GbR |
Kobe88
Doppel-As
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Guten Morgen,
ich habe eine GbR-Anmeldung mit zwei Gesellschaftern. Es geht um die Firmenbezeichnung, da auch der Ortsname als Zusatz mit in die Bezeichnung soll. Beispiel: Meyer & Müller Bauservice Hagenow GbR
Ist das überhaupt möglich? Und wenn nein wo steht das?
Grüße aus Hagenow
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1
22.07.2021 08:17 |
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Solon
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Civil Servant
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Gewerberecht ist hier nicht maßgeblich. Im Handels- u. Gesellschaftsrecht gibt es da Bestimmungen z.B. § 37 HGB.
So einen Fall, kann man mit der Rechtsabteilung der IHK besprechen.
CS
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2
22.07.2021 10:11 |
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Solon
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Civil Servant
Foren Gott
 

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Vergessen: Ein gutes Gewerbeamt, weist die Anmeldenden auf Fallstricke in diesem Bereich hin.
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3
22.07.2021 10:12 |
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B.R.
Eroberer
  
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Eine GBR ist kiene Firma, deshalb ist § 37 HGB auch nicht anzuwenden.
__________________ B.R.
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4
08.09.2021 10:45 |
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Civil Servant
Foren Gott
 

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Hallo,
das ergibt (fast) keinen Sinn, denn eine Firma im Sinne des HGB kann eigentlich keinen Firmenmissbrauch begehen. Firmenmissbrauch kann eher begehen, wem keine Firma zusteht.
Ich bin aber auch kein Gesellschaftsrechtler.
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5
08.09.2021 11:20 |
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Thomas Mischner
Moderator
  
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Das sehe ich genauso. Gerade weil eine GbR keine Firma ist führen darf, findet § 37 HGB Anwendung.
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6
08.09.2021 11:38 |
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B.R.
Eroberer
  
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"Hallo,
das ergibt (fast) keinen Sinn, denn eine Firma im Sinne des HGB kann eigentlich keinen Firmenmissbrauch begehen. Firmenmissbrauch kann eher begehen, wem keine Firma zusteht."
Da haben Sie recht. Ich hatte mir jetzt speziell § 37 nicht durchgelesen. Allgemein ist das HGB das Recht für Kaufleute. § 37 ist hier aber eine Ausnahme; und regelt den Umstand, wenn jemand Nichtkaufmann ist und sich als Kaufmann ausgibt.
__________________ B.R.
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8
08.09.2021 16:19 |
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B.R.
Eroberer
  
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Ok, das hatte ich ja auch gedacht. § 37 HGB bezieht sich dann wohl auf einen Kaufmann, der einen ihm nicht zustehenden Firmennamen nutzt.
Also, dann war meine erste Annahme doch richtig, dass § 37 HGB hier nicht zustande kommt, weil das HGB gilt nur für Kaufleute; und eine oHG ist kein Kaufmann.
__________________ B.R.
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10
09.09.2021 10:35 |
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Civil Servant
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Was ist, wenn die GbR fälschlich unter "XY GmbH" auftritt?
Ganz nebenbei: Schon mal gehabt, dass eine GmbH angegeben war, die nicht existierte.
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11
09.09.2021 10:44 |
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Thomas Mischner
Moderator
  
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Um ein wenig mehr Licht ins Halbdunkel zu bringen:
(§ 37 Abs. 1 HGB) "ist anwendbar gegen falsch firmierende Kaufleute und gegen Nichtkaufleute, die zu Unrecht ... eine Firma führen oder eine andere Bezeichnung irreführend ... wie eine Firma ..." ((Baumbach/Hopt, HGB, § 37 Rn. 2).
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12
09.09.2021 10:48 |
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B.R.
Eroberer
  
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Interessant. so auch hier:
zu § 37 HGB
"3. Verletzer
a) Unternehmen, die dem Firmenrecht unterliegen
b) Nach h.M. analog auch Unternehmen, die nicht dem Firmenrecht unterliegen,
soweit sie die firmenrechtlichen Regeln verletzen (z.B. Freiberufler, Kleingewer-
betreibende bei irreführender Geschäftsbezeichnung oder bei Bezeichnungen,
die unzulässig auf eine Firma schließen lässt)"
https://www.wiwi.uni-siegen.de/rechtswis..._gem_37_hgb.pdf
__________________ B.R.
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13
09.09.2021 11:56 |
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AmtsMatz
Foren As
   

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Oha!
Hätte eher das Markenrecht oder ähnliches in der Anwendung gesehen. Aber ok, wieder etwas schlauer
__________________ - Talent gewinnt Spiele, aber Teamwork und Intelligenz gewinnt Meisterschaften -
(Michael Jordan)
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14
10.09.2021 08:40 |
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Civil Servant
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Moinsen,
da man in solchen Fällen auch von einer Täuschung bezüglich der Identitäten und Verantwortlichkeiten reden könnte, würde ich nicht ausschließen wollen, dass auch Wettbewerbsrecht greift. Seid mir nicht böse, dass ich mir die Mühe in das erst jüngst novellierte UWG jetzt aber nicht reingucke.
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15
10.09.2021 09:01 |
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AmtsMatz
Foren As
   

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ja, hierzu fällt mir § 5 Abs. 1 UWG ein.
Jetzt sind wir aber auch weit von der ursprünglichen Fragestellung abgewichen..
Schönes Wochenende allerseit.
__________________ - Talent gewinnt Spiele, aber Teamwork und Intelligenz gewinnt Meisterschaften -
(Michael Jordan)
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16
10.09.2021 11:40 |
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B.R.
Eroberer
  
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"Ich habe eine GbR-Anmeldung mit zwei Gesellschaftern. Es geht um die Firmenbezeichnung, da auch der Ortsname als Zusatz mit in die Bezeichnung soll. Beispiel: Meyer & Müller Bauservice Hagenow GbR
Ist das überhaupt möglich? Und wenn nein wo steht das?"
Firma ist der name eines Kaufmanns. Da die GBR kein Kaufmann ist, kann sie auch keine Firma führen.
Wie sich die GbR im Rechtsverkehr nennen muss, das ist in den Gesetzen nicht geregelt. Aus der Rechtsprechung ergibt sich aber folgendes.
Die GbR sollte die Vornamen und Nachnamen aller Gesellschafter enthalten, mit dem Anhang GbR. Da das aber recht lang werden kann, wird es auch toleriert, wenn nur die Nachnamen genannt werden.
Zusätzlich hat die GbR das Recht auf eine Geschäftsbezeichnung. Die Aufnahme des Ortes in die Geschäftsbezeichnung gilt als problematisch aus wettbewerbsrechtlichen gründen, weil dadurch suggeriert werden könnte, dass es sich um das größte und bekannteste Unternehmen am Ort handelt. Aus Vorsichtsgründen sollte man deshalb die Aufname des Ortsnamens in die Geschäftsbezeichnung unterlassen.
__________________ B.R.
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10.09.2021 14:29 |
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