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"Ich habe eine GbR-Anmeldung mit zwei Gesellschaftern. Es geht um die Firmenbezeichnung, da auch der Ortsname als Zusatz mit in die Bezeichnung soll. Beispiel: Meyer & Müller Bauservice Hagenow GbR
Ist das überhaupt möglich? Und wenn nein wo steht das?"

Firma ist der name eines Kaufmanns. Da die GBR kein Kaufmann ist, kann sie auch keine Firma führen.

Wie sich die GbR im Rechtsverkehr nennen muss, das ist in den Gesetzen nicht geregelt. Aus der Rechtsprechung ergibt sich aber folgendes.
Die GbR sollte die Vornamen und Nachnamen aller Gesellschafter enthalten, mit dem Anhang GbR. Da das aber recht lang werden kann, wird es auch toleriert, wenn nur die Nachnamen genannt werden.

Zusätzlich hat die GbR das Recht auf eine Geschäftsbezeichnung. Die Aufnahme des Ortes in die Geschäftsbezeichnung gilt als problematisch aus wettbewerbsrechtlichen gründen, weil dadurch suggeriert werden könnte, dass es sich um das größte und bekannteste Unternehmen am Ort handelt. Aus Vorsichtsgründen sollte man deshalb die Aufname des Ortsnamens in die Geschäftsbezeichnung unterlassen.



Gepostet am 10.09.2021 um 14:29 von:
Benutzer: B.R.
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