Kleine Anfrage im Bundestag zu Sportwetten und Glücksspiel |
gmg
Foren Gott
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Kleine Anfrage im Bundestag zu Sportwetten und Glücksspiel |
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@ alle
Kleine Anfrage der FDP an die Bundesregierung vom 18. 06. 2008:
Im Original nachzulesen unter:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/096/1609672.pdf
Zitat on
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hat sich der Markt für Sportwetten und Lotterien seit Inkrafttreten des Staatsvertrags zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag) am 1. Januar 2008 entwickelt?
2. Welche Auswirkungen hatte diese Entwicklung auf die Steuereinnahmen?
3. Welche Auswirkungen hatte diese Entwicklung auf die Sportförderung?
4. Welche Auswirkungen hatte diese Entwicklung auf die Beschäftigten in der Glücksspielbranche?
5. Welche Auswirkung hatte diese Entwicklung auf die Werbewirtschaft und auf das Sponsoring?
6. Welche Auswirkungen hatte diese Entwicklung auf den professionellen Sport und den Amateursport sowie dessen Sponsoring- und TV-Rechte-Einnahmen?
7. Welche Auswirkungen hatte diese Entwicklung auf kulturelle Institutionen und deren Sponsoringeinnahmen?
8. Gäbe es für den Fall, dass sich der Glücksspielstaatsvertrag als verfassungs- bzw. europarechtswidrig erweisen sollte, eine verfassungskonforme bundeseinheitliche Lösung für den Sportwettenbereich, und wie könnte diese aus Sicht der Bundesregierung aussehen?
9. Wie steht die Bundesregierung für diesen Fall zu einer gewerberechtlichen Regelung durch den Bundesgesetzgeber für den Bereich Sportwetten unter Ausschluss des Bereichs Lotterien, die weiterhin im Kompetenzbereich der Länder verbleiben würden?
10. Wie könnte für diesen Fall eine Besteuerung mit dem Ziel aussehen, die im Ausland tätigen Sportwettenanbieter, -vermittler und -veranstalter nach Deutschland zurückzuholen?
11. Mit welchenWettumsätzen deutscher Fans rechnet die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Fußball-Europameisterschaft?
12. Wie werden sich diese Umsätze voraussichtlich auf Deutschland und auf das Ausland verteilen?
13. Welche Auswirkungen ergeben sich hieraus auf die Steuereinnahmen?
14. Welche Auswirkungen ergeben sich hieraus auf die Sportförderung?
15. Was sind aus Sicht der Bundesregierung die Gründe für ein Ausweichen deutscher Fans auf ausländische Märkte?
16. Wie stellt sich der Sach- und Streitstand hinsichtlich des von der EU-Kommission gegen Deutschland eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens dar?
17. Wie hat sich die Rechtsprechung in Deutschland seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages am 1. Januar 2008 entwickelt?
18. Werden an der von European Lotteries organisierten Tagung „Industry Days“ in Limassol (Zypern) Vertreter deutscher staatlicher Stellen teilnehmen, und wenn ja welche?
19. Wie beurteilt die Bundesregierung – vor dem Hintergrund des Glücksspielstaatsvertrags – die Inhalte der Tagung?
Berlin, den 18. Juni 2008
Dr. Guido Westerwelle und Fraktion
Zitat off
Auf die Antworten bin ich gespannt !
Grüße
__________________ gmg
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26.06.2008 18:23 |
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Solon
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eric
Tripel-As
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RE: Kleine Anfrage im Bundestag zu Sportwetten und Glücksspiel |
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dazu passt folgendes, finde ich:
OLG Düsseldorf: Kommunen unter dem Damoklesschwert der Staatshaftung
In einem von der Sozietät Redeker Sellner Dahs und Widmaier für die Bet 3000 AG geführten Muster-Schadensersatzprozeß gegen die Stadt Mönchengladbach wegen der erzwungenen Schließung einer Wettannahmestelle im Jahre 2006 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf das Verfahren bis zur Klärung des Hauptsacheverfahrens ausgesetzt. Da es auf das Verschulden der Ordnungsbehörden nicht ankomme, hänge die Schadensersatzverpflichtung einzig und allein von der Rechtswidrigkeit der Schließungsverfügung ab. Über die Rechtswidrigkeit muss – nach den erwarteten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes – das Bundesverwaltungsgericht entscheiden.
Für die Praxis bedeutet dies: Hält der Europäische Gerichtshof an seiner bisherigen Rechtsprechung zu den nationalen Glücksspielmonopolen fest, haften die Kommunen für die Schließung von Annahmestellen, ohne dass sie sich auf Anweisungen der Innenministerien oder auf angeblich fehlendes Verschulden berufen können (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 25.6.2008, Az. I-18 U 217/07). Die Haftung der Kommunen ist der Höhe nach unbegrenzt. Der öffentlichen Hand drohen deshalb ganz beträchtliche Schadensersatzforderungen, sofern – was nahe liegt – der Europäische Gerichtshof die Inkohärenz des Wett- und Glücksspielmonopols und / oder die Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des Übergangsmonopols bestätigt.
Die Kommunen stehen damit sowohl für die Übergangszeit (28.3.2006 bis 31.12.2007) als auch für die Zeit seit Inkafttreten des Glücksspielstaatsvertrages unter dem Damoklesschwert einer ordnungs- oder gemeinschaftsrechtlich begründeten Staatshaftung.
Quelle :http://www.isa-guide.de/articles/21692.html
__________________ Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die ...... ...... (C`Orig. by D. Nuhr)
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04.07.2008 17:07 |
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Solon
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gmg
Foren Gott
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Themenstarter
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15.08.2008 15:13 |
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Schadulke
Haudegen
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Hallo,
das Argument, dass bei einer Lockerung des staatlichen Glücksspielmonopols die Sportförderugn wegbrechen würde, ist kein neues. Ein Grund mehr, private Wettanbieter aus dem Markt drängen zu wollen. Allerdings: Nach DOS-Angaben wetten bereits 95% der Sportwetter über ausländische Anbieter.
Die medienpolitische Sprecherin der Landtags-FDP, Julika Sandt, führt dies wiederum zur Überlegung, Anbieter privater Sportwetten auch in Deutschland zuzulassen, wenn sie ebenso wie staatliche Anbieter einen Teil ihrer Wetteinnahmen in die Sportförderung investieren.
http://www.max-online.de/haushalt_und_fi...-05-24,756.php5
Viele Grüße,
Gerd Schadulke
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25.05.2010 07:36 |
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