option=com_content&task=view&id=332&Itemid=60
Und eine passende Frage:
„Wie ein Automatenaufsteller (als Leistungsgeber) seine Leistung (das Spiel an einem Glücksspielspielgerät) gegenüber seiner Kundschaft (dem Spieler bzw. Leistungsempfänger) in der Weise wie es jeder andere umsatzsteuerpflichtige Gewerbetreibende kann, in Rechnung stellen kann, dass der Leistungsempfänger über sein für die Leistung bezahltes Entgelt eine Rechnung/Quittung mit der gesondert ausgeworfenen anteiligen Umsatzsteuer erhält, insbesondere dann, wenn der Spielergewinn (Differenz aus Geldgewinn und Geldeinsatz) höher ist als der Spielerverlust (Differenz aus Geldeinsatz und Geldgewinn) und es somit für den Automatenaufsteller (als Leistungsgeber) zu einem „Negativumsatz“ kommt?“ (vgl. §§ 10 (1) S. 2, 14-14c UStG sowie den §§ 31-35 UStDV)
Es bleibt zunächst die Hoffnung, dass nun beim 3. Mal alles sauber abläuft und das Verfahren nicht wieder durch die Lobbyarbeit der umsatzsteuerpflichtigen Automatenindustrie und deren Verbände im Sinne des politischen Willens beeinflußt wird. |
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Sicherlich werden da wieder einige versuchen das Verfahren in die andere Richtung zu lenken. Ich meine aber, dass gerade nach den bekannten Vorgeschichten der beiden anderen Verfahren der EuGH ganz genau darauf achten wird wer was wie vortragen wird. Bereits die Vorlagefragen lassen den politischen Willen und den der "Umsatzsteuerbefürworter" erkennen.
Fakt ist doch:
Dass sich die Umsätze aus Glücksspiel nicht „umsatzbesteuern“ lassen.
Fakt ist doch:
Dass genau aus diesem Grund die Spielbankbetreiber von der finanziellen Belastung durch die Umsatzsteuer befreit sind.
Fakt ist doch:
Dass am 04.03.2010 die Karten auf den Tisch gelegt werden müssen!
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100
08.02.2010 08:43 |
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