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Autor Beitrag
Thema: Umwandlung Einzelunternehmen in eine GbR
B.R.

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09.03.2024 17:36 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Verwaltungsvorschriften haben nach aussen hin keine Rechtswirkung.
Deshalb ist es nicht möglich, dass durch Verwaltungsvorschriften Unterschiede zwischen Zivilrecht und Gewerberecht entstehen.
Thema: Umwandlung Einzelunternehmen in eine GbR
B.R.

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05.03.2024 18:58 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Der Übergang von einem Einzelunternehmen zu einer Personengesellschaft bedeutet zivilrechtlich immer ein Untergehen des EU und eine Neugründung der Personengesellschaft.

Der Einzelunternehmer muss also die Aufgabe des Betriebes anzeigen; und die Gesellschafter der Personengesellschaft müssen die Neuaufnahme anzeigen.

Alternativ ist in den Programmen wohl die Möglichkeit gegeben verschiedene rechtliche Konstellationen des Übergangs unter dem Begriff " Übernahme" zu erfassen. Das dient wohl zur Arbeitserleichterung , da dann in einigen Fällen Personen nicht mehr erfasst oder doppelt erfasst werden müssen. Das kann ich jetzt aber nicht sagen, wie das genau funktionieren soll, das muss man dann in dem Handbuch nachlesen. Möglichkeit 1 hat man aber immer noch als Alternative.
Thema: Umwandlung Einzelunternehmen in eine GbR
B.R.

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05.03.2024 11:28 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Wo soll denn im Gewerberecht der Begriff "Übergabe " definiert sein ?
Thema: Gewerbeummeldung (Erweiterung)?
B.R.

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22.12.2023 09:21 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Das würde sich doch eigentlich widersprechen, wenn ein Gewerbe angezeigt wird, was nicht betrieben wird.
Thema: Umwandlung Einzelunternehmen in eine GbR
B.R.

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21.12.2023 01:01 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Die Gesellschafter einer GBR sind nur gesamtvertretungsberechtigt; es sei denn im Gesellschaftsvertrag ist etwas anderes vereinbart worden; und dieses kann nach aussen hin auch beweisbar kommuniziert werden.

Ausserdem haben die Anzeige der Aufnahme der Gewerbetätigkeit, die Abmeldung der Gewerbetätigkeit, und die Anzeige, dass ein Gesellschafter aus der Gesellschaft ausgetreten ist, nur deklaratorische Wirkung und keine konstitutive Wirkung.
Thema: Anmeldung einer KG in Gründung
B.R.

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16.11.2023 10:41 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


" Der diskutierte Sachverhalt gab vor, dass es sich um eine KG handelt. Insoweit scheint entweder ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb oder ein Fall des § 2 HGB vorzuliegen. Die Diskussion über eine eventuelle BGB-Gesellschaft ist in der Tat müßig, zumal dies gewerberechtlich keinen Unterschied machen würde."

Wer lesen kann , ist klar im Vorteil. Sicher gibt das gewerberechtlich einen Unterschied.
Wenn ein in kaufm. Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich wäre, kann die KG gewerberechtlich schon nach der Aufsetzung des Gesellschaftsvertrages erfasst werden.
Wenn kein in kaufm. Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich ist, entsteht die KG erst mit der Eintragung ins HR, und kann dementsprechend gewerberechtlich erst erfasst werden nach der Eintragung ins HR; bis zur Eintragung in das HR ist es dann nämlich eine BGB-Gesellschaft.
Thema: Anmeldung einer KG in Gründung
B.R.

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15.11.2023 11:18 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


"Der diskutierte Sachverhalt gab vor, dass es sich um eine KG handelt. Insoweit scheint entweder ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb oder ein Fall des § 2 HGB vorzuliegen. Die Diskussion über eine eventuelle BGB-Gesellschaft ist in der Tat müßig, zumal dies gewerberechtlich keinen Unterschied machen würde."

Wieso sollte das keinen Unterschied machen ? Wenn ein in kaufm. Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich wäre, kann die KG schon vor der Eintragung ins HR gewerberechtlich erfasst werden.
Wenn kein in kaufm. eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich wäre, kann die KG
gewerberechtlich erst erfasst werden, wenn sie im HR eingetragen ist; weil sie bis zu dem Zeitpunkt eine BGB Gesellschaft ist.

Soviel zur Theorie.


"Therapien finden hier nicht statt. Hier muss auch niemand therapiert werden.
In anderen Internetforen mag das ein üblicher Diskussionsstil sein, hier bitte nicht"

Ok, ich habe verstanden. Die Mitarbeiter auf den Ordnungsämtern in Deutschland möchten hier unter sich bleiben, und nicht dabei gestört werden, wenn sie dummes Zeugs erzählen.
Das typische Symptom des Wahnsinns ist die mangelnde Krankheitseinsicht.
Thema: Anmeldung einer KG in Gründung
B.R.

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15.11.2023 10:25 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


"Eine KG i. G. gibt es meiner Meinung nach nicht. Wenn die Gesellschaft bereits gegründet wurde, ist sie auch vor Eintragung in das Handelsregister eine KG. Gewerberechtlich ist das aber ohnehin unerheblich, da die KG nicht Gewerbetreibende i. S. d. GewO ist. Dies sind vielmehr die geschäftsführungsbefugten Gesellschafter, also grundsätzlich der Komplementär und ggf. Kommanditisten, wenn diese ebenfalls geschäftsführungsbefugt sind (wobei es in der Literatur hierzu auch abweichende Meinungen gibt). "

Wie gesagt, nur wenn die KG einen in kaufm. Weise eingerichteten Geschäfstbetrieb erfordert,
wird sie mit Aufnahme der Geschäfte zum Kaufmann (Handelsgwerbe), und muss dann KG genannt werden. § 1 HGB i.V. mit § 6a HGB und § 161 HGB: Istkaufmann

Ansonsten ist es eine BGB Gesellschaft, und wird erst mit Eintragung in das HR zum Kaufmann,
§ 2 HGB i.V. mit § 6a HGB u. § 161 HGB: Kannkaufmann.

Wenn man hier chronisch therapieresistent ist, kann man hier natürlich noch zwei Jahre diskutieren,
wann eine KG entsteht, und ob es eine KG in Gründung gibt.
Thema: Anmeldung einer KG in Gründung
B.R.

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14.11.2023 22:51 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


"Abschließend noch von einem Denkfehler zu einem Zirkelschluss:

@R.B.: OHG und KG sind definitionsgemäß Handelsgewerbe, erfordern also einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb."

Das ist kein Denkfehler. Wenn die OHG und die KG keinen in kaufm. Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordern und nicht im HR eingetragen sind, sind sie eine BGB Gesellschaft.
Thema: Anmeldung einer KG in Gründung
B.R.

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09.11.2023 19:48 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Ich habe mir das noch mal durchgelesen. Es geht offensichtlich nicht um eine GmbH u. Co KG, sondern um eine normale KG. Da hatte ich mich vertan, weil in Gründung ergibt nur einen Sinn, wenn es sich um eine GmbH bzw. GmbH u.Co Kg handelt.

Die normale KG entsteht im Innenverhältnis mit Abschluss des Gesellschaftsvertrages.

Wenn ein in kaufm. Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich wäre, entsteht die
KG im Aussenverhältnis mit Aufnahme ihrer nach aussen hin sichtbaren Tätigkeit, wenn vorher
der Gesellschaftsvertrag geschlossen wurde: Istkaufmann gem HGB § 1 i.V. mit HGB § 6 Absatz 1. Die Eintragung ins HR hätte dann nur deklaratorischen Charakter.

Wenn ein in kaufm. Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb nicht erforderlich wäre,
entsteht die KG erst mit der Eintragung ins HR. Kannkaufman, gem. § 2 HGB i.V. mit § 6 Absatz 1 HGB.

Wann ein in kaufm. Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich wäre - nichts genaues weiss man nicht. Und die Gewerbeämter wissen in der Hinsicht noch weniger, weil das mit dem in kaufm. Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb Privatrecht ist.

Der Gesetzgeber geht aber von dem Normalfall aus, dass ein in kaufm. Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich wäre: "es sei denn, dass ein in kaufm. Weise
eingerichteter Geschäftsbetrieb nicht erforderlich wäre "; HGB § 1 Absatz 2. Das spielt denn hauptsächlich in Zivilprozessen eine Rolle, wenn es um die sofortige Rügepflicht im beidseitigen Handelskauf geht.

Der Gesellschaftsvertrag einer KG ist auch formfrei; es sei denn, es werden Spezialgeschäfte getätigt wie das Einbringen von Grundstücken.

Deshalb wäre es meiner Meinung zulässig, dass eine KG gewerberechtlich erfasst wird, ohne nähere Prüfung, wenn der Gesellschaftsvertrag vorliegt, die KG aber noch nicht im HR eingetragen ist. Das wäre dann aber eine KG; und nicht eine KG in Gründung
Thema: Anmeldung einer KG in Gründung
B.R.

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Hits: 252.603
06.11.2023 22:19 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Kommt natürlich erstmal drauf an, ob es eine typische KG ist, wo natürliche Personen die Komplementäre sind, oder eine Gmbh u.co KG, wo die GmbH, also eine Kapitalgesellschaft Komplementär ist.

Das gibt natürlich nur einen Sinn, mit der in Gründung, wenn es sich um eine GmbH u. Co KG handelt.

Die GmbH u. Co als Personengesellschaft entsteht mit dem Abschluss des Gesellschafts-vertrages zwischen den Gesellschaftern. Dazu muss aber die GmbH existieren.

Bis zum Abschluss des Notarvertrages sind die Gesellschafter der GmbH eine BGB Gesellschaft. Zwischen dem Notarvertag und der Eintragung ins HR eine Vor GmbH.

Schon die Vor GmbH kann Komplementärin einer GmbH u. Co KG sein. Die Vor GmbH ist eine GmbH in Gründung, eine Gesellschaftsform besonderer Art.

Ich vermute mal , das ist damit gemeint, dass die Vor GmbH schon einen Gesellschaftsvertrag mit den Kommanditisten geschlossen hat. Die GmbH müßte dann aber notariell beurkundet sein, und noch nicht im HR eingetragen sein.
Thema: Gewerbe in reinem Wohngebiet
B.R.

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05.11.2023 17:56 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Danke, dann weiss ich Bescheid.
Thema: Gewerbe in reinem Wohngebiet
B.R.

Antworten: 4
Hits: 92.783
Gewerbe in reinem Wohngebiet 25.10.2023 03:10 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


A übt eine beratende Tätigkeit aus, ähnlich einer freiberuflichen Tätigkeit.
Nur online, nebenberuflich in geringem Umfang, kein Publikumsverkehr, kein Warenverkehr.
Kann eine solche Tätigkeit in einem reinen Wohngebiet untersagt werden vom Ordnungsamt ?
Braucht das Ordnungsamt dazu eine schriftliche Einverständniserklärung des Vermieters ?
Thema: Gewerbe oder Freier Beruf ?
B.R.

Antworten: 4
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13.04.2023 21:07 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Dann haben Sie das falsche gelernt.
Ob ein Gewerbe vorliegt entscheidet nicht das Finanzamt anhand des Einkommensteuergesetz, sondern das Gewerbeamt aufgrund der Gewerbeordnung.
Die Einstufung des Finanzamtes gilt für Einkünfte aus Gewerbebetrieb, nicht aber dafür , ob ein Gewerbebetrieb vorliegt.

Ob man die entsprechende Ausbildung abgeschlossen hat, ist zwar für das Finanzamt Entscheidungskriterium; für das Gewerbeamt dagegen ist das nicht relevant. Zumindestens in der Theorie.

Mal abgesehen davon , wüßte ich nicht, was das einen Unternehmer interessieren würde, ob ein Kunde vom Finanzamt als gewerblich oder freiberuflich eingestuft wird. Hierbei geht es ja um Einkuenfte aus gewerblicher Tätigkeit oder Einkuenfte aus Selbständiger Tätigkeit. Ist auch noch die Frage, ob ein Unternehmer erfahren darf, ob ein Kunde Einkuenfte aus Gewerblicher Tätigkeit oder Selbständiger Tätigkeit erzielt.
Thema: gGmbH anmeldepflichtig?
B.R.

Antworten: 6
Hits: 340.236
09.03.2023 12:05 Forum: Gewerberecht


Bis auf die Tatsache, dass eine gGmbH genau so wie eine GmbH mit ihrem Vermögen haftet , und nicht mit dem Stammkapital.
Thema: Gewerbe im Nebenerwerb
B.R.

Antworten: 0
Hits: 372.500
Gewerbe im Nebenerwerb 28.02.2023 17:07 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Jetzt hatte ich Schwierigkeiten mit der Frage "Wird das Gewerbe im Nebenerwerb betrieben "im Gewerbe-Anmeldeformular.

In der Gewerbeordnung konnte ich dazu nichts finden. Deshalb habe ich bei den Behörden nachgefragt.

Das waren tatsächlich die ersten drei Anfragen:

Frage:
Wann wird ein Gewerbe im Nebenerwerb betrieben. Ich finde nichts in der Gewerbeordnung, was ein Gewerbe im Nebenerwerb sein soll .

1.Antwort, sehr grosse Kommune:
So etwas muss ja auch nicht in der Gewerbeordnung stehen. Die Antwort erschliesst sich von selber.

2. Antwort, grosse Kommune
Also, das ist so: Im Steuerrecht gibt es ein Hauptgewerbe und ein Nebengewerbe. Da müßten Sie mal da schauen, was da steht. In der Gewerbeordnung müßte eigentlich auch stehen, was ein Haupt- und was ein Nebengewerbe ist. Ich kann Ihnen aber nicht sagen, wo das in der Gewerbeordnung steht.

3.Antwort, kleine Kommune
Also, das ist so: Es gibt eine Hauptbeschäftigung und eine Nebenbeschäftigung. Wie die genau abgegrenzt sind, kann ich Ihnen auch nicht sagen. Da muss ich meinen Vorgesetzten fragen.

Ich:
Was ist ein Gewerbe im Nebenerwerb. Ich kann dazu nichts in der Gewerbeordnung finden.
Vorgesetzter:
Was machen Sie denn jetzt ?
Ich:
Es geht mir nicht drum, was ich jetzt mache. Es geht darum, wo in der Gewerbeordnung steht, was ein Gewerbe im Nebenerwerb genau sein soll.
Vorgesetzter:
Irgendwo in der Gewerbeordnung steht das drin.
Ich:
Wo denn genau ?
Vorgesetzter:
Das kann ich Ihnen nicht sagen.
Ich:
Wollen Sie etwa behaupten, dass ich der erste bin, der diese Frage stellt ?
Vorgesetzter:
Ja, die Frage hat bisher noch keiner gestellt. Die anderen haben ich alle im Vorfeld schlau gemacht.
Ich:
Wollen Sie jetzt etwa behaupten,
dass ich doof bin ?
Vorgesetzter:
Nein, das wollte ich damit nicht sagen.
Ich:
Ja, wie genau haben diese das denn festgestellt, in welchem Vorfeld genau ?
Vorgesetzter:
Das kann ich Ihnen auch nicht genau sagen, die haben sich halt im Vorfeld schlau gemacht.

Wie muss ich das denn jetzt verstehen ?
Variante 1:
Das ist selbsterklärend. Das kann halt jeder selber definieren, wie er gerade lustig ist.

Variante 2:
Das ist irgendwo im Steuerrecht geregelt.

Variante 3:
Das ist in irgendeinem Vorfeld geregelt.
Thema: Gewerbe oder Freier Beruf ?
B.R.

Antworten: 4
Hits: 1.023.287
RE: Gewerbe oder Freier Beruf ? 28.02.2023 14:33 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Ja gut. Das war ja meine Frage gewesen: Wie kann es denn sein, dass die Finanzämter Bescheide verschicken, dass ein Freier Beruf vorliegt, und deshalb kein Gewerbe angemeldet werden muss ?

Muss man das so sehen, dass solche Auskünfte rechtswidrig sind ? Eigentlich müßten die Finanzämter doch in der Hinsicht die Rechstlage kennen .
Thema: ehrenamtlicher Konsum - Gewerbeanmeldung?
B.R.

Antworten: 4
Hits: 333.619
21.02.2023 09:01 Forum: Gewerberecht


So etwas nennt man auch Dorfladen, zumindestens bei uns hier. In der Regel stellt man ein solches Projekt auch bei der betreffenden Kommune vor, weil das wie gesagt ein Dorfladen ist. Auch mit dieser Kasse des Vertrauens, das kommt mir insgesamt schon seltsam vor.

Eine Möglichkeit wäre, dass man beim Amt ein Gewerbe vermutet, und dann müßten die Betreiber dieses Dorfladens nachweisen, u.a. anhand des Gesellschaftsvertrages ,dass keine
Gewinnerzielung verfolgt wird. Dann hätte man beim Amt auch eine gewisse Kontrolle über
dieses Projekt.
Thema: Gesellschafter einer GbR verschwunden
B.R.

Antworten: 1
Hits: 478.051
21.02.2023 08:03 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Was haben Sie denn bisher auf den Amt gemacht ?
Die Telefonanlage bedient und Kopien gemacht ?
Ansonsten müßte man doch wissen, dass die Gewerbeabmeldung genau so wie
die Gewerbeanmeldung nur eine anzeigende Wirkung hat.


Sie sollten ein wenig an Ihren Umgangsformen arbeiten. Dieser Diskussionsstil findet hier nicht statt.
Die Moderation
Thema: ehrenamtlicher Konsum - Gewerbeanmeldung?
B.R.

Antworten: 4
Hits: 333.619
21.02.2023 02:00 Forum: Gewerberecht


Interessante Konstruktion.
Wer ist Eigentümer des Ladens ? Wie hoch ist die Miete ?
Wo kommt die Ware her ?
Wer hat das Kapital eingebracht, um Ware zu kaufen ?
Wer haftet bei Unfällen im Laden ?
Wer trägt eventuelle Verluste ?
Was passiert mit eventuellen Gewinnen ?

Man stelle sich mal folgendes vor:
Man kauft sich für 1.000 Euro bei ebay Bücher. Man stellt sich mit diesen Büchern auf der Strasse hin; und stellt eine solche Kasse der Vertrauens daneben. Es können sich also vorbeigehende Leute ein Buch nehmen und dafür irgendeinen Betrag in die Kasse legen.
Vergesse wir das mal, dass so etwas im öffentlichen Raum zu Problemen führen kann.
Wer verschwendet mit so einem Projekt, das höchstwahrscheinlich zu Verlusten führt, seine Zeit ?
Und wie hat man sich das vorgestellt mit den ganzen Bürgergeldempfängern, Sozialhilfeempfängern und Asylbewerbern, die jetzt eventuell in hoher Zahl in dem Laden erscheinen, und sich eventuell alle kostenlos etwas mitnehmen?

Meines Erachtens wäre es schon sinnvoll, sich den Gesellschaftsvertrag zeigen zu lassen.
Und wenn man keinen schriftlichen Gesellschaftsvertrag hat. Wie muss man sich das vorstellen, dass sich hier mehrere Leute zusammen tun, ohne dass die obigen Fragen
schriftlich nachvollziehbar geklärt sind ?

Vielleicht habe ich jetzt auch ein Brett vor dem Kopf. Aber mich würde schon mal
die Sinnhaftigkeit eines solchen Ladens interessieren.
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