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» Neue Spielverordnung unzureichend umgesetzt? «

Hallo Meike,

271 Antworten  und 10.586 Hits sprechen zu dem Thema: “[b]Neue Spielverordnung unzureichend umgesetzt?“, [/b]doch für sich!

Nach Abschluss der Fehlersuche (!) haben die Fakten doch mehr oder weniger eindeutig gezeigt, wo das Übel im deutschen Glücksspielrecht liegt und wie es angefasst werden muss.  

Irgendwo oder immer nur am“ Schwanz“ anzufangen oder herumzuschnipseln, hat doch auch in der Vergangenheit noch nie etwas positives und sinnvolles gebracht. Deshalb ist der einzige und wohl erfolgreichste Weg, direkt am „Kopf“ und damit bei den Verursachern anzufangen.

Übrigens gilt das für alle Branchen. Man stelle sich nur einmal mal vor, eine z. B. im Ausland ansässige Geschäftsführung eines weltweit tätigen Lebensmittelunternehmens müsste komplett in Deutschland vor einem Gericht erscheinen, weil die angebotene und in den Verkehr gebrachte Ware nicht den deutschen gesetzlichen Bestimmungen entspricht (es geht hier nicht um die üblichen oder möglichen Produktveränderungen). Es geht um den Einsatz von manipulierten, verdorbenen und verbotenen Produkten und Zutaten gleich welcher Art, Habsucht, Mißbrauch, Betrug, finanzielle Vorteilsnahme, Bevorteilung gegenüber dem Mitbewerber und vorrangig dem Verbraucherschutz.   

Die rechtliche Maßnahmen: Wenn die gesamte Geschäftsführung nicht zu dem angegeben Gerichtstermin erscheint, dann ist das Unternehmen automatisch verpflichtet sämtliche vorhandene Ware innerhalb von sieben Tagen aus dem deutschen Markt zu nehmen.   

Sollte das Gericht die Mängel bestätigen, ist das Unternehmen gehalten, dieses Produkt und die gesamte Produktpalette nicht mehr in Deutschland herzustellen, anzubieten oder zu vertreiben. Außerdem ist automatisch der Vertrieb über Dritte, Schwester- und Tochterunternehmen, auch aus der EU, gleich unzweideutig mit untersagt.

Das ist oder wäre ein Verbraucherschutz!!!


Abschließend noch einmal zurück zum deutschen Glücksspiel. Ist es nicht an der Zeit, mal ein Gesetzgebungsverfahren im Glücksspielbereich von der ersten Stunde an zu begleiten und alle Beteiligten mit ihren „Ansichten“ einmal namentlich voll zu erfassen?       

Vielleicht finden dann endlich auch einmal die betroffenen Mitarbeiter der Behörden und ihr tägliches Gegenüber (Aufsteller) Gehör.

Zumal beide ja nichts mehr zu verlieren haben und nur ordentlich miteinander umgehen möchten.

Gruß anders  



Gepostet am 17.10.2007 um 16:57 von:
Benutzer: anders
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