Forum-Gewerberecht

» GbR «

Um ein wenig mehr Licht ins Halbdunkel zu bringen:
(§ 37 Abs. 1 HGB) "ist anwendbar gegen falsch firmierende [B]Kaufleute[/B] und gegen [B]Nichtkaufleute[/B], die zu Unrecht ... eine Firma führen oder eine andere Bezeichnung irreführend ... wie eine Firma ..." ((Baumbach/Hopt, HGB, § 37 Rn. 2).



Gepostet am 09.09.2021 um 10:48 von:
Benutzer: Thomas Mischner
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=120548#post120548


Beitrags-Print by Breuer76