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Autor Beitrag
Thema: 2020-05-11 Gastronomie in NS darf wieder öffnen
Zeus

Antworten: 20
Hits: 3.881
05.05.2020 02:14 Forum: Spielrecht


Hallöle,

Soweit ich informiert bin, fallen Spielhallen unter Vergnügungsstätten.

Fragt mal eure Vermieter unter welcher Nutzungsart euer Objekt baurechtlich genehmigt ist.

Auffällig ist irgendwie, dass der Einsatz der Verbände sehr "gedämpft" in der pseudo Krise ist. Stecken vielleicht die "großen" dahinter, die gehofft haben, dass die "Tante Emma Läden" schließen und es sich mit den Mehrfachkonzessionen selbst vermasselt haben? Wird hier eine zweite Chance gewittert?
Gewinner werden, soweit sie es noch nicht sind, die Online Casinos. Das ist was wahrscheinlich was GMG uns hier vor vorgehaltener Hand deuten will.
Die Suchtprävention betrifft nur die Spielhallen. Der Rest kann machen was er will.

Supi....
Thema: Schutzziele der Novellierung der Spielverordnung
Zeus

Antworten: 12
Hits: 1.842
12.05.2019 19:00 Forum: Spielrecht


Zitat:
Original von PeterSt

und dann in 3.2.
Zitat:
Einsatz und Gewinn sind hierbei selbsterklärend, der Kasseninhalt ist die rechnerische Differenz aus Einsätzen und Gewinnen.



... Also ist mit dem Kasseninhalt der Saldo 1 definiert, und nicht der für die Aufsteller als Saldo 2 bekannte "körperliche" Kasseninhalt.

Das Kontrollmodul erfasst den Saldo 1 und entsprechend laut Definition für die PTB den Kasseninhalt. Was offensichtlich auch richtig und auch so gewollt ist, da der Saldo1 das tatsächliche Einspielergebnis darstellt.

Gruß Zeus
Thema: Schutzziele der Novellierung der Spielverordnung
Zeus

Antworten: 12
Hits: 1.842
11.05.2019 23:33 Forum: Spielrecht


Hallo,
das Kontrollmodul kann nach seinem Algorithmus nur die Einsätze, Gewinne und dementsprechend logischerweise den Saldo 1 berechnen.

Es sorgt des weiteren nur noch das die maximalen Stundenwerte von Einsätzen und Gewinnen eingehalten werden. Wohlgemerkt nur für die laufende Stunde.
Langfristige Daten, die die langfistigen, durchschnittlichen Stundenverluste der Kunden aufzeigen würden, werden nicht aufgezeichnet.

Der Kasseninhalt, also der Saldo 2, hat nicht viel mit dem Saldo 1 zu tun, da dieser kurzfristig durch Auffüllungen oder Entnahmen, soweit sie ordnungsgemäß durchgeführt und vom Automaten entsprechend registriert worden sind, beliebig verändert werden kann. Nicht ordnungsgemäße Auffülungen oder Entnahmen werden vom Automaten erst bei Leerspielungen registriert.

Der Saldo 1 ist entsprechend der Betrag den der Automat tatsächlich erwirtschaftet hat und gleich der Differenz von Einsätzen und Gewinnen des Kontrollmoduls.

Werden alle Saldo 2 Werte von der Aufstellung bis zur Entfernung eines Automaten summiert, so sollten sie der Summe des Saldo 1 entsprechen. Das setzt natürlich voraus, dass keine Manipulationen, Falschgelder etc. eingewrirkt haben.

Sowas sollten eigentlich Steuerbeamte und sonstige Beamten, die mit der Branche zu tun haben, wissen.

Gruß, Zeus
Thema: 2019-04-18 aktuelle Softwareverfristungen
Zeus

Antworten: 9
Hits: 1.546
28.04.2019 01:17 Forum: Spielrecht


Hallöle,

ich bewundere die Transparenz in der Automatenbranche...
Weder die Hersteller noch die Ptb ist in der lage die Softwareänderungen für die betroffenden Geräte detailiert zu beschreiben.

Unabhängig davon, dass die der Ptb per Handshake offiziel die durschnittlichen "Stundenverluste für den Spieler" durch die Hersteller übermittelt werdern, d.h diese Werte werden erst gar nicht überprüft werden, ist es ein Witz.

gruß zeus
Thema: 2019-04-05 adp-Geldspielgeräte mit Geräteaufsatz M-Pot
Zeus

Antworten: 8
Hits: 2.032
08.04.2019 02:47 Forum: Spielrecht


Hallöle,

Ist es Werbung, wenn innerhalb der Spielhalle mit einem Monitor dargestellt wird, welche Geräte wieviel ausgezahlt haben? Was sagt es denn aus ? Eigentlich garnichts. Außer für die Paranoiden, ob Gäste oder sonst wer...
Steht irgendwo in der Spielverordnung, dass statistische Daten nicht veröffentlicht werden dürfen? Wenn ja, würde ich gerne den Gesetzestext sehen. Was sagt den die PTB dazu?
(die PTB, die die Stundenverluste für den Spieler per Handschlag von den Herstellern übernimmt... und nicht veröffentlicht werden, da "Betriebsgeheimnis")
Transparenz ist nicht erwünscht.

Gruß, Zeus
Thema: Wer benutzt MerkurNet
Zeus

Antworten: 13
Hits: 3.514
06.03.2019 21:36 Forum: Spielrecht


Hallo,

die Zusagen sind eigentlich mit jedem Update einer Software hinfällig. Ich wüsste gerne, ob die Hersteller der Software zu Ihren Zusagen "GoBD-konform" auch stehen und bei einem entsprechenden Schaden der Nutzer diesen auch ersetzen?

Wenn die Programierung der Vernetzungs-Software so hochwertig ist wie die der Geldspielgeräte, na dann, viel Spaß.

Sorry, ich bin nicht mehr auf den aktuellen Stand, da ich alle Läden vermietet habe. Nach 30 Jahren. Als Erzieher von erwachsenen Menschen wollte ich nicht mehr tätig sein Wand

Trotzdem interessiert es mich wo mittlerweile die Daten der Vernetzung gespeichert werden.

Gruß, Zeus
Thema: Wer benutzt MerkurNet
Zeus

Antworten: 13
Hits: 3.514
06.03.2019 01:50 Forum: Spielrecht


Hallöle,

bezüglich der GoBD würde ich an eure Stelle mal diese mal selbst durchlesen.
Insbesondere die Stellen, die sich auf betriebsinterne, statistische Daten beziehen.

So weit ich weiß, wird keine Software vom FA "GoBD" zertifiziert. Alle anderen Testate sind nur werbewirksam...

Gruß, Zeus

PS : werden die Daten von Merkurnet immer noch auf deren Server gespeichert oder mittlerweile nur noch ausschließlich auf die lokalen Server der Betreiber?
Thema: Dafür habe ich kein Verständnis
Zeus

Antworten: 3
Hits: 2.270
RE: Dafür habe ich kein Verständnis 22.01.2019 01:11 Forum: Spielrecht


Hi,
wir haben hier auch Leute, die meinen, wenn man neben einem Automaten pupst, dass sich dann die Software ändert.
Thema: 2018-09-25 Die Spielerkarte
Zeus

Antworten: 108
Hits: 19.244
22.01.2019 01:07 Forum: Spielrecht


Zitat:
Original von gelroy
Das Betreiben eines Löwen Gerätes ohne automatischen logout ist noch lange keine OWI oder illegal.

Und dass manch Aufsteller versucht, die Grenzen des juristisch erlaubten auszutesten kann man langsam auch verstehen.

Vor allem wenn das OA vor Ort war und den Abstand der Geräte mit dem Zollstock misst und wegen einem Zentimeter eine Anzeige schreibt. Oder hier darüber fabuliert wird, dass ein Aufkleber am Gerät zur Änderung der Bauartzulassung führt und damit illegales Glückspiel veranstaltet wird.

Oder in Hamburg der Auftsteller seine ACHT Geräte an den stillen Tagen nicht betreiben darf, schräg gegenüber der Imbiss fünf Geräte dicht an dicht betreibt (zwei davon "Unterhalter") und die Gäste Schlange stehen und rauchend und saufend an den Geräten zocken.

Und das wenn er will rund um die Uhr und nicht erst ab 12 Uhr wie der Aufsteller der sich mit geschulten Mitarbeitern und zusätzlichen SINNLOSEN Verordnungen, die nicht den geringsten Effekt zur Eindämmung der Spielsucht haben, rumärgern muss.

Oder die Gäste gehen direkt in das frisch renovierte Automatencasino mit hunderten von Automaten, dicht an dicht ohne jegliche Beschränkungen.

Man muss sich das mal zu Gemüte führen: Aufsteller sollen ihre Hallen wegen Mindestabstand schliessen und dürfen nur acht Geräte betreiben und die Stadt knallt nur wenige hundert Meter entfernt einen Automatenpalast hin, mit Geräten gegen die die beim Aufsteller erlaubten GSG so harmlos wie Kaugummiautomaten wirken.



Hallöle,

man nennt das alles einfach nur als Schickane von mündigen Bürgern.

Da die Pläne der Hersteller den Markt zwischen zweien aufzuteilen nicht gefruchtet hat und in der Öffentlichkeit aufgefallen ist, so dass eine neue Spielverordnung mit einem entsprechendem Glücksspielstaatsvertrag in der Politik proviziert wurde, haben die Hersteller die Zertifizierung von Spielhallen erfunden und proklamiert, um der Öffentlichkeit zu suggerieren, das nur deren Spielhallen sich an den Gesetzen halten würden.
Der Witz ist, diese "Zertifikate" bestätigen nur die Einhaltung der gewerberechtlichen Forderungen.
Alles nur Blendwerk was den nicht-Hersteller Aufsteller und Spielhallenbetreiber nur Geld kostet und den "Prüfstellen" ob Herstellernah oder nicht eine neue Geldquelle eröffnet.

Analog dazu ist noch die Regelung mit dem "Geräte-TÜV". Ab 2006 mussten die Automaten alle 2 Jahre von einem Sachverstsändigen überprüft werden um eine weitere Zulassung für 2 Jahre zu bekommen. Es wurde ein neuer Beruf erfunden, der diese Abnahme durchführen konnte. Schön und gut.

Mit der neuen Spielverordnung wurde die Zulassung eines neuen Gerätes auf 4 Jahre begrenzt, so wie es vor 2006 war. Damals wurde ein Gerät nach 4 Jahren entfernt, da die Zulassung abgelaufen ist.
Dumm nur, dass man einen neuen Berufszweig erschaffen hat, der weiterhin versorgt werden will... Also alle 2 Jahre Geräte-TüV was eigentlich für'n Popo ist.
Das selbe gilt übrigens auch für das Pseudo-Sozialkonzept, welches ein neues Tätigkeitsfeld für Unternehmensberater, Herstellertocherfirmen und erfolgsreichen sowie erfolgslosen Psychofutzis erschaffen hat.
Durch die ganzen Seminare werden nur künstlich Kosten geschaffen und sonst nichts.
Man darf nicht vergessen, dass die Kunden Erwachsene sind und entsprechend mündig.
Und den Datenschutz bitte nicht vergessen.....

Ich kann mich noch an die IMA erinnern, wo PG das sterben der kleinen Spielhallen bzw. Aufsteller vorrausgesagt hat. Moin

Fazit:
1: Hersteller kaufen die öffentlichen Casinos, bei denen sich der Spielerschutz auf die Ausweiskontrolle reduziert.
2: Alle (Herstellerfernen)-Spielhallen die sich nicht zertifizieren sind nicht gesetzeskonform..
3: Hauptsache die Onlinecasinos machen richtig Umsatz und die Deskriminierungen der normalen Aufsteller und Spielhallenbetreiber werden weiter von der Öffentlichkeit und den Automatenherstellern forciert...
Thema: TR.5.0,Einsatztaste ausgetrickst !
Zeus

Antworten: 98
Hits: 29.160
27.12.2018 03:47 Forum: Spielrecht


Zitat:
Original von elyesa
Moin,

vielleicht liege ich falsch, aber ich verstehe es folgendermaße:

5.10 Bedienvorrichtungen zur Geldein- und -ausgabe so¬wie zur Einsatzleistung
Spezieller Bezug: § 13 Nr. 2, 3 und 7 SpielV
Bei der Geldeingabe darf der Inhalt des Geldspeicher 10 Euro nicht übersteigen. Höhere Beträge sind entweder zurückzuweisen oder der 10 Euro übersteigende Betrag ist unmittelbar wieder auszuzahlen.
Jeder Einsatz ist durch eine Bedienvorrichtung einzeln auszulösen. Einsatzautomatiken sind nicht erlaubt. Die Einsatztaste ist nur dann wirksam, wenn die Voraussetzung für einen neuen Einsatz gegeben ist. Die entsprechende Taste ist mit der Aufschrift „Einsatz“ zu versehen..

- Jeder Einsatz ist durch eine Bedienvorrichtung einzeln auszulösen... genau dies macht es. Löst einzeln jeden Einsatz aus ?
- Die Einsatztaste ist nur dann wirksam, wenn die Voraussetzung für einen neuen Einsatz gegeben ist. dies is gegeben ?
- Einsatzautomatiken sind nicht erlaubt. Einsatzautomatiken? Bezogen auf das im Gerät verbaute Modul? oder mobilen/externen Geräten?

Nach meinen Verständnis nicht so eindeutig ob das Benutzen von so einen Drücker wirklich verboten ist. Da ja der Ablauf des Einsatzes nicht verändert wird.

Ich hatte mal mit einem Juristen geredet, der meint ist er eine Auslegungssache und Ermessenssache, aber definiert nicht strafbar.

LG
und schöne Feiertage


... die Spielverordnung bezieht sich auf das Gerät selbst. Wer oder was die Taste drückt (solange die Taste durch den Geldspielautomaten nicht selbst "gedrückt" wird) ist nicht relevant. Sonst würde in der Spielverordung die Bedienung dieser Taste entsprechend definiert worden sein , mit welchen Körperteilen diese bedient werden darf... Ich würde mich über Anzeigen von jeglichen Ämtern freuen um klären zu lassen, wer oder was die Taste drücken darf ohne irgendwelche Diskriminierung zu legitimieren...
einen guten Rutsch wünsche ich euch allen!
Thema: Spielhallenerlaubnis bei Fusion zweier GmbH`s
Zeus

Antworten: 1
Hits: 1.802
21.12.2018 00:24 Forum: Spielrecht


Hi,
die GmbH A übernimmt also die GmbH B.
Entsprechend wird die GmbH B mit allem was sie hat übernommen. Wenn GmbH B keine Konzessionen hat, muss eben die die GmbH A diese nach der Übernahme von GmbH B beantragen.
Thema: Dramatische Abwanderung von legalen in gefährlichere und illegale Angebote
Zeus

Antworten: 32
Hits: 7.016
20.12.2018 23:55 Forum: Spielrecht


Hallo,

bezüglich Mehrfachspielverbot sehe ich es so:

Wenn es so gewollt wäre, dann würde es entsprechend so ausdrücklich benannt worden.

Laut § 13 punkt 10 der Spielverordung :

"Der Spielbetrieb darf nur bei ständiger Verwendung eines gültigen gerätegebundenen, personenungebundenen Identifikationsmittels möglich sein, wobei

a)
die Gültigkeit des verwendeten Identifikationsmittels durch das Spielgerät vor Aufnahme des Spielbetriebs geprüft werden muss und
b)
während des Spielbetriebs keine Daten auf dem verwendeten Identifikationsmittel gespeichert werden dürfen."

Was bedeutet, dass das Identifikationsmittel jeweils pro entsprechendem Spielautomaten ausgegeben werden darf....
Und natürlich darf ein Kunde nur ein ID-Mittel für einen Automaten bekommen.
Thema: Weihnachten Dankeschön an Stammspieler
Zeus

Antworten: 10
Hits: 3.758
20.12.2018 02:52 Forum: Spielrecht


Ne,
die PTB fragen, weil diese Behörde diejenige ist die die offiziellen Vorgaben des Glückspielstaatsvertrages überprüfen und abnicken.
Thema: Dramatische Abwanderung von legalen in gefährlichere und illegale Angebote
Zeus

Antworten: 32
Hits: 7.016
20.12.2018 02:44 Forum: Spielrecht


Hi,

natürlich werden wir veräppelt....
Während die Schikanen für das gewerbliche Spiel erhöht werden, breitet sich das Onlinegambling weiter aus.
Während früher die Werbung für die unregulierten Onlinecasinos nur nachts geschaltet wurden, sind diese, durch offensichtlich gedultete Legalität, dazu übergegangen auch tagsüber Werbung zu schalten.
Während die Aufsteller dazu genötigt werden in der Zukunft das quasi Mehrfachspielverbot an Automaten per Gerichtsverfahren klären zu lassen, ist es offensichtlich gewollt die Spielsucht, soweit vorhanden, auf das Virtuelle zu verschieben.... Was für eine Heuchlerei! Wo sind denn die ganzen Suchtexperten?!

Die Frage ist doch: Gibt es Mehrfachspielverbot? Wenn ja, dann wäre ja z.B. die Zweieraufteilung der Spielgeräte nicht mehr gültig..
Thema: Dramatische Abwanderung von legalen in gefährlichere und illegale Angebote
Zeus

Antworten: 32
Hits: 7.016
14.12.2018 02:19 Forum: Spielrecht


Zitat:
Original von Rooobert
GMG:
Das Gerät Zählt sich als bespielt auch wenn ein Restbetrag auf der Bank steht, und niemand spielt. Das meine ich !


... und das war schon so bei TR 4 so... Diese Erkenntnisse eröffnen sich natürlich nur denjenigen, die mal auch eine tatsächlich vorhandene Vernetzung ausnutzen um realtime erstellte Ausdrucke auszuwerten. Jeder kann, wenn er will, eine 100% Auslastung erreichen.

Ich finde es toll wie teilweise bewusst durch manche Forenmitglieder versucht wird die Aufsteller zu verunsichern....
Thema: VG.-Steuer, Urteil Finanzgericht HH.2.10.2014
Zeus

Antworten: 21
Hits: 7.601
07.10.2014 07:18 Forum: Spielrecht


Halööle,

das bedeutet nichts anderes, das du einfach dein Personal rauswerfen sollst, damit du kalkulatorisch den gleichen Gewinn einfahren kannst als wenn du keine UmSt. bezahlen würdest.

Sry, aber selbst ein 10 Jähriger erkennt, das die MwSt bei den Automaten, schon alleine wegen der Spielverordnung, der Endverbraucher diese nicht zahlt, und entsprechend nicht weiter abgeführt werden kann.....

Alles andere ist entweder Willkür, Inkompetenz, oder politisch gelenkt und/oder erwünscht .

diesmal kein Gruß,
das es mich langsam anwiedert, das alles, was in jeglicher Branche normal ist, für
die gewerblichen Automatenaufsteller nicht gilt....
Thema: siebte Verordnung zur Änderung der SpielV
Zeus

Antworten: 11
Hits: 4.456
04.10.2014 06:00 Forum: Spielrecht


Ist schon die 8. Unterwegs?



Das wird langsam lächerlich......
Thema: Warum lädt Book of Ra bei manchen Freispielserien "nach"?
Zeus

Antworten: 16
Hits: 8.742
04.10.2014 05:57 Forum: Spielrecht


Hallöle,
bitte nicht spekulieren.
Fragt doch mal einfach bei der Ptb nach...
Die sind diejenigen die die Automaten zulassen.
Wenn Ihr eine Antwort bekommt, bitte direkt hier posten....
Gruß Zeus
Thema: 2013-02-26 Änderung der Spielverordnung - Wie geht es weiter?
Zeus

Antworten: 430
Hits: 173.616
08.07.2014 04:16 Forum: Spielrecht


Hallöle

Zitat:
Original von Meike
Das erkläre ich doch gerne,

Lothars These ist, dass die neue SpielV problematisch sei,

weil sie durch verordnete stupide Spiele die Spieler in die Illegalität treiben
würde.

Er geht persönlich davon aus, dass bei "stupiden" Spielen die Spielhallen tot seien oder etwas "drehen" würden.

- so die Zusammenfassung der letzten Beiträge von Lothar -



Dies ist für mich aber vollkommen unschlüssig, da auch sehr einfache Spiele wie Slotmachines im Casinobereich oder das sehr stupide - nach Lothars Definition - und langsame elektronische Roulette im illegalen Bereich eine sehr gute Auslastung haben.


Nun verständlicher?

VG
Meike



Also,

Meike du hast nichts verstanden....

Uns Aufstellern ist wichtig, das auch in der neuen Spielverordnung, sowie in Zukunft "alten" Spielverordnung blind auf Zusagen der Hersteller vertraut wird. Die zum Himmel schreiende Naivität die dem Vertrauen der Hersteller gegenüber herrscht, ist erschreckend wenn nicht sogar vorsätzlich... Wenn Du selbst schon links vom Spiegel hier reinsetzt, dann frag ich mich wie das mit deiner "positiven" betrachtungsweise der "neuen" Spielverordnung passt.
Die ordnunggemäße Buchhaltung ist obsolet solange diese auf vom Hersteller integrierte Programme
basiert. Egal welches "sichere" System benutzt wird.
Es wird wohl offensichtlich bewusst ignoriert, dass die Hersteller auch gleichzeitig Aufsteller sind.
Und ich als Aufsteller habe was dagegen, wenn irgend ein "angeblich" sicheres Buchhaltungssystem in der Software integriert wird, welches von der PTB nur auf Zusagen der Herstellern durchgewunken wird.
Allein das die durchschnittlichen Stundeneinnahmen, die die Hersteller der PTB versichern, nicht veröffentlicht werden öffnet der Herstellerwillkür alle Türen....
(bitte in der TR 4.1 nachlesen!)
Ich verstehe nicht, wo da das Problem liegt? Betriebsgeheimnisse? Das ist kein Grund, da die Spielverordnung es vorschreibt, das diese Angaben mitgeteilt werden müssen. Wohlgemerkt, es wird nicht überprüft. Die Super-Schnittstellen können nur das "Kontollmodul" abfragen, welches eh nur die maximalen Eckdaten der Spielverordnung überprüft. Die Daten gehen nicht über 1h hinaus.
Transparenz ist was anderes. Ohne Transparenz kein Spielerschutz und kein fairer Wettbewerb unter "normalen" Aufstellern und jenen die ihre eigenen Automaten selbst herstellen....

Und ich verstehe dich nicht Meike, wie du die zukünftige Spielverordnung befürwortest, trotz deiner Vernetzungsofferten, die nur die Hersteller-Spielhallen betreffen. Falls es dir nicht aufgefallen ist, die neue Spielverordnung vertraut noch mehr denn je auf die Zusagen der Hersteller, die du hier zurecht an den Pranger stellst.

Ich bin für gleiche Chancen für alle. Der Spielerschutz ist es wert.

Was ich zum Thema Spielerschutz interessant finde, ist die Begründung warum die ürsprunglich angedachte Reduzierung der GSG in der Gastronomie von 3 auf 1 GSG wieder auf 2 Geräte aufgetockt werden soll! Die Begründung ist einfach nur lächerlich. Die Herren die die Begründung verfasst haben, könnten eigentlich den wildwuchs von "Automatencafes" eindämmen. Das ist wohl nicht so gewollt.
Nach vielen Gesprächen mit Kunden über das Thema "wie bist du denn an den Automaten kleben geblieben?", haben 9 von 10 geantwortet, dass diese teilweise schon als 15-16 Jährige die bunten Kisten in der Stammkneipe des Vater oder ähnlich kennengelernt haben und da auch daran gespielt haben bzw. angefixt wurden. In normalen Spielhallen haben die sich reingetraut.
Ich weiß nicht ob andere Aufsteller andere Erfahrungen über die Karrieren Ihrer Kunden gesammelt haben....



Gruß Zeus
Thema: Zugangskontrolle (Pass zeigen in BW)
Zeus

Antworten: 25
Hits: 6.290
01.07.2014 01:59 Forum: Spielrecht


Zitat:
Original von Rooobert


Lauter lustige Vorschriften...
OMG


...Ganz lustige Karten


Ich gehe mal davon aus, dass wenn eine Kommune Härtefalle zulässt, diese auch allumfassend anwenden muss. Denn die Kriterien sind willkürlich. Das nennt mann Amtswillkür....
Das wird noch lustig werden...

Bezüglich des Windhundsprinzips hat das Gericht im übrigen dieses als verfassungswidrig deklariert.

Und das zu recht...
Ich habs ja vor einigen Monaten vorausgesagt......


PS: ich war letztens bei meinem Ordnungsamt.. Der Beamte betonte mehrmals,, dass er alleine zu bestimmen hätte, welche Spielhalle nach 2017 existieren würde. Daraufhin musste nachhaken, ob ich "besonders nett" zu Ihm sein müsste..,. Nach dem Preis habe ich nicht gefragt.

gruß Zeus
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