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"Hallo,

das ergibt (fast) keinen Sinn, denn eine Firma im Sinne des HGB kann eigentlich keinen Firmenmissbrauch begehen. Firmenmissbrauch kann eher begehen, wem keine Firma zusteht."

Da haben Sie recht. Ich hatte mir jetzt speziell § 37 nicht durchgelesen. Allgemein ist das HGB das Recht für Kaufleute. § 37 ist hier aber eine Ausnahme; und regelt den Umstand, wenn jemand Nichtkaufmann ist und sich als Kaufmann ausgibt.



Gepostet am 08.09.2021 um 16:19 von:
Benutzer: B.R.
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=120544#post120544


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