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Ok, das hatte ich ja auch gedacht. § 37 HGB bezieht sich dann wohl auf einen Kaufmann, der einen ihm nicht zustehenden Firmennamen nutzt.

Also, dann war meine erste Annahme doch richtig, dass § 37 HGB hier nicht zustande kommt, weil das HGB gilt nur für Kaufleute; und eine oHG ist kein Kaufmann.



Gepostet am 09.09.2021 um 10:35 von:
Benutzer: B.R.
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