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Eine GbR führt keine Firma im Sinne des Handelsgesetzbuches, da diese gem. § 17 Abs. 1 HGB den Kaufleuten beziehungsweise Handelsgesellschaften vorbehalten ist.

Die GbR muss aber mit den Vor- und Nachnamen ihrer Gesellschafter bezeichnet werden, eine [d]Firmierung[/d] Geschäftsbezeichnung ohne zumindest den Familiennamen ist unzulässig. Erlaubt ist allerdings eine Ergänzung des Namens durch einen Branchen-, Sach- oder Fantasienamen. Die Bezeichnung sollte den Zusatz „GbR“ führen.



Gepostet am 08.09.2021 um 11:43 von:
Benutzer: AmtsMatz
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